Familienrecht und seine Durchsetzung

Tauschen Sie sich mit den anderen Mitgliedern über Ihre eigenen Erfahrungen über Beziehungen und Ehe mit einem orientalischen Mann aus.

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Franconia
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 10.05.2014, 16:06

Blume hat geschrieben:Ich habe schon von Fällen gehört, da hat allein der arabische Name des Kindes zu Problem geführt.
und die können nicht nur im Heimatland des Vaters auftreten sondern auch in dortigen Nachbarländern auf einen zu kommen, einfach aufgrund des arabischen Namens.
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Anaba
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Anaba » 10.05.2014, 16:14

Franconia hat geschrieben:
Dalama hat geschrieben:Spricht eigentlich etwas dagegen, dass Kinder mit zwei Staatsangehörigkeiten und zwei Pässen bei der Einreise ins Ausland nur den deutschen Pass vorzeigen? (Z. B. wenn sie mit der Mutter alleine unterwegs sind.)
kommt auf das Land an.
Bei Einreise in das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie (auch) haben müssen sie mit dem Pass dieses Landes dort Ein- und wieder Ausreisen, egal mit wem sie dort hin reisen und auch später (als Erwachsener), wenn sie alleine reisen.
Bei Urlaubsreisen in andere Länder ist es egal und es reicht dann auch der dt. Pass.
Meine Kinder waren immer, auch als sie erwachsen waren, mit deutschen Papieren in der Heimat ihres Vaters.
Einzig als sie allein dort Ferien gemacht haben, waren sie mit algerischem Paß unterwegs.
Liebe Grüße
Anaba

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Franconia
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 10.05.2014, 17:10

CheshireCat hat geschrieben:Was ich als juristischer Laie und aus meinen Erfahrungen anzubringen hatte, habe ich jetzt gesagt.
willkommen im Club CheshiereCat. Bin genauso ein Laie und kann nur meine Erfahrungen wiedergeben :wink:

Ich fände es trotzdem gut wenn andere Frauen/Männer ihr Wissen über Familienrecht in den ihnen bekannten Ländern weitergeben, auch wenn sie Laien sind und nur ihre Erfahrungen weiter geben können.
  • - wird ein dt. Urteil anerkannt und was muss ich für die Anerkennung tun?
    - gehört das Land zum Haager Kindesentführungsübereinkommen?
    - kann man in D titulierte Unterhaltsansprüche (theoretisch) durchsetzen?
    - welche Ein- und vor allem Ausreisebestimmungen für Kinder in der Heimat des Vaters gibt es?
    - wie sieht das landestypische Familienrecht allgemein aus in Bezug auf Scheidung (wer kann sie einreichen), Unterhalt, Sorgerecht (z. B. "gehören" in arab. Ländern die Kinder nach der Scheidung automatisch/generell dem Vater)?
    - kann ich von D aus Verfahren im Heimatland des Mannes/Vaters einleiten und wenn ja, was ist dafür nötig (außer Anwalt vor Ort), z. B. muss man bei Gericht persönlich erscheinen?
    - welche Rechte erhält der Mann über mich als Frau nach einer Heirat in seiner Heimat sobald ich diese betrete (z. B. Ausreise nur mit Zustimmung vom Mann)?
Sind nur ein paar Gedanken von mir, die ich persönlich wichtig finde in Bezug auf bina-Ehen, egal ob mit oder ohne Kinder, egal ob Lebensmittelpunkt in D, der Heimat des Partners oder sonst wo.

