namensänderung
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Es wird doch bestimmt nur in den Staat Schwierigkeiten geben, in dem das Kind auch geführt wird , sprich die Staatsangehörigkeit von dessen Land hat.
Wenn mein Kind tunesischer Staatsbürger ist , warum sollte ich zb. nicht mit ihm nach Ägypten fliegen können ? Da hat der Vater (Tunesier) doch garkeine Rechte
Und das mit dem ABR ....das kann dir zur Hälfte weggenommen werden.
Zb. bei Umgangsvereitelung.
Hälfte Mutter / Hälfte Jugendamt
Was ich nicht verstehe , wieso sollte dich das JA dazu zwingen , dein Kind mit ins Ausland zunehmen ?
Möchtest du dort arbeiten und dein Kind hier lassen ?
LG
Arche
Wenn mein Kind tunesischer Staatsbürger ist , warum sollte ich zb. nicht mit ihm nach Ägypten fliegen können ? Da hat der Vater (Tunesier) doch garkeine Rechte
Und das mit dem ABR ....das kann dir zur Hälfte weggenommen werden.
Zb. bei Umgangsvereitelung.
Hälfte Mutter / Hälfte Jugendamt
Was ich nicht verstehe , wieso sollte dich das JA dazu zwingen , dein Kind mit ins Ausland zunehmen ?
Möchtest du dort arbeiten und dein Kind hier lassen ?
LG
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nein.
aber mir wurde gesagt, dass der vcater das recht hätte mit seinem kind die großeltern zu besuchen.
arbeiten möchte ich im libanon.
ich hatte hier mal gefragt wegen urlaub in marokko. da hattet ihr - ich glaube auch du, arche, geschrieben, dass es mir eben in jedem arabischen land passieren kann, dass ich mit einem kind mit arabischem namen nicht ohne erlaubnis des vaters ausreisen dürfe.
aber mir wurde gesagt, dass der vcater das recht hätte mit seinem kind die großeltern zu besuchen.
arbeiten möchte ich im libanon.
ich hatte hier mal gefragt wegen urlaub in marokko. da hattet ihr - ich glaube auch du, arche, geschrieben, dass es mir eben in jedem arabischen land passieren kann, dass ich mit einem kind mit arabischem namen nicht ohne erlaubnis des vaters ausreisen dürfe.
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Nö , ich war das nicht. Ganz bestimmt !leah_neu hat geschrieben: ich hatte hier mal gefragt wegen urlaub in marokko. da hattet ihr - ich glaube auch du, arche, geschrieben, dass es mir eben in jedem arabischen land passieren kann, dass ich mit einem kind mit arabischem namen nicht ohne erlaubnis des vaters ausreisen dürfe.
Arche
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Hallo leah_neu!
Wer dir das gesagt hat, dass die Großeltern das Recht haben, ihr Enkelkind zu sehen, würde mich auch interessieren. Wir haben die Aussage, also der Kindesvater, hat die Ansage bekommen, dass seine Eltern keine Rechte an dem Kind haben, nicht einmal ein Besuchsrecht; zumindest nicht nach deutschem Recht! Es gibt so etwas nicht, wie Umgangsrecht für Großeltern; vielleicht wenn es aus besonderen Gründen notwendig erscheint, aber regulär nicht. Wenn er das Kind nicht mitnehmen darf, dann auch nicht dort hin.
LG; KaRa
Wer dir das gesagt hat, dass die Großeltern das Recht haben, ihr Enkelkind zu sehen, würde mich auch interessieren. Wir haben die Aussage, also der Kindesvater, hat die Ansage bekommen, dass seine Eltern keine Rechte an dem Kind haben, nicht einmal ein Besuchsrecht; zumindest nicht nach deutschem Recht! Es gibt so etwas nicht, wie Umgangsrecht für Großeltern; vielleicht wenn es aus besonderen Gründen notwendig erscheint, aber regulär nicht. Wenn er das Kind nicht mitnehmen darf, dann auch nicht dort hin.
LG; KaRa
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§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) 1Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Gilt natürlich für hier in D lebende
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) 1Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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Also in Algerien z.B. ist es so, dass Kinder die auf Grund ihres Aussehens oder Namens einen mosl. Vater vermuten lassen, das Land nicht ohne Erlaubnis des Vaters verlassen können.ich hatte hier mal gefragt wegen urlaub in marokko. da hattet ihr - ich glaube auch du, arche, geschrieben, dass es mir eben in jedem arabischen land passieren kann, dass ich mit einem kind mit arabischem namen nicht ohne erlaubnis des vaters
Egal ob der Vater Algerier ist oder aus einem anderen mosl. Staat kommt.
