Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werden

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 19.03.2015, 17:39

Moppel hat geschrieben:
chandu hat geschrieben:..., aber wenn der biologische Vater unbekannt/nicht auffindbar ist, muss die Mutter dann ganz alleine für die finanzielle Versorgung aufkommen? .....
Selbstverständlich und das allein wäre richtig.
Da ist aber der Gesetzgeber vor, der aus reiner Bequemlichkeit per Gesetz den Ex Ehemann zur Versorgung zwingt. Als Feigenblatt hat er noch die "Möglichkeit" geschaffen das der Ex Ehemann den Vater des Kindes auf Rückzahlung der Alimente verklagen kann.
Die Betrügerin, die Ursache des Schlamassels, ist fein raus, denn sie wird einen Teufel tun an der für sie sehr vorteilhaften Lage etwas zu ändern.
Der Depp auf ganzer Linie ist der Ex Ehemann, der nicht nur um SEIN Kind/Zeit etc. betrogen wurde, dem jegliches Recht abgesprochen wird sich dagegen zu wehren und der obendrein noch per Gesetz dazu gezwungen wird die Rechnung zu übernehmen.
Kein Wunder das der entsprechende Paragraph auch die passende Bezeichnung hat.

Gruß

Ich habe die angebliche Bezeichnung gelöscht. Nenne es wie du willst, aber hier verkneife es dir bitte. Anaba
Wenn der EX Ehemann weiter zahlt obwohl er weiß, er ist nicht der biolog. Vater, dann ist er mMn selbst Schuld. Er hat die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten und über diesem Weg aus seiner Unterhaltspflicht gegenüber Mutter und Kuckuckskind raus zu kommen. Das er auf den Kosten, die ihm bis zu einem rechtswirksamen Urteil, das ihn aus seiner Vaterschaft entlässt, sitzen bleibt steht auf einem anderen Blatt (und es wäre auch nicht sicher ob er sein Geld wieder bekommt wenn er weiß wer der eigentliche Erzeuger ist). Aber vor weiter laufenden Kosten, evtl. sogar über jahrzehnte, kann er sich schützen.
Macht er es nicht (warum auch immer), dann ist ihm in meinen Augen auch nicht zu helfen.


Btw.
Mich würde interessieren was eine FRau/Mutter dazu veranlasst auch dann noch beharrlich zu schweigen wenn das Kind schon längst in den Brunnen gefallen ist, sprich ihre Ehe/Beziehung wegen ihrem Fehltritt eh schon den Bach runter gegangen ist, der Ex (und vermeintliche Vater) mit gerichtlichem Segen alle Zahlungen zu recht eingestellt hat und es in dem Sinn nichts mehr zu retten gibt.

Ich verstehe solche Frauen nicht - bauen ihr Leben und das ihrers Kindes auf einer Lüge auf :roll:
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chandu
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von chandu » 19.03.2015, 17:44

Ihr habt Recht. Alleinerziehende Mütter oder deren Kinder können auch genauso schlecht dastehen und viele tun es auch. Und da ist auch die Mutter ebenso völlig schuldlos in diese Situation hereingeraten.

Ich kann mir gut vorstellen, dass aber die Mutter eines Tages von einem sogenannten Kuckuckskind bedrängt wird, ihm den Namen des Vaters zu sagen, jeder möchte ja wissen, wo er herkommt.

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 17:55

chandu hat geschrieben:Ihr habt Recht. Alleinerziehende Mütter oder deren Kinder können auch genauso schlecht dastehen und viele tun es auch. Und da ist auch die Mutter ebenso völlig schuldlos in diese Situation hereingeraten.
Naja schuldlos nicht so ganz, gelle? Frau sollte schon verantwortungsvoll mit Verhütungsmöglichkeiten etc. umgehen. Und natürlich bekommen auch Singles bewußt ein Baby. Dann sind sie aber nicht schuldlos, sondern haben sich bewußt dafür entschieden. :wink:

