Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werden

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Darinka
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Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werden

Beitrag von Darinka » 18.03.2015, 11:10

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mutter muss Erzeuger von Kuckuckskind doch nicht benennen

"Laut Bundesverfassungsgericht muss die Kindsmutter im Rechtsstreit nicht den Namen des leiblichen Vaters verraten. Die Persönlichkeitsrechte der Frau müssten gewahrt bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Mutter eines solchen Kindes nicht verpflichtet ist, den Namen des leiblichen Vaters zu nennen. Der Beschluss wurde am 24. Februar 2015 gefasst, aber erst heute veröffentlicht. Karlsruhe hob damit die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf (Az. 1 BvR 472/14)."


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 24143.html

Ohne Wertung meinerseits. Ich möchte nur den aktuellen Stand der deutschen Rechtssprechung hier einstellen. Nix weiter...

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darkness
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leva
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von leva » 18.03.2015, 15:53

ß[/
Und wieviele Frauen muessen allein ihre Kinder aufziehen,da sich der Erzeuger seiner Betreuungs/finanz.Pflichten entzieht?
Da tritt auch der Staat mit Unterhaltsvorschuss etc ein.
Die Frau bleibt noch gar nicht unbehelligt. Sie muss doch das Kind grossziehen,versorgen,finanzieren,wenn sie Glueck hat mit Hilfe ihres Ehemanns,der das Kind auch lieben kann.

kkj
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von kkj » 18.03.2015, 18:27

Und wieder einmal ... was ist mit den Rechten DES KINDES???
LG
kkj

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 18.03.2015, 19:00

kkj hat geschrieben:Und wieder einmal ... was ist mit den Rechten DES KINDES???
Ich glaube das ist unabhängig davon. Ich habe es verstanden als eine Entscheidung im Rahmen eines ganz bestimmten Rechtstreites zwischen den Eheleuten. Nur dann erschließt sich mir dieses Urteil. Warum sollte denn der Ehemann einen wirklichen Rechtsanspruch auf den Namen des leiblichen Vaters haben, dass über anderen Persönlichkeitsrechten der Frau steht... er ist ja nicht verwandt mit dem Kind etc. und die Frau ist nicht sein Eigentum... Es steht dort auch nix dazu, dass das für den Ehemann unabwendbare Folgen bzgl. Versorgung des fremden Kindes bedeutet.

Vermutlich wird das ganz anders aussehen, wenn der Vater als rechtl. Vertreter des Kindes klagen würde, um die Kindesrechte einzufordern.
Ich bin mal gespannt was das für andere Urteile in berührenden Themen nach sich zieht.

LG darkness
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chandu
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von chandu » 18.03.2015, 19:47

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Ausdruck "Kuckuckskind" in diesem Zusammenhang nicht richtig ist.
Wikipedia erklärt den Ausdruck Kuckuckskind wie folgt:

"Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein."

Hier in diesem Thread geht es ja darum, dass der leibliche Vater nicht eingetragen werden soll, und es geht nicht darum, dass einem Ehemann ein Kind untergeschoben werden soll.

Gruß
chandu

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 18.03.2015, 20:15

chandu hat geschrieben:Ich möchte darauf hinweisen, dass der Ausdruck "Kuckuckskind" in diesem Zusammenhang nicht richtig ist.
Liebe chandu,

der Artikel heißt so... :wink: Woraus schließt Du eigentlich, dass es nicht auch im Sinne der Wikipedia-Erklärung eines ist?

Es steht nicht allzuviel konkretes in dem Artikel zum eigentlichen Sachverhalt. Aber Fakt ist doch, ein fremdes Kind wird in der Ehe automatisch erstmal juristisch zunächst dem Ehemann zugeordnet (damit es ist für mich schon ein Kuckuckskind). Ab dem Moment ist er verantwortlich, solange bis es juristisch anders geklärt ist.

Ob in diesem Fall die Mutter selbst oder der Vater (wie auch immer er es erfahren hat) nun die rechtl. Situation aufklären wollte, steht nicht da (oder ich habs überlesen). Aber wohl eher der Vater, die Mutter verklagt sich doch nicht selbst auf Information...
Es ist aber in dem Artikel die Rede von einer Urteilsbegründung des Gerichtes in Bezug auf die "Mutter einen SOLCHEN (Kuckucks-) Kindes" und von einem "Scheinvater".

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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von chandu » 18.03.2015, 21:09

Hallo darkness,

oh – ich glaube, ich hier diesen Thread hier mit einem anderen, nämlich „Den Erzeuger beim Namen nennen“ verwechselt. Dort geht es ja darum, ob man, um eine spätere Entführung des Kindes und andere Probleme auszuschließen, den Erzeuger auf der Geburtsurkunde nicht angeben sollte.

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :P

Gruß
chandu

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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 18.03.2015, 21:22

Thadd hat geschrieben:
Letzter Satz gelöscht. Anaba
hahahaha

da hat sich in den letzten 6 Jahren auch nicht viel getan ^^
Beschimpfungen/Beleidigungen bleiben nunmal nicht im Forum stehen. Das weiß man doch und daran ist nix falsch. Wäre ja schlimm, wenn das Forum sich in diese Richtung bewegen würde.

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Candy
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Candy » 18.03.2015, 21:31

Thadd hat geschrieben:
Letzter Satz gelöscht. Anaba
hahahaha

da hat sich in den letzten 6 Jahren auch nicht viel getan ^^

@ Thadd,

respektiere bitte die Entscheidungen der Moderation und erspar uns dein ironisches Amüsement dazu!
Wenn du die Forenregeln beachtest, wird auch nichts gelöscht.
Liebe Grüsse
Candy
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Anaba » 18.03.2015, 21:35

Thadd hat geschrieben:
Letzter Satz gelöscht. Anaba
hahahaha

da hat sich in den letzten 6 Jahren auch nicht viel getan ^^
Das stimmt. Beleidigungen werden immer noch nicht geduldet.
Wenn du dich so gegen Frauen auslässt, bleibt das natürlich nicht stehen.
Es gibt garantiert viele Foren in denen sich frustrierte Männer treffen,
um über Frauen zu lästern. Wir bieten dafür jedenfalls keine Plattform.
Liebe Grüße
Anaba

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HaGu
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von HaGu » 19.03.2015, 05:07

darkness hat geschrieben: Warum sollte denn der Ehemann einen wirklichen Rechtsanspruch auf den Namen des leiblichen Vaters haben, dass über anderen Persönlichkeitsrechten der Frau steht... er ist ja nicht verwandt mit dem Kind etc. und die Frau ist nicht sein Eigentum... Es steht dort auch nix dazu, dass das für den Ehemann unabwendbare Folgen bzgl. Versorgung des fremden Kindes bedeutet.


LG darkness
Hoffentlich klappt das so mit dem Zitieren.

Darkness, ich denke, wenn der Ehemann gleich bei der Geburt oder schon vorher weiß, dass es nicht sein Kind ist (sein kann, wenn sie z.B. schon länger getrennt leben,), klar.
Aber wenn er es, wie in einem anderen hier benannten Beispielsfall, erst sehr viel später erfährt, hätte er einen juristischen Anspruch gegen den biologischen Vater auf Erstattung des aufgewendeten Unterhalts. Wenn die Mutter diesen nicht angibt, kann er den nicht durchsetzen. Ob und wieweit dann die Mutter dafür haftet, wäre die nächste Frage.

Candy
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Candy » 19.03.2015, 09:44

Thadd hat geschrieben:Ein Mann der betrogen wurde muss bezahlen und eine "Frau" die Lügt, Betrügt und hinterlistig ihren Mann finanziell ausnutzt wird durch das Gesetz geschützt.
Das ist eine sehr einseitige Denkweise!

Vielmals schämen sich Frauen, den Mann anzuklagen, der ihnen Unrecht getan hat.
Scham vor sich selbst, weil sie auf einen Hallodri reingefallen sind.

Sind Kinder mit im Spiel, ist es etwas anderes, die Kinder müssen ernährt werden und der Vater hat dafür mit aufzukommen (Unterhalt)

Männer hingegen gehen nicht selten aufs Ganze und scheuen sich nicht so sehr, um ihr Recht (nicht selten glauben sie sich nur im Recht :wink: ) insbesondere, wenn es um ihren Geldbeutel geht (Unterhaltszahlung), setzen sie alles dran, um billig aus allem raus zu kommen!

Doch es so zu pauschalisieren, wie du (s.o.) geschrieben hast, dass entspricht einfach nicht den Tatsachen.
Fehlentscheidungen bei diversen Gerichtsurteilen,
gibt es sicherlich bei Männern und Frauen ganz sicher im gleichen Masse!

Und Männer die Frauen hinterlistig betrügen, belügen und finanziell ausnehmen, gibt es mehr als genug...
man nennt sie Heiratsschwindler.

Dazu lies vielleicht mal die Geschichte Nr. 287 (nur EIN Beispiel!)

und siehe hier:
http://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=1&t=8770
Liebe Grüsse
Candy
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 10:18

Thadd hat geschrieben:@darkness
...
Tja, und es gibt auch eine Bezeichnung für Frauen die lügen und Betrügen.
Ja gibt es: Lügnerin, Betrügerin.
Komisch, lieber Thadd, dass Du in Deiner "Bezeichnung" gleich einige Buchstaben selbst geixt hattest...
Macht man wohl kaum, wenn man das als normal und nicht als Beschimpfung empfindet... :lol: :roll: Also erzähl hier nix vom Pferd.

LG darkness
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Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 12:14

HaGu hat geschrieben:Darkness, ich denke, wenn der Ehemann gleich bei der Geburt oder schon vorher weiß, dass es nicht sein Kind ist (sein kann, wenn sie z.B. schon länger getrennt leben,), klar.
Aber wenn er es, wie in einem anderen hier benannten Beispielsfall, erst sehr viel später erfährt, hätte er einen juristischen Anspruch gegen den biologischen Vater auf Erstattung des aufgewendeten Unterhalts. Wenn die Mutter diesen nicht angibt, kann er den nicht durchsetzen. Ob und wieweit dann die Mutter dafür haftet, wäre die nächste Frage.
Liebe HaGu,

ich glaube es ist auch wenn der Ehemann es gleich weiß u.U. sehr kompliziert. Denn solange die Ehe juristisch besteht, bekommt er es juristisch als Vater zugeordnet (und er wäre erstmal offiziell unterhaltspflichtig). Wie der Prozess das abzuwenden genau ist, weiß ich nicht (habe kein Kuckuckskind, und würde - selbst wenn so was passiert- keinen anderen Mann dafür zahlen lassen).

Ich denke da muss erst ein Vaterschaftsfeststellungverfahren (oder so ähnlich) her, um nachzuweisen, dass es nicht von ihm ist. Wissen allein wird da nicht reichen... Und ich weiß eben nicht, wie es sich auf Dauer behördlich/juristisch verhält, wenn der Name des leiblichen Vaters NICHT ermittelt werden kann... Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein nichtleiblicher Vater auf Dauer gar keine Möglichkeit hat, sich zu wehren.

Viele Grüße
darkness
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von HaGu » 19.03.2015, 13:50

Deshalb machte ich die Unterscheidung: weiß der Scheinvater von Geburt des Kindes (oder früher) an Bescheid, kann er unmittelbar die Vaterschaft anfechten und Unterhaltsleistungen ablehnen. Insofern ja, da kann er sich wehren.
Aber in einem Fall, wo er x Jahre finanziell für das Kind gesorgt hat, in der Annahme, dass es seins sei? Er kann ( wenn er die Frist von zwei Jahren nach Kenntnis bzw. Verdacht einhält), die Vaterschaft anfechten. Folge: er gilt von Geburt an nicht als Vater, rückwirkend. Er war also nie zum Unterhalt - und das gilt auch ab Geburt - verpflichtet. Damit hätte der leibliche Vater ihm für jeden Monat den Unterhalt zurückzahlen. Wenn er aber dessen Namen nicht kenn, kann er diesen Anspruch nicht durchsetzen. Darum ging es m.M.n. in diesem Verfahren.
Ich hoffe, ich habe das jetzt verständlich ausgedrückt.

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 14:22

Thadd hat geschrieben:Ein Mann der betrogen wurde muss bezahlen und eine "Frau" die Lügt, Betrügt und hinterlistig ihren Mann finanziell ausnutzt wird durch das Gesetz geschützt.
Das stimmt so nicht.
So ungerecht ist die Welt denn nun auch nicht. Man(n) kann sich sehr wirksam gegen einen solchen Betrug wehren. Siehe hier:

BGH zu Kuckuckskindern: Lüge der Mutter kann sie Unterhalt kosten

"Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Männern, denen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, weiter gestärkt. Hat eine Frau ihren Ehemann über seine Vaterschaft belogen, kann dies nach einer Scheidung zur Kürzung oder Streichung ihres Unterhalts führen."

:arrow: "Um den Unterhalt für die geschiedene Frau zu kürzen, muss der leibliche Vater NICHT bekannt sein - lediglich die Vaterschaft des Ehemannes muss ausgeschlossen sein. ... Auch sei keine Vaterschaftsanfechtung erforderlich.
Da sie ihren Mann nicht über den Fehltritt und die sich daraus ergebenden Zweifel an der biologischen Vaterschaft informierte, habe die Frau "ihre eheliche Solidarität in einem Ausmaß verletzt", das die Annahme einer offensichtlichen Schwere ihres Fehlverhaltens rechtfertige. "Ein ausdrückliches Leugnen der außerehelichen Zeugung des Kindes ist hierfür nicht erforderlich", entschieden die Richter."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 25476.html

Viele liebe Grüße
darkness

PS: Liebe Hagu, ich hab‘s jetzt verstanden. Danke.
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chandu
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von chandu » 19.03.2015, 14:53

Hat eine Frau ihren Ehemann über seine Vaterschaft belogen, kann dies nach einer Scheidung zur Kürzung oder Streichung ihres Unterhalts führen."
Nur interessehalber: Ich verstehe ja, dass der Ehemann nicht dazu verpflichtet ist, das Kind, das ihm unwissentlich untergeschoben wurde, nach Scheidung zu versorgen (noch nicht mal vorher), aber wenn der biologische Vater unbekannt/nicht auffindbar ist, muss die Mutter dann ganz alleine für die finanzielle Versorgung aufkommen? Das heißt ja dann, dass das Kind, das ja nichts dafür kann, schlechte Karten hat.

Franconia
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Franconia » 19.03.2015, 15:35

chandu hat geschrieben:
Hat eine Frau ihren Ehemann über seine Vaterschaft belogen, kann dies nach einer Scheidung zur Kürzung oder Streichung ihres Unterhalts führen."
Nur interessehalber: Ich verstehe ja, dass der Ehemann nicht dazu verpflichtet ist, das Kind, das ihm unwissentlich untergeschoben wurde, nach Scheidung zu versorgen (noch nicht mal vorher), aber wenn der biologische Vater unbekannt/nicht auffindbar ist, muss die Mutter dann ganz alleine für die finanzielle Versorgung aufkommen? Das heißt ja dann, dass das Kind, das ja nichts dafür kann, schlechte Karten hat.
tja, da kann sich das Kind dann ggf. bei der Mutter bedanken wenn die den Erzeuger nicht beim Namen nennt.

Und mal ehrlich, es gibt genug Frauen bei deren Kindern der Vater/Erzeuger bekannt ist und die trotzdem ganz alleine alle Verpflichtungen tragen müssen weil sich der Herr Vater nicht für sein Kind interessiert/kümmert und entweder von Haus aus zu wenig verdient um Unterhalt zahlen zu können/müssen oder sich mit allen möglichen Tricks und Kniffen arm rechnet.
Das Kind ist in der Hinsicht also kein Sonderfall sondern befindet sich in zahlreicher Gesellschaft.

Innerhalb der Ehe wird der Vater schlechte Karten haben wenn es um die Finanzierung des Kindes geht. Wie will man das rein organisatorisch lösen - Essen für die Eltern, aber keine Milch/Brei fürs Kind? Miete nur anteilig und das Kind muss sehen wie es seinen Mietanteil bezahlt?

Und nein Leistungen nach UVG sind in dem Fall nicht drin, denn wenn Frau+Kind mit einem Mann zusammenleben (oder die Eltern gar verheiratet sind) sieht der Staat in dem Fall eine Bedarfsgemeinschaft und streicht der Frau UVG-Leistungen - auch wenn der Mann nachweißlich nicht der Kindsvater ist.


Bei einer Trennung bzw. unverheirateten Paaren sieht es anders aus.
Der Mann hat ab Tag der Kenntnissnahme das er (möglicherweise) nicht der biolog. Vater ist 2 Jahre Zeit um die Vaterschaft anzufechten. Steht dann per Gerichtsbeschluß fest er ist nicht der biolog. Vater, dann ist er weder dem Kind noch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig.
Der Vater hat weiter das Recht den rechtmäßigen biolog. Vater auf Rückzahlung des Unterhaltes zu verklagen (sofern er weiß wer es ist) oder er kann mWn auch den zu unrecht gezahlten Unterhalt bzw. Naturalunterhalt (Anschaffungen für´s Kind, Essen, etc.) von der Mutter zurück fordern.
Er hat bei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft auch das Recht aus der GU als Vater gestrichen zu werden.
Letzters könnte dann bei bina-Kindern (und ihren Müttern) durchaus auch aufenthaltsrechtliche Folgen haben, wenn der Kuckucksvater dt. StA ist und die Mutter Ausländerin.
Denn dann wäre zu prüfen ob das Kind die dt. StA (abgeleitet vom dt. Kuckucksvater) zu unrecht erhalten hat.

Das ganze berührt allerdings nicht das Recht des Kindes auf Nennung des biolog. Vaters durch die Mutter (da gibts ja inzwischen genug Urteile zugunsten des Kindes).


Als gehörnter Vater würde ich mir einen guten Anwalt nehmen und ausloten ob ich meine Forderungen gegenüber dem eigentlichen biolog. Erzeuger nicht auch noch Jahre später geltenend machen kann, denn man weiß ja nie wie das Leben so spielt und evtl. kommt die Wahrheit irgendwann mal ans Licht.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Darinka
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Darinka » 19.03.2015, 15:38

chandu hat geschrieben:
Hat eine Frau ihren Ehemann über seine Vaterschaft belogen, kann dies nach einer Scheidung zur Kürzung oder Streichung ihres Unterhalts führen."
Nur interessehalber: Ich verstehe ja, dass der Ehemann nicht dazu verpflichtet ist, das Kind, das ihm unwissentlich untergeschoben wurde, nach Scheidung zu versorgen (noch nicht mal vorher), aber wenn der biologische Vater unbekannt/nicht auffindbar ist, muss die Mutter dann ganz alleine für die finanzielle Versorgung aufkommen? Das heißt ja dann, dass das Kind, das ja nichts dafür kann, schlechte Karten hat.
Liebe chandu,

naja zumindest was ihre eigene Versorgung angeht, kann der Unterhalt wohl gekürzt werden (im letzten Artikel ging es um den Unterhalt der Exfrau, nicht des Kindes). Aber eine Single-Mami muss ja auch kucken wie sie klar kommt...
Das Urteil bzgl. Nicht-Nennung des leibl. Vaters bezog sich übrigens auf die Auskunft gegenüber dem Ehemann. Für das Kind (oder einen rechtl. Vertreter) sieht es sicher anders aus.
Und ja Du hast Recht, die Karten sind für das Kind dann ggf. schlechter als in der Ehe. Aber das ist ja immer so, dass es darauf ankommt, wo ein Kind hineingeboren wird (und da kann es nie was für...).

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Moppel
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Re: Urteil Kuckuckskinder: Erzeuger muss nicht genannt werde

Beitrag von Moppel » 19.03.2015, 16:46

chandu hat geschrieben:..., aber wenn der biologische Vater unbekannt/nicht auffindbar ist, muss die Mutter dann ganz alleine für die finanzielle Versorgung aufkommen? .....
Selbstverständlich und das allein wäre richtig.
Da ist aber der Gesetzgeber vor, der aus reiner Bequemlichkeit per Gesetz den Ex Ehemann zur Versorgung zwingt. Als Feigenblatt hat er noch die "Möglichkeit" geschaffen das der Ex Ehemann den Vater des Kindes auf Rückzahlung der Alimente verklagen kann.
Die Betrügerin, die Ursache des Schlamassels, ist fein raus, denn sie wird einen Teufel tun an der für sie sehr vorteilhaften Lage etwas zu ändern.
Der Depp auf ganzer Linie ist der Ex Ehemann, der nicht nur um SEIN Kind/Zeit etc. betrogen wurde, dem jegliches Recht abgesprochen wird sich dagegen zu wehren und der obendrein noch per Gesetz dazu gezwungen wird die Rechnung zu übernehmen.
Kein Wunder das der entsprechende Paragraph auch die passende Bezeichnung hat.

Gruß

Ich habe die angebliche Bezeichnung gelöscht. Nenne es wie du willst, aber hier verkneife es dir bitte. Anaba

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