Deutsch-weissrussisches Baby

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Maria
Beiträge: 662
Registriert: 04.04.2008, 15:39

Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Maria » 25.04.2016, 11:17

Es geht um ein 5 Wochen altes Baby. Die junge Mutter (Weissrussin) wurde in Urlaub von einem deutschen jungen Mann schwanger. Sie hatte nur ein Schengen Visa. Sie ist dann in Deutschland mit dem deutschen Mann geblieben. Sie wollen aber vorerst nicht heiraten. Der Deutscher will sich nicht gezwungen fühlen wegen Visumangelegenheiten zu heiraten. Während der Schwangerschaft ist sie ein paar Mal hin und her zwischen Weissrussland und Deutschland mit ihrem Schengen-Visa gereist. Gegen Ende der Schwangerschaft, war ihr Visum abgelaufen. Sie hat eine Duldung aufgrund der Schwangerschaft bekommen und ein hübsches Baby ist in D zur Welt gekommen. Mittlerweile hat sie ein provisorisches Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie muss Deutsch- und Integrationskurse nehmen, um ein endgültiges Aufenthaltserlaubnis zu haben. Sie scheint aber davon nicht begeistert zu sein. Sie lebt mit dem Vater des Babys zusammen, der sehr an die Kleine hängt. Beide kannten sich aber nur ein paar Tage vor der Schwangerschaft und sind sehr unterschiedlich. Das Baby schweißt sie zwar zusammen aber sie ist extrem zurückhaltend und man weisst nicht, was sie denkt. Jetzt brennt sie davor, ihr Baby an ihrer Familie in Weissrussland vorzustellen und plant eine Reise daheim. Nach den Auskünften, die ich in die deutsche Botschaft in Minsk eingeholt habe, wird sie aber mit dem Baby aus Weissrussland nicht zurückkommen können, auch wenn das Kind ein deutscher Vater und ein deutscher Pass hat. Sie muss vorher die ganze Prozedur zum Verbleib im europäischen Ausland in Weissrussland durchgehen und einen speziellen Pass zu diesem Zweck erhalten. Die Prozedur ist lang und ich befürchte, dass wenn die Eltern zu lange voneinander getrennt bleiben, die Beziehung das nicht standhält. Die andere Möglichkeit ist, dass sie die ganzen Unterlagen schon vorher aus Deutschland vorbereitet, dass sie dann alleine nach Weissrussland fährt, sie dort abgibt, und dann zurückkommt wenn der Pass fertig ist. Sie will aber nicht so lange warten, sich auch nicht von ihrem Baby trennen und möchte am liebsten sofort mit ihrem Baby fahren. Beide jungen Eltern schätzen m.E diese Visumschwierigkeiten schlecht ein. Sie sind überzeugt, dass es kein Problem sein wird, für die Mutter weiter hin- und her mit dem Baby zu reisen. Da ich selbst als junge Frau diese Erfahrung der unpassierbaren Grenzen mit einem Kind gemacht habe, weiss ich dass diese junge Familie ein enormes Risiko eingeht. Meine Frage ist: wer weisst, ob sie ohne weiteres mit ihrem Baby aus Europa (die Grenze ist Polen) herausreisen kann?
Es gibt immer ein Licht am Ende des Tunnels

Ammit
Beiträge: 571
Registriert: 04.03.2013, 10:19

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Ammit » 25.04.2016, 12:02

Eventuell solltest du deine Frage einmal bei
http://www.info4alien.de//
stellen, dort sitzen viele Fachleute zum Thema Ausländer etc.
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Efendi II » 25.04.2016, 12:52

Maria hat geschrieben:Meine Frage ist: wer weisst, ob sie ohne weiteres mit ihrem Baby aus Europa (die Grenze ist Polen) herausreisen kann?
Ausreisen darf sie immer und wieder einreisen darf sie auch, denn als Mutter eines deutschen Kindes bekommt sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Selbstverständlich muss sie sich vorher die notwendigen Dokumente für das Kind besorgen. Da das Kind Doppelstaater ist, benötigt es für die Ausreise bzw. Wiedereinreise von/nach Deutschland einen deutschen und für den Grenzübertritt nach/aus Weißrussland einen weißrussischen Pass
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Maria
Beiträge: 662
Registriert: 04.04.2008, 15:39

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Maria » 25.04.2016, 13:31

Das sind nicht die Informationen, die die deutsche Botschaft mir gegeben hat. Sie schreibt:

"Es wird ausdrücklich davon abgeraten, mit einem deutsch-belarussis
chen Kind nur mit dem
belarussischen Rückkehrausweis nach Belarus zu reisen. Die Ausstellung eine
s belarussischen
Passes bzw. die Entlassung aus der belarussischen Staatsangehöri
gkeit kann dort einen
längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Bis zum Abschluss des Verfahrens
kann das Kind
Belarus nicht verlassen, auch wenn es einen deutschen Pass besitzt" - Quelle: deutsche Botschaft in Minsk.

