Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werden

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Anaba
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Anaba » 22.03.2015, 09:30

ciao201 hat geschrieben:
Anaba hat geschrieben:Ich habe keine Lust mehr die Beleidigungen, Schimpfwörter und Anschuldigungen von Thadd hier zu lesen und zu xen.
Warum er sich gerade hier austobt liegt auf der Hand.
Wir werden ihm dazu keine Plattform mehr bieten.
Franconias Verwarnung hat er nicht zur Kenntnis genommen, im Gegenteil, es geht weiter.
Damit ist jetzt Schluss.
Ich drehe ihm jetzt endgültig die Luft ab und sperre ihn für das Forum.

Lieber Thadd, such dir eine andere Spielwiese.
Hier ist endgültig Schluss.

Das ist meiner Meinung nach eine vollkommen überzogene Reaktion. Hier wird wirklich manchmal sehr pro Frau gewertet, egal wie mies sich manche Damen verhalten!
Vielleicht kannst du mal aufzeigen, wo sich in dieser Diskussion eine Frau ausfallend geäußert oder z. B. Schimpfwörter gebraucht hat.
Wenn du dir die Beitráge von Thadd durchliest, sollte dir auffallen, dass er immer wieder gebeten wurde, seinen Ton zu ändern.
Da ihn das nicht interessierte, war die Sperre eine logische Folge.
Wer sich nicht an die Forenregeln halten will, wird hier nicht schreiben.
Liebe Grüße
Anaba

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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 22.03.2015, 10:45

ciao201 hat geschrieben:Das ist meiner Meinung nach eine vollkommen überzogene Reaktion. Hier wird wirklich manchmal sehr pro Frau gewertet, egal wie mies sich manche Damen verhalten!
Ich habe hier noch keinen einzigen Thread gelesen, in dem eine Frau die fremdgeht, nicht entsprechend was auf die Nuss bekommen hätte. Da gibt es doch sehr klare Ansagen dazu. Nur, liebe ciao201, liegt der Fokus des Forums nunmal nicht auf dem moralischen Aburteilen der TEs hier. Deshalb steht das auch nicht im Vordergrund sondern das Wiederraushelfen aus diesen Bezzie-Geschichten.

Und wo genau hat sich eine Frau in diesem Thread hier mies verhalten? Bitte zeige das mal auf!
Selbst die die angegriffen wurden, haben doch vorher eher eine ausgleichende Sicht für beide Geschlechterseiten geäußert.

Warum Thadd hier ist und sich so verhält, hat er klar selber offenbart:
Thadd hat geschrieben:Moment mal, hätte ich fast vergessen, die Antwort auf die frage können mir ja ein paar Frauen hier im Forum geben, sie haben ja Erfahrung darin ^^
Es gibt nunmal Threads hier, wo Frauen mit einem Bezzies fremdgehen bzw. ihren Mann wegen so einer Niete verlassen, hintergehen und verletzten. Nur ist das weder die Masse hier noch ein Grund ein halbes Forum zu verprügeln. Und schon gar nicht seine Wut an Userinnen hier auszulassen, die das noch nicht mal selbst gemacht haben. Da hört sich wirklich alles auf.

Und ich finde es nicht OK, dass es User gibt, die meinen die Entscheidungen der Mods diskutieren zu wollen. Der Hausherr legt nunmal die Spielregeln fest. Und niemand wird vom Spielfeld geschubst OHNE mehrfache Ermahnung. Wir sind hier alle zu Gast und haben den Hausherrn zu respektieren. Punkt.

Einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
darkness
Zuletzt geändert von Darinka am 22.03.2015, 10:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 22.03.2015, 10:47

Vielleicht könnten wir ja mal einen Versuch zurück zum eigentlichen Thema machen? :wink:
Das ganze hat schon lange nix mehr mit der aktuellen Rechtssprechnung der behandelten Themen zu tun...

