Erbrecht

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Ute H.
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Erbrecht

Beitrag von Ute H. » 03.09.2011, 21:16

mir ist heute mal so durch den Kopf gegangen, was passiert wenn:

ich sterben würde :( .
:arrow: Erbe ist dann mein minderjähriges Kind (da ich seit 21.07.2011 rechtskräftig von meinem Bezzie geschieden bin, erbt dieser
nichts mehr :wink: )

Hat der Ex durch das minderjährige Kind seinen Fuß in der Erbschaftstür (leider gemeinsames Sorgerecht) :shock: ?
Ich weiß, dass bei Verfügungen über die Erbmasse (z.B. Sparguthaben, oder Übertragungen von Guthabenkonten) ab einem bestimmten
Betrag das Vormundschaftsgericht zustimmen muss. Ich würde aber gerne komplett verhindern, dass der Ex irgendwie, irgendwann,
eventuell Zugriff auf mein Erbe haben könnte - wie geht das am klügsten :?: :?: :?:
Durch einen von mir ernannten Testamentsvollstrecker und entsprechende Weisungen in meinem Testament :roll: ?

Kann ich es verhindern, dass das Sorgerecht für das minderjährige Kind komplett auf den Ex-Bezzie übergeht? Und wenn ja, wie?

Ich weiß, dass meine Fragen vielleicht schräg klingen. Aber ich würde mich im Grab rumdrehen, wenn sich das Kind und meine bis dato evtl. noch lebenden Eltern mit unnötigen Problemen rumschlagen müssten, nur weil ich nicht weit genug gedacht habe.
Außerdem: wenn man für den Fall der Fälle vorgesorgt hat, dann trifft er nicht ein :D .

Ute

Amely
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Re: Erbrecht

Beitrag von Amely » 03.09.2011, 21:35

Hallo Ute, ich finde diese Fragen überhaupt nicht schräg, sondern sehr überlegenswert.
Kann ein Notar da evtl. kompetente Auskunft geben ? Auf alle Fälle finde ich es richtig,
sich früh genug damit zu befassen.
Liebe Grüße Amely

Elisa
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Re: Erbrecht

Beitrag von Elisa » 03.09.2011, 22:22

Liebe Ute,

mach ein Testament, in dem Du einen Testamentsverwalter einsetzt und Dein Sohn ab einem bestimmten Alter (ich finde 26 gut ) sein Erbe antreten kann. Vorher sind ihm für Ausbildung und Studium Beträge auszuhändigen.

Dann setzt Du für den Fall, dass Deinem Sohn etwas passieren sollte, Erben Deiner Wahl ein. Damit müsstest Du alles erledigt haben.

Gruss

Elisa

Darinka
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Re: Erbrecht

Beitrag von Darinka » 03.09.2011, 22:24

Hallo Ute,

Deine Überlegungen sind sehr sinnvoll!

Ich denke er hat unter gewissen Umständen als Vater ein Erbrecht gegenüber Deinem Kind. Auch wenn das ein ganz furchtbares und hoffentlich nie eintretendes Szenario wäre, unter dem er dann eventuell etwas bekommen könnte (erst Dir und danach Deinem Kind würde etwas Schlimmes passieren bevor er das zeitliche gesegnet hat…).
Der Erblasser kann Erben juristisch ausschließen. Dann gibt es aber immer noch den Pflichtteil, bei dem auch Eltern des Erblassers berechtigt sind. Dieses Pflichtteilsrecht kann der Erblasser seinen nächsten Angehörigen nur unter sehr engen, sehr eingeschränkten und im Gesetz normierten Voraussetzungen entziehen. (Die treffen aber oft nicht zu, da geht es um Straftaten u.ä....)

Was für mich auch Frage wäre (da weiß ich aber nix konkretes zu), ob er durch das Sorgerecht dann auch der Vermögensverwalter Deines Kindes wäre, und damit schon viel früher die Möglichkeit hätte da an was dranzukommen und für sich zu nutzen...

Bitte gehe zur Klärung, was Du da vorsorglich tun kannst, zu einem erfahrenen Juristen.