Auch wenn verliebte Frauen sich darüber meist keine Gedanken machen, vielleicht überdenkt die eine oder andere ihre Beziehung noch einmal wenn sie liest, welche Folgen sich für sie mit einer Heirat ergeben könnten sobald sie das Land ihres Partners (auch nur für einen Urlaub) betritt und wie es sich auf mögliche gemeinsame Kinder auswirkt.
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Efendi II
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Efendi II » 10.05.2014, 17:38

CheshireCat hat geschrieben:
Auch nach einer Scheidung behalten die Kinder die libanesische Staatsbürgerschaft. Und sobald die sich dort befinden, gilt nur diese. Auch Jahre nach einer Trennung oder Scheidung kann der Mann libanesische Papiere für die Kinder bekommen.
Mir ist allerdings auch kein anderes Land bekannt, wo die Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern die Staatsangehörigkeit verlieren. Auch Kinder deren Eltern nie verheiratet waren, tragen die Staatsangehörigkeiten ihrer Eltern weiter (zumindest in den meisten Fällen).
Anaba hat geschrieben: Meine Kinder waren immer, auch als sie erwachsen waren, mit deutschen Papieren in der Heimat ihres Vaters.
Was aber auch nicht bedeutet, dass es legal und entsprechend internationaler Gepflogenheiten, gesetzlich konform war.
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Franconia
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 10.05.2014, 19:08

Eine Frage an Efendi

Wenn eine Frau ohne ihr eigenes aktives Zutun (d. h. ohne eigenen Antrag, ohne eigene Unterschrift) die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erwirbt weil dies z. B. mit einer Heirat automatisch erfolgt bzw. dies ohne Wissen und Einverständnis der Frau einseitig durch den Mann veranlasst werden kann,
in wie weit darf diese Frau noch auf die Unterstützung und Hilfe der deutschen AV hoffen wenn sie sich in dem Land aufhält und in einer Notlage ist (wenn ihr z. B. vom Ehemann bei einer Trennung die Ausreise verweigert wird) ?

Darf oder kann die Deutsche AV überhaupt helfen oder sind dieser durch den (unfreiwilligen) Erwerb der anderen StA die Hände gebunden?
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Efendi II
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Efendi II » 10.05.2014, 19:27

Wenn sie die Staatsangehörigkeit - gewollt oder nicht gewollt - innehat, dann ist sie beim Aufenthalt in diesen Land Inländerin. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Deshalb sollten es sich diese Frauen - wie bereits oben von @Frankonia ausgeführt wurde - wirklich gut überlegen, mit wem sie sich verehelichen und in welche Länder sie danach einreisen.

Ich kenne einige solcher Frauen, die würden für nichts in der Welt in das Land ihrer Ehemänner reisen. Denen ist wohl bewusst, was dort auf sie zukommen kann.

Die deutschen Vertretungen dürfen diesen Frauen (zumindest nicht offiziell) überhaupt keinen Beistand leisten, denn das wäre eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Länder.

Umgekehrt ist es ja ebenso, die deutschen Behörden wären auch nicht begeistert, wenn die hier ansässigen Botschaften oder Konsulate anderer Staaten sich in solche Dinge einmischen würden und ihre Rechtsgepflogenheiten versuchen würden durchzusetzen.
Zuletzt geändert von Efendi II am 10.05.2014, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Franconia
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 10.05.2014, 19:34

Danke Efendi.
Von dieser Antwort bin ich ausgegangen, war mir allerdings nicht sicher im Falle von "unfreiwillig erworben".

Ich hoffe jede Frau mit einem Freund/Mann aus den einschlägigen Ländern ruft sich dies immer wieder ins Bewusstsein, denn der Traum von 1001 Nacht kann sonst ganz schnell zum lebenslangen Albtraum werden.
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Efendi II
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Efendi II » 10.05.2014, 19:45

Franconia hat geschrieben:Danke Efendi.
Von dieser Antwort bin ich ausgegangen, war mir allerdings nicht sicher im Falle von "unfreiwillig erworben".
Deshalb sollte sie sich bereits vor der Eheschließung darüber klar sein, worauf sie sich einlässt.

