Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
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Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Hi!
Das WE ist da ,begleitet von Magenschmerzen, die mir durch den Erhalt eines Schreibens von der UVG-Stelle
bereitet werden.
Diese möchten jetzt,nach Ablauf von 72 Mon.,verständlicherweise,den gezahlten UV vom KV wiederhaben,
und laden mich jetzt ein, um Erkundigungen über den KV zu erhalten.( Ausbildung,Beruf ect.)
Dem Amt ist es nachweisslich bekannt, das der KV,eingebürgeter Deutscher mit tun. Wurzeln, bereits seit 5,5 J.
wieder in TN lebt.
Nun habe ich seit 2008 ein Versäumnisurteil vom Amtsgericht gegen den KV,
welches ich seinerzeit dem Jugendamt( UV-Stelle) überlassen habe,
da ich 1. nicht die finanzielle Möglichkeit habe,dieses Urteil in TN umzusetzen und
2. ich dieses Land nicht betreten werde, da ich ja nichtmal weiss ob mein Exmann dort vor Gericht etwas gegen mich erwirkt hat ,3. sein Verdienst im Vergleich dort eh so gering ist,als das er nur einen Millimes Unterhalt zahlen könnte.
Könnte mir das Amt da nun nen Strick draus drehen?
Das ich meinerseits keine weiteren Schritte in TN mit dem Urteil vom Amtsgericht unternommen habe?
Hat da jemand bereits Erfahung gemacht?
Gruss Barbara
Das WE ist da ,begleitet von Magenschmerzen, die mir durch den Erhalt eines Schreibens von der UVG-Stelle
bereitet werden.
Diese möchten jetzt,nach Ablauf von 72 Mon.,verständlicherweise,den gezahlten UV vom KV wiederhaben,
und laden mich jetzt ein, um Erkundigungen über den KV zu erhalten.( Ausbildung,Beruf ect.)
Dem Amt ist es nachweisslich bekannt, das der KV,eingebürgeter Deutscher mit tun. Wurzeln, bereits seit 5,5 J.
wieder in TN lebt.
Nun habe ich seit 2008 ein Versäumnisurteil vom Amtsgericht gegen den KV,
welches ich seinerzeit dem Jugendamt( UV-Stelle) überlassen habe,
da ich 1. nicht die finanzielle Möglichkeit habe,dieses Urteil in TN umzusetzen und
2. ich dieses Land nicht betreten werde, da ich ja nichtmal weiss ob mein Exmann dort vor Gericht etwas gegen mich erwirkt hat ,3. sein Verdienst im Vergleich dort eh so gering ist,als das er nur einen Millimes Unterhalt zahlen könnte.
Könnte mir das Amt da nun nen Strick draus drehen?
Das ich meinerseits keine weiteren Schritte in TN mit dem Urteil vom Amtsgericht unternommen habe?
Hat da jemand bereits Erfahung gemacht?
Gruss Barbara
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Hallo Barbara,barbara hat geschrieben: Könnte mir das Amt da nun nen Strick draus drehen?
Das ich meinerseits keine weiteren Schritte in TN mit dem Urteil vom Amtsgericht unternommen habe?
meiner Meinung nach hättest du dir das Urteil eines deutschen Gerichts in Tunesien hinter den Spiegel
stecken können, das interessiert die dort nicht die Bohne.
Und das wissen die deutschen Behörden auch, was also sollen sie da gegen dich vorbringen?
Nimm es ganz gelassen, du kannst ja eh nichts machen.
Liebe Grüße Amely
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Soll sich die UV-Stelle doch an das entsprechende Ministerium wenden, welches Entwicklungshilfen an Tunesien zahlt. Dann könnte man diese Summe bei den an Tunesien gezahlten Hilfsgeldern in Abzug bringen.
Sicherlich bestehen seitens der UV-Stellen da noch weitere offene Rechnungen. Der tunesische Staat kann sich ja dann die fehlenden Beträge bei seinen Staatsbürgern, die ihren Zahlungsverpflichtungen in Deutschland nicht nachkommen, wieder zurückholen.
Man sollte grundsätzlich alle finanziellen Forderungen, die der deutsche Staat gegenüber Ausländern hat, bei den dortigen Regierungen einfordern bzw. die Entwicklungshilfsgelder die Deutschland weltweit so großzügig verteilt, mit diesen Forderungen verrechnen. Das würden die kommunalen Kassen sicherlich begrüßen und wesentlich zum Ausgleich der städischen Budgets beitragen.
Sicherlich bestehen seitens der UV-Stellen da noch weitere offene Rechnungen. Der tunesische Staat kann sich ja dann die fehlenden Beträge bei seinen Staatsbürgern, die ihren Zahlungsverpflichtungen in Deutschland nicht nachkommen, wieder zurückholen.
Man sollte grundsätzlich alle finanziellen Forderungen, die der deutsche Staat gegenüber Ausländern hat, bei den dortigen Regierungen einfordern bzw. die Entwicklungshilfsgelder die Deutschland weltweit so großzügig verteilt, mit diesen Forderungen verrechnen. Das würden die kommunalen Kassen sicherlich begrüßen und wesentlich zum Ausgleich der städischen Budgets beitragen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Man sollte grundsätzlich " a l l e " finanziellen Forderungen, die der deutsche Staat gegenüber Ausländern hat, bei den dortigen Regierungen einfordern bzw. die Entwicklungshilfsgelder die Deutschland weltweit so großzügig verteilt, mit diesen Forderungen verrechnen
Da würden aber manche Länder keine Entwicklungshilfe mehr bekommen.