LG darkness
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Liesl
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Liesl » 22.03.2015, 22:15

Also ich meine man muss schon Jurist sein, um das nachvollziehen zu können. Aber wie heißts so schön: nicht alles was legal ist muss auch legitim sein....
Und doch noch kurz zu thadd: abgesehen vom bösen Sch...Wort - das find ich auch echt diffamierend, ist aber ne persönliche Sache evtl. - verstehe ich thadds Haltung durchaus.
Mit Kindern haben Frauen die Typen zumindest von Gesetzeswegen am ....
Und wir Frauen müssen uns auch nicht immer als unfehlbare Instanz sehen, wenns um das Thema "ethisches Miteinander" geht. Da wird auch manchmal ganz nach Belieben verteilt - wies eben passt.
Hm, eine Ungerechtigkeit gegenüber Männern? Ha, aber daaaa gibts ganz viel benachteiligte Frauen....
In anderen Threads dagegen werden Frauen angegriffen, weil deren Lebenswandel einem auch nicht passt... :roll:
Liesl

Thelmalouis
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Thelmalouis » 23.03.2015, 08:41

Jetzt muss ich doch noch was dazu schreiben.

Liebe Liesl,
Liesl hat geschrieben:Also ich meine man muss schon Jurist sein, um das nachvollziehen zu können. Aber wie heißts so schön: nicht alles was legal ist muss auch legitim sein....
Ich gehe schwer davon aus, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Wer sagt den überhaupt, dass der Mann alles allein finanziert hat. Selbst wenn es nicht in diesem Fall so war, es gibt aber genügend andere Fälle, wo die Frau Eigenkapital oder den Bauplatz mit in die Ehe gebracht hat.

Und von wegen - von Gesetzeswegen den Typen an den E...... packen.
Geh mal mit 2 / 3 (kleinen) Kindern arbeiten. Ganztags kannst du das vergessen. Von geregelter Ganztagsbetreuung in Deutschland können wir doch nur träumen. Dies ist je nach Ortschaft / Stadt doch unterschiedlich geregelt. Und ein 50% Job ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Das soll jetzt nicht heißen, dass sie nicht halbtags arbeiten gehen könnte, weil´s eh nicht reicht. Bitte nicht falsch verstehen.
Gruß Thelmalouis


_____________________________________________________________________________
Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

Liesl
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Liesl » 23.03.2015, 16:29

Das mit dem nicht nachvollziehen können war auf die Sache mit den Kuckuckskindern bezogen. Dass Frauen nicht sagen müssen wer der Erzeuger ist, wenn ein anderer jahrelang geblecht hat. Das ist für mich un-mög-lich!!!
Dass Frauen Männer mit Kindern an den ...,. haben ist schon sehr provokant geb ich zu. Es gibt sicher etliche Gegenbeispiele wo Frau sitzen gelassen wird zumindest mit der Verantwortung für die Kinder).
Aber genauso gibt es eben die Fälle, in denen Frauen einfach Kinder wollen und einen Versorger dazu suchen (und finden). Ob die das selber immer so bewußt tun sei mal dahin gestellt.
Nur ein Beispiel zum Thema wie Frauen Männer mit Kindern manipulieren (wollen): meine beste Freundin äußerte sich mal so, dass sie ihren nicht heiratswilligen Partner, der ihr durch ein Kind aus früherer Beziehung irgendwie nicht ausreichend verbindlich zu sein schien, mittels gemeinsamem Kind zu mehr Verbindlichkeit ihr gegenüber bringen wollte. Gesagt, getan. Kind ist mittlerweile 10 Jahre alt - der Typ hat sie heut noch nicht geheiratet :mrgreen:
Liesl

leva
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von leva » 23.03.2015, 16:58