Es trifft ein ähnlicher Fall, wie die von einem ausländischen Partner entführten deutschen Kinder. In diesem Fall handelt es sich (noch) nicht um eine Entführung. Aber ich halte eine längere Trennung für diese junge Familie für riskant. Deshalb wollte ich wissen, ob das Baby ohne weiteres die EU verlassen kann, oder ob es dafür die Genehmigung des Vaters benötigt.
Es gibt immer ein Licht am Ende des Tunnels

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Franconia » 25.04.2016, 13:32

Maria hat geschrieben:Mittlerweile hat sie ein provisorisches Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie muss Deutsch- und Integrationskurse nehmen, um ein endgültiges Aufenthaltserlaubnis zu haben.
Provisorisch ist ihre AE sicher nicht, aber evtl. erst mal nur für 1 Jahr gültig wegen fehlendem Sprach- und I-Kurs. Denn als Mutter eines dt. Kindes hat das Kind das Recht in D zu leben und sie als Mutter demzufolge ein Recht auf eine AE als Mutter eines dt. Kindes. Diese AE wird normalerweise anstandslos immer wieder verlängert, so lange sie nicht beim I.Kurs war meist nur immer um 1 Jahr, danach i.d.R. um 3 Jahre.
Maria hat geschrieben:Da ich selbst als junge Frau diese Erfahrung der unpassierbaren Grenzen mit einem Kind gemacht habe, weiss ich dass diese junge Familie ein enormes Risiko eingeht. Meine Frage ist: wer weisst, ob sie ohne weiteres mit ihrem Baby aus Europa (die Grenze ist Polen) herausreisen kann?
Ist der Kindsvater denn gegen eine Reise von ihr mit dem Kind in ihre Heimat? Befürchtet er gar, sie könnte nicht mehr zurück kommen und ihm so das Kind vorenthalten und hat deswegen eine Grenzsperre für das Kind eingerichtet?
Wenn nein, dann ist eine Ausreise für sie samt Kind problemlos möglich.

Eine Wiedereinreise nach D ist für beide (Mutter und Kind) von dt. Seite aus ebenfalls problemlos möglich wenn sie keine sechs Monate am Stück weg war. Hält sie sich länger als sechs Monate außerhalb von D auf, dann erlischt normalerweise ihre AE und sie muss vor Wiedereinreise ein FZF-Visa für sich beantragen (oder sie holt sich vorab eine Zustimmung der AHB, dass sie länger als sechs Monate weg bleiben darf).
Das Kind kann als dt. StA jederzeit wieder problemlos nach D/EU einreisen, sie braucht für das Kind nur einen dt. Kinderausweis.

Maria hat geschrieben:Die andere Möglichkeit ist, dass sie die ganzen Unterlagen schon vorher aus Deutschland vorbereitet,
Die Möglichkeit ist sicher nicht verkehrt, alles vorzubereiten was nötig ist und von D aus erledigt werden kann.

- Zur Vorbereitung gehört auch, sich vor Reiseantritt um einen Nationalpass ihrer Heimat für das Kind zu kümmern, was über die Botschaft möglich ist -
Maria hat geschrieben:Der Deutscher will sich nicht gezwungen fühlen wegen Visumangelegenheiten zu heiraten.
Muss er auch nicht, denn das Kind sichert ihr die AE.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Franconia » 25.04.2016, 13:56

Maria hat geschrieben:Aber ich halte eine längere Trennung für diese junge Familie für riskant. Deshalb wollte ich wissen, ob das Baby ohne weiteres die EU verlassen kann, oder ob es dafür die Genehmigung des Vaters benötigt.
Wenn die Beziehung an der Trennung scheitert, dann ist mMn davon auszugehen, dass sie früher oder später eh an den Gegensätzen scheitern wird.

Die Entscheidung, wie sie die Angelegenheit regeln liegt einzig bei der jungen Familie, egal ob du das für riskant hältst oder nicht. Die beiden Eltern werden sicher wissen, dass es seine Zeit dauert bis alles in ihrer Heimat geregelt ist und das Für und Wider abwägen.
In die Überlegung, wann man den ganzen Papierkram in der Heimat erledigt, sollte auch mit einfließen, dass es für das Kind sicher am unproblematischsten ist, wenn die Angelegenheit bald erfolgt.
Wie würde das Kind später mit der (ggf. längeren) erzwungenen Trennung vom Vater umgehen und diese verkraften?
Wie das ganze Handhaben wenn das Kind schon älter, ggf. im schulpflichtigen Alter, ist und die Ferienzeit nur begrenzt ist?

Man kann es drehen wie man will, ganz ohne Trennung wird es (leider) nicht gehen und ihr verbieten das Kind ihrer Familie vorzustellen kann er nicht. Er könnte zwar alternativ ihre Familie nach D einladen (mit allem was dazu gehört, inkl. einer evtl. nötigen VE) damit sie das Kind hier kennen lernen, aber das löst das eigentliche Problem mit den Behörden in Balearus nicht.

Wichtig ist, dass die 6 Monatsfrist für ihre (Mutter) Wiedereinreise nach D nicht überschritten wird oder sie sich vorab bei der AHB meldet und um eine Verlängerung der erlaubten Abwesenheit aus D bittet (und da besser den Zeitraum großzügig wählen in dem sie nicht in D sein wird, v.a. wenn nicht klar ist wie lange der ganze Papierkram in ihrer Heimat dauert)

Da es ihr Kind ist, braucht sie KEINE schriftliche Erlaubnis des Kindsvaters um D zu verlassen, aber es kann nicht schaden wenn er ihr ein formloses Schreiben und eine Kopie seines Ausweises mitgibt, damit auch für den letzten Grenzer klar ist, er ist mit dem "Urlaub" von ihr samt Kind einverstanden.
Tätig werden sollte er nur, wenn er absolut GEGEN eine Reise von ihr alleine mit dem Kind in ihre Heimat ist (sh. mein vorheriger Beitrag). Dann gibt es ggf. die Möglichkeit für das Kind eine Grenzsperre einzurichten (aber dann bitte nicht nur für die dt. Grenzen sondern für den ganzen Schengenraum).


Haben sich die beiden denn schon mal bei der weißrussischen Botschaft in D erkundigt, was sie alles vorab von hier schon anleiern bzw. erledigen können damit der Aufenthalt in ihrer Heimat nicht unnötig lange wird?
Sie muss sich eh mit der Botschaft in Verbindung setzen wegen dem weißruss. Pass für das Kind. Ggf. können dort schon Anträge gestellt werden/Unterlagen abgegeben werden um das Procedere in ihrer Heimat zu beschleunigen und ihren Aufenthalt dort zu verkürzen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Efendi II » 25.04.2016, 15:19

Maria hat geschrieben: Die Ausstellung eines belarussischen Passes bzw. die Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit kann dort einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Kind Belarus nicht verlassen, auch wenn es einen deutschen Pass besitzt"
Wieso kann man die Passbeschaffung nicht über ein weißrussisches Konsulat bzw. die Botschaft in Deutschland regeln?
Nach nochmaligen Nachdenken:
Die weißrussische Vertretung wird wahrscheinlich die Ausstellung eines Passes für das Kind verweigern und lediglich eine Rückkehrerlaubnis (Travel Permit/Rückkehrausweis) ausstellen, weil die Mutter keinen offiziellen Wohnsitz in Deutschland innehat(te), sich nicht in Weißrissland abgemeldet und nur
besuchsweise in Deutschland aufhielt.

Ein Austritt aus der weißrussischen Staatsangehörigkeit allein für das Kind, dürfte kaum möglich sein. Es sei denn zusammen mit der Mutter, was aber derzeit nicht möglich ist, weil sie die Voraussetzungen zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit nicht erfüllt.

Im Übrigen erlaube ich mir nochmals (wenn auch zum 99.Male) darauf aufmerksam zu machen:

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
•die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,
•die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

erfolgen kann.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Atin
Beiträge: 685
Registriert: 15.10.2014, 15:11

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Atin » 25.04.2016, 19:34

•die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates


Mit Visum im dt Kinderpass kann das Kind ( innerhalb der Visafrist) ein- und ausreisen. Ohne kommt es nichtmal rein (Weißrussland)! Aber nur wenn kein anderer Pass vorliegt.

(Normalerweise müssen Mutter und Kind 2 Pässe besitzen! Aber die AE der Mutter ist noch nicht geklärt.)
Wissen ist Macht.

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Efendi II » 25.04.2016, 19:45

Atin hat geschrieben:
Mit Visum im dt Kinderpass kann das Kind ( innerhalb der Visafrist) ein- und ausreisen. Ohne kommt es nichtmal rein (Weißrussland)! Aber nur wenn kein anderer Pass vorliegt.

(Normalerweise müssen Mutter und Kind 2 Pässe besitzen! Aber die AE der Mutter ist noch nicht geklärt.)
Sowohl das Kind (als Doppelstaater), als auch die Mutter müssen nach Weißrussland mit einem weißrussischen Pass oder einem, von der weißrussischen Vertretung ausgestellten Reisedokument, nach Weißrussland einreisen.

Eine Einreise des Kindes mit einen deutschen Pass nach Weißrussland wäre nicht gesetzeskonform und, entsprechenden weißrussischen Gesetzen zufolge, strafbewehrt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Maria
Beiträge: 662
Registriert: 04.04.2008, 15:39

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Maria » 25.04.2016, 22:05

Was bedeutet: FZF-Visa und AHB?
Es gibt immer ein Licht am Ende des Tunnels

Dalama
Beiträge: 532
Registriert: 02.02.2013, 14:30

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Dalama » 26.04.2016, 00:07

FZF: Familienzusammenführung

AHB: Ausländeramt, Aufenthaltsbehörde o. ä. (?)

Bina62
Beiträge: 410
Registriert: 21.01.2012, 16:08

Re: Deutsch-weissrussisches Baby

Beitrag von Bina62 » 26.04.2016, 00:10

Hallo,FZF-Visum,ist ein Visum zur Familienzusammenführung, AHB bedeutet Ausländeramt,Ausländerbehörde. MfG

Antworten