Leichtsinn

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Mafa11
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Leichtsinn

Beitrag von Mafa11 » 27.04.2016, 16:12

Hallo,

leider ist mir kein anderer Titel eingefallen. Aber er beschreibt, was mir mein Verstand sagt.

Ich bin mit einer Frau aus einem Nicht-EU Land verheiratet. Wir haben 2 kleine Kinder (deutsche Pässe). Nun kriselt es heftig in der Beziehung und meine Frau möchte zu einer Art Selbstfindung in ihr Heimatland reisen. Dauer noch unbestimmt, aber auf jeden Fall nicht unter 4 Wochen. Ich weiß von einer Bekannten von ihr, die das auch gemacht hat und nicht wieder gekommen ist, so dass der Vater sein Kind nicht wieder sieht. Dieses Land hat das Abkommen zur Zusammenarbeit bei internationalen Kindesentführungen NICHT unterschrieben, so dass ihm die Hände gebunden sind.

Würdet ihr in so einem Fall die Frau reisen lassen ?

Ich habe ihr vorerst gesagt, sie könne gehen, aber die Kinder bleiben da. Aber das will sie nicht.

Franconia
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Franconia » 27.04.2016, 16:27

Hallo Mafa11,

herzlich Willkommen im Forum von 1001 Geschichte.
Wir wünschen dir einen guten und informativen Austausch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Franconia » 27.04.2016, 16:36

Hallo Mafa,

wie schätzt du denn deine Frau ein, traust du ihr zu das sie mit den Kindern in ihrer Heimat bleibt und dir so die Kinder entzieht?
Falls ja, dann könntest du über einen Anwalt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragen (damit hast du alleine das Sagen über den Aufenthaltsort der Kinder) und damit eine Grenzsperre für die Kinder einrichten lassen, aber die dann bitte für den gesamten Schengenraum.


Wenn ich berechtigte Zweifel hätte ob mein Partner, wenn er alleine mit den gemeinsamen Kindern in seine Heimat fährt, mit den Kindern wieder zurück kommt (weil dieser z.B. schon wiederholt angekündigt/angedroht hat die Kinder in seine Heimat zu verbringen und mir zu entziehen), dann würde ich meinem Partner die Reise alleine mit den Kindern in seine Heimat auch nicht einfach so erlauben, vor allem wenn das Land dem Rückführungsabkommen nicht zugestimmt hat.
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Mafa11
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Mafa11 » 27.04.2016, 16:51

Franconia hat geschrieben:Hallo Mafa,

wie schätzt du denn deine Frau ein, traust du ihr zu das sie mit den Kindern in ihrer Heimat bleibt und dir so die Kinder entzieht?
Ich halte das für möglich, weiß es aber natürlich nicht.

Ich bin mir aber relativ sicher, dass aus der ganzen Nummer durchaus auch ein mehrere Monate dauernder Aufenthalt werden könnte. Und das will ich nicht.

Das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich noch nie gehört. Ich dachte, sowas wird nur im Rahmen einer Scheidung entschieden ?? Kann ich das wirklich jetzt schon so einfach beantragen ?

Franconia
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Franconia » 27.04.2016, 17:31

Du kannst für jeden Teilbereich der die Kinder betrifft und über den ihr euch als Eltern nicht einig seid bei Gericht beantragen, dass du für diese Teilbereich die alleinige Entscheidungsgewalt bekommst - auch während der Ehe. Du musst natürlich darlegen können warum du für diesen Teilbereich die alleinige Entscheidungsgewalt willst (am besten sind da immer noch Beweise oder in deinem Fall Drohungen/Aussagen im Beisein von Dritten das sie die Kinder ins Ausland verbringen will, dir entziehen will, etc).

Das gilt für alles worüber ihr als Eltern normalerweise gemeinsam entscheiden müsst bzw. wo das (schriftliche) Einverständnis von beiden Eltern nötig ist (z. B. auch bei medizin. Behandlung, Schule/Ausbildung, Finanzen, etc) - und eben auch für den Aufenthaltsort.