Liesl hat geschrieben:Das mit dem nicht nachvollziehen können war auf die Sache mit den Kuckuckskindern bezogen. Dass Frauen nicht sagen müssen wer der Erzeuger ist, wenn ein anderer jahrelang geblecht hat. Das ist für mich un-mög-lich!!!
Dass Frauen Männer mit Kindern an den ...,. haben ist schon sehr provokant geb ich zu. Es gibt sicher etliche Gegenbeispiele wo Frau sitzen gelassen wird zumindest mit der Verantwortung für die Kinder).
Aber genauso gibt es eben die Fälle, in denen Frauen einfach Kinder wollen und einen Versorger dazu suchen (und finden). Ob die das selber immer so bewußt tun sei mal dahin gestellt.
Nur ein Beispiel zum Thema wie Frauen Männer mit Kindern manipulieren (wollen): meine beste Freundin äußerte sich mal so, dass sie ihren nicht heiratswilligen Partner, der ihr durch ein Kind aus früherer Beziehung irgendwie nicht ausreichend verbindlich zu sein schien, mittels gemeinsamem Kind zu mehr Verbindlichkeit ihr gegenüber bringen wollte. Gesagt, getan. Kind ist mittlerweile 10 Jahre alt - der Typ hat sie heut noch nicht geheiratet :mrgreen:
Liesl
Ja toll....was soll das? Der Mann haette auch auf Verhuehtung achten koennen ,wenn er kein Kind mehr wollte. :shock:
Diese Frau hat jetzt ein Kind u einen Kindsvater der nicht zu ihr steht.
Frauen die Kinder haben sind mMN noch viel mehr an den Eiern gepackt.
Die muessen Berufstaetigkeit,Haushalt etc alles unter einen Hut bringen .Maenner sind dann ggf am WE zugegen.

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 23.03.2015, 17:17

Liesl hat geschrieben:Dass Frauen nicht sagen müssen wer der Erzeuger ist, wenn ein anderer jahrelang geblecht hat. Das ist für mich un-mög-lich!!!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das lange so bleibt.
Es stand ja in dem Beschluss sogar gleich mit da, "es sei nun Sache des Gesetzgebers, wie er "das Interesse der Mutter an der Geheimhaltung intimer Daten ihres Geschlechtslebens" mit dem Interesse des Scheinvaters an Rückzahlung des von ihm geleisteten Kindesunterhalts zum Ausgleich bringt".

Sofern ich es richtig verstanden habe, gibt es hier eine Rechtlücke, die nicht ausreichend geregelt ist. Der BGH hatte früher wohl diese Rechtlücke im Rahmen einer sogenannten Rechtbildung schließen wollen (der früheren Auskunftspflicht). Das ist das, was das Bundesverfassungsgericht jetzt wieder zurückgedreht hat, weil es wohl keine ausreichend tragfähige Rechtgrundlage dafür sieht.

Für mich heißt das, dass schon klar ist dass das so nicht bleiben kann (und auch nicht wird).

Sonst würde ich als geschädigter Scheinpapa nämlich mal den Staat verklagen (wenn das denn ginge :wink: ), weil er die Durchsetzung meines Regressanspruches verhindert durch so ein Urteil... :mrgreen: Wozu hat man(n) das denn sonst... (Naja so geht das wahrscheinlich nicht - zumindest nicht auf diesem Weg...). Aber die nächsten diesbzgl. Klagen werden nicht lange auf sich warten lassen.
Und inzwischen hat der Scheinvater ja die Möglichkeit ggf. über das Kindesrecht an die benötigte Info zu kommen. :idea:

Viele liebe Grüße
Darinka
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Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 23.03.2015, 18:30

Darinka hat geschrieben:Und inzwischen hat der Scheinvater ja die Möglichkeit ggf. über das Kindesrecht an die benötigte Info zu kommen.
Das wird vermutlich nicht ganz so einfach sein bzw. werden, denn wie soll ein Kleinkind an so eine Info kommen.
Per Gericht geht mMn nur über den gesetzl. Vertreter und der ist der Scheinvater nicht mehr sobald da die Verhältnisse zweifelsfrei geklärt sind.
Also bleibt nur abwarten bis das Kind größer ist, selbst die Auskunft will und ggf. diese sogar per Gericht erstreitet. Bleibt in dem Fall offen ob der Scheinvater dann die Infos vom Kind bekommt, denn wer weiß ob und in wie weit Kind und Scheinvater auch nach Jahren noch in Kontakt stehen.

