Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Anaba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Anaba » 13.09.2011, 18:17

Hallo Kindesentzug,

warum du die von mir eingestellten Hinweise zerpflückst verstehe ich gerade nicht.
Diese Anmerkung zum gemeinsamen Sorgerecht wurden von unserer Anwältin erstellt und sagen nichts anderes aus als du schreibst.
Hier noch einmal mein Beitrag.
Das hat Blume zum gemeinsamen Sorgerecht zusammengefasst.

Gemeinsames Sorgerecht

Hier einige Erläuterungen zum gemeinsamen Sorgerecht:

- Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

- Trotz gemeinsamen Sorgerechts und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrechts kann ein Elternteil
dem anderen verbieten, das Kind mit ins Ausland zu nehmen.

- will der andere Elternteil das Verbot nicht akzeptieren, kann man das Verbot gerichtlich klären lassen.

- man kann trotz gemeinsamem Sorgerecht bei Gericht einen Antrag auf alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies muss man begründen.

- Diese o.g. Regelungen gelten auch für Elternpaare, die nicht verheiratet sind.
Unabhängig davon, ob sie zusammen leben oder getrennt.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Kindesentzug24
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Kindesentzug24 » 13.09.2011, 19:48

Ich wollte es nicht zerpflücken, sondern etwas verständlicher klarstellen. Denn bei uns kamen dann die Mails frei nach dem Motto.... ja aber bei 1001 steht... Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Punkt fertig aus. Dies leider nicht nur einmal. Der Rest hat scheinbar nicht sonderlich interessiert oder wurde überlesen.

Ihr wisst vermutlich selbst wie es ist. Da wird eine Aussage im Internet gelesen, der passende Satz gefunden, teilweise aus dem Zusammenhang gerissen, aus einer "Kann"-Besimmung wird schnell eine "Muss"-Bestimmung gemacht und in der Not an dem festgeklammert.

Deshalb habe ich mir erlaubt es anders darzustellen um uns Arbeit zu ersparen. :lol:

Grüße
Oli

Tabiba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Tabiba » 13.09.2011, 21:52

Hallo Malina, noch mal zu deiner Frage wegen Notar bei islamischer Scheidung.

Bist Du sicher, dass Du im Libanon nur islamisch verheiratet bist??? Ist das nicht dort in
irgendeinem Standesamt registriert?

In Deutschland wird eine rein islamische Heirat nicht als Ehe anerkannt. Da könnte dein
Exmann die neue Frau im Libanon auf dem Standesamt heiraten. Ich nehme an er hat den
deutschen Pass. Dann bekommt die "Neue" ein Visum für Deutschland. Ich weiss nicht,
ob im Libanon die Mehrehe noch erlaubt ist.

Um die Scheidung im Libanon soll sich mal dein Exmann kümmern. Das kann man nicht von
Deutschland aus machen. Da muss er dorthin fliegen und die Scheidung einreichen (falls
dort überhaupt registriert).
Wenn es dort so ist wie in Ägyppten, kann er sich mit deinem schriftlichen Einverständnis dort
ohne Dich scheiden lassen. Und nur er muss das bezahlen.

Tabiba

Stern
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Stern » 24.09.2011, 20:02

Hallo Malina,

Ich hoffe, Du hast noch nichts unterschrieben. Dein Ex braucht die Unterschrift unter eine Spezialvollmacht, um die in D vollzogene Scheidung im Libanon anerkennen zu lassen.

Kannst Du hier nachlesen, wenn Du das entsprechende Merkblatt herunterlädst: http://www.libanesische-botschaft.info/ ... events.htm

Allerdings würde ich ihm den Gefallen nicht so ohne weiteres tun.

Wie sich die Scheidung im Libanon regeln läßt, hängt schließlich dort allein von der Religionszugehörigkeit ab. Der Libanon hat kein ziviles Familienrecht. Jede der 18 Konfessionen regelt das selbst. Was auf diese Art geregelt wurde ist anschließend in eine Art Familienregister einzutragen. Das kann auch die Anerkennung einer in D durchgeführten Scheidung sein.

