Lousitana hat geschrieben:Nun, am Wochenende hat das Drama einen neune Höhepunkt gefunden: die gute Frau rief -wieder einmal- die Polizei an; angeblich, weil mein Vater versucht hätte sie zu schlagen, was ich definitiv nicht glauben kann.
wenn dem so ist, dass sie deinen Vater zu unrecht beschuldigt wäre zu überlegen ob er gegen sie Anzeige erstattet. Da sie ja ins Krankenhaus kam und dort mit Sicherheit untersucht wurde, müsste ein Arztbericht vorliegen aus dem mögliche Verletzungen, so sie denn vorlagen, hervorgehen.
Was sie macht, wenn sie zu Unrecht die Polizei ruft nur um deinem Vater eins rein zu würgen ist eine falsche Beschuldigung, ggf. auch Verleumdung und/oder Rufschädigung und damit strafbar (frag mal einen Anwalt was da genau greift)
Evtl. hat dein Vater, wenn er solche Vorfälle zur Anzeige bringt auch die Möglichkeit auf eine Härtefallscheidung, da ihm unter diesen Umständen eine weitere Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Dazu besteht in dem Fall evtl. noch die Möglichkeit, das sie dadurch ihren Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater verwirkt hat.
Lousitana hat geschrieben:Sie sind seit 2010 verheiratet, sie verfügt über eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung
wenn sie mindestens 3 Jahre mit ihm hier in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat, dann hat sie ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht.
Lousitana hat geschrieben:Wisst ihr, wie das dann mit der Unterhaltspflicht ist?
während der Trennung gibt es Trennungsunterhalt, da wird dein Vater nicht drum herum kommen. Dieser bemisst sich nach seinem Einkommen.
Nach einer Scheidung kann sie zwar versuchen an Unterhalt zu kommen, aber laut Gesetz ist sie dann erst mal verpflichtet ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Nachehelichen Unterhalt gibt es inzwischen eigentlich nur noch für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren, alle anderen müssen arbeiten. Wenn ihr Verdienst nicht reicht hat sie Anspruch auf ALG2 (auch schon im Trennungsjahr wenn Lohn und Trennungsunterhalt nicht ausreichen)
Lousitana hat geschrieben: Außerdem habe ich gelesen, dass es passieren kann, dass ich die Dumme bin, die für diese Frau weiter aufkommt, sollte mein Vater versterben. Ist das tatsächlich so?
Nein!
Du bist dieser Frau gegenüber zu nichts verpflichtet, da sie nicht mit dir Verwandt ist. Ihre Stellung als Stiefmutter reicht nicht aus um Ansprüche gegen dich zu stellen.
Ganz wichtig wäre allerdings ein Testament, in dem er sie ausschließt. Denn solange sie noch verheiratet sind hat sie im Todesfall Anspruch auf 50% seines Vermögens. Wenn er sie ausschließt bekommt sie nichts, kann allerdings ihren Pflichtteil einklagen, der dann aber deutlich geringer ist.
Sollte die Wohnung in Tun. zu 50% auf deinen Vater laufen, könntet ihr sie ihr in so einem Fall komplett überlassen, was schon einen Großteil ihres Erbanspruchs ausmachen könnte.
Lousitana hat geschrieben:Wenn ich ihn nun davon überzeugen könnte, sie endlich rauszuschmeißen - wie würde das denn in der Praxis ablaufen? Habt ihr da Erfahrung? Einfach in den nächsten Flieger setzen wird ja wohl leider nicht viel bringen....*Seifenblasenträume*
Da sie ja aber nix hat, bzw, das, was sie von meinem Vater hat, auf einem marokkanischen Konto lagert, müsste er ihr eine Wohnung bezahlen, wenn er sie rausschmeißt? Würde sie irgendwelche Sozialleistungen bekommen?
Es würde so ablaufen, dass er ihr die Trennung mitteilt, ihr eine gewisse Frist setzt in der sie ihre Sachen zu packen und zu gehen hat und sie dann vor die Tür setzt wenn sie nicht geht. Sie kann zwar gegen ihn klagen, z. B. darauf, dass ihr das Wohnrecht im Haus zugesprochen wird und er gehen müsste, da das Haus aber sein Eigentum ist wird sie damit nur schwer durch kommen.
Dein Vater muss ihr keine Wohnung zahlen. Er zahlt ihr nach der Trennung den vom Anwalt festgelegten Trennungsunterhalt und das ist alles. Für die Miete muss sie arbeiten oder ALG2 beantragen. Für letzteres muss sie ihr Vermögen offen legen, auch das im Ausland, aber ob sie das macht...
Falls ihr darüber Belege, z. B. Kontoauszüge oder auch den Grundbucheintrag für die gemeinsame Wohnung in Tun, habt, hebt die gut auf. Es kann sein, dass die Ämter auf deinen Vater zukommen sobald sie Sozialleistungen beantragt um zu sehen, ob er nicht doch mehr zahlen kann. Dabei könnt ihr dann gerne nebenbei fallen lassen, das die Dame über Vermögen im Ausland verfügt, mit dem sie hier ihren Lebensunterhalt zumindest vorübergehend selbst sicher kann.
Lousitana hat geschrieben:Ach, da fällt mir noch eine Frage ein: wie ist das mit dieser Regelung, dass ein Ausländer mind. 60 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt haben mus, bevor er Staatsbürger werden kann? Was bedeutet das in der Praxis und welche Konsequenzen hat es, wenn dies nicht geschah?
die 60 Monate braucht sie für eine NE (Daueraufenthalt), wobei dazu noch der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen gesichert sein muss, ausreichend Sprachkenntnisse vorliegen müssen, etc. Es reicht dabei, wenn einer der beiden Ehepartner diese 60 Monate erbracht hat. Also sie muss, solange sie noch verheiratet ist und eine NE beantragt, diese nicht selbst eingezahlt haben, da sie sich dabei auf deinen Vater berufen kann. Nach der Scheidung muss sie die 60 Monate allerdings selbst eingebracht haben.
Eine Einbürgerung (dt. Staatsangehörigkeit) kann frühestens nach 8 Jahren mit AE/NE erfolgen und davon ist sie noch lange entfernt.
Wenn es zu Scheidung kommt, dann sollte dein Vater ihr die Wohnung in Tun. überlassen und mit einem möglichen Unterhaltsanspruch gegen ihn verrechnen lassen. Sie will Geld, OK sie bekommt als Geldwertersatz die Wohnung in Tun. Die kann sie verkaufen oder dort leben, auf alle Fälle hat sie keinen Anspruch darauf unbedingt nur Bares zu bekommen.
In wie weit er mögliche Schenkungen (Geld was jetzt in Tun. auf dem Konto liegt) bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts geltend machen kann muss ein Anwalt sagen.