Ich bin der Meinung, wenn die Frau den richtigen Vater nicht nennen will, dann soll sie das Geld, welches sie zu unrecht vom Scheinvater erhalten hat, zurück zahlen. Sie kann sich dann ja ihrerseits an den richtigen Vater wenden um an das Geld zu kommen bzw. für die laufenden Zahlungen ohne das der Scheinvater da involviert ist.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

leva
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von leva » 23.03.2015, 19:07

Franconia hat geschrieben:
Darinka hat geschrieben:Und inzwischen hat der Scheinvater ja die Möglichkeit ggf. über das Kindesrecht an die benötigte Info zu kommen.
Das wird vermutlich nicht ganz so einfach sein bzw. werden, denn wie soll ein Kleinkind an so eine Info kommen.
Per Gericht geht mMn nur über den gesetzl. Vertreter und der ist der Scheinvater nicht mehr sobald da die Verhältnisse zweifelsfrei geklärt sind.
Also bleibt nur abwarten bis das Kind größer ist, selbst die Auskunft will und ggf. diese sogar per Gericht erstreitet. Bleibt in dem Fall offen ob der Scheinvater dann die Infos vom Kind bekommt, denn wer weiß ob und in wie weit Kind und Scheinvater auch nach Jahren noch in Kontakt stehen.

Ich bin der Meinung, wenn die Frau den richtigen Vater nicht nennen will, dann soll sie das Geld, welches sie zu unrecht vom Scheinvater erhalten hat, zurück zahlen. Sie kann sich dann ja ihrerseits an den richtigen Vater wenden um an das Geld zu kommen bzw. für die laufenden Zahlungen ohne das der Scheinvater da involviert ist.
Welches Geld bekommt denn eine Ehefrau waehrend bestehender Ehe "zu Unrecht" fuer ein bis dato nicht bio Kind vom Ehemann?
Das fliesst doch alles in die gemeinsame Haushaltsfuehrung ein.

Und wieso "Scheinvater"?Wenn er das Kind bisher mit grossgezogen hat und liebt,wird doch nichts daran aendern koennen,ausser dem ersten Shock.

sita
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von sita » 23.03.2015, 19:18

leva,
Wenn er das Kind bisher mit grossgezogen hat und liebt
In meinen Augen würde sich ein zivilisierter Mensch so verhalten.
Liebe Grüße
sita


Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.


Mark Twain

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 23.03.2015, 19:28

Franconia hat geschrieben:
Darinka hat geschrieben:Und inzwischen hat der Scheinvater ja die Möglichkeit ggf. über das Kindesrecht an die benötigte Info zu kommen.
Das wird vermutlich nicht ganz so einfach sein bzw. werden, denn wie soll ein Kleinkind an so eine Info kommen.
Per Gericht geht mMn nur über den gesetzl. Vertreter und der ist der Scheinvater nicht mehr sobald da die Verhältnisse zweifelsfrei geklärt sind.
Liebe Franconia,

für mich ist es möglicherweise eine Frage, ob man das juristisch von der Reihenfolge und dem Klageweg klug angehen könnte. Ich wäre da sehr kreativ, um mit meinem Anwalt unterschiedliche Szenarien durchzusprechen. Ob die dann Sinn machen, sagt der einem dann schon.

Wenn ein Vater vermutet er ist nicht der biologische, wäre für mich die Frage, ob er ggf. als gesetzl. Vertreter des Kindes (aus Rechtssicht des Kindes) zuerst auf Klärung der Vaterschaft klagen kann (und zwar gleich inkl. des Auskunft über den Namen). Und dann erst die eigenen Rechte bzgl. der Scheinvaaterschaft klärt. Also sprich ob es eine Möglichkeit gibt das zeitlich so abzustimmen, dass es für ihn die benötigte Info bringt.