LG darkness
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 18:05

Franconia hat geschrieben:Ich verstehe solche Frauen nicht - bauen ihr Leben und das ihrers Kindes auf einer Lüge auf :roll:
Nachvollziehen kann ich das auch nicht. Das Kind liegt einer Muter doch am Herzen und der Vater ist wichtig für das Kind, den enthält man dem Kind nicht vor. Es gibt nur ganz ganz wenige Konstellationen, die ich mir ansatzweise vorstellen könnte, wo soetwas irgendwie verständlich wäre zum Wohle des Kindes. Aber selbst das ist noch lange kein Grund dem Ehemann zu hintergehen und nicht offen mit ihm zu sprechen. Es gibt Ehemänner, die so ein Kind trotzdem ins Herz schließen und mit großziehen.
Die Wahrscheinlichkeit ist doch groß, dass so eine Lüge - das Kind dem falschen Vater unterzuschieben - rauskommt. Was ist denn das für ein Vorbild für das Kind... Und was ist das denn für ein Umgang mit dem Ehemann, der der Frau vertraut.
Aber es gibt halt unabhängig vom Geschlecht einfach Lügner und Betrüger. Udn die nehemn sich nix, egal ob Männlien oder Weiblein... :?

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Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 19.03.2015, 18:06

chandu hat geschrieben: Ich kann mir gut vorstellen, dass aber die Mutter eines Tages von einem sogenannten Kuckuckskind bedrängt wird, ihm den Namen des Vaters zu sagen, jeder möchte ja wissen, wo er herkommt.
Es gibt inzwischen auch genug Fälle in denen die Mutter von ihrem Kind verklagt wurde den biolog. Vater zu nennen - mit Erfolg.

Das sollten sich alle Mütter merken, die nicht bereit sind den Erzeuger beim Namen zu nennen (egal aus welchem Grund, auch wenn er evtl. noch so verständlich ist)
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 18:31

Thadd hat geschrieben:
Vielleicht verstehe ich es ja falsch und irre mich, aber dieses Urteil würde ja mit diesem hier:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 24143.html

aufgehoben mit der Begründung:

Dem Verfassungsgerichtsbeschluss zufolge wiegt der Regressanspruch des Scheinvaters aber nicht so schwer wie die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Mutter.

Somit wären wir wieder da wo wir waren.
Nein, lieber Thadd, das hat sich eben nicht das ältere Urteil aufgehoben. Aufgehoben wurde "nur" eine damit in Zusammenhang stehende frühere Entscheidung zur Auskunftspflicht. Bitte lies genauer was in den Artikeln dort steht, vielleicht hast Du das übersehen:

Es geht in beiden Artikeln / Urteilen um unterschiedliche finanzielle Rechtsansprüche:
a.) um die Kürzung/ Streichung Unterhalt einer solchen betrügenden Ehefrau bei Scheidung (dafür muss der leibl. Vater nicht bekannt sein) und
b.) um den Regressanspruch des Ehemannes gegen den leibl. Vater (und hier würde ich jetzt als gehörnter Ehemann anders vorgehen. Ich würde versuchen an die benötigte Info über die Rechte des Kindes auf Auskunft nach dem Vater zu kommen)... :wink: :idea:

Und ganz ehrlich, wenn das mit dem Kuckuckskind schon raus ist, wieviel Fälle gibt es dann noch, wo die Frau dem Kind den leibl.Vater weiter vorenthält? Das können doch nur wenige Ausnahmefälle sein... Die Mutter muss sich schließlich auch vor ihrem Kind für so etwas rechtfertigen.
Einem Kind den Vater vorzuenthalten, da muss es doch schon schwerwiegende Gründe geben, dass eine Mutter soetwas tut. Und dann sollte sie ganz genau aufpassen, was sie wie tut... (Siehe oben, Klammer hinter b. ... :idea: und eben nicht noch andere mit reinziehen und zahlen lassen. Das ist schäbig. Und was ist das denn für ein Vorbild für ein Kind...).

Viele Grüße
darkness
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 18:39

Thadd hat geschrieben:@darkness
Nachvollziehen kann ich das auch nicht. Das Kind liegt einer Muter doch am Herzen und der Vater ist wichtig für das Kind, den enthält man dem Kind nicht vor
Natürlich gibt es einen guten Grund warum Frau den Namen geheim hält. Geld.
Thadd, natürlich gibt es solche Frauen, aber das ist doch nicht die Masse. Ich hatte im gleichen Beitrag auch geschrieben:
Aber es gibt halt unabhängig vom Geschlecht einfach Lügner und Betrüger. Und die nehmen sich nix, egal ob Männein oder Weiblein...

Man muss halt vorher genau hinschauen mit wem man es zu tun hat. Das gilt analog für beide Geschlechter. :wink: Und ja Mann oder Frau kann da ganz böse reinfallen...