Aber: In der sunnitischen Rechtsprechung des Libanon wird im Falle der Scheidung dem Vater für die Tochter ab dem neunten Lebensjahr und für Söhne ab dem siebten Lebensjahr das Sorgerecht zugesprochen. Deshalb wird ohne eine besondere Regelung kaum ein Schariagericht die Sorgerechtsregelung eines deutschen Gerichtes anerkennen,wenn das Ergebnis abweichend ist (wie bei Euch).

Wie die Schiiten im Libanon das handhaben kann ich nicht sagen, aber die Sunniten haben auch die Möglichkeit, eine einvernehmliche Trennung mit Folgeregelung durchzuführen. Dafür wäre natürlich eine notarielle Vereinbarung gut - allerdings nur von beiden Ehepartnern unterschrieben. Dort könntet Ihr vereinbaren, dass Ihr nun (islamisch) geschieden seid, die Kinder im Haushalt der Mutter aufwachsen werden und Du einen Betrag X erhältst. Insbesondere das mit den Kindern ist ein Versuch, den nicht jedes Schariagericht anerkennt, auch dann nicht, wenn beide Elternteiledas freiwillig so wollen (und nicht "nur" ein deutsches Gericht das so entschieden ha). Manchmal funktioniert es aber auch. Besser könntest Du die Kinder jedenfalls nicht schützen, denn wenn ein Schariagericht das anerkennt, dann wird es ein entsprechendes Urteil erlassen. Mit diesem könntest Du, wenn Dein Ex dagegen verstößt, beantragen, dass er den Libanon erst wieder verlassen kann, wenn er sich an alle Bestimmungen des Urteils hält (ich habe noch nie einen Libanesen getroffen oder auch nur von einem gehört, der es nach 15 Jahren D längere Zeit im Libanon noch aushalten kann). Dies Festhalten im Libanon wird auch immer mal wieder als Druckmittel wegen versprochener aber nicht geleisteter Zahlungen angewandt.

Ob das so gehen würde hängt aber auch davon ab, welche Eheschließung im Libanon registriert ist. Das wissen wir ja nicht (Eheschließung im Libanon oder in D, sunnitisch oder schiitisch). Aber das wirst Du ja sicher wissen.

Du wirst nach 15 Jahren Ehe mit einem Libanesen vermutlich auch wissen, dass im Libanon allein die Väter die Staatsbürgerschaft weitergeben, die Mütter nicht und dass Polygamie für Muslime erlaubt ist. Er hat also kein Problem eine zweite Frau zu heiraten, auch wenn er nicht geschieden ist. Das erkennt D nach dem Ortsprinzip auch als wirksame Ehe an. Ich habe leider vergessen, ob in einem solchen Fall Familiennachzug der neuen Frau möglich ist (ja, weil in D ja die 1. Ehe vor der zweiten Eheschließung geschieden ist / nein, weil eine im Libanon ohne vorherige Scheidung geschlossene Zweitehe gegen den sogenannten ordre de public verstößt und damit nicht dem Schutz von Art. 6 GG unterliegt). Im Forum 4 alien kannst Du das erfragen.

Davon und von der Art der im Libanon registrierten Ehe würde es abhängen, ob er die Scheidung im Libanon registrieren lassen muss, um die Frau herholen zu können. Evtl. braucht er keine Scheidung zu registrieren und damit auch keine Unterschrift von Dir, solange er das aber glaubt, kannst Du das ja wengstens für Dich nutzen und versuchen, mit einer Vereinbarung die Kinder zu schützen.

Einen 100%igen Schutz gegen das Festhalten der Kinder im Libanon gibt es leider nicht - auch nicht mit Urteil eines Schariagerichtes, denn das ist abänderbar. Aber es ist der beste Schutz, der derzeit möglich ist (außer natürlich das strikte Fernhalten der Kinder vom Libanon, was ich dringend jeder Mutter eines libanesischen Kindes empfehlen möchte-leider ist das aber nicht in jedem Falle möglich).

Liebe Grüße, Stern, die Dir viel Kraft und alles Gute wünscht.

Tabiba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Tabiba » 25.09.2011, 11:43

Ich hoffe, deine Kinder sind in einem Alter, wo sie selbst entscheiden können,
ob sie mit ihrem Vater verreisen wollen.
Hadt Du mit ihnen darüber gesprochen, dass er sie dort lassen kann und niemand
sie ohne seine Einwilligung ausreisen lassen kann?

Tabiba

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