Aber vielleicht ist das auch Quark, ich bin ja kein Jurist. Aber ich hatte auch schon mal einen Fall wo ich mit meinen kreativen Fragen meinen eigenen Anwalt (war aber anderes Rechtsgebiet) auf eine sehr gute Idee gebracht habe (und die dann sehr erfolgreich funktioniert hat)...

leva hat geschrieben:[Welches Geld bekommt denn eine Ehefrau waehrend bestehender Ehe "zu Unrecht" fuer ein bis dato nicht bio Kind vom Ehemann?
Das fliesst doch alles in die gemeinsame Haushaltsfuehrung ein.

Und wieso "Scheinvater"?Wenn er das Kind bisher mit grossgezogen hat und liebt,wird doch nichts daran aendern koennen,ausser dem ersten Shock.
Liebe leva,

eine Frau kann auch gleich wenn sie schwanger ist, offen mit ihrem Mann sprechen. Sie weiß am besten ob es Zweifel bzgl. der Vaterschaft geben kann. Einen Mann glauben zu lassen, es sei sein Kind, obwohl Frau es besser weiß (oder zweifelt), ist eine Sauerei.

Und finanziell verantwortlich ist der biol. Vater. Würde ja ggf. zusätzlich die eheliche Haushaltskasse aufbessern???? Gemeinsamer Haushalt oder nicht - einen Mann das Kind ernähren zu lassen, von dem es nicht ist (UND ohne das der das weiß), das ist nicht OK. Das ist zu unrecht zahlen lassen.

Was der Mann dann mit der Info macht, steht doch auf einem anderen Blatt. Nicht jede Beziehung / Ehe geht kaputt, wenn sowas passiert. :wink:

Liebe Grüße
Darinka
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Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 23.03.2015, 19:50

leva hat geschrieben:Welches Geld bekommt denn eine Ehefrau waehrend bestehender Ehe "zu Unrecht" fuer ein bis dato nicht bio Kind vom Ehemann?
Das fliesst doch alles in die gemeinsame Haushaltsfuehrung ein.

Und wieso "Scheinvater"?Wenn er das Kind bisher mit grossgezogen hat und liebt,wird doch nichts daran aendern koennen,ausser dem ersten Shock.
Es geht mir nicht um die Aufwendungen die Mann während einer Ehe für Frau und Kind hat. Die aufzulisten und auseinander zu dröseln dürfte schwer sein.
Mir geht es um Geld (Unterhalt an Kind und ggf. EXfrau) nach der Scheidung bzw. wenn die Eltern gar nicht zusammen sind und der Mann als vermeintlicher Vater (z.B. nach einem ONS) zur Zahlung verpflichtet ist. Nicht immer erfolgt die Trennung wegen einem Kuckuckskind, das kommt ja oftmals erst später raus und bis dahin zahlt Mann für sein vermeintliches Kind und ggf. auch für seine Ex (in besten Glauben und Gewissen für sein Kind das Beste zu tun).

Diesen Unterhalt den Frau da zu Unrecht erhalten hat (zu Unrecht weil sie beim falschen abkassiert hat, nicht weil er ihr nicht grundsätzlich zustehen würde) den kann Mann ja beim richten Vater einklagen (sofern der bekannt ist) und wenn Frau den nicht nennen will, dann soll sie das zu Unrecht (da vom falschen Mann) erhaltene Geld eben zurück zahlen.

leva hat geschrieben:Wenn er das Kind bisher mit grossgezogen hat und liebt,wird doch nichts daran aendern koennen,ausser dem ersten Shock.
In dem Fall wird er vllt. nicht mal einen Vaterschaftstest wollen, weil es ihm egal ist und er das Kind als seines ansieht.

Aber es gibt leider auch Fälle wo Mann böse gelinkt und abgezogen wird, nach der Trennung nur noch als Zahlvater gut ist weil Frau das Kind als Druckmittel nutzt.

Und wenn dann raus kommt, das Kind ist nicht von ihm....
Wenn dann raus kommt, Frau hat heimlich wieder geheiratet und kassiert trotzdem weiter Betreuungsunterhalt bzw. genießt mietfreies Wohnen obwohl das für den Fall einer Wiederheirat ausgeschlossen wurde...
Wenn dann raus kommt, Frau hat bewusst geschwiegen weil der wahre Vater (mit dem sie inzwischen verheiratet ist) ein "armer Schlucker" und inzwischen in der Privatinsolvenz ist...

...dann kann zwar das Kind (das der Kuckucksvater immer noch liebt) nichts dafür, aber dann ist es mehr als verständlich wenn Mann nicht weiter bereit ist zu zahlen und sein Geld inkl. geldwerte Zuwendungen, von dem die Mutter nicht nur sich samt Kind sondern auch ihren neuen Mann (und eigentlichen Vater) mit finanziert hat, wieder zurück will.

Sofern der Kuckucksvater sein vermeintliches Kind trotzdem noch weiter unterstützen will gibt es dann durchaus andere Möglichkeiten - auch solche auf die die Mutter keinen Zugriff hat.

Darinka hat geschrieben:Wenn ein Vater vermutet er ist nicht der biologische, wäre für mich die Frage, ob er ggf. als gesetzl. Vertreter des Kindes (aus Rechtssicht des Kindes) zuerst auf Klärung der Vaterschaft klagen kann (und zwar gleich inkl. des Auskunft über den Namen). Und dann erst die eigenen Rechte bzgl. der Scheinvaaterschaft klärt. Also sprich ob es eine Möglichkeit gibt das zeitlich so abzustimmen, dass es für ihn die benötigte Info bringt.
Keine Ahnung ob es in dieser Reihenfolge auch möglich ist, aber ich bezweifle es.
Wenn ein Mann vor Gericht antanzt und sagt, er will wissen wer seiner Frau das Kind gezeugt hat wird ein Richter mMn erst mal damit kommen, dass der Mann nachweisen muss nicht der Vater zu sein bevor überhaupt ein anderer in Betracht gezogen wird.

Denn selbst wenn ein Mann 100% weiß er ist nicht der biolog. Vater eines Kindes das in oder kurz nach Ende der geboren wurde ist er rein rechtlich erst mal der Vater und muss die Vaterschaft anfechten um aus der Nummer raus zu kommen.
Und so lange er rechtlich der Vater ist, ist er von Rechtswegen auch derjenige, der zahlen muss.
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sita
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von sita » 23.03.2015, 20:44

Franconia schrieb:
Aber es gibt leider auch Fälle wo Mann böse gelinkt und abgezogen wird
Benutzt zu werden ist und bleibt natürlich Betrug und arglistige Täuschung,
dies möchte ich noch einmal ganz klar äußern.
leva schrieb:
Wenn er das Kind bisher mit grossgezogen hat und liebt
sita schrieb:
In meinen Augen würde sich ein zivilisierter Mensch so verhalten.
Habe selbst ein Patenkind (heute selbst schon Vater), wo der Kuckucksvater nicht der biol. Vater ist.
Als ich das damals erfuhr, konnte ich gar nicht verstehen, daß sich der
Kuckucksvater so verhielt, denn er ist ein gestandener, sehr intelligenter Mann.

Erst viel später konnte ich ihn dafür bewundern.
So scheint es zu sein mit den Mustern, die man intus hat.
Liebe Grüße
sita


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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 23.03.2015, 22:24

