Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie ist nur die vorübergehendecoconutdream hat geschrieben: ↑21.02.2021, 01:34Er ist hier nicht verheiratet, deshalb hat er nur eine Duldung.
Aussetzung der Abschiebung. In diesen Fall wohl wegen des fehlenden
Passes.
Anscheinend kennt sich der Anwalt nicht so genau aus.Die Idee mit dem Proxy kam vom Anwalt, weil er immer sagt er kann
die Botschaft nicht betreten.
Warum kann er die Botschaft nicht betreten, um sich den Pass zu beschaffen?
Wie ist er denn nach Deutschland gekommen, wenn er nicht reisen soll/darf?Er hat ein Attest vom Arzt dass er nicht reisen darf, unser Anwalt sagt
er darf dadurch nicht abgeschoben werden.
Ich schon, denn wenn er den Pass von der Botschaft bekommt, kann er auch abgeschoben werden.Wovor hat er dann Angst? Ich verstehe all das nicht!?
Bislang scheitert die Abschiebung lediglich am fehlenden Pass.
So sterbenskrank wird er ja kaum sein, dass er nicht reisen kann. Das wird
ein Amtsarzt schnell feststellen, die Reise nach Deutschland hat er ja auch geschafft.