Wir hatten hier vor einigen Jahren eine Userin, die nach ihrer Eheschließung mit einen Iraner nach Teheran verzogen ist. Obwohl sie hoch und heilig versprochen hatte, weiterhin dem Forum treu zu bleiben, haben wir nie wieder etwas von ihr gehört bzw. gelesen. Die "alten" Forumsmitglieder werden sich vielleicht daran erinnern, ihr Name war, falls ich mich nicht irre, Saraa (oder so ähnlich ?).
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von LadyJo » 15.05.2014, 10:37

Liebe Cheshire Cat,

du hast meines Erachtens ein sehr interessantes Thema gewählt.
Ich gebe offen zu, in diesen Dingen nicht ausreichend Erfahrung zu haben, deshalb ist es auch für mich sehr lehrreich - übrigens auch die Ergänzungen aller User.

Ich hoffe auch, dass viele 'Unerfahren' Leser diesen Thread finden, denn frühe Aufklärung schützt vor mancher Dummheit.

Ich würde mich freuen, wenn sich auch noch andere User mit ihrem Wissen beteiligen :) Und auch einen großen Dank an unsere User, die sich speziell besonders mit den Gesetzen auskennen und uns aufklären. Ihr seid eine große Hilfe :)
Viele Grüße

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Efendi II
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Efendi II » 15.05.2014, 17:19

LadyJo hat geschrieben:Und auch einen großen Dank an unsere User, die sich speziell besonders mit den Gesetzen auskennen und uns aufklären. Ihr seid eine große Hilfe.
Es sollte doch wohl zum ureigenen Interesse eines jeden "bi-national Verbandelten" gehören, sich mit der Rechtslage vertraut zu machen. Heutigen Tages bedarf es dazu keiner (teuren) Gesetzbücher, alle Informationen sind mit wenigen Klicks im Internet abrufbar.

Oftmals habe ich den Eindruck, dass manche Damen dem Kauf ihrer Bekleidung mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, als den (gesetzlich gegebenen) Risiken und Konsequenzen einer bi-nationalen Partnerschaft, insbesonders im Hinblick auf ihre Kinder.
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happy mind
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von happy mind » 15.05.2014, 19:14

Ich schließe mich Efendi's Meinung an.
Das Internet ist voll von Informationen über binationale Eheschließungen, deren Rechte
und Pflichten in den jeweiligen Ländern, der Ehewirksamkeit, Eheverträge, Fragen zu Scheidung
und Erbrecht. Diejenigen, die es vor der Eheschließung nicht interessiert, informieren
sich allerdings zu Scheidungsbeginn. Dann ist das Kind leider oft in den Brunnen
gefallen. Dass sich jene Damen darüber vorab im Forum belesen wäre wünschenswert.
Prima, diesen Versuch hier zu starten.

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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von kkj » 16.05.2014, 00:47

Efendi II hat geschrieben:
LadyJo hat geschrieben: Es sollte doch wohl zum ureigenen Interesse eines jeden "bi-national Verbandelten" gehören (...)
Ja, sollte. Tut es aber nicht, wie hier tagtäglich zu lesen ist.
LG
kkj

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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von LadyJo » 16.05.2014, 07:57

Efendi schreibt:

Es sollte doch wohl zum ureigenen Interesse eines jeden "bi-national Verbandelten" gehören, sich mit der Rechtslage vertraut zu machen.
Damit hast du voll und ganz Recht! Mann kauft ja schließlich nicht die Katze im Sack. Aber man kann nicht davon ausgehen, dass das auch jeder macht. Bei mir z.B. ist es schon ein paar Tage her, dass ich mich darüber informiert habe und da ich nicht jeden Tag damit konfrontiert bin, ist es also in irgendeiner Schublade meines Gehirns tief vergraben. Sicher könnte ich auch etwas zum Thema beitragen, aber ob das dann nach meiner Erinnerung alles zu 100 % stimmt, möchte ich nicht Unterschreiben. Und darauf war eigentlich der Post bezogen, da es hier User gibt, die sich (sei es beruflich oder aus großem Interesse) wirklich gut mit dem Thema Recht auskennen und eine große Hilfe in solchen Sachen sind.

