Urteil bezüglich Vaterschaft

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Elisa
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Elisa » 14.11.2011, 12:21

Clara, ich habe das Urteil nicht so verstanden, dass es der Frau weiterhelfen soll.

Also eine Frau sollte schon wissen, wer als Vater in Frage kommt. Ist sie sich nicht sicher, dann muss sie halt einen Vaterschaftstest machen lassen, aber es geht einfach nicht an, dass man jemanden einfach mal so als Vater angibt.

Wenn mir jemand ins Auto fährt, kann ich auch mal so einen angeben, nur damit ich mein Geld bekomme.

Und ganz aus meinem Denken heraus, ist zwar der richtige Vater der Ansprechpartner für den Unterhalt, aber doch nicht für das Opfer. Und in dem Fall ist der Mann, der zu unrecht als Vater angegeben wurde und Unterhalt gezahlt hat, eindeutig das Opfer.

Und es gibt ein zweites Opfer, das Kind: dem einfach mal so ein Vater untergejubelt wurde, das es dann einfach mal so wieder verliert.

Die Frau ist für mich eindeutig die Täterin. Also aus Versehen den falschen als Vater angeben, daran glaube ich nicht. Und wenn jemand überhaupt nicht weiss, wer als Vater in Frage kommt, der kann auch nicht einen x-beliebigen angeben.

Und warum sollte das Urteil der betreffenden Frau weiterhelfen ?

Vielleicht versteh ich auch den Sinn des ganzen nicht.

LG Elisa

Elisa
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Elisa » 14.11.2011, 15:13

Jetzt habe ich kapiert. Du meintest die Frauen hier im Forum, und ich dachte die vom Gesetz betroffenen Frauen. Entschuldigung.

LG Elisa

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 14.11.2011, 16:24

Hallo
Ich zitiere mich mal selber.
Moppel hat geschrieben:Hallo
Blume hat geschrieben:Und wie hilft diese Urteil den Frauen in diesem Strang Deiner Meinung nach weiter?
Gar nicht. Es ist nur ein Hinweis darauf das das beliebte Spielchen "Es gibt keinen Vater!" ein wenig schwerer geworden ist.

.....
Ich bin im übrigen der festen Überzeugung das alle Urteile die im Zusammenhang Vaterschaft/Unterhalt usw. auch für dieses Forum relevant sind.
Gruß
Rene

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 15.11.2011, 16:39

Hallo
Blume hat geschrieben:...

Erstens haben die meisten Frauen in diesem Forum den Ungute als Vater angegeben, bzw wurde die Kinder ehelich geboren.
Das bestreitet auch niemand. Trotzdem taucht im Forum die Frage des öfteren auf "Wie bekomme ich das Kind ohne den Vater zu nennen?" Der Fall ist eben nur ein Bsp. und Beispiele hinken bekanntlich
Im vorliegenden Urteil ging es auch nicht darum, daß die Frau keine Vater angegeben hatte. Sie hatte einen falschen Vater angegeben und der wollte von ihr den Namen des richtigen Vaters, also des anderen Mannes. Das Gericht hatte zu bewerten ob der Schutz ihrer Intimsphäre sei in dieser Konstellation höher zu bewerten sei als das Recht des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz.

...
Ist mir nicht entgangen und ein schönes Bsp. dafür wie eine Betrügerin ungestraft lügen und betrügen darf. Der logische Verstand wendet sich mit Grausen angesichts dieser degenerierten Juristerei.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 16.11.2011, 18:45

Blume hat geschrieben:.....

Es hat sich ein Zivilsenat mit dem Sachverhalt befaßt, der urteilt keine Straftaten ab. Von daher wirst Du in diesem Urteil auch nichts über Straftaten lesen.
Wie spitzfindig :D .
Ich finde es richtig, wenn der wirkliche Vater dem Scheinvater die gezahlten Unterhaltsbeträge zurückerstattet. Schließlich zahlte dieser die ganze Zeit nicht.
Und ich finde es richtig das die Betrügerin für ihre Lüge plus Betrug gerade steht. Jemanden (den Kuckucksvater) in die Pflicht zu nehmen der mit dem Kind rein gar nichts zu tun hat, der nach Strich und Faden belogen und betrogen wurde, juristisch komplett für dumm verkauft wird, der soll sich noch um die Wiedergutmachung eines Schadens für den er rein gar nichts kann kümmern?
Sorry, aber das kapieren nur Juristen.
Rene

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 20.11.2011, 21:32

Blume hat geschrieben:......

.... Im vorliegenden Fall ging es dem Vater darum, zu wissen, von wem er das Geld zurück erhält. Aus welchen Gründen, er das von der Mutter und/oder dem Kind nicht kann, habe ich schon dargelegt.
Die Mutter hat ihn betrogen und belogen demzufolge gibt es keinen VERNÜNFTIGEN Grund warum sie nicht für ihren Betrug plus Lüge geradestehen sollte. Die von Dir angebrachten "Gründe" sind juristische Spitzfindigkeiten die allein dazu dienen für das Kind einen Unterhaltszahler zu rekrutieren. Wie ich schon sagte. Degenerierte Juristerei, bei der der Geschädigte gnadenlos geopfert wird.
Juckt keinen, es trifft ja nur Männer.

.....
Ja und in unserem Rechtssystem (und in vielen anderen auch) ist es so, daß sich der Geschädigte um den Schadensersatz selber kümmern muß. Das ist in diesem Fall nicht anders als bei einem Verkehrsunfall.
Ja, nur ist bei einem Verkehrsunfall der Unfallgegner der Ansprechpartner, hier (Urteil) wird erwartet (um beim Bsp. zu bleiben) das er sich an den Bruder wendet.
Gruss
Rene

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