Da würden aber manche Länder keine Entwicklungshilfe mehr bekommen.
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Damit würde Deutschland aber eine Menge Geld sparen und es könnten einige Kindergärten, Schulen und anderes mehr gebaut werden. Es käme der Allgemeinheit zugute, die letztendlch dieses Geld erwirtschaftet hat, welches oftmals so großzügig von den Politikern in der Welt verteilt wird.Haram hat geschrieben: Da würden aber manche Länder keine Entwicklungshilfe mehr bekommen.
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Ich kann da nur von meinen deutsch-deutschen Erfahrungen berichten.barbara hat geschrieben:Hi!
Könnte mir das Amt da nun nen Strick draus drehen?
Das ich meinerseits keine weiteren Schritte in TN mit dem Urteil vom Amtsgericht unternommen habe?
Hat da jemand bereits Erfahung gemacht?
Gruss Barbara
Der Vater meines Sohnes zahlt den UV in kleinen Raten an das JA zurück. Von mir wurde nur der Unterhaltstitel verlangt und kurz nachgefragt, WARUM ich die Ansprüche nicht gerichtlich durchgesetzt habe.
Ich habe begründet, daß Aufwand/Nutzen ( finanziell gesehen ) für mich in keiner Relation stehen ( KV hatte Offenbarungseid geleistet und den Kontakt verweigert ).
Und damit war ich dann aus der Sache raus.
Seitdem setzt sich das JA mit dem KV ohne mich auseinander.
Was in Deinem Fall dann wohl auch noch entfallen würde. Je nach Hartnäckigkeit des Sachbearbeiters.
Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Hi!
Hatte die zuständige Dame kontaktiert und konnte alles am Telefon regeln.
Die Akte wird geschlossen und wohl dann erst wieder geöffnet ,sollte der KV wieder in D leben und arbeiten.
Magenschmerzen waren umsonst.
Gruss Barbara
Hatte die zuständige Dame kontaktiert und konnte alles am Telefon regeln.
Die Akte wird geschlossen und wohl dann erst wieder geöffnet ,sollte der KV wieder in D leben und arbeiten.
Magenschmerzen waren umsonst.
Gruss Barbara
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Das hört sich doch gut an. Da waren alle Sorgen umsonst.barbara hat geschrieben:Hi!
Hatte die zuständige Dame kontaktiert und konnte alles am Telefon regeln.
Die Akte wird geschlossen und wohl dann erst wieder geöffnet ,sollte der KV wieder in D leben und arbeiten.
Magenschmerzen waren umsonst.
Gruss Barbara
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Hallo an alle und Blume,
vor einiger Zeit erhielt ich überraschenderweise einen Schrieb aus D.vom gegenerischen RA (von EX), obwohl er angeblich im europäischen Ausland lebt. Dort werde ich aufgefordert/genötigt, auf alle Ansprüche, die noch bestehen - mittels eines
vorbereiteten Formulars - zu verzichten und einen geringeren Betrag von unter 30,-EURO pro Monat zu akzeptieren.
Ex zahlt seit Jahren keinen Cent Kindesunterhalt.
Ist das normal bzw. rechtmäßig ???
Liebe Grüße
Brighterstar
vor einiger Zeit erhielt ich überraschenderweise einen Schrieb aus D.vom gegenerischen RA (von EX), obwohl er angeblich im europäischen Ausland lebt. Dort werde ich aufgefordert/genötigt, auf alle Ansprüche, die noch bestehen - mittels eines
vorbereiteten Formulars - zu verzichten und einen geringeren Betrag von unter 30,-EURO pro Monat zu akzeptieren.
Ex zahlt seit Jahren keinen Cent Kindesunterhalt.
Ist das normal bzw. rechtmäßig ???
Liebe Grüße
Brighterstar
Re: Rückforderung des Unterhaltsvorschusses
Hallo Blume,
danke.
Das Jugendamt sehe ich eher als Komplizen. Soll ich dort auch fragen, weshalb Ex - mit offizieller Hilfe - damit durchgekommen ist, das faktische Trennungsdatum (sagen wir fiktiv: 1996) um MEHR als EIN Jahr (also fiktiv: 1997) VORdatieren konnte ?
Das sieht unter anderem nach Erschleicherung der deutschen Staatsangehörigkeit aus. In der Zwischenzeit wurde ich so gehörig -
oft administrativ (wahrscheinlich mit gefakten Briefköpfen,die einen offiziellen "Anstrich" haben ) - in die Mangel
genommen, dass ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Wie war das noch mit den drei Affen ? Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen....
danke.
Das Jugendamt sehe ich eher als Komplizen. Soll ich dort auch fragen, weshalb Ex - mit offizieller Hilfe - damit durchgekommen ist, das faktische Trennungsdatum (sagen wir fiktiv: 1996) um MEHR als EIN Jahr (also fiktiv: 1997) VORdatieren konnte ?
Das sieht unter anderem nach Erschleicherung der deutschen Staatsangehörigkeit aus. In der Zwischenzeit wurde ich so gehörig -
oft administrativ (wahrscheinlich mit gefakten Briefköpfen,die einen offiziellen "Anstrich" haben ) - in die Mangel
genommen, dass ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Wie war das noch mit den drei Affen ? Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen....