Hallo Malina,
Ich hoffe, Du hast noch nichts unterschrieben. Dein Ex braucht die Unterschrift unter eine Spezialvollmacht, um die in D vollzogene Scheidung im Libanon anerkennen zu lassen.
Kannst Du hier nachlesen, wenn Du das entsprechende Merkblatt herunterlädst:
http://www.libanesische-botschaft.info/ ... events.htm
Allerdings würde ich ihm den Gefallen nicht so ohne weiteres tun.
Wie sich die Scheidung im Libanon regeln läßt, hängt schließlich dort allein von der Religionszugehörigkeit ab. Der Libanon hat kein ziviles Familienrecht. Jede der 18 Konfessionen regelt das selbst. Was auf diese Art geregelt wurde ist anschließend in eine Art Familienregister einzutragen. Das kann auch die Anerkennung einer in D durchgeführten Scheidung sein.
Aber: In der sunnitischen Rechtsprechung des Libanon wird im Falle der Scheidung dem Vater für die Tochter ab dem neunten Lebensjahr und für Söhne ab dem siebten Lebensjahr das Sorgerecht zugesprochen. Deshalb wird ohne eine besondere Regelung kaum ein Schariagericht die Sorgerechtsregelung eines deutschen Gerichtes anerkennen,wenn das Ergebnis abweichend ist (wie bei Euch).
Wie die Schiiten im Libanon das handhaben kann ich nicht sagen, aber die Sunniten haben auch die Möglichkeit, eine einvernehmliche Trennung mit Folgeregelung durchzuführen. Dafür wäre natürlich eine notarielle Vereinbarung gut - allerdings nur von beiden Ehepartnern unterschrieben. Dort könntet Ihr vereinbaren, dass Ihr nun (islamisch) geschieden seid, die Kinder im Haushalt der Mutter aufwachsen werden und Du einen Betrag X erhältst. Insbesondere das mit den Kindern ist ein Versuch, den nicht jedes Schariagericht anerkennt, auch dann nicht, wenn beide Elternteiledas freiwillig so wollen (und nicht "nur" ein deutsches Gericht das so entschieden ha). Manchmal funktioniert es aber auch. Besser könntest Du die Kinder jedenfalls nicht schützen, denn wenn ein Schariagericht das anerkennt, dann wird es ein entsprechendes Urteil erlassen. Mit diesem könntest Du, wenn Dein Ex dagegen verstößt, beantragen, dass er den Libanon erst wieder verlassen kann, wenn er sich an alle Bestimmungen des Urteils hält (ich habe noch nie einen Libanesen getroffen oder auch nur von einem gehört, der es nach 15 Jahren D längere Zeit im Libanon noch aushalten kann). Dies Festhalten im Libanon wird auch immer mal wieder als Druckmittel wegen versprochener aber nicht geleisteter Zahlungen angewandt.
Ob das so gehen würde hängt aber auch davon ab, welche Eheschließung im Libanon registriert ist. Das wissen wir ja nicht (Eheschließung im Libanon oder in D, sunnitisch oder schiitisch). Aber das wirst Du ja sicher wissen.
Du wirst nach 15 Jahren Ehe mit einem Libanesen vermutlich auch wissen, dass im Libanon allein die Väter die Staatsbürgerschaft weitergeben, die Mütter nicht und dass Polygamie für Muslime erlaubt ist. Er hat also kein Problem eine zweite Frau zu heiraten, auch wenn er nicht geschieden ist. Das erkennt D nach dem Ortsprinzip auch als wirksame Ehe an. Ich habe leider vergessen, ob in einem solchen Fall Familiennachzug der neuen Frau möglich ist (ja, weil in D ja die 1. Ehe vor der zweiten Eheschließung geschieden ist / nein, weil eine im Libanon ohne vorherige Scheidung geschlossene Zweitehe gegen den sogenannten ordre de public verstößt und damit nicht dem Schutz von Art. 6 GG unterliegt). Im Forum 4 alien kannst Du das erfragen.
Davon und von der Art der im Libanon registrierten Ehe würde es abhängen, ob er die Scheidung im Libanon registrieren lassen muss, um die Frau herholen zu können. Evtl. braucht er keine Scheidung zu registrieren und damit auch keine Unterschrift von Dir, solange er das aber glaubt, kannst Du das ja wengstens für Dich nutzen und versuchen, mit einer Vereinbarung die Kinder zu schützen.
Einen 100%igen Schutz gegen das Festhalten der Kinder im Libanon gibt es leider nicht - auch nicht mit Urteil eines Schariagerichtes, denn das ist abänderbar. Aber es ist der beste Schutz, der derzeit möglich ist (außer natürlich das strikte Fernhalten der Kinder vom Libanon, was ich dringend jeder Mutter eines libanesischen Kindes empfehlen möchte-leider ist das aber nicht in jedem Falle möglich).
Liebe Grüße, Stern, die Dir viel Kraft und alles Gute wünscht.