Viele Grüße
darkness

PS: Ich kenne einen Mann persönlich, der sich damit brüstet, dass er sein Einkommen kleinrechnet, um nicht den eigentlichen Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Pfui. Die Geschlechter nehmen sich hier nix. Leidtragend sind doch eher öfter die Mütter als die Väter, denn die müssen die Kleinen ja meist großziehen und satt bekommen.
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 19.03.2015, 19:52

Thadd hat geschrieben:@darkness
Nachvollziehen kann ich das auch nicht. Das Kind liegt einer Muter doch am Herzen und der Vater ist wichtig für das Kind, den enthält man dem Kind nicht vor
Natürlich gibt es einen guten Grund warum Frau den Namen geheim hält. Geld.

Einfaches Beispiel.

Frau ist verheiratet mit einem Mann der zu den besser verdienenden gehört. Betrügt ihn mit irgendeinem coolem "Party-Typen" der von der Arbeit nicht viel hält. Wird schwanger und bekommt ein Kind. Die sache kommt raus.

Ersteinmal zahlt der Ehemann der auch vor dem Gesetz der Vater ist. Auch nach der Scheidung. Gesetzlich ist das Kind in der zeit der Ehe gezeugt worden.

Würde die Frau den Namen nennen, müsste der Exmann nicht mehr bezahlen, dafür müsste sich die Frau mit dem weniger vermögendem "Party-Typen" rumärgern.

Also lieber den Mund halten, und das gute Geld von dem betrogenem Mann kassieren.

Andersherum, wäre der Erzeuger ein reicher Kerl und der Ehemann ein armer Schlucker, gäbe es das Problem nicht. Da würde die Frau ganz laut den Namen des Erzeugers heraus schreien damit es auch wirklich jeder hört. ^^
Thadd, deine Folgerungen stimmen nicht ganz.

Sobald der EXmann erfolgreich seine Vaterschaft angefochten hat ist es egal ob Frau den eigentlichen Erzeuger beim Namen nennt oder nicht, denn der EX ist ab dem Moment raus aus der weitern Verpflichtung, ab dem er per Gerichtsbeschluß als Nicht-Erzeuger fest steht.

Einfach den Mund halten um weiterhin mehr Geld beim solventeren Ex abzugreifen läuft also nicht sobald der solvente Ex seine Vaterschaft erfolgreich angefochten hat.

Was anderes ist es natürlich wenn der betrogene Ex nicht weiß, dass sein Kind ein Kuckuckskind ist, weil es die Mutter aus den von dir genannten Grund verschweigt und ihn weiter im falschen Glauben lässt.

PS. Ich kenne eine Frau die sich so verhalten hat, jetzt, 15 Jahre nach der Scheidung, aufgeflogen ist und jetzt gewaltig Ärger am Hals hat da sie aus ihrer Lüge neben dem Kindesunterhalt noch weitere geldwerte Vorteile gezogen hat. Der wahre Erzeuger ist in dem Fall inzwischen bekannt, es gibt auch ein Urteil in dem er zur Rückzahlung verpflichtet ist, aber er befindet sich mitten in einer PI (also ist nix zu holen momentan).
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 20:24

Franconia hat geschrieben:Thadd, deine Folgerungen stimmen nicht ganz.
Ganz genau, liebe Franconia. Und sie stimmen noch in einem weiteren Punkt nicht: Frau verliert (wenn der Mann das einklagt), nämlich den EIGENEN Unterhaltsanspruch aus der Ehe. Sozusagen als Bestrafung für diesen Betrug. Und dafür braucht der Exmann eben NICHT den Namen des leiblichen Vaters, sondern nur einen Nachweis, dass es nicht sein Kind ist. Deshalb hatte ich es ja als Gegenurteil eingestellt... Aber verstehendes Lesen setzt ja voraus, das man(n) was verstehen möchte... :roll:

Viele Grüße
darkness

PS: Und zu dem "Bezeichnungsthema", lieber Thadd: Da bin ich erschrocken, was Du da noch geschrieben hast. Wenn das zu Deinem völlig normalen Sprachgebrauch gegenüber Frauen gehört, dann fällt mir dazu nur noch eins ein: Niveau ist keine Creme.
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Freiya

Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Freiya » 19.03.2015, 20:52

Ich kenne einen Mann persönlich, der sich damit brüstet, dass er sein Einkommen kleinrechnet, um nicht den eigentlichen Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Pfui. Die Geschlechter nehmen sich hier nix. Leidtragend sind doch eher öfter die Mütter als die Väter, denn die müssen die Kleinen ja meist großziehen und satt bekommen.


Noch vor ein paar Jahren würde ich dir zustimmen. Pfui. Aber wie das leben so ist, man macht so seine Erfahrungen...

Wenn ich mir vorstelle ich wäre damals mit meine ex Freundin verheiratet, hätte vielleicht viel Geld und müsste ihr nach der Scheidung unterhalt zahlen...
ja also moment mal, es geht ja nicht um die Ex sondern um das gemeinsame Kind, und da ist es wirklich unter aller S…das Einkommen klein zu rechnen, um nur das nötigste zahlen zu müssen. Das arme Kind kann doch nichts für die Misere und die Mama kann ihm dann die einfachsten Wünsche nicht erfüllen, weil die Kohle nicht reicht…also echt...

Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 19.03.2015, 21:00

Freiya hat geschrieben:
Ich kenne einen Mann persönlich, der sich damit brüstet, dass er sein Einkommen kleinrechnet, um nicht den eigentlichen Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Pfui. Die Geschlechter nehmen sich hier nix. Leidtragend sind doch eher öfter die Mütter als die Väter, denn die müssen die Kleinen ja meist großziehen und satt bekommen.


Noch vor ein paar Jahren würde ich dir zustimmen. Pfui. Aber wie das leben so ist, man macht so seine Erfahrungen...

Wenn ich mir vorstelle ich wäre damals mit meine ex Freundin verheiratet, hätte vielleicht viel Geld und müsste ihr nach der Scheidung unterhalt zahlen...
ja also moment mal, es geht ja nicht um die Ex sondern um das gemeinsame Kind, und da ist es wirklich unter aller S…das Einkommen klein zu rechnen, um nur das nötigste zahlen zu müssen. Das arme Kind kann doch nichts für die Misere und die Mama kann ihm dann die einfachsten Wünsche nicht erfüllen, weil die Kohle nicht reicht…also echt...
Deine Empörung ist durchaus berechtigt, aber das interessiert die Männer, die zu solchen Mitteln greifen nicht. Denn die sehen erst mal nur, dass die Mutter die Empfängerin des Kindesunterhalts ist und somit auch diejenige, die über das Geld verfügen kann. Da wird dann oft argumentiert, Mann ist nicht dafür da um der Frau ein schönes Leben zu finanzieren oder das der Staat doch zahlt (mit letzterem hat mein Ex zumindest argumentiert)
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 21:12

Thadd hat geschrieben:
Ich kenne einen Mann persönlich, der sich damit brüstet, dass er sein Einkommen kleinrechnet, um nicht den eigentlichen Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Pfui. Die Geschlechter nehmen sich hier nix. Leidtragend sind doch eher öfter die Mütter als die Väter, denn die müssen die Kleinen ja meist großziehen und satt bekommen.
Noch vor ein paar Jahren würde ich dir zustimmen. Pfui. Aber wie das leben so ist, man macht so seine Erfahrungen...

Wenn ich mir vorstelle ich wäre damals mit meine ex Freundin verheiratet, hätte vielleicht viel Geld und müsste ihr nach der Scheidung unterhalt zahlen...
Da würde ich lieber jeden Cent spenden, es lieber verschenken, wenn sein muss alles bis auf den letzten Schein verbrennen bevor sie von mir auch nur einen Cent bekommen würde.
Und deshalb ist es nicht mehr Pfui? Weil Du 1 Frau kennst, die Dich verletzt und betrogen hat? Deshalb ist es noch lange nicht OK; dass ein anderer Mann sich so seinem Kind gegenüberverhält. In dem Beispiel ging es um SEIN LEIBLICHES Kind. Und nicht um die Frau und auch nicht um ein Kuckuckskind.

Ich bin entsetzt über solche Logiken. :shock: :shock: :shock:
Thadd hat geschrieben:
PS: Und zu dem "Bezeichnungsthema", lieber Thadd: Da bin ich erschrocken, was Du da noch geschrieben hast. Wenn das zu Deinem völlig normalen Sprachgebrauch gegenüber Frauen gehört, dann fällt mir dazu nur noch eins ein: Niveau ist keine Creme.
Nunja, es gibt Menschen die verdienen es nicht dass man sie mit Respekt behandelt.
Du äußerst Dich hier in einem öffentlichen Forum und nicht gegenüber solch einer Frau. Und das hat allein etwas mit Deinem Sprachgebrauch und allein mit Deinem Niveau zu tun. Und nicht mit Frauen die sich daneben benehmen. Denn Du hast klar mehrfach geäußert, dass dies KEIN Schimpfwort für Dich ist. Also rede Dich nicht raus, ich kann lesen, WAS Du schreibst.

Lieber Thadd, es tut mir leid, dass eine Frau Dir so böse mitgespielt hat. Aber das ist kein Grund für einen derartigen Hass auf Frauen im allgemeinen. Ich bin auch mal auf einen (deutschen) Heiratsschwindler reingefallen. Deshalb sind für mich noch lange nicht alle deutschen Männer solche miesen Typen.

LG darkness
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Moppel
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Moppel » 20.03.2015, 16:10

Franconia hat geschrieben:
Moppel hat geschrieben:
chandu hat geschrieben:..., aber wenn der biologische Vater unbekannt/nicht auffindbar ist, muss die Mutter dann ganz alleine für die finanzielle Versorgung aufkommen? .....
Selbstverständlich und das allein wäre richtig.
Da ist aber der Gesetzgeber vor, der aus reiner Bequemlichkeit per Gesetz den Ex Ehemann zur Versorgung zwingt. Als Feigenblatt hat er noch die "Möglichkeit" geschaffen das der Ex Ehemann den Vater des Kindes auf Rückzahlung der Alimente verklagen kann.
Die Betrügerin, die Ursache des Schlamassels, ist fein raus, denn sie wird einen Teufel tun an der für sie sehr vorteilhaften Lage etwas zu ändern.
Der Depp auf ganzer Linie ist der Ex Ehemann, der nicht nur um SEIN Kind/Zeit etc. betrogen wurde, dem jegliches Recht abgesprochen wird sich dagegen zu wehren und der obendrein noch per Gesetz dazu gezwungen wird die Rechnung zu übernehmen.
Kein Wunder das der entsprechende Paragraph auch die passende Bezeichnung hat.

Gruß

Ich habe die angebliche Bezeichnung gelöscht. Nenne es wie du willst, aber hier verkneife es dir bitte. Anaba
Wenn der EX Ehemann weiter zahlt obwohl er weiß, er ist nicht der biolog. Vater, dann ist er mMn selbst Schuld. Er hat die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten und über diesem Weg aus seiner Unterhaltspflicht gegenüber Mutter und Kuckuckskind raus zu kommen. Das er auf den Kosten, die ihm bis zu einem rechtswirksamen Urteil, das ihn aus seiner Vaterschaft entlässt, sitzen bleibt steht auf einem anderen Blatt (und es wäre auch nicht sicher ob er sein Geld wieder bekommt wenn er weiß wer der eigentliche Erzeuger ist). Aber vor weiter laufenden Kosten, evtl. sogar über jahrzehnte, kann er sich schützen.
Macht er es nicht (warum auch immer), dann ist ihm in meinen Augen auch nicht zu helfen.


Btw.
Mich würde interessieren was eine FRau/Mutter dazu veranlasst auch dann noch beharrlich zu schweigen wenn das Kind schon längst in den Brunnen gefallen ist, sprich ihre Ehe/Beziehung wegen ihrem Fehltritt eh schon den Bach runter gegangen ist, der Ex (und vermeintliche Vater) mit gerichtlichem Segen alle Zahlungen zu recht eingestellt hat und es in dem Sinn nichts mehr zu retten gibt.

Ich verstehe solche Frauen nicht - bauen ihr Leben und das ihrers Kindes auf einer Lüge auf :roll:
Soweit die Theorie und nun zur Praxis.
Kuckuckskinder kann es nur in einer Ehe geben und somit ist der Ex Ehemann komplett der Gelackmeierte.
Einen Vaterschaftstest kann er in der Regel nur dann machen, wenn die Mutter zustimmt, und den Vater kann er nur dann in Regress nehmen, wenn die Mutter den Namen preisgibt.
Beides wird die Mutter im Normalfall tunlichst unterlassen, denn nur dann ist garantiert das weiterhin ungestörten Zugriff auf die Finanzen des Ex Ehemannes hat.
Der Gesetzgeber hat auch kein Interesse daran Recht walten zu lassen, denn es geht ihm allein darum einen Unterhaltszahler zu rekrutieren. Und genau deshalb verbaut er bis auf ein Feigenblatt dem Ex Ehemann jeden Ausweg aus dieser Situation.
Unterhalte Dich einmal in Ruhe privat bei einem Glas Wein mit einem Anwalt für Familienrecht, und du wirst staunen wie Rechtlos Männer im Familienrecht tatsächlich sind.
Btw. Die Handtuchverteiler die Frau so aus dem Urlaub anschleppt, genießen in dem Fall den Migrantenbonus.
Gruß

KungShanPing
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von KungShanPing » 20.03.2015, 16:40

...und nun auch noch mal zur Praxis:
- 43% aller Väter bei getrennt lebenden Paaren zahlen keinen oder nur verminderten Unterhalt,
- zwei von fünf Alleinerziehenden (b.t.w 90% davon sind Frauen) sind unter anderem aus diesem Grund auf staatliche Unterstützung angewiesen

Und der Zeitraum, nämlich drei Jahre, den ausländische Partner mit einem Deutschen verheiratet sein muß ist deshalb herabgesetzt worden, weil viele Männer sich ihr Mitbringsel aus Asien oder Südamerika als " Leibeigene" gehalten haben, mit der Drohung sie in ihr Slum zurückzuexpedieren.

Ist zwar etwas off topic, aber trotzdem nicht weniger wahr und Moppels pauschal auf Frauen Eingehacke ist nicht nur unwahr, sondern langweilt mich langsam zu Tode. Lieber Moppel, so amüsant Du hin und wieder bist, verabschiede Dich doch in ein Weiberhasserforum.

Ich bin raus

leva
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von leva » 20.03.2015, 16:42

Wenn der Mann gar nicht mehr will,ob eines evtl nicht bio Kind ,kann er sich ja scheiden lassen.
Sollte er das Kind ueber Jahre mit grossgezogen haben/lieben gelernt haben,sieht es anders aus.
Auch in "normalen" patchworkfamilien ziehen Ehepartner Kinder aus anderen Beziehungen/Ehen mit auf.

Moppel:Ich verstehe deine Einwaende,aber heutzutage gibt es kaum noch entweder/oder,sondern eine neue Familiensituation.

Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 20.03.2015, 19:13

Moppel hat geschrieben:Soweit die Theorie und nun zur Praxis.
Kuckuckskinder kann es nur in einer Ehe geben und somit ist der Ex Ehemann komplett der Gelackmeierte.
Einen Vaterschaftstest kann er in der Regel nur dann machen, wenn die Mutter zustimmt, und den Vater kann er nur dann in Regress nehmen, wenn die Mutter den Namen preisgibt.
Beides wird die Mutter im Normalfall tunlichst unterlassen, denn nur dann ist garantiert das weiterhin ungestörten Zugriff auf die Finanzen des Ex Ehemannes hat.
Der Gesetzgeber hat auch kein Interesse daran Recht walten zu lassen, denn es geht ihm allein darum einen Unterhaltszahler zu rekrutieren. Und genau deshalb verbaut er bis auf ein Feigenblatt dem Ex Ehemann jeden Ausweg aus dieser Situation.
Unterhalte Dich einmal in Ruhe privat bei einem Glas Wein mit einem Anwalt für Familienrecht, und du wirst staunen wie Rechtlos Männer im Familienrecht tatsächlich sind.
1. Einen Anwalt brauch ich nicht zu befragen, denn der ist schon lange im Boot. Und zum Glück haben wir einen der sein Handwerk versteht und müssen jetzt kein Kuckuckskind samt Mutter mehr aushalten :wink:

2. Kuckuckskinder kanns in jeder Beziehung geben oder auch außerhalb dieser, wenn Frau einem Mann einfach ein Kind unterschiebt um einen Zahlemann zu haben.

3. Einen privaten DNA-Test kann man nur mit Zustimmung der Mutter machen, stimmt. Aber darauf würde ich keinen Cent geben, wenn ich als Mann den Verdacht hätte die Mutter legt mir ein Ei ins Nest (z. B. weil ich solvent bin). Vor allem werden diese privaten Tests nicht vor Gericht anerkannt, was aber nötig ist wenn Mann aus der ganzen Nummer raus will.

Daher:
Der, in meinen Augen, einzig richtige Weg ist der über´s Gericht und da kann die Mutter sich weigern wie sie will.
Wenn Mann einen begründeten Verdacht hat (und da reicht es schon wenn die Mutter ihm einmal an den Kopf knallt er sei eh nicht der Vater) sollte Mann einen Anwalt einschalten und ein Vaterschaftsfestellungsverfahren vor Gericht einleiten. Da wird dann ein DNA-Test angeordnet und die Mutter kann nichts dagegen machen.

Stellt sich raus Mann ist nicht der biolog. Vater und will deswegen nicht weiter zahlen (verständlicherweise), ist das nach einem gerichtl. Vaterschaftstest auf Antrag möglich (geht oftmals auch in einem wenn man zu Beginn so eines Verfahrens gleich die richtigen Anträge stellt).

Und da kann weder die Mutter noch irgendein Amt was dagegen machen, sobald Mann dein Richterspruch in Händen hält ist er aus allen Verpflichtungen gegenüber dem Kind und auch gegenüber der Mutter raus.

Der Mann muss sich da natürlich kümmern, die Fristen einhalten und die entsprechenden Anträge über seinen Anwalt stellen. Verschläft er oder lässt er es erst mal laufen weil er die Mutter liebt hat er, wenn er dann später irgendwann mal aus der Nummer raus will, Pech gehabt.
Abstammungsgutachten geht immer (um Klarheit zu haben) aber 2 Jahre nach Verdacht oder Kenntnisnahme ist es mit der Anfechtung in Bezug auf "ich will nicht mehr zahlen" für den Mann vorbei.
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Thelmalouis
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Thelmalouis » 21.03.2015, 09:16

Thadd hat geschrieben:Es würde mir nicht mal im Traum einfallen, einem Mann der seine Frau betrogen hat zu raten seine Frau weiterhin zu belügen. Natürlich nur zu "ihrem besten". Was geht den nur in den Köpfen der Menschen vor die solche Ratschläge geben?
@Thadd

da haben wir was gemeinsam. Mir würde dies auch nicht im Traum einfallen und dafür habe ich meine persönlichen Gründe, warum ich für die Wahrheit bin.
Es ist aber so und ich spreche jetzt nur von mir. Ich kann einem Menschen nur sagen, wie ich vorgehen würde und warum ich dies für richtig halte. Das ist in meinen Augen aber kein Ratschlag. Die Entscheidung, ob die Affäre, Seitensprung "gebeichtet" wird, muss der Betroffene schon selber treffen. Und genau diese Entscheidung kann einem niemand abnehmen.

Wenn eine Betroffene hier ins Forum kommt und aufgelöst ihre Geschichte schreibt, finde ich, ist es erst einmal wichtig sie wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Der 1. Schritt ist mMn, dass sie sich von ihrem Bezzi löst und die rosoarote Brille ablegt. Sie muss begreifen, in was für eine Situation sie sich gebracht hat und was für Konsequenzen dies für sie hat. Das ist doch die Hauptaufgabe dieses Forums hier und keine , ich weiß nicht wie ich es sagen soll, Verbrüderung, den Partner weiter zu belügen.

Und danach kann sich jede (r) Betroffene doch erst darüber klar werden, wie es in seinem Leben beziehungsmäßig weitergeht. Dies kann man doch erst tun, wenn man etwas zur Ruhe gekommen ist. Und wie gesagt, egal was ein anderer "rät," die Entscheidung muss jeder selber treffen.
Thadd hat geschrieben:Moment mal, hätte ich fast vergessen, die Antwort auf die frage können mir ja ein paar Frauen hier im Forum geben, sie haben ja Erfahrung darin ^^
Und bitte sei hier nicht immer so sarkastisch. Jeder Mensch hat auf seine eigene Weise sein Päckchen zu tragen. Wir können nichts dafür, dass dich deine Freundin verlassen hat und wie sie dich verletzt hat.
Gruß Thelmalouis


_____________________________________________________________________________
Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

nabila
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von nabila » 21.03.2015, 11:22

danke thelmalouis

Die sehr einseitige Sichtweise von Thadd ist zudem m.E. eindeutig seitenlastig. Dazu merke ich mal nur 2 Punkte an


1) die Frau arbeitet nicht.------ ach ? ist das so ? Oder arbeitete sie nicht gegen "ENTGELT" , also umsonst in eigentlich mehreren " Berufen "

gleichzeitg -- im Rahmen ihrer Haushaltsführung, Kindererziehung usw. ,-- in einer sicher nicht 40 Std. Woche ?



2) sie sitzt in "seinem" Haus ? --- ach ? ist das so ? Oder ist es das gemeinsame Haus beider Ehepartner ? Also auch ihr's ?

-.-.-.-..-..-..-..-..-.-

Das Ganze mutet für mich doch recht altertümlich an. ICH verdiene das Geld -- mein Haus -- mein Auto-- mein ...?... irgendwas ?

Ich sage an, ich habe das Kommando , auf meinen Daumen wird geachtet ?



Liebe Grüße ♥
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Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 21.03.2015, 12:06

Thadd hat geschrieben:Es würde mir nicht mal im Traum einfallen, einem Mann der seine Frau betrogen hat zu raten seine Frau weiterhin zu belügen. Natürlich nur zu "ihrem besten". Was geht den nur in den Köpfen der Menschen vor die solche Ratschläge geben?

Moment mal, hätte ich fast vergessen, die Antwort auf die frage können mir ja ein paar Frauen hier im Forum geben, sie haben ja Erfahrung darin ^^
Diese Aussage werte ich als Beleidigung den Userinnen dieses Forums gegenüber. Sollte es dir nicht möglich sein, dich künftig mit beleidigenden Äußerungen zurück zu halten suche dir bitte eine andere Spielwiese.
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 21.03.2015, 12:47

Thadd, you made my day….

ausgerechnet Du(!!) sprichts von Logiken, die nicht von dieser Welt scheinen... Das ist wirklich das Lustigste, dass ich hier seit langem gelesen habe.

Nun mal ehrlich... Andere Meinungen zu versuchen nachzuvollziehen, im Sinne von sie zumindest verstehen zu wollen, gehört definitiv nicht zu Deinen Fähigkeiten (was NICHT heißt, eine andere Sicht dann auch zu teilen!!).

Thelmalouis hat es ganz richtig gesagt. Beiträge werden aus der eigenen Sicht, eigenen Erfahrung, eigenem Umgang mit Situationen geschrieben. :idea:

Da Du immer wieder gerne diesen Thread mit der Seitensprung heranziehst: Ich habe dort klar gesagt, dass meine Zeilen meinem eigenen Wollen entspricht, wenn meinem Mann das mit einer anderen Frau passiert wäre. Und wie ich wollen würde wie er dann mit mir umgeht. Aus dieser Sicht heraus ist das geschrieben.
Und es kotzt mich an , dass Du in Deiner unendlichen Arroganz meinst, mir sagen zu wollen, was richtig und gut für mich ist. Denn das ist es was Du letztlich machst.
Nee, lieber Thadd, das entscheide ich alleine. Genauso wie jede TE hier ihre eigenen Lebensentscheidungen treffen muss. Unterschiedliche Sichten helfen doch dabei, den eigenen Weg für sich zu finden...

Und da sind wir nämlich beim Grundproblem der Diskussionen mit Dir.

Du bist der Ansicht, dass es immer nur EINE RICHTIGE Meinung gibt, NÄMLICH DEINE. Sorry Thadd, es gibt KEINE EINZIG RICHTIGE Meinung. Ich schreibe jetzt nicht nochmal das Chinesische Sprichwort mit den 3 Seiten, Du WILLST oder kannst das nicht verstehen.
Ich halte es für eine TE sehr wertvoll unterschiedliche Sichten aufgezeigt zu bekommen. Denn eine TE ist durchaus in der Lage, dann für sich zu überlegen und zu entscheiden, was für sie der geeignete Weg ist. Und genau diese Freiheit und Fähigkeit sprichst Du anderen offensichtlich ab.

Die Vielfalt an Persönlichkeiten, Erfahrungen und Meinungen hier, ist die Stärke und der Schatz des Forums.
Wenn nur alles richtig ist, was DU denkst, dann mache doch einen eigenen Blog auf. Ein Blog reicht dabei, denn ein Forum bräuchtest Du dann sicher nicht. Es ist ja nur das richtig und sinnvoll, was DU denkst.

Und Dein Sarkasmus, ob der schlimmen Erfahrungen mancher User hier, ist unter aller Kanone, gar massiv beleidigend. Deine eigenen schlimmen Erfahrungen rechtfertigen so einen Umgang mit anderen in keinster Weise.

LG darkness
Menschen glauben fest an das, was sie wünschen. - Julius Cäsar
Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

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