Außerdem gebe ich offen zu: Recht und ich = Efendi und einfühlsame Worte :shock:

Außerdem, lieber Efendi, wenn jeder Mensch alles zu 100% perfekt wüsste, dann wärst du pensionierter Schreiber und ich könnte mich nicht an deinen interessanten und mich sogar manches Mal zum schmunzeln bringenden Posts erfreuen! :wink:
Viele Grüße

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Franconia
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 21.05.2014, 17:19

Im Zusammenhang mit Familienrecht stellt sich mir die Frage, in wie weit kennen Verliebte (vor allem AMIGA-Damen) eigentlich das dt. Familienrecht.
Man liebt sich, man heiratet, man setzt Kinder in die Welt und dann, was ist wenn diese "heile Welt" zusammenbricht - egal aus welchem Grund?
Was ist, wenn Frau unverheiratet schwanger ist, möglicherweise gar von einem Urlaubsflirt, mit dem sie eigentlich nichts am Hut hat?

Welche Rechte hat der ausl. Mann und Vater eines dt. Kindes aufgrund seines Status als Mann und/oder Vater?
Welche Pflichten hat die Frau, die (möglicherweise ungewollt) im Urlaub schwanger wurde?

Ganz per sé gilt in D inzwischen das gemeinsame Sorgerecht (SR). Will die Mutter (aus welchem Grund auch immer) dies nicht, so hat der Vater (auch aus dem Ausland heraus) die Möglichkeit dies einzuklagen.
Auch nach einer Trennung/Scheidung gilt gemeinsames SR, möchte man dies für sich alleine beanspruchen muss dies vor Gericht beantragt werden. Die Hürden, um das alleinige SR zu bekommen, sind zunehmend höher.
Nicht gezahlter Unterhalt ist genauso wenig ein Grund für das alleinige SR wie die häufige Praxis, dass sich der andere Elternteil nicht kümmert. Auch eine (vermeintliche) Kindeswohlgefährdung sind noch lange kein Grund um einem Vater das SR zu entziehen.

So, was tun wenn man vom Urlaubsflirt schwanger ist?
a) den Vater verschweigen
b) den Vater nennen

zu a) ich habe es jetzt einige Male erlebt, dass das Jugendamt da ganz penibel nachgefragt hat. Es geht ja schließlich um Geld, genauer gesagt um Unterhaltsvorschuß den eine Mutter beantragen kann wenn der Vater nicht zahlt. Einige JA in D bedienen sich auch dem Internet, zeigen den Frauen Fotos von dem Ort, an dem sie den möglichen Erzeuger getroffen hat (vor allem bei Disco-Schwangerschaften) und Frau muss, wenn sie angibt "Vater unbekannt" immer mehr beweisen, dass sie alles getan hat um den Vater zu finden.
Wer den Weg geht sollte sich also darauf einstellen, Unterhaltsvorschuß nur mit zeitlicher Verzögerung zu bekommen und dies in einer Situation, in der es häufig auf jeden Cent ankommt.


Das Familienrecht spricht dem Kind ein Recht auf Mutter UND Vater zu.
Von daher kann der Vater auch mit gutem Erfolg seine Vaterschaft per Gericht einklagen - egal ob der Mutter dies passt oder nicht.
Frau sollte bitte nicht davon ausgehen, solange der Vater im Ausland sitzt kann er ihr nichts und vor allem er hat kein Recht auf sein Kind. Der Vater kann sich auch vom Ausland aus an ein dt. Gericht wenden um als Vater anerkannt zu werden und das gemeinsame SR zu bekommen.
Beides ist wichtig für ein Visum zur FZF (Familienzusammenführung zum dt. Kind). Jede Frau sollte sich also im klaren darüber sein, dass sie ihrer Urlaubsbekanntschaft mit einem Kind die Türe nach D öffnet - egal ob die in ihrem Sinne ist oder nicht.
Des weiteren hat der Vater ein Recht auf Umgang mit dem Kind - auch gegen den Willen der Mutter - und kann dies auch einklagen. Stellt euch also darauf ein, dass der One-Night-Stand aus dem Urlaub, sobald ihr von diesem ein Kind habt, für die kommenden 18 Jahre in eurem Leben mitmischen wird, egal ob ihr es wollt oder nicht.