Franconia hat geschrieben:
Darinka hat geschrieben:Wenn ein Vater vermutet er ist nicht der biologische, wäre für mich die Frage, ob er ggf. als gesetzl. Vertreter des Kindes (aus Rechtssicht des Kindes) zuerst auf Klärung der Vaterschaft klagen kann (und zwar gleich inkl. des Auskunft über den Namen). Und dann erst die eigenen Rechte bzgl. der Scheinvaaterschaft klärt. Also sprich ob es eine Möglichkeit gibt das zeitlich so abzustimmen, dass es für ihn die benötigte Info bringt.
Keine Ahnung ob es in dieser Reihenfolge auch möglich ist, aber ich bezweifle es.
Ja, da hast Du recht. Ich sage ja selbst, es ist ein recht wackeliges Gedankenkonstrukt... Juristische Durchführbarkeit fraglich...
Franconia hat geschrieben:Wenn ein Mann vor Gericht antanzt und sagt, er will wissen wer seiner Frau das Kind gezeugt hat wird ein Richter mMn erst mal damit kommen, dass der Mann nachweisen muss nicht der Vater zu sein bevor überhaupt ein anderer in Betracht gezogen wird.
Mein Gedankengang war dabei, das in der Juristerei viele Dinge nicht automatisch sondern erst auf juristisch wirksamen Antrag erfolgen. Sprich: Kind klagt auf Vaterschaftsfeststellung. Ehemann ist nicht Vater, Vaterschaft läuft rein juristisch noch weiter, damit eventuell auch die rechtl. mögliche Vertretung für das Kind und damit die Möglichkeit an die Auskunft des biol. Vaters zu kommen (über die Kindsrechte).

Wenn das ganze überhaupt so möglich wäre, wäre der Nachteil genau das:
Franconia hat geschrieben:Und so lange er rechtlich der Vater ist, ist er von Rechtswegen auch derjenige, der zahlen muss.
Die Zahlungspflicht läuft weiter. Es wären Kosten / Nutzen eines solchen Vorgehens abzuwägen. Lohnen würde sich das nur bei älterem Kind, wo schon viel Unterhalt gezahlt wurde. Risiko bleibt trotzdem: Aufwendiges Vorgehen, biolog. Vater ggf. zahlungsunfähig...

Aber ich verliere mich wahrscheinlich damit wohl in theoretischen Gedankenspielen... :?

****************************************************************************************************************
Ich mach mal ein paar Schritte gedanklich im Thread zurück (und weg von meinen und Franconias Zeilen):

Wie häufig treten solche Fälle denn auf?
Es ist raus, dass es ein Kuckuckskind ist. Wie oft kommt es da vor, dass die Frau den Namen des Vaters weiter verschweigt. Das dürfte doch eher selten auftreten...

Es kam im Thread der Vorwurf auf, dass es ja geldgeile Frauen gibt, die einen zahlungskräftigen Mann ja nur abzocken wollen...

Natürlich gibt es solche Frauen. Aber mal ehrlich, die sind doch auch nicht struntzdoof... :idea:
a.) endet die Zahlungspflicht des Zahlers ja dann wenn's rauskommt und
b.) Eine Frau, die ganz bewußt zwecks Versorgung abzocken will, die wird doch einen Teufel tun, sich von einem armen Schlucker schwängern lassen und ihren Plan gefährden... Ganz im Gegenteil, die würde doch wohl eher peinlich genau darauf achten, dass das Kind auch von dem zahlungskräftigen Mann gezeugt wird!!! :idea: Und erst dann später ihren sonstigen Gelüsten freien Lauf lassen.

Und das ist ein weiterer Grund, warum die Fälle, die das Urteil betrifft doch eher nur ein kleiner Prozentsatz sind. Denn wenn Frau den Namen nicht preisgibt, kriegt sie dann ja von keinem Mann mehr Unterhalt.
Ich kann mir nur ganz wenige Konstellationen vorstellen, wo das überhaupt für die Frau irgendeinen Sinn macht. Und das werden doch eher sehr, sehr wenige sein.

Womit wir den Schlenker zurück zum Forenthema im allgemeinen bekommen:

Egal ob Mann oder Frau und egal ob national oder binational:
:arrow: Drum prüfe wer sich ewig bindet :idea: :!:
(Egal ob über Baby oder Heirat.)

Liebe Grüße
Darinka
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Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

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