Begleiteter Umgang ?!!

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
giovannaa
Beiträge: 41
Registriert: 02.06.2014, 16:04

Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von giovannaa » 06.09.2015, 11:01

Hallo ihr lieben

ich hab schon mal von meiner Situation (schon länger her) unter dem thread Nigeria Geschenke erzählt. Der Papa meines Sohnes hat begleiteten Umgang in einer speziellen Organisation dafür (hatte er sich eingeklagt)
Die Organisation hat jetzt inzwischen aber die Nase voll von ihm und seinem Verhalten und deb Umgang beendet. Dazu muss ich sagen er hat trotzdem Kind nur wieder ne Duldung bekommen , die monatlich verlängert wird. laut eigener Aussage auch keine ArbeitsErlaubnis
Nun da der Umgang beendet ist möchte er dass der Umgang jetzt ganz normal ohne Organisation stattfindet und schleimt sich bei mir ein. Sage ich dazu Nein wird er mich wieder verklagen.
jetzt würde ich gern wissen was ihr denkt .
habe ich diesmal eine Chance zu gewinnen ?
denkt ihr Umgang ohne Organisation würde ihm zu einem AufenthaltsTitel verhelfen oder ggf dabei gemeinsames Sorgerecht zu kriegen ? was soll ich tun ?

Karlotta
Beiträge: 1122
Registriert: 14.02.2011, 08:01

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von Karlotta » 06.09.2015, 12:26

Hallo Giovanna, soll er Dich doch verklagen!! Ich denke mal, die Organisation wird schon triftige Gründe haben, wenn sie den begleiteten Umgang einstellt. Die Umstände für den Abbruch sind sicher auch nicht gut für Dein Kind. Auf keinen Fall würde ich einem unbegleitetem Umgang zustimmen. Da hast Du doch sicher die Unterlagen der Organisation, die Dich stärken. Karlotta
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
Sky du Mont

giovannaa
Beiträge: 41
Registriert: 02.06.2014, 16:04

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von giovannaa » 06.09.2015, 12:50

Die Organisation hat die Einstellung damit begründet, dass er nicht genug Interesse zeigt. Das JA hat mir gesagt, dass er wohl wieder gewinnen würde weil er sich nicht viel geleistet hat dort.
ob ich erneut VerfahrenskostenHilfe bekommen würde ist fraglich
die Begründung für die Einstellung des begleiteten Umgang (ging ans JA) war wohl mehr als verworren und unklar
hänge ziemlich in den Seilen deswegen

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von Franconia » 06.09.2015, 16:37

Giovannaa,

lass dich von ihm keinesfalls erpressen und stimme freiwillig ohne rechtliche Beratung (Anwalt) einem unbegleiteten Umgang zu. Die Organisation hat den begleiteten Umgang ja nicht ohne Grund eingestellt. Wenn er was will, dann soll er klagen.

Ich würde mir zudem überlegen ob man ihm nicht den Umgang ganz entziehen kann. Aber das hängt sicher auch von den Berichten der Organisation ab, die den Umgang bisher begleitet hat und die Chancen und Möglichkeiten kann mMn nur ein Anwalt einschätzen.

Wegen der Verfahrenskostenhilfe würde ich auch mal mit dem Anwalt reden, evtl. läuft es unter Fortsetzung des Verfahrens und die alte Genehmigung der Verfahrenskostenhilfe ist weiter gültig.


Und was heißt, "er hat nicht genug Interesse gezeigt"?
Nicht genug Interesse am Kind oder "nur" nicht genug Interesse an der Begleitung (des Umgangs)?
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

heartbeat
Beiträge: 217
Registriert: 25.07.2010, 14:47

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von heartbeat » 06.09.2015, 16:48

Liebe Giovanna,

da der Kindsvater sich im Duldungsstatus befindet, weil er sich offensichtlich nirgendwo wirklich um etwas (Arbeit) bemüht (wovon lebt er denn?) - was er ja auch nach JA-Einschätzung und -aussagen überdeutlich zeigt, wenn deshalb sogar der begeleitete Umgang abgebrochen wurde - hast Du nach meiner Sicht eigentlich gute Karten.
Ein guter Anwalt müsste doch diesen Punkt herausabeiten können:
- nämlich dass der Kindsvater den Umgang nur pflegt, weil es seine einzige und letzte Karte ist, die ihn vor Abschiebung schützt.
Wenn seinerseits ein wirkliches Interesse am Kind und dem Kindeswohl bestünde, hätte er dies doch beim begleiteten Umgang zeigen können und es wäre nicht seitens der Begleitungsstelle zum Abbruch gekommen.
Ich würde an Deiner Stelle auf gar keinen Fall dem unbegleiteten Umgang zustimmen. Es gab doch vorher Gründe, weshalb der Umgang begleitet stattfindnen musste. Sind die denn entfallen?
Ich wüsste auch nicht, warum Du keine Rechtsbeihilfe mehr bekommen solltest. Eine Bekannte von mir hat sich immer wieder Anwälte genommen (es ging um andere Belange ihrer Kinder) - mit Verfahrenskostenbeihlife. Es geht um die Belange Deines Kindes, das zu schützen ist - um Kindeswohl.
Triff bitte keine voreilige Entscheidung und räum dem Schleimer keinerlei Rechte ein, die ihm aus gutem Grund von Amts wegen bisher nicht zugestanden wurden.
Versuche bitte, einen guten Anwalt zu finden (für den Fall, dass er klagt) und lass den Kerl doch klagen. Auf die "Argumente" wäre ich gespannt. Wenn sie "verworren" klingen, müssen sie dann nochmal ganz glasklar dargelegt werden.
Stellt sich jedoch heraus, dass das Einstellen des Umgangs seitens der begleitenden Stelle nicht rechtens war (du schreibst ja, es sein ungenau und verworren), dann müssen sie ihn entweder weiter durchführen oder es wird eine andere Stelle gefunden, die den begleiteten Umgang weiterhin durchführt.

Ich würde zur eigenen Sicherheit mal die Schriftstücke zusammen mit einem Anwalt durchgehen und ihn fragen, welche Chance Dein Ex hat, damit durchzukommen. Solltest Du keine Rechtsbeihilfe bekommen (was ich mir nicht vorstellen kann), geh trotzdem zum Anwalt (mit Termin), schildere ihm den Fall kurz und Deine finanzielle Lage. Da findet sich für ein einmaliges Info-Gespräch eine Regelung, wie Du das ggf. abstottern kannst.

Wenn Dein Ex klagen will, soll er es tun. Dann muss ER doch die Kosten tragen und sich drum kümmern. Damit kann er dann gleich mal zeigen, wie wichtig ihm sein Kind wirklich ist.
Lass Dich auf keinen Fall vom Kindsvater "weichkochen", erpressen oder bedrohen!

Behalte die Nerven und lass Dich ja nicht kleinkriegen vom Gesülz des KV.

Alles Gute für Dich und Dein Kind!

heartbeat
Bedenke: Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein großer Glücksfall! Dalai Lama

giovannaa
Beiträge: 41
Registriert: 02.06.2014, 16:04

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von giovannaa » 06.09.2015, 17:14

er hat derzeit eine Duldung. Er hat zuletzt ein Praktikum gemacht aber angeblich keine ArbeitsErlaubnis. er wohnt auch im Asylantenheim
mit "er zeigt kein interesse" ist gemeint dass er bei den treffen eher passiv ist und sich zum spielen nicht mal aufn Boden zum Kind setzt
bei der ersten Verhandlung hab ich schon gesagt dass er den Umgang nur wegen den Aufenthalt will. das hat damals schon niemand interessiert

weder die Richterin noch sonst wen. damals hat er mich schon bedroht da hieß es dann nur von der Richterin: Herr **** Sie müssen aufhören Frau *** zu bedrohen. das wars

die Dame von JA hat gesagt der Bericht ist nur eine Seite lang und es ist keine richtige Begründung enthalten
muss ich mal gucken wenn ich sie auf meiner Seite hätte könnte ich Vllt Chancen haben

Dalama
Beiträge: 532
Registriert: 02.02.2013, 14:30

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von Dalama » 06.09.2015, 18:04

Es wäre gut, wenn du die begleitende Stelle dazu bringen könntest, eine hieb- und stichfeste Begründung zu schreiben, die auch das JA überzeugt.

Im ersten Moment hatte ich den Gedanken, dass die begleitende Stelle vielleicht andere Gründe für den Abbruch hat (keine Ahnung, aber z. B., dass neue Fälle besser bezahlt werden als alte o.ä.) und sich daher so vage ausdrückt. Falls man das ausschließen kann, würde ich versuchen, eine entsprechende - für dich hilfreiche - Begründung zu erhalten.

giovannaa
Beiträge: 41
Registriert: 02.06.2014, 16:04

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von giovannaa » 06.09.2015, 18:09

ja ehrlich gesagt glaub ich auch da stimmt was nicht.. für mich kam das beenden total überraschend. Angeblich steht in dem Bericht auch er habe unentschuldigt treffen versäumt
was nie der Fall War..
ich werde da nächste Woche anrufen um zu fragen ob ich auch so einen Bericht haben kann und sie bitten da ganz klar zu schreiben was los War

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von Franconia » 06.09.2015, 21:20

giovannaa hat geschrieben:ja ehrlich gesagt glaub ich auch da stimmt was nicht.. für mich kam das beenden total überraschend. Angeblich steht in dem Bericht auch er habe unentschuldigt treffen versäumt
was nie der Fall War..
ich werde da nächste Woche anrufen um zu fragen ob ich auch so einen Bericht haben kann und sie bitten da ganz klar zu schreiben was los War
Also wenn in dem Bericht irgendwas drin steht von dem sogar du weißt, es stimmt so nicht, dann möchte ich eigentlich nicht wissen was die sonst noch so geschrieben haben. Dann kann es im schlimmsten Fall passieren, dass er einen guten Anwalt hat, der den kompletten Bericht in der Luft zerreißt und auch wahre Tatsachen als Lüge seitens der Organisation hinstellt.

Vom taktischen her ist die Aussage, "er hat unentschuldigt Treffen versäumt", für dich natürlich erst mal von Vorteil, da sie ihn als unzuverlässig/desinteressiert darstellt. Aber wie gesagt, ein guter Anwalt deckt diese Lüge schnell auf, vor allem wenn er auch noch irgendwie belegen kann, dass er die Termine wahr genommen hat.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

giovannaa
Beiträge: 41
Registriert: 02.06.2014, 16:04

Re: Begleiteter Umgang ?!!

Beitrag von giovannaa » 07.09.2015, 05:46

wie gesagt ich hab den Bericht nicht gesehen aber er ging schon ans Gericht das damals den Umgang festgelegt hat und angeblich steht es da drin
laut meinem Ex. ich muss mir das mal selber ansehen
es ist schon alles komisch ..
er ist sogar zu einen treffen gekommen dass ich abgesagt habe (ihm und der Organisation)
einfach aus dem Grund dass er mir nicht traut

Antworten