Urteil bezüglich Vaterschaft

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Moppel
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Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 11.11.2011, 11:10

Hallo
Erst mal nur den Link als solches, im Moment keine Zeit es zu kommentieren.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... legen.html
Gruss
Rene

Elisa
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Elisa » 11.11.2011, 11:40

Also was ich bei dem ganzen nicht verstehe: Wieso muss der Scheinvater den Unterhalt beim echten Vater einklagen ? Die Mutter hat doch den Unterhalt zu unrecht bekommen, also müsste sie ihn auch zurückgeben.

Einen Mann Unterhalt zahlen zu lassen, der nicht der Vater ist, das ist kriminell in meinen Augen und müsste auch als solches bestraft werden.

LG Elisa

Haram
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Haram » 11.11.2011, 12:06

@ Elisa

Trotzdem wollte die Mutter dem Kläger nicht den mutmaßlichen leiblichen Vater des Kindes nennen, obwohl sie von diesem längst monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 202 Euro erhielt


Ich versteh das auch nicht.
Ich als Zahl - Vater würde zumindest ein Strafanzeige wegen Verdacht des Betrugs machen.

@ Blume

Schätze sie kann jetzt nachts wieder mit ruhigem Gewissen schlafen. :wink:

Gruss
haram
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brighterstar007

Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von brighterstar007 » 11.11.2011, 12:47

Hallo Moppel,

off-toppic:
in meinem thread "Gedenken:Reichsprogromnacht" rätseln wir, bzw.ich, wie die NSDP damals an die Macht kam.
Leider kann ich deinen Beitrag nicht finden, wo du sinngemäß schreibst ..." man kann also getrost von einem Putsch/
oder Staatsstreich sprechen..."
Ein user hat akribisch die Jahreszahlen sowie die steigenden Prozentzahlen der Wahlerfolge der Andersdenkende aufgeführt.
Kannst du dein posting nochmal schicken oder erklären, weshalb auch du nicht von legaler Machtergreifung ausgehst ?

Sicherlich ist es kriminell, wenn eine Frau wissentlich den wirklichen (biologischen) Vater eines Kindes verschweigt und
von einem gutgläubigen Mann Kindesunterhalt erhält der de fakto nicht der Vater ist. War der Erstere zu arm oder weshalb hat sie diese Aktion gestartet ?
Von beiden hat sie ja wohl nicht kassiert.

Liebe Grüße

Brighterstar

Haram
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Haram » 11.11.2011, 13:44

@ Brighterstar

Doch hat sie von beiden kassiert.

Er zahlte an die Beklagte insgesamt 4.575 Euro an Kindes- und Betreuungsunterhalt. Gut ein Jahr später stellte sich durch ein Vaterschaftsgutachten aber heraus, dass der ehemalige Lebenspartner als Erzeuger ausschied.

Trotzdem wollte die Mutter dem Kläger nicht den mutmaßlichen leiblichen Vater des Kindes nennen, obwohl sie von diesem längst monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 202 Euro erhielt.

Gruss
haram
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Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 11.11.2011, 22:57

Hallo
Blume hat geschrieben:Und wie hilft diese Urteil den Frauen in diesem Strang Deiner Meinung nach weiter?
Gar nicht. Es ist nur ein Hinweis darauf das das beliebte Spielchen "Es gibt keinen Vater!" ein wenig schwerer geworden ist.

@ Haram
....


Ich versteh das auch nicht.
Ich als Zahl - Vater würde zumindest ein Strafanzeige wegen Verdacht des Betrugs machen.
Nützt dir aber nichts, der Kunstgriff lautet "Geld war ja für das Kind."
Zusammen gefasst sieht es verkürzt nach der gängigen jetzigen "Rechtspraxis" so aus.
-Mutter betrügt und lügt
-Ehemann glaubt das Kind ist von ihm und kümmerte sich
-zahlt bei einer Trennung Unterhalt für (glaubt er) sein Kind
-Vaterschafts-Test bestätigt dies nicht
-Stiefvater(Ex Ehemann) soll sich nach aktueller "Rechtslage" den Unterhalt vom Vater wieder hohlen
-gibt die Betrügerin den Vater nicht an, muss der Ex Ehemann weiter für ein Kind zahlen was nachweislich nicht von ihm ist
-die Lügnerin, sie ist der eigentliche Grund für den Schlamassel, bleibt vollkommen unbehelligt
Deshalb ist das Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtung. Logischerweise müsste der Vater den Unterhalt für das Kind übernehmen und die Betrügerin den von ihr Betrogenen in voller Höhe entschädigen. Bis jetzt ist es so, das die Lügnerin ihre Lüge vergoldet bekommt und der Gesetzgeber den Betrogenen juristisch voll im Stich lässt. Er hat also nicht nur den Spott, sondern auch noch den vollen finanziellen Schaden.
Etwas flapsig formuliert, es ist ein S..lampen Schutzparagraph.
Gruss
Rene

past2009
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von past2009 » 12.11.2011, 10:21

Ein Urteil, dass die Mutter immer den Namen des Kindsvaters angeben muss bzw. auf Verlangen des mutmaßlichen KV ein Vaterschaftstest gemacht werden kann, könnte - vielleicht - noch nicht absehbare Ausmaße annehmen.

In dem folgenden Link geht es darum, dass eine afrikanische Mutter behauptet, ihr Kind hätte einen deutschen Vater. Kann diese Frau einen Vaterschaftstest verlangen? (Warum eigentlich nicht?)
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1320842153

Selbstverständlich will sie NUR einen deutschen Pass für ihr Kind und niemals nach Deutschland kommen, um eventuell H4 zu beziehen. :evil:
Wird dieser Fall positiv beschieden, dann könnte es wirklich sein, dass die "AE auf Beinen" noch mal wertvoller für die ausländischen KV wird als bisher. Grenzüberschreitende Vaterschaftstest werden bspw. schon gemacht, wenn es ein irakischer Flüchtling nach Deutschland geschafft hat und dann seine Frau und die 4 Kinder nachholen will.
Sollte es in Zukunft also möglich sein, dass Bezzie alle "Urlaubsliebschaften" so überprüfen kann, um dann über eine Vaterschaft nach Europa zu gelangen???
Aber wahrscheinlich sehe ich das alles nur wieder zu schwarz! :roll:

Elisa
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Elisa » 12.11.2011, 12:06

Meine Meinung zu dem Thema:

Wenn Frau nicht den Vater angibt, und dazu sollte sie ein Recht haben, darf sie auch keinen Unterhalt verlangen.

Wenn sie aber einen Vater angibt und Unterhalt verlangt, sollte dieser auch das Recht haben, dies per Vaterschaftstest überprüfen zu lassen.

Und wenn Frau von einem Mann, der nicht der Vater ist, Unterhalt verlangt, so ist das kriminell und sie müsste den Unterhalt zurückgeben, denn sie hat das Geld ja kassiert, unberechtigterweise, zwar für das Kind, aber Kind hat ja keine falsche Angaben gemacht.

Alles andere erscheint für mich unlogisch.

LG Elisa

Amely
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Amely » 12.11.2011, 12:43

Elisa, sehe ich auch so.
Liebe Grüße Amely

Efendi II
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Efendi II » 12.11.2011, 13:14

Elisa hat geschrieben:Meine Meinung zu dem Thema:

Wenn Frau nicht den Vater angibt, und dazu sollte sie ein Recht haben, darf sie auch keinen Unterhalt verlangen.

Wenn sie aber einen Vater angibt und Unterhalt verlangt, sollte dieser auch das Recht haben, dies per Vaterschaftstest überprüfen zu lassen.

Und wenn Frau von einem Mann, der nicht der Vater ist, Unterhalt verlangt, so ist das kriminell und sie müsste den Unterhalt zurückgeben, denn sie hat das Geld ja kassiert, unberechtigterweise, zwar für das Kind, aber Kind hat ja keine falsche Angaben gemacht.

Alles andere erscheint für mich unlogisch.

LG Elisa
So würde der gesunde Menschenverstand entscheiden, aber der spielt anscheinend in der Juristerei keine Rolle (mehr).
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

brighterstar007

Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von brighterstar007 » 12.11.2011, 17:39

Hallo Blume,

ich habe unter "Rückforderung von KU" eine Frage an dich gestellt.

Liebe Grüße

Brighterstar

Elisa
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Elisa » 14.11.2011, 12:21

Clara, ich habe das Urteil nicht so verstanden, dass es der Frau weiterhelfen soll.

Also eine Frau sollte schon wissen, wer als Vater in Frage kommt. Ist sie sich nicht sicher, dann muss sie halt einen Vaterschaftstest machen lassen, aber es geht einfach nicht an, dass man jemanden einfach mal so als Vater angibt.

Wenn mir jemand ins Auto fährt, kann ich auch mal so einen angeben, nur damit ich mein Geld bekomme.

Und ganz aus meinem Denken heraus, ist zwar der richtige Vater der Ansprechpartner für den Unterhalt, aber doch nicht für das Opfer. Und in dem Fall ist der Mann, der zu unrecht als Vater angegeben wurde und Unterhalt gezahlt hat, eindeutig das Opfer.

Und es gibt ein zweites Opfer, das Kind: dem einfach mal so ein Vater untergejubelt wurde, das es dann einfach mal so wieder verliert.

Die Frau ist für mich eindeutig die Täterin. Also aus Versehen den falschen als Vater angeben, daran glaube ich nicht. Und wenn jemand überhaupt nicht weiss, wer als Vater in Frage kommt, der kann auch nicht einen x-beliebigen angeben.

Und warum sollte das Urteil der betreffenden Frau weiterhelfen ?

Vielleicht versteh ich auch den Sinn des ganzen nicht.

LG Elisa

Elisa
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Elisa » 14.11.2011, 15:13

Jetzt habe ich kapiert. Du meintest die Frauen hier im Forum, und ich dachte die vom Gesetz betroffenen Frauen. Entschuldigung.

LG Elisa

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 14.11.2011, 16:24

Hallo
Ich zitiere mich mal selber.
Moppel hat geschrieben:Hallo
Blume hat geschrieben:Und wie hilft diese Urteil den Frauen in diesem Strang Deiner Meinung nach weiter?
Gar nicht. Es ist nur ein Hinweis darauf das das beliebte Spielchen "Es gibt keinen Vater!" ein wenig schwerer geworden ist.

.....
Ich bin im übrigen der festen Überzeugung das alle Urteile die im Zusammenhang Vaterschaft/Unterhalt usw. auch für dieses Forum relevant sind.
Gruß
Rene

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 15.11.2011, 16:39

Hallo
Blume hat geschrieben:...

Erstens haben die meisten Frauen in diesem Forum den Ungute als Vater angegeben, bzw wurde die Kinder ehelich geboren.
Das bestreitet auch niemand. Trotzdem taucht im Forum die Frage des öfteren auf "Wie bekomme ich das Kind ohne den Vater zu nennen?" Der Fall ist eben nur ein Bsp. und Beispiele hinken bekanntlich
Im vorliegenden Urteil ging es auch nicht darum, daß die Frau keine Vater angegeben hatte. Sie hatte einen falschen Vater angegeben und der wollte von ihr den Namen des richtigen Vaters, also des anderen Mannes. Das Gericht hatte zu bewerten ob der Schutz ihrer Intimsphäre sei in dieser Konstellation höher zu bewerten sei als das Recht des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz.

...
Ist mir nicht entgangen und ein schönes Bsp. dafür wie eine Betrügerin ungestraft lügen und betrügen darf. Der logische Verstand wendet sich mit Grausen angesichts dieser degenerierten Juristerei.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 16.11.2011, 18:45

Blume hat geschrieben:.....

Es hat sich ein Zivilsenat mit dem Sachverhalt befaßt, der urteilt keine Straftaten ab. Von daher wirst Du in diesem Urteil auch nichts über Straftaten lesen.
Wie spitzfindig :D .
Ich finde es richtig, wenn der wirkliche Vater dem Scheinvater die gezahlten Unterhaltsbeträge zurückerstattet. Schließlich zahlte dieser die ganze Zeit nicht.
Und ich finde es richtig das die Betrügerin für ihre Lüge plus Betrug gerade steht. Jemanden (den Kuckucksvater) in die Pflicht zu nehmen der mit dem Kind rein gar nichts zu tun hat, der nach Strich und Faden belogen und betrogen wurde, juristisch komplett für dumm verkauft wird, der soll sich noch um die Wiedergutmachung eines Schadens für den er rein gar nichts kann kümmern?
Sorry, aber das kapieren nur Juristen.
Rene

Moppel
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Re: Urteil bezüglich Vaterschaft

Beitrag von Moppel » 20.11.2011, 21:32

Blume hat geschrieben:......

.... Im vorliegenden Fall ging es dem Vater darum, zu wissen, von wem er das Geld zurück erhält. Aus welchen Gründen, er das von der Mutter und/oder dem Kind nicht kann, habe ich schon dargelegt.
Die Mutter hat ihn betrogen und belogen demzufolge gibt es keinen VERNÜNFTIGEN Grund warum sie nicht für ihren Betrug plus Lüge geradestehen sollte. Die von Dir angebrachten "Gründe" sind juristische Spitzfindigkeiten die allein dazu dienen für das Kind einen Unterhaltszahler zu rekrutieren. Wie ich schon sagte. Degenerierte Juristerei, bei der der Geschädigte gnadenlos geopfert wird.
Juckt keinen, es trifft ja nur Männer.

.....
Ja und in unserem Rechtssystem (und in vielen anderen auch) ist es so, daß sich der Geschädigte um den Schadensersatz selber kümmern muß. Das ist in diesem Fall nicht anders als bei einem Verkehrsunfall.
Ja, nur ist bei einem Verkehrsunfall der Unfallgegner der Ansprechpartner, hier (Urteil) wird erwartet (um beim Bsp. zu bleiben) das er sich an den Bruder wendet.
Gruss
Rene

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