Erfahrungen und Informationen zum Thema Bezness

Das Leben in einem orientalischen Land.

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happy mind
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Re: Erfahrungen und Informationen zum Thema Bezness

Beitrag von happy mind » 29.04.2016, 19:05

Meine Erfahrung:

Lebensmittelpunkt Deutschland, dann notarieller Ehevertrag hier. Deutsches Ehe,- Scheidungs,- Güter,- und Familienrecht unterscheiden sich zu dem in Ägypten. Das dort geltende Recht ist in D nicht anwendbar und umgekehrt, das in D nicht in Ägypten bei deutsch- ägyptischen Paaren.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs fand ich persönlich sehr wichtig. Allerdings findet der Ehevertrag nur Anwendung, wenn beide Partner in der Ehe "gleichgestellt" sind. Heißt: Beide arbeiten Vollzeit und natürlich sozialversicherungspflichtig, somit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, keiner war während der Ehezeit lange krank oder arbeitslos. Sollte einer dieser Punkte eingetreten sein erklärt das Gericht den Vertrag als unbillig, und er würde seine rechtliche Wirksamkeit verlieren. Außerdem wird er erst ein Jahr nach Abschlussdatum gültig.

Bei einer nicht gelebten Ehe in Deutschland- er in Ägypten, sie in Deutschland- wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, da der Versorgungsausgleich deutsches Recht betrifft und nicht länderübergreifend wirkt, da kein Übereinkommen.

Forderungen betreffend nachehelichen Unterhaltes werden unter Umstanden nachgegeben, allerdings zeitlich begrenzt.

Trennungsunterhalt muss bei starkem Ungleichgewicht für die Trennungszeit gezahlt werden.

In unserem Falle wäre, falls überhaupt eine Übersetzung, Englisch infrage gekommen. Dafür wäre kein vereidigter Übersetzer notwendig gewesen, eine Vertrauensperson hätte gereicht.

Güterstand
Der Güterstand des Zugewinns ist nicht unbedingt eine Gefahr für den deutschen Partner. Grundbuchauszüge beweisen den Besitzer von Immobilien vor der Eheschließung und Bankunterlagen das Barvermögen. Im Falle des Falles wird der Zugewinn vom Tage der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages errechnet, gelegentlich ist auch der Tag der Trennung hinzugezogen.
Lebt man im Zugewinn nützen keinem die ausgestellten Rechnungen auf den anderen. Denn hier wird gemeinsames Vermögen veranlagt. Schulden, die einer macht, gehören auch nur betreffendem selbst. Es sei denn Unterschriften wurden von beiden geleistet.

Weiteres fällt mir evt. später ein...

nabila
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Re: Alle Fakten über Orfi/Urfi

Beitrag von nabila » 05.05.2019, 20:07

hallihallo,

gern füge ich hier den link vom Bundesverwaltungsamt ein

https://www.verband-binationaler.de/fil ... wnload.pdf

Auskunftserteilung über Ausländisches Recht ----- von Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München



liebe Grüße ♥
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Efendi II
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Re: Alle Fakten über Orfi/Urfi

Beitrag von Efendi II » 05.05.2019, 22:54

Man sollte von allen Frauen, die einen Mann aus islamischen Ländern
heiraten wollen, verlangen, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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