Heißt, auch mit dem Kind eines Ägypters könntest du Algerien z.B. ohne Erlaubnis des Vaters nicht verlassen.
Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hi Arche,Arche Noah hat geschrieben:Es wird doch bestimmt nur in den Staat Schwierigkeiten geben, in dem das Kind auch geführt wird , sprich die Staatsangehörigkeit von dessen Land hat.
Wenn mein Kind tunesischer Staatsbürger ist , warum sollte ich zb. nicht mit ihm nach Ägypten fliegen können ? Da hat der Vater (Tunesier) doch garkeine Rechte
LG
Arche
ich würde mich da nicht 100%ig drauf verlassen.
Ich weiss nicht,ob es möglich ist wenn der Vater selbst noch in EU lebt,
lebt er aber bspw. wieder in TN hätte er dort teorethisch die Möglichkeit,ja auch dort eine Scheidung anzustreben und auf heimatlichem Boden das Kind für sich zu beabspruchen.
Heisst ,er könnte in TN ebenso ,wie die Mutter hier in EU ,ein Aufenhaltsbestimmungsrecht beantragen.
Genauso,wie dieses deutsche Recht der Mutter nichts nutzen wird,würde der Vater das Kind nach TN verfrachten,
nutzt das tunesische Urteil ihm nix in EU.
Wie sieht es da aber in anderen Ländern der "Afrikanischen Union"
und der "Arabischen Liga" aus?
Barbara
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Liebe leah_neu,
trgendwie verliere ich grade den Faden.
Du möchtest im Libanon arbeiten? Dein Sohn, welche Staatsangehörigkeit hat er? Ich denke mal die Deutsche. Wie alt ist er? Hier bekommst du ja auch schon für die Kleinsten einen eigenen Ausweis. Wenn er nichts mit dem Libanon zu tun hat und einen Deutschen Pass, wüsste ich jetzt nicht das du dort Probleme bekommen würdest.
leah, ich war mit einem Libanesen verheiratet und meine Tochter hat die Libanesische Staatsangehörigkeit.
lg. tamara
trgendwie verliere ich grade den Faden.
Du möchtest im Libanon arbeiten? Dein Sohn, welche Staatsangehörigkeit hat er? Ich denke mal die Deutsche. Wie alt ist er? Hier bekommst du ja auch schon für die Kleinsten einen eigenen Ausweis. Wenn er nichts mit dem Libanon zu tun hat und einen Deutschen Pass, wüsste ich jetzt nicht das du dort Probleme bekommen würdest.
leah, ich war mit einem Libanesen verheiratet und meine Tochter hat die Libanesische Staatsangehörigkeit.
lg. tamara
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Liebe Barbarabarbara hat geschrieben:
Hi Arche,
ich würde mich da nicht 100%ig drauf verlassen.
Ich weiss nicht,ob es möglich ist wenn der Vater selbst noch in EU lebt,
lebt er aber bspw. wieder in TN hätte er dort teorethisch die Möglichkeit,ja auch dort eine Scheidung anzustreben und auf heimatlichem Boden das Kind für sich zu beabspruchen.
Heisst ,er könnte in TN ebenso ,wie die Mutter hier in EU ,ein Aufenhaltsbestimmungsrecht beantragen.
Genauso,wie dieses deutsche Recht der Mutter nichts nutzen wird,würde der Vater das Kind nach TN verfrachten,
nutzt das tunesische Urteil ihm nix in EU.
Wie sieht es da aber in anderen Ländern der "Afrikanischen Union"
und der "Arabischen Liga" aus?
Barbara
Ich glaube du hast mich falsch verstanden.
In Tunesien hat er allemal die Rechte, da sein Kind ja die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt (doppelstaater).
Aber in Ägypten hat mein EX- Mann doch keine Rechte, da er kein ägyptischer Staatsbürger ist, sondern Tunesier
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Hi Arche,
nein, ich hab dich nicht falsch verstanden.
Denn soweit ich mal informiert worden bin, könnte er genauso in TN eine Grenzsperre einrichten lassen, die für Mitgliedsstaaten der" arabischen Liga" und der "afrikanischen Union" gilt.
Da ist es doch unerheblich welche Staatsbürgerschaft er hat.
Im umgekehrten Fall würden Kinder ,bei denen die deutsche Mutter eine Grenzsperre für die Kiddys erreichen konnte, ja auch bspw. an der italienischen Grenze festgehalten,wenn sie dort auftauchten.
Verstehst du was ich meine?
Barbara
nein, ich hab dich nicht falsch verstanden.
Denn soweit ich mal informiert worden bin, könnte er genauso in TN eine Grenzsperre einrichten lassen, die für Mitgliedsstaaten der" arabischen Liga" und der "afrikanischen Union" gilt.
Da ist es doch unerheblich welche Staatsbürgerschaft er hat.
Im umgekehrten Fall würden Kinder ,bei denen die deutsche Mutter eine Grenzsperre für die Kiddys erreichen konnte, ja auch bspw. an der italienischen Grenze festgehalten,wenn sie dort auftauchten.
Verstehst du was ich meine?
Barbara
Liebe Barbara,
mich würde interessieren, woher du diese info hast. ich habe noch nie von grenzsperren der arabischen liga etc. gehört.
vllt. kannst du uns aufklären?
mein post an leah war so gemeint gewesen, wie schon von arche erklärt. aber so lang wir nix genaues wissen......
möchte ich nicht blauäugig entwarnung geben; nur gewundert hat mich z.b. anabas post in bezug auf algerien. da scheint doch mit verschiedenerlei maß gemessen zu werden bzw. könnte ich mir noch vorstellen, dass man in "solchen ländern" noch eher dem wohlwollen oder nicht-gefallen einzelner beamten ausgeliefert ist. sind halt alles keine demokratischen rechtsstaaten wie hier/EU.
die trulla am tunesischen flughafen in meinem fall war dann auch äußerst pikiert als sie mitgekriegt hat, wie ich mit meinem schwager arabisch gesprochen habe (ging ja net anders, weil er eben nur arabisch kann) - warum ich das nicht gleich gesagt hätte...haha.....blöde gans. wär jemand anders dort gesessen, hätt er wahrscheinlich gar kein so aufhebens gemacht.....kenne genug (dt.) frauen, die mit ihrem halb-tunesischen kind aus und ein reisen wie sie wollen. hatten wahrscheinlich halt einfach glück. aber darauf kann man sich nicht verlassen!!!!!
ich jedenfalls setz da keinen fuß mehr rein mit meinen kleinen, so schön es auch dort ist! zu gefährlich!!!!!!!!!!!!!!
ali
mich würde interessieren, woher du diese info hast. ich habe noch nie von grenzsperren der arabischen liga etc. gehört.
vllt. kannst du uns aufklären?
mein post an leah war so gemeint gewesen, wie schon von arche erklärt. aber so lang wir nix genaues wissen......
möchte ich nicht blauäugig entwarnung geben; nur gewundert hat mich z.b. anabas post in bezug auf algerien. da scheint doch mit verschiedenerlei maß gemessen zu werden bzw. könnte ich mir noch vorstellen, dass man in "solchen ländern" noch eher dem wohlwollen oder nicht-gefallen einzelner beamten ausgeliefert ist. sind halt alles keine demokratischen rechtsstaaten wie hier/EU.
die trulla am tunesischen flughafen in meinem fall war dann auch äußerst pikiert als sie mitgekriegt hat, wie ich mit meinem schwager arabisch gesprochen habe (ging ja net anders, weil er eben nur arabisch kann) - warum ich das nicht gleich gesagt hätte...haha.....blöde gans. wär jemand anders dort gesessen, hätt er wahrscheinlich gar kein so aufhebens gemacht.....kenne genug (dt.) frauen, die mit ihrem halb-tunesischen kind aus und ein reisen wie sie wollen. hatten wahrscheinlich halt einfach glück. aber darauf kann man sich nicht verlassen!!!!!
ich jedenfalls setz da keinen fuß mehr rein mit meinen kleinen, so schön es auch dort ist! zu gefährlich!!!!!!!!!!!!!!
ali
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Arche,
welche Frau weiss, zu welchen Mitteln Ihr EX greift?
Geh ich da mal von mir aus,
weiss ich ,was in TN gegen mich vorliegt?
Gegen mich dort im schlimmsten Fall evt. ein Haftbefehl wegen Kindesentzug vorliegt?
Weil ich Böse mit dem Kind abgehauen bin?
Wie weit würde es greifen in diesen Ländern?
Würde ich wirklich ungeschoren an einer Grenze dieser Staaten vorbeikommen?
Nebn dem Risiko welchem ich mein Kind ausetzen würde,
würde ich mit ihm in eines dieser Länder reisen.
Es mag bei vielen gutgegangen sein, aber es muss nicht so bleiben.
Ich würde ,zur Sicherheit meines Kindes und zu meiner eigenen nicht in eines dieser Länder reisen.
Barbara
welche Frau weiss, zu welchen Mitteln Ihr EX greift?
Geh ich da mal von mir aus,
weiss ich ,was in TN gegen mich vorliegt?
Gegen mich dort im schlimmsten Fall evt. ein Haftbefehl wegen Kindesentzug vorliegt?
Weil ich Böse mit dem Kind abgehauen bin?
Wie weit würde es greifen in diesen Ländern?
Würde ich wirklich ungeschoren an einer Grenze dieser Staaten vorbeikommen?
Nebn dem Risiko welchem ich mein Kind ausetzen würde,
würde ich mit ihm in eines dieser Länder reisen.
Es mag bei vielen gutgegangen sein, aber es muss nicht so bleiben.
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Barbara
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Liebe Barbara
Ich verstehe , was du meinst.
Nichts ist unmöglich
Fazit :
Man sollte mit den Kindern in Europa bleiben (Ich persönlich fahre sowieso in kein moslemisch/arabisches Land mehr) , das ist am sichersten
Falls jemand Infos über das Thema hat , bitte mit Quellenangabe ins Forum setzen
Danke
Arche
Ich verstehe , was du meinst.
Nichts ist unmöglich
Fazit :
Man sollte mit den Kindern in Europa bleiben (Ich persönlich fahre sowieso in kein moslemisch/arabisches Land mehr) , das ist am sichersten
Falls jemand Infos über das Thema hat , bitte mit Quellenangabe ins Forum setzen
Danke
Arche
Zuletzt geändert von Arche Noah am 21.10.2008, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Barbara, da muss ich dir einfach Recht geben.barbara hat geschrieben:Arche,
welche Frau weiss, zu welchen Mitteln Ihr EX greift?
Geh ich da mal von mir aus,
weiss ich ,was in TN gegen mich vorliegt?
Gegen mich dort im schlimmsten Fall evt. ein Haftbefehl wegen Kindesentzug vorliegt?
Weil ich Böse mit dem Kind abgehauen bin?
Wie weit würde es greifen in diesen Ländern?
Würde ich wirklich ungeschoren an einer Grenze dieser Staaten vorbeikommen?
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würde ich mit ihm in eines dieser Länder reisen.
Es mag bei vielen gutgegangen sein, aber es muss nicht so bleiben.
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Barbara
Aber mich würde es doch mal sehr interessieren, dieses Abkommen der arabischen Liga (oder so?)ich habe noch nie davon gehört und hätte gern Informationen darüber. Wo stammen diese Informationen her? Gibt es eine Quellenangaben darüber?
lg. tamara
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Das sind die Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt.ei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu
Da geht eindeutig hervor, dass auch Kinder von Vätern anderer mosl. Staaten Probleme bei der Ausreise bekommen können. (aus Algerien)
Liebe Grüße
Anaba
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Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hi Ali,aaliyah hat geschrieben:Liebe Barbara,
mich würde interessieren, woher du diese info hast. ich habe noch nie von grenzsperren der arabischen liga etc. gehört.
vllt. kannst du uns aufklären?
ali
diese Info hatte ich vor Jahren von jemanden in TN bekommen,der am Gericht dort tätig war.Ich weiss allerdings nicht ob dieses für jedes der Länder die der Union oder der Liga angehören ,gilt.
Und ich kann dir auch aus eigener Erfahrung sagen, das man dem Wohlwollen der Beamten dort ausgesetzt ist.
Auch ich bin einige Male ohne vorzeigen der Genehmigung mit dem Kind ausgeflogen.
genauso hab ich aber auch schonmal festgesessen, weil mein Ex das Rückflugdatum falsch eingetragen hat.
Laut diesem hätten wir genau einen Monat später den Rückflug antreten sollen.
Warum also. fliege ich mit meinem Kind jetzt schon?
Immer wieder hielt ich dem das Ticket unter die Nase,woraus ja eindeutig das Datum hervorging.
Nur dem Glück, das eine entfernte tunesische Verwandte ,die am Flughafen tätig ist und zufällig vorbeikam, und bestätigte, das mein EX bereits auf dem Rückweg per Schiff nach Genua ist, liess er uns ausreisen.
Und wie schon geschrieben, ich würde nicht in eines dieser Länder jemals einen Fuss setzen. Die Gefahr wäre mir zu gross.
Barbara
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Anaba hat geschrieben:Das sind die Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt.ei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu
Da geht eindeutig hervor, dass auch Kinder von Vätern anderer mosl. Staaten Probleme bei der Ausreise bekommen können. (aus Algerien)
Danke für die Info anaba
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