Wenn du eine Grenzsperre einrichten willst ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) unbedingt nötig. Eine Grenzsperre ist übrigens i.d.R. nur für ein Jahr gültig und muss dann von dir verlängert werden.

Innerhalb der Ehe wird das ABR (gilt auch für andere Teilbereich der elterlichen Sorge) meist erst mal vorübergehend auf einen Elternteil übertragen, nach einiger Zeit geschaut wie die Dinge stehen und ob der Beschluss wieder aufgehoben werden kann. Wenn nicht, dann kann der Beschluss verlängert oder dauerhaft ausgesprochen werden.

Dazu kann dir aber ein Anwalt (den brauchst du dafür) mehr sagen.
Falls du keinen Anwalt zur Hand hast schau mal hier: (http://www.1001geschichte.de/links-die-helfen/)
So könntest du zumindest mal die wichtigsten Fragen klären und erfahren was möglich und ggf. von deiner Seite an Unterlagen oder sonstigem nötig ist.



Ich würde mich an deiner Stelle auch auf keinen Deal einlassen - egal ob dieser Deal von ihr kommt oder ggf. von einem Anwalt . So ein Deal könnte z.B. sein, sie versichert schriftlich (oder z. B. mit gebuchten Flugtickets) das sie "nur" von-bis mit den Kindern in ihrer Heimat bleibt und du sollst dem zustimmen (z.B. bei einer überschaubaren Zeit).
Meiner Erfahrung nach ist Papier geduldig wenn sie erst mal ihren Willen hat und mit den Kindern in ihrer Heimat ist, gebuchte (Rück)Flüge können storniert werden, etc. und du hast dann das Nachsehen.

Hättest du denn die Möglichkeit mit ihr und den Kindern gemeinsam für einige Zeit in ihre Heimat zu reisen (Urlaub)?
So hättest du deine Kinder im Blick und könntest mit ihnen wieder zurück kommen, zur Not auch ohne deine Frau.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Evelyne
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Evelyne » 27.04.2016, 19:45

Für detaillierte Auskünfte wäre es von Vorteil zu erfahren, um welches Land es sich handelt.
Ist es ein moslemisches Land, sind die Gesetze, gerade was Kinder betrifft, anders z B in christlichen Ländern.
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Mafa11
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Mafa11 » 28.04.2016, 09:15

Evelyne hat geschrieben:Für detaillierte Auskünfte wäre es von Vorteil zu erfahren, um welches Land es sich handelt.
Ist es ein moslemisches Land, sind die Gesetze, gerade was Kinder betrifft, anders z B in christlichen Ländern.
Es ist ein lateinamerikanisches Land. Die Gesetze sind diesbezüglich schon etwas anders. So gibt es zB keinen Unterhalt für Mutter oder Vater nach der Trennung. Es gibt auch keinen Kindsunterhalt. Das läuft beides auf freiwilliger Basis. Bezüglich des Aufenthalts gibts meines Wissens nach keine gesetzliche Regelung. Die kulturelle Prägung ist so stark, dass das anscheinend nicht notwendig ist. Die Kinder sind bei der Mutter oder bei der Familie der Mutter. Und der Vater unterstütz, wenn er Lust dazu hat. Dafür, dass ein Vater die Kinder zu sich holt, hätte niemand Verständnis. Und von behördlicher Seite ist da mit keinerlei Unterstützung zu rechnen. Ein Vorteil ist lediglich, dass Korruption weit verbreitet ist und man mit Geld daher ziemlich viel erre8chen kann. Aber darauf will ich mich nicht verlassen. Ich habe mich entschieden, vernünftig zu sein. Die Kinder bleiben hier und die Pässe werde ich an mich nehmen.

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Re: Leichtsinn

Beitrag von Evelyne » 28.04.2016, 09:38

Deine Entscheidung ist sehr vernünftig. Dennoch solltest Du DIch vorbeugend um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Grenzsperre bemühen. Bei allen uns bekannten Fällen, wo Gefahr in Vollzug war, gab es keