Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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OrientPrinzessin
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Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von OrientPrinzessin » 29.04.2015, 12:07

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat.
Ich bin seit 3,5 Jahren mit TN verheiratet, wir haben eine Tochter (Kleinkind). Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Streit zwischen uns. Der Freiheitsdrang meines Mannes ist leider größer als sein Familiensinn. Seit dem Besuch seiner älteren Schwester eskalierte bei uns die Situation. Ich habe den Besuch zuerst befürwortet, anschließend aber zu tiefst bereut, denn es war eher ein Kontrollbesuch, als ein freundlicher Gast. Ich wurde den ganzen Tag über kritisiert, Geld von meinem Mann wurde mit vollen Händen ausgegeben, unsere Privatsphäre nicht respektiert usw. Er hat das alles so hin genommen und sie machen lassen. Ich war die Böse, wenn ich was gesagt habe und er hat es ignoriert, wie schlecht es mir dabei ging. Vertrauen zu meinem Mann ist seit dieser Zeit im A...., da er nicht hinter mir stand. Er hat sich um 180° gedreht. Als nächstes kam dann seine Ankündigung, er wolle unsere kleine Tochter im Hochsommer mit nach TN nehmen (bin nicht gefragt wurden, es wurde als Tatsache hingestellt). Er weiß, dass ich in der Zeit nicht kann und nicht möchte (zu teuer, zu heiß!) zudem kommt die Situation mit seiner Schwester (Familie). Dem möchte ich mich nicht erneut aussetzen. Dementsprechend habe ich ihm gesagt, dass ich diese Reise zu diesem Zeitpunkt nicht mache / nicht zulasse. Es gab wieder Streit. Seit dem ist mein Mann ohne mir bekannten Wohnsitz ausgezogen. Er kommt täglich für 1-2 Stunden das Kind sehen. In einem weiteren Streitgespräch sagte er mir, wenn ich nicht für den deutschen Pass unterschreibe, würde er einfach den TN beantragen, dafür bräuchte er meine Unterschrift nicht.
Das ganze ist jetzt ca 3 Wochen her. Ich habe morgen ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Unter anderem zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht und Grenzsperre. Ich bin halt nur so hin und her gerissen. Zum einen möchte ich nichts versäumen, zum anderen möchte ich die Situation auch nicht schlimmer machen und ihn dadurch zu irgendwas treiben, was so vielleicht nicht passiert wäre. Ob es für uns Chancen auf eine Versöhnung gibt, kann ich momentan auch nicht einschätzen - ich würde es mir wünschen, aber nicht zu jedem Preis!
Wann würdet ihr aktiv werden und in welche Richtung?
Danke und Gruß


PS: och ein paar Randinfos: Er hat eine Niederlassungserlaubnis und einen unbefristeten Arbeitsvertrag (mag den Job aber momentan nicht so). Wenn er sich jetzt selber Wohnung zahlen muss, wird es finanziell evtl etwas knapp bei ihm.

Candy
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Candy » 29.04.2015, 13:20

Liebe OrientPrinzessin,

grade habe ich gesehen, dass du hier nicht zum ersten Mal schreibst.
Ich hatte dich erneut begrüsst, hab es wieder gelöscht :oops:

Es tut mir sehr leid, dass du solchen Auseinandersetzungen ausgesetzt bist,
Gut, das du ein Beratungsgespräch beim Anwalt hast, das ist ein äusserst wichtiger Schritt.
Das du ihm deine/eure Tochter auf keinen Fall mit nach TN geben darfst, scheint dir klar zu sein.
Ohne seine Erlaubnis (Unterschrift9 würdest du sie nie wieder aus Tunesien rausbekommen.

ich wünsch dir alles Gute und viel Kraft auf deinem Weg,
Liebe Grüsse
Candy
Candy@1001Geschichte.de



Wer alles glaubt hat aufgehört zu denken (v.R.J.-M.)

Liebesbeweis
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Liebesbeweis » 29.04.2015, 13:33

Huhu Orientprinzessin,

also es ist sehr wichtig, dass du das Kind gut im Auge behältst. Auf keinen fall solltest du ihn damit alleine nach Tunesien lassen, er würde warscheinlich nicht zurück kommen.

Allerdings hat er recht. Für das Kind braucht er nicht zwingend den Deutschen Pass. Er würde relativ einfach über die tunesische Botschaft (Konsulat) einen tunesischen bekommen und kann damit ausreisen. Ich weiß nicht, ob du da irgendwas bzgl. Grenzsperren erwirken kannst, ihr seid ja noch verheiratet.
Und ob das generell möglich ist weiß ich auch nicht.
Du hast auch noch das Problem, dass es keine Grenze bis nach Italien oder Frankreich ist und ich weiß nicht wie sehr die Kontrollen dort darauf achten würden, wenn er mit dem Bott aus Italien oder Frankreich nach TN fährt?!

Habt ihr denn derzeit noch Kontakt? Gibt es die Chance auf eine Aussprache um seine Hintergründe ggf. zu erkennen. Was sind seine Ziele?

Ariadne
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Ariadne » 29.04.2015, 13:48

OrientPrinzessin hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat.
Ich bin seit 3,5 Jahren mit TN verheiratet, wir haben eine Tochter (Kleinkind). Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Streit zwischen uns. Der Freiheitsdrang meines Mannes ist leider größer als sein Familiensinn. Seit dem Besuch seiner älteren Schwester eskalierte bei uns die Situation. Ich habe den Besuch zuerst befürwortet, anschließend aber zu tiefst bereut, denn es war eher ein Kontrollbesuch, als ein freundlicher Gast. Ich wurde den ganzen Tag über kritisiert, Geld von meinem Mann wurde mit vollen Händen ausgegeben, unsere Privatsphäre nicht respektiert usw. Er hat das alles so hin genommen und sie machen lassen. Ich war die Böse, wenn ich was gesagt habe und er hat es ignoriert, wie schlecht es mir dabei ging. Vertrauen zu meinem Mann ist seit dieser Zeit im A...., da er nicht hinter mir stand. Er hat sich um 180° gedreht. Als nächstes kam dann seine Ankündigung, er wolle unsere kleine Tochter im Hochsommer mit nach TN nehmen (bin nicht gefragt wurden, es wurde als Tatsache hingestellt). Er weiß, dass ich in der Zeit nicht kann und nicht möchte (zu teuer, zu heiß!) zudem kommt die Situation mit seiner Schwester (Familie). Dem möchte ich mich nicht erneut aussetzen. Dementsprechend habe ich ihm gesagt, dass ich diese Reise zu diesem Zeitpunkt nicht mache / nicht zulasse. Es gab wieder Streit. Seit dem ist mein Mann ohne mir bekannten Wohnsitz ausgezogen. Er kommt täglich für 1-2 Stunden das Kind sehen. In einem weiteren Streitgespräch sagte er mir, wenn ich nicht für den deutschen Pass unterschreibe, würde er einfach den TN beantragen, dafür bräuchte er meine Unterschrift nicht.
Das ganze ist jetzt ca 3 Wochen her. Ich habe morgen ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Unter anderem zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht und Grenzsperre. Ich bin halt nur so hin und her gerissen. Zum einen möchte ich nichts versäumen, zum anderen möchte ich die Situation auch nicht schlimmer machen und ihn dadurch zu irgendwas treiben, was so vielleicht nicht passiert wäre. Ob es für uns Chancen auf eine Versöhnung gibt, kann ich momentan auch nicht einschätzen - ich würde es mir wünschen, aber nicht zu jedem Preis!
Wann würdet ihr aktiv werden und in welche Richtung?
Danke und Gruß


PS: och ein paar Randinfos: Er hat eine Niederlassungserlaubnis und einen unbefristeten Arbeitsvertrag (mag den Job aber momentan nicht so). Wenn er sich jetzt selber Wohnung zahlen muss, wird es finanziell evtl etwas knapp bei ihm.
Liebe OrientPrinzessin,
es tut mir leid, dass du auch diesem tunesischen "Familienband" ausgesetzt wirst. Wundere dich nicht, dass er nicht zu dir hält, es machen die wenigsten Tunesier - nur wenige, die noch ein bisschen Grips oberhalb vom Hals haben. Das kenne ich nun zu gut, für die Familie werden alle Hebel in Bewegung gesetzt (Familie bedeutet für Tunesier: Mutter, Vater, Schwester, Bruder) dann kommt auch mal Kind und Frau auf die Liste der Begünstigten. :roll:

Was den tunesischen Pass angeht, ich glaube, es kann nicht ohne Geburtsurkunde des Kindes ausgestellt werden. Also GU unter Verschluss halten. Beratung beim RA ist auch sinvoll, dann weisst du, welche rechtlichen Schritte du einleiten kannst. Lass dich nicht entmutigen, sie haben eine große Klappe, aber Tatdrang ist bei denen nicht angesagt. Vielleicht kommst du ihm vor. Ich wünsche es dir vom Herzen!

Liebe Grüße und viel Glück
Die Liebe ist so unproblematisch wie ein Fahrzeug. Problematisch sind nur die Lenker, die Fahrgäste und die Straße.
Franz Kafka

Franconia
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Franconia » 29.04.2015, 14:34

Hallo Orientprinzessin,

ich würde dir dringend raten das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für eure Tochter zu beantragen und dann ggf, auch eine Grenzsperre veranlassen.
Wenn dein Kind erst mal in TN ist, dann bekommst du es ohne schriftliches Einverständnis deines Mannes nicht wieder aus dem Land heraus.
Und da dein Mann sich um 180 Grad gedreht hat ...
Es muss nicht sein, dass er dir und eurem Kind was böses will, aber Vorsicht ist besser als hinterher viele Probleme und Schmerzen.

Es ist richtig, dein Mann kann ohne deine Zustimmung einen TN-Pass für euer Kind ausstellen lassen. Dafür braucht es nur die GU vom Kind. Diese in Sicherheit zu bringen ist zwar ein guter Rat, aber als Vater hat er ein Recht auf eine GU vom Kind und könnte sich auch, wenn du die GU nicht heraus gibst, eine neue vom Standesamt ausstellen lassen - auch ohne dein Wissen.

Von daher würde ich dir raten auch das Gespräch mit dem Standesamt zu suchen und ggf. darum bitten, dass ihm keine GU ausgestellt wird (leg die Karten auf den Tisch und sag denen warum und das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hast bzw hast.)
Evtl. ist auch ein Gespräch mit der TN-Botschaft hilfreich, mit der Bitte keinen Pass für das Kind auszustellen. Inwieweit die Botschaft allerdings da kooperativ ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Eine Grenzsperre ist immer nur einen bestimmte Zeitraum gültig und muss dann erneuert/verlängert werden. Dabei wird dann auch immer geschaut ob noch eine konkrete Gefahr besteht. Aber dazu weiß dein Anwalt mehr.

Je nach dem wie konkret du die Gefahr einschätzt (du kennst deinen Mann am Besten) solltest du auch mit der Kita reden (falls deine Tochter dort hin geht), damit das Kind nur an dich bzw. an eine von dir benannte Vertrauensperson heraus gegeben wird.


Ansonsten solltest du deinen Mann aus eurer Wohnung abmelden, falls noch nicht geschehen und auch alles finanzielle regeln (Kontovollmachten widerrufen, gemeinsames Konto in Einzelkonto umwandeln, Verträge die du für ihn abgeschlossen hast und die auf deinen Namen laufen kündigen, etc.)

Lass dich auch vom Anwalt bezüglich Unterhalt (Kind und ggf. für dich) beraten und, ganz wichtig - lasse dir eure Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen.
Er ist zwar erst mal freiwillig ausgezogen, aber solange das nicht rechtlich geklärt ist kann er immer wieder zurück und bei/mit euch wohnen (ob es dir dann passt oder nicht).
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

leva
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von leva » 29.04.2015, 14:51

Liebe OrientPrinzessin,

mMn nach sich dein Mann durch seine Aussagen / Verhalten und Auszug klar positioniert.

Das solltest du jetzt auch machen u mit anwaltlicher Hilfe deine Interessen angehen.

Viel Glueck

OrientPrinzessin
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von OrientPrinzessin » 29.04.2015, 15:55

Danke für eure Ratschläge.

Ich schreibe mal, was ich bereits veranlasst habe:

- Termin beim Anwalt

- Gespräch im Kindergarten. Ich habe denen offen gesagt, dass er gegangen ist und sie mich bitte umgehend informieren, falls er unerwartet dort auftaucht. Festhalten können sie ihn nicht, aber man könnte so Zeitfenster gering halten.

- Mit JA gesprochen. Sie haben mir versichert, dass er, wenn er legalen Weg nehmen würde, den Urlaub einklagen müsste und sie würden bei Fernreisen bei Kleinkindern nicht zustimmen!

Mir ist klar, dass in der jetzigen Situation "nur ein Urlaub" auf keinen Fall in Frage kommt. Mag mir gar nicht vorstellen, was passiert und welchen Einfluss er ausgesetzt ist, wenn er in der momentanen Verfassung nach Hause fliegt und von seiner bösen deutschen Ehefrau berichtet, dass ihm Job nicht gefällt, Geld nicht reicht (...weil er ja sicherlich auch noch Unterhalt für das Kind zahlen muss) usw.

Das mit der zeitlich begrenzten Grenzsperre habe ich gelesen. Ich sehe aber die Situation nicht mehr so problematisch, wenn er hier wieder eine Perspektive hat und eine Bindung zu D eindeutiger ist.

Zum Thema GU. Ich habe mit einer Freundin gesprochen, die beim Standesamt arbeitet. Sie sagt mir, dass es fast unmöglich ist (außer vielleicht man wohnt in kleinem Dorf) es im Auge zu behalten, wer eine haben darf und wer lieber nicht. Die Idee, wenn es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht geklappt hat, die Papiere dort auf den Tisch zu legen, finde ich gut. Dann gibt es ja schwarz auf weiß Argumente. Ach so, die vorhanden GU sind "verlegt" ;-)

Wie funktioniert das mit "aus der Wohnung abmelden? Ich habe ihm einfach schon gesagt, dass er in D verpflichtet ist seinen Wohnsitz zu melden und er es auch der ABH mitteilen muss, damit sie seine Karte ändern (...ich will ihn ja auch etwas beschäftigen, damit er wenig Zeit für Blödsinn hat).

Wie funktioniert es "lasse dir eure Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen"? Er hat zumindest schon den Schlüssel abgegeben.

Wir haben getrennte Konten und einen Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht gegenseitig :-) Er wird nur fürs Kind zahlen müssen. Das wird erst mal nicht viel sein, weil er die schlechtere Steuerklasse hat und er ja auch einen Freibetrag für seinen Lebensunterhalt hat. ...ich stell mir gerade sein Gesicht vor, wenn wir irgendwann die Steuerklassen ändern oder er wirklich mal wieder die I hat. Dann hat er auf der Lohnabrechnung mehr und kann das aber gleich an mich fürs Kind überweisen :-)

Wer von euch hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind? Welche Gründe wurden angeführt?

leva
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von leva » 29.04.2015, 16:10

Hast du denn vor dich scheiden zu lassen? Dann koenntest du ab seinem Auszug das Trennungsjahr beginnen u das auch beim Antwaltstermin so dokumentieren lassen.
Der Anwalt wird dir den Kindsunterhalt u ggf fuer dich Trennungsunterhalt ausrechnen u dich auch in anderen Fragen beraten.

Ich faende es gut,wenn du erstmal deine eigenen Fakten schaffst.
Einer Versoehnung im Trennungsjahr spricht ja nix entgegen,wenn er dir glaubhaft machen kann,dass er einen Neuanfang mit dir moechte.

Moechtest du denn nach der von dir geposteten Sachlage jetzt schon einer "Versoehnung" zustimmen? Das koennte ja auch von ihm aus gehen,wenn er es denn wollte.

Da er dir freiwillig den Schluessel zur WGh uebergeben hat,ist das doch eine Aussage seinerseits.Also o Streit,Androhung etc.

Thelmalouis
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Thelmalouis » 29.04.2015, 16:31

Hallo Orientprinzessin,
leva hat geschrieben:Einer Versoehnung im Trennungsjahr spricht ja nix entgegen,wenn er dir glaubhaft machen kann,dass er einen Neuanfang mit dir moechte
Einer Versöhnung und einem Neuanfang stehe ich, bei dem Sinneswandel deines Mannes, sehr sehr skeptisch gegenüber.
Damit dies funktioniert, müsste er mMn mit seiner Familie komplett brechen, sonst ist alles bald wieder beim Alten.
So wie ich es gelesen habe, glaube ich nicht, dass er dies jemals tun würde.
Außerdem hätte ich Angst, dass alles nur gespielt ist, damit du Vertrauen schaffst und mit eurer Tochter zusammen doch noch nach Tunesien reist.
Gruß Thelmalouis


_____________________________________________________________________________
Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

Anaba
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Anaba » 29.04.2015, 16:36

Hallo Orientprinzessin,

willkommen auch von mir.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen ist schwer.
Allein die Sorge, dein Mann könnte das Kind entführen, reicht da nicht aus.
Wenn er das z.B, vor Zeugen gesagt hat, dass er diese Absicht hat, hättest du vielleicht eine Chance.

Warum sollte er das Kind nicht mit zu den Großeltern nehmen?

Eine Nachfrage bei der tunesischen Botschaft kannst dir sparen.
Die werden nichts für dich tun.
Dein Kind ist tunesischer Staatsbürger und hat das Recht auf einen Pass.

Deine Sorgen haben viele Mütter, besonders dann wenn die Ehe nicht gut läuft.
Ich wünsche dir, deine Sorgen sind unbegründet.

Lies mal im Forum kindesentzug 24.
Dort kannst alles zu dem Thema lesen.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von OrientPrinzessin » 29.04.2015, 16:42

Das Thema Scheidung steht noch nicht im Raum. Ich möchte aber, dass er sich ummeldet. Denn, falls wir es in dem Jahr nicht schaffen wieder zusammen zu finden, möchte ich dann nicht noch von vorne anfangen, irgendwelche Beweise für seinen Auszug zu dem Zeitpunkt vorbringen müssen etc.

Eine gute Freundin meinte auch, regel alles, was zu regeln geht und besorg dir alle Infos, die du brauchst. Versäumtes kannst du schlimmsten falls nicht nachholen.

Ich habe noch eine Frage, in einem anderen Beitrag zum Thema Sorgerecht stand etwas über Gutachten/Bericht/Dokument was den Erziehungsstil in TN beschreibt. Ich habe die Nutzerin, die davon sprach schon angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten. Gibt es irgendwo von offizieller Stelle so etwas wie ein Gutachten über das Land? Denn es ist ja immer noch an der Tagesordnung, dass Kinder in Schule und Familie geschlagen werden. Ich habe es übrigens selber schon erlebt, wie mein Schwiegervater einem Neffen einen Klaps gegeben hat. Mein Mann hat zudem schon mehrfach selber berichtet, dass seine Mutter sein Bein mit Seil an Tisch fest gebunden hat, damit er nicht weg läuft.

OrientPrinzessin
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von OrientPrinzessin » 29.04.2015, 16:49

Thelmalouis hat geschrieben: Außerdem hätte ich Angst, dass alles nur gespielt ist, damit du Vertrauen schaffst und mit eurer Tochter zusammen doch noch nach Tunesien reist.
Das sind auch meine Bedenken. Wenn ich klar Stellung beziehe und er andere Ziele verfolgt, könnte er natürlich versuchen sich wieder "einzuschleimen".

Franconia
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Franconia » 29.04.2015, 16:49

OrientPrinzessin hat geschrieben:Wie funktioniert das mit "aus der Wohnung abmelden? Ich habe ihm einfach schon gesagt, dass er in D verpflichtet ist seinen Wohnsitz zu melden und er es auch der ABH mitteilen muss, damit sie seine Karte ändern (...ich will ihn ja auch etwas beschäftigen, damit er wenig Zeit für Blödsinn hat).
Geh einfach bei euch ins Rathaus (Meldebehörde) und teile denen mit das du deinen Mann aus der gemeinsamen Wohnung bzw. von der bekannten Adresse abmelden willst da er unbekannt verzogen ist (seit).
Die AHB erfährt davon i.d.R. automatisch, aber du kannst es denen auch kurz und knapp in einem formlosen Schreiben mitteilen.
Ab diesem Zeitpunkt bist du dann bei allem was seinen Aufenthalt betrifft außen vor. Hast also keinerlei Auskunfts- und Mitspracherecht mehr.
OrientPrinzessin hat geschrieben:- Mit JA gesprochen. Sie haben mir versichert, dass er, wenn er legalen Weg nehmen würde, den Urlaub einklagen müsste und sie würden bei Fernreisen bei Kleinkindern nicht zustimmen!
Finde ich sehr positiv, dass das JA hinter dir steht. Oftmals wird die Problematik die hinter so einem "Urlaub" steht nicht erkannt oder ernst genommen.
OrientPrinzessin hat geschrieben:Wie funktioniert es "lasse dir eure Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen"? Er hat zumindest schon den Schlüssel abgegeben.
Besprich das mit deinem Anwalt. Der stellt dazu einen Antrag bei Gericht und dann bekommst du einen Bescheid der besagt, du darfst die Wohnung alleine mit deiner Tochter bewohnen und musst ihn nicht mehr bei dir einziehen lassen, sollte er auf der Straße landen. Solange das nicht rechtlich geregelt ist kannst du ihn nicht vor der Tür stehen lassen, denn da klagt er sich im Zweifel schneller wieder in die Ehewohnung als dir evtl. lieb ist.
OrientPrinzessin hat geschrieben:Wir haben getrennte Konten und einen Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht gegenseitig Er wird nur fürs Kind zahlen müssen.
Falsch!
Trennungsunterhalt kann man nicht ausschließen, nur nachehelichen Unterhalt (also nach der Scheidung). Während dem Trennungsjahr muss er also sowohl für das Kind als auch für dich zahlen, wobei der Kindesunterhalt vor geht (wenn er nicht viel hat, dann gehst du auch da leer aus).
Wenn du nach der Scheidung z.B. wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst und deswegen ALG2 beantragen musst, dann wird er auch weiterhin zur Kasse gebeten, was Unterhalt für dich betrifft - Ehevertrag hin oder her. Da streckt das Amt dir dann das Geld ggf. vor und holt es sich von ihm wieder zurück.
OrientPrinzessin hat geschrieben:ich stell mir gerade sein Gesicht vor, wenn wir irgendwann die Steuerklassen ändern
Achte darauf das du Steuerklasse 2 beantragst. Da sträuben sich zwar die Finanzämter meist etwas, aber als Alleinerziehende steht dir Klasse 2 zu solange du für ein Kind Kindergeld bekommst. Macht zwar nicht viel aber immerhin ein paar Euros aus :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Dalama
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Dalama » 29.04.2015, 17:02

Wenn er die schlechtere Steuerklasse hat, gehe ich davon aus, dass er weniger verdient als Orientprinzessin, oder? Demnach würde er dann Trennungsunterhalt bekommen.

OrientPrinzessin
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von OrientPrinzessin » 29.04.2015, 17:14

Franconia hat geschrieben:[
Falsch!
Trennungsunterhalt kann man nicht ausschließen, nur nachehelichen Unterhalt (also nach der Scheidung). Während dem Trennungsjahr muss er also sowohl für das Kind als auch für dich zahlen, wobei der Kindesunterhalt vor geht (wenn er nicht viel hat, dann gehst du auch da leer aus).
Wenn du nach der Scheidung z.B. wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst und deswegen ALG2 beantragen musst, dann wird er auch weiterhin zur Kasse gebeten, was Unterhalt für dich betrifft - Ehevertrag hin oder her. Da streckt das Amt dir dann das Geld ggf. vor und holt es sich von ihm wieder zurück.
Ja, du hast Recht. Ich gehe aber immer von unserer Situation und den momentan noch gültigen Einkommensverhältnissen aus. Da bekomme ich nichts. Zahlen könnte er eh nicht mehr als den Unterhalt fürs Kind. Ich komme auch gut alleine klar, aber er soll trotzdem wissen, was es heißt Verantwortung zu übernehmen. Und auf Kindesunterhalt verzichten darf/sollte man ja auch nicht. Ist Recht des Kindes.

Ich habe derzeit ein klein wenig mehr als er, zudem würde die Tochter ja bei mir leben. Er hat ja Job und mehr als ALG2. Daher kann das nicht so schlimm werden.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von leva » 29.04.2015, 18:13

OrientPrinzessin hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben:[
Falsch!
Trennungsunterhalt kann man nicht ausschließen, nur nachehelichen Unterhalt (also nach der Scheidung). Während dem Trennungsjahr muss er also sowohl für das Kind als auch für dich zahlen, wobei der Kindesunterhalt vor geht (wenn er nicht viel hat, dann gehst du auch da leer aus).
Wenn du nach der Scheidung z.B. wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst und deswegen ALG2 beantragen musst, dann wird er auch weiterhin zur Kasse gebeten, was Unterhalt für dich betrifft - Ehevertrag hin oder her. Da streckt das Amt dir dann das Geld ggf. vor und holt es sich von ihm wieder zurück.
Ja, du hast Recht. Ich gehe aber immer von unserer Situation und den momentan noch gültigen Einkommensverhältnissen aus. Da bekomme ich nichts. Zahlen könnte er eh nicht mehr als den Unterhalt fürs Kind. Ich komme auch gut alleine klar, aber er soll trotzdem wissen, was es heißt Verantwortung zu übernehmen. Und auf Kindesunterhalt verzichten darf/sollte man ja auch nicht. Ist Recht des Kindes.

Ich habe derzeit ein klein wenig mehr als er, zudem würde die Tochter ja bei mir leben. Er hat ja Job und mehr als ALG2. Daher kann das nicht so schlimm werden.
Die neue Steuerklasse gibt es auch erst nach einer Scheidung.Ist er denn bereit Unterhalt fuer euer Kind zu bezahlen? Wenn nicht ,musst den einklagen.
Da er "unbekannt verzogen " ist,sind das ja keine guten Vorzeichen.Er kennt deine Adresse aber du nicht seine? Das sollte Aufschluss geben!

leva
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von leva » 29.04.2015, 18:22

OrientPrinzessin hat geschrieben:Das Thema Scheidung steht noch nicht im Raum. Ich möchte aber, dass er sich ummeldet. Denn, falls wir es in dem Jahr nicht schaffen wieder zusammen zu finden, möchte ich dann nicht noch von vorne anfangen, irgendwelche Beweise für seinen Auszug zu dem Zeitpunkt vorbringen müssen etc.

Eine gute Freundin meinte auch, regel alles, was zu regeln geht und besorg dir alle Infos, die du brauchst. Versäumtes kannst du schlimmsten falls nicht nachholen.

Ich habe noch eine Frage, in einem anderen Beitrag zum Thema Sorgerecht stand etwas über Gutachten/Bericht/Dokument was den Erziehungsstil in TN beschreibt. Ich habe die Nutzerin, die davon sprach schon angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten. Gibt es irgendwo von offizieller Stelle so etwas wie ein Gutachten über das Land? Denn es ist ja immer noch an der Tagesordnung, dass Kinder in Schule und Familie geschlagen werden. Ich habe es übrigens selber schon erlebt, wie mein Schwiegervater einem Neffen einen Klaps gegeben hat. Mein Mann hat zudem schon mehrfach selber berichtet, dass seine Mutter sein Bein mit Seil an Tisch fest gebunden hat, damit er nicht weg läuft.
Nach diesem Verhalten sollte Trennungsjahr/Scheidung ein Thema sein.
Du moechtest das er sich ummeldet? Dein Wort in Gottes Ohr.Aber eer macht eh,was er will,egal was du sagst.

Ich kann jungen Frauen/Muettern nur immer wieder raten,ob dieser Vorzeichen eigene Fakten zu schaffen.Besser wird es nicht mehr!!

Franconia
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Franconia » 29.04.2015, 18:26

leva hat geschrieben:Er kennt deine Adresse aber du nicht seine? Das sollte Aufschluss geben!
@ Leva,

wenn es nicht so traurig wäre könnte man über diese vom Gesetz gedeckte Regelung nur noch lachen.
Er als Vater hat das Recht die Adresse vom Kind zu kennen (und damit auch die der Kindsmutter), wo sich das Kind überwiegend aufhält. Eine Mutter dagegen steht auf verlorenem Posten wenn sie die Adresse vom Kindsvater will, denn da wird regelmäßig sein Recht auf Privatsphäre höher angesehen, auch wenn das Kind dort regelmäßig ein und aus geht (z.B. am Papawochenende).
Ich bin 2 Mal mit einem Antrag auf Adressauskunft vor Gericht mit o.g. Begründung (Privatsphäre) abgeblitzt, musste es tolerieren nicht zu wissen wo meine Kinder sich jedes 2. Wochenende aufhalten und ihm lt. Gesetz nach einem Umzug unverzüglich die neue aktuelle Wohnanschrift der Kinder (und damit auch mir) mitzuteilen :oops:

Unbekannt verzogen hinterlässt immer einen schalen Beigeschmack, vor allem da bei gemeinsamen Sorgerecht der Vater im Notfall erreich- und greifbar sein muss.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

leva
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von leva » 29.04.2015, 18:34

Franconia hat geschrieben:
leva hat geschrieben:Er kennt deine Adresse aber du nicht seine? Das sollte Aufschluss geben!
@ Leva,

wenn es nicht so traurig wäre könnte man über diese vom Gesetz gedeckte Regelung nur noch lachen.
Er als Vater hat das Recht die Adresse vom Kind zu kennen (und damit auch die der Kindsmutter), wo sich das Kind überwiegend aufhält. Eine Mutter dagegen steht auf verlorenem Posten wenn sie die Adresse vom Kindsvater will, denn da wird regelmäßig sein Recht auf Privatsphäre höher angesehen, auch wenn das Kind dort regelmäßig ein und aus geht (z.B. am Papawochenende).
Ich bin 2 Mal mit einem Antrag auf Adressauskunft vor Gericht mit o.g. Begründung (Privatsphäre) abgeblitzt, musste es tolerieren nicht zu wissen wo meine Kinder sich jedes 2. Wochenende aufhalten und ihm lt. Gesetz nach einem Umzug unverzüglich die neue aktuelle Wohnanschrift der Kinder (und damit auch mir) mitzuteilen :oops:

Unbekannt verzogen hinterlässt immer einen schalen Beigeschmack, vor allem da bei gemeinsamen Sorgerecht der Vater im Notfall erreich- und greifbar sein muss.
Das ist ja furchtbar,sollte das in D usus sein.
Nach mehrmaliger Lektuere des Eingangspostings der TE,sollte sie jetzt umgehend handeln.

Franconia
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen Ja/Nein

Beitrag von Franconia » 29.04.2015, 19:17

leva hat geschrieben:Das ist ja furchtbar,sollte das in D usus sein.
Ob das in D usus ist kann ich nicht sagen, es ist halt meine persönliche Erfahrung zum Thema "Anschrift/Wohnort vom Wochenendvater". Ich hoffe, es ist nicht Usus sondern lag einfach an der Richterin, die ich zu der Zeit eh schon wegen anderer Dinge "gefressen" hatte.

Ich wusste seit der Trennung (inzwischen 15 Jahre) von meinem Ex genau 2 Mal offiziell seine genaue Anschrift und diese war dann immer JVA :lol:

Spaßig finde ich das keinesfalls, denn es gibt diverse Dinge/Angelegenheiten, bei denen man eigentlich die Anschrift von den Sorgeberechtigten angeben soll/muss. also i.d.R. auch vom Vater.
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