Viele liebe Grüße
darkness

PS: Und ja - meist ist es doch so, wenn man den Regenschirm mit nimmt, regnet es nicht!
Menschen glauben fest an das, was sie wünschen. - Julius Cäsar
Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

Darinka
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Re: Erbrecht

Beitrag von Darinka » 04.09.2011, 13:12

Hallo Ute,

wahrscheinlich müßtest Du schauen, ob Du für den Fall Deines Ablebens einen Vormund für Dein eventuell noch minderjähriges Kind festlegen kannst, der dann Deinen Teil des Sorgerechts weiter verantwortet (damit er nicht plötzlich ein alleiniges hat). Es sollte dann eventuell auch an einen 2. Stellvertreter-Vormund gedacht werden, falls aus irgendwelchen Gründen das mit dem 1. dann nicht klappt (der kann auch krank werden oder einen Unfall haben, man weiß nie wie dumm es mal kommen kann).

Es ist wirklich beängstigend, was das selbst noch alles an Auswirkungen nach sich ziehen kann, obwohl man geschieden wurde... :(
Wie gesagt, laß Dich fachmännisch beraten.

Ich wünsche Dir und Deinem Kind alles Gute, mögen solche Horror-Szenarien niemals eintreten!
LG
darkness
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morena
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Re: Erbrecht

Beitrag von morena » 04.09.2011, 14:02

Hallo, Ute

auch ich kann Dir nur raten,Dich in allen Fragen,von einem Fachanwalt beraten zu lassen und keinen Punkt offen zu lassen
und sowohl ein Testament aufzusetzen,als auch nichts zu vergessen.
Dazu ist dieses Thema zu wichtig und das Wohl Deines Kindes an erster Stelle und sollten Deine Eltern länger leben,wäre auch ihnen
ein eventuelles Drama besser zu ersparen.


Viele Grüße,Morena

Elisa
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Re: Erbrecht

Beitrag von Elisa » 04.09.2011, 18:41

Ja, Clara, am Geld für den Notar soll es einfach nicht scheitern, denn er kennt die richtigen Ausdrücke, weiss, wie er das mit Verfassen der Sätze bei Übergang von Erbe etc. machen muss. Außerdem wird das Testament hinterlegt und kann nicht verschwinden.

Ich finde, das ist gut angelegtes Geld, weil man sich danach sehr erleichtert fühlt und nicht mehr über diese unangenehmen Punkte nachdenken muss.


LG Elisa

Rubinrot
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Re: Erbrecht

Beitrag von Rubinrot » 04.09.2011, 18:41

Blume hat geschrieben:Ute, die Überlegungen sind gut.
Und ich rate auch immer allen geschiedenen Elternteilen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.

Der andere Elternteil ist immer mit erbberechtigt, wenn das Kind ohne eigene Nachkommen (Kiner und/oder Enkelkinder) stribt.
Hallo Clara,

nun - was ist aber wenn der Ex-Partner wieder geheiratet hat (z.B. mein 1. Ex deutsch). Weitere Kinder sind nach meinen Recherchen nicht da
aber seine 2. Frau hat die nicht eher Anrecht als ich (mein Fall: wenn das gemeinsame Kind ohne eigene Nachkommen (Kinder und/oder Enkelkinder) stirbt/gestorben ist).
Gruss
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!

Ute H.
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Re: Erbrecht

Beitrag von Ute H. » 04.09.2011, 20:19

Danke für die vielen tollen Tipps... mich hat es nicht losgelassen.
Habe die halbe Nacht noch im Netz verbracht und recherchiert.

Ich werde für alle Fälle ein handschriftliches Testament machen und mich dann noch von einem Notar beraten lassen.

Ich wollte dieses Thema einfach eröffnen, weil man als Betroffene froh ist, wenn die Scheidung endlich durch ist und ein wenig Ruhe einkehrt. Und dabei verbummelt man dann solche wichtigen Dinge. Oder Frau weiß schlicht weg gar nicht, dass es zu solchen Spätfolgen kommen kann.

Liebe Grüße, Ute

Elisa
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Re: Erbrecht

Beitrag von Elisa » 04.09.2011, 22:03

Clara, hier zu eine Frage, diesen Verwandten steht aber kein Pflichtteil zu und man kann sie vom Erbe ausschliessen, oder ?

Ich habe oben Notar geschrieben, kann natürlich auch ein Anwalt sein, der sich im Erbrecht auskennt. Auch nicht jeder Notar kennt sich da wirklich aus. Ich meinte halt, dass man so ein Testament von einem Fachmann aufsetzen lassen sollte.

LG Elisa

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