All das gilt auch nach einer Trennung/Scheidung vom ausl. Partner. Er behält als Vater eines dt. Kindes seinen Aufenthalt, er behält sein Umgangsrecht und wird daher immer einen Weg finden um in eurem (weiteren) Leben präsent zu sein.

Der Vater hat ein Recht auf eine Geburtsurkunde vom Kind und kann diese auch eigenständig beim Standesamt beantragen (sobald er als Vater eingetragen ist). Die Tatsache das eine Mutter dem Vater keine GU überlässt ist keine Sicherheit dafür, dass der Vater nicht doch eine hat oder sich besorgt um damit z. B. das Kind in seiner Botschaft registrieren zu lassen und für das Kind einen Heimatpass zu beantragen (geht in vielen islam. Ländern ohne Wissen und Einverständnis der Mutter!!)

Das dt. Familienrecht sieht vor, das man sich für bestimmte Teilbereiche des SR die alleinige Bestimmung per Gericht holen kann, braucht allerdings gute Gründe. Geht bsplweise für das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Kind (derjenige der es alleine hat, bestimmt wo das Kind lebt - wichtig für Mütter, denen der Vater mit Kindesentführung gedroht hat!!), geht für medizinische Dinge, Schule, etc.
In dem Fall Beweise sichern (z. B. mittels "Tagebuch"), Zeugen (falls vorhanden) notieren bei Drohungen, etc. und dann mit diesen Beweisen bei Gericht einen Antrag stellen.
Einfach aus Lust und Laune der Mutter heraus, weil sie nicht teilen will, geht nichts und dies ist auch kein Grund.
In dem Zusammenhang: auch eine neue Partnerschaft der Mutter ist kein Grund um dem leibl. Vater das SR zu entziehen oder den Umgang vorzuenthalten.

All die Rechte, die ein dt. Gericht hier einem Elternteil zugesprochen hat gelten nur hier. Sobald sich die Mutter mit dem Kind oder das Kind mit Vater oder das Kind alleine im Heimatland des Vaters aufhält, gelten NUR noch die dortigen Gesetze, die oft absolut konträr zur dt. Rechtsprechung stehen. Viele Dinge sind im (nicht EU) Ausland nicht mehr einklagbar, Gerichtsbeschlüsse und -urteile eines dt. Gerichts das Papier nicht mehr wert auf dem sie stehen.
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Efendi II » 21.05.2014, 19:46

Danke @Franconia, hoffentlich wird Dein Text von den betroffenen Damen auch gelesen. Ich fürchte allerdings, dass sie es nicht tun, allenfalls im Nachhinein, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 21.05.2014, 19:58

Efendi II hat geschrieben:Danke @Franconia, hoffentlich wird Dein Text von den betroffenen Damen auch gelesen. Ich fürchte allerdings, dass sie es nicht tun, allenfalls im Nachhinein, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Danke Efendi, ich habe die gleiche Befürchtung wie du und dazu noch, selbst wenn sie es lesen bevor sie einen Schritt tun, sie werden es nicht glauben.

Aber mir war danach, denn wenn ich mir das Erstaunen in manchen Threads hier so anschaue, dann fällt mir immer wieder auf, wie wenig manche die Regeln und Gesetze ihres eigenen Landes kennen - und wie soll man, wenn man nicht mal seine eigenen Gesetzte kennt, die eines anderen Landes kennen und verstehen.
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 21.05.2014, 23:10

Mal etwas, was zwar nichts mit Familienrecht, wohl aber mit Familie zu tun hat.

Finanzen:

Eigentlich jede Frau, die sich ihre Urlaubsliebe "importiert", sollte sich drauf einstellen zumindest eine Zeit lang finanziell schlechter gestellt zu sein (evtl. sogar Aufstocken über ALG2) - unabhängig von möglichem Bezness, denn es leben dann 2 Personen von einem Gehalt!

Habibi kommt mit/nach der Heirat hier her, hat meist nur ein Sprachniveau A1 (reicht grad mal um morgens die Brötchen vom Bäcker zu holen), dazu selten eine adäquate Ausbildung oder gar ein Studium (letzterer braucht meist weder Frau noch Kind für seinen Aufenthalt, da gibt´s andere Wege).
Aufgrund der Defizite wird Habibi i. d. R. erst mal zu einem Integrationskurs verpflichtet, der meist in Vollzeit absolviert wird. Ergo ist eine Berufstätigkeit in dieser Zeit, wenn überhaupt, nur bedingt möglich. Die Sprachbarriere erschwert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt noch zusätzlich und eine fehlende oder nicht anerkannte Ausbildung tun ihr übriges.

Dem zu Folge bleibt die finanzielle Last, egal ob man will oder nicht, erst mal an der Frau hängen.
Nach Verbesserung der Sprachkenntnisse verbessern sich zwar die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, aber es fehlt meist immer noch eine Ausbildung die hier anerkannt ist und somit bleiben nur die Möglichkeit sich über Hilfsjobs langsam nach oben zu arbeiten oder hier eine neue Ausbildung zu machen.
Kellner, Ani oder sonstige Jobs aus der Tourismusbranche zählen nicht zu den Dingen auf die man hier aufbauen kann, es sei denn man hat ein abgeschlossenes Studium im Bereich Tourismus, dann könnte sich etwas ergeben.

Stellt sich dann auch noch Nachwuchs ein verschärft sich die Lage oft nochmals.
Wer bleibt zu Hause und betreut das Kind, wer verdient das Geld?
Orientalen sehen Kinderbetreuung und Haushalt i. f. R. als Frauensache und es bedarf einiger Überredungskünste, sie zum Hausmann zu machen, einfach weil es die Situation (Frau hat besseres Einkommen) erfordert. Gelingt es einem nicht den Mann von einem Rollentausch zu überzeugen ist nach Elterngeld (manchmal sogar schon während) meist Hartz4 die Folge.

Ob und wie lange Frau die Hauptverdienerin ist bzw. sein muss hängt viel vom Engagement von Habibi ab. Ist er bereit zu lernen (Sprache), ist er bereit sich von schlechten Jobs nach oben zu arbeiten? Hat Habibi mit dem einen oder anderen Probleme, dann wird Frau sehr lange (möglicherweise immer) die Hauptlast für den gemeinsamen Lebensunterhalt tragen (müssen).
Geldzuwendungen und/oder Geschenke an Habibis Familie sind da allerdings noch nicht mit eingerechnet. So kann es sein, dass von dem wenigen, dass Habibi verdient ein großer Teil an seine Familie in der Heimat geht und der Rest für seine Belange ausgegeben wird.

Aus o. g. Gründen (Sprache, fehlende Ausbildung) muss man auch als Mutter eines bina-Kindes damit rechnen, finanziell alleine für sein Kind aufkommen zu müssen (nach Trennung oder wenn man mit dem Vater nicht zusammen lebt) denn wo nur wenig Einkommen da ist, ist auch nur wenig oder nichts mit Unterhalt für´s Kind.

Das alles muss natürlich nicht so sein, ist aber vielfach die Realität.
Und dies, ohne dass von Habibi eine böse Absicht (Bezness) dahinter steckt.
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 21.05.2014, 23:12

Danke Grinsekatze
und weil´s so schön ist hab ich noch etwas nach gelegt :wink:
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Franconia
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von Franconia » 21.05.2014, 23:37

bitte nicht übertreiben Grinsekatze, hab grad nur meine kreative Phase :D
CheshireCat hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben:
Beides ist wichtig für ein Visum zur FZF (Familienzusammenführung zum dt. Kind). Jede Frau sollte sich also im klaren darüber sein, dass sie ihrer Urlaubsbekanntschaft mit einem Kind die Türe nach D öffnet - egal ob die in ihrem Sinne ist oder nicht.
..... und Frau sollte sich ebenso darüber im Klaren sein, dass der Kindsvater sie hierzu nicht einmal heiraten muss! Im Gegenteil kann er sogar, sobald sein eigener Aufenthaltsstatus entsprechend gesichert ist, seine eventuell bereits vorhandene Familie aus dem Heimatland nachholen.
eine Heirat ist nicht mehr nötig und wichtig für den Aufenthalt hier, stimmt.
Um aber seine heimische Jungfrau oder seine bereits vorhandene Familie hierher nachzuholen muss er (zum Glück) noch einige Hürden meistern. So lange er nicht die dt. StA hat ist es ein Nachzug zu einem Ausländer und daher muss der Lebensunterhalt mit allem PIpapo gesichert sein (also kein Anspruch auf Sozialleistungen) und es muss eine passende Wohnung (Größe!)vorhanden sein.
Wartet er bis er den dt. Pass hat ist es Nachzug zu einem Deutschen, dann fällt die Sicherung des Lebensunterhaltes weg (vorhandene Familie oder heimische Jungfrau haben also Anspruch auf Hartz4) und die Wohnung ist auch egal, es muss nur eine da sein.
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kkj
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Re: Familienrecht und seine Durchsetzung

Beitrag von kkj » 22.05.2014, 00:15

Franconia, zum letzten Beitrag: Bist du dir da sicher bei den Regelungen?

Deutsche StA braucht man jedenfalls nicht, EU reicht. Aber das hat der eingewanderte Bezzi ja auch nicht im Normalfall, sondern Drittland.

Ansonsten: Chapeu!

Genau diese familientechnischen Überlegungen (unabhängig von Kindern) waren der Grund, warum meine bina-Beziehung nicht mehr existiert. ICH wollte mir das nicht ans Bein binden, und auch nicht ihm zumuten. Es wäre nicht gutgegangen.

Und diese Gedankengänge sollte sich jeder zumuten, selbst wenn man AMIGA denken kann und darf. Selbst dann kommt eine ungeheuerliche Last auf BEIDE zu, die nur allerseltenst kraft der unendlichen Liebe zu überwinden ist. Gerade bei den Herren aus den gängigen Ländern, die ja eh CHEF sind, wenn die schonmal in Europa sind. Dass sie vorerst länger von Frau und/oder Staat abhängig sind, erstmal Schulbank drücken müssen und dann trotzdem nicht Big Boss werden, blenden viele (und deren Familie daheim erst recht) gerne aus. Was das für die Beziehung bedeutet, brauch ich ja wohl nicht auszumalen...

Sternenhimmel gibt es auch hier, klar. Aber wenn mit einem "üppigen" Gehalt zwei frustrierte Seelen durchgefüttert werden müssen, es draußen windet, schneit und Hunde und Katzen regnet, die Telefonrechnung ungeahnte Höhen erreicht usw. usw. - da verfliegt der Zauber ganz schnell. Und dann liegt da der überquellende Aschenbecher, die dreckigen Socken in der Ecke, und zum Staubsaugerbedienen brauchts plötzlich mindestens Doktortitel, wo doch vorher der Kerl immer so reinlich war. Und dann schaut man das Wesen auf der Couch an, und fragt sich, wo die Magie geblieben ist?

Ja, da wo sie hingehört: DA.

(Stellenweise autobiographische Einflüsse auf meinen Beitrag sind vollends beabsichtigt, wenn auch nicht allgemein gültig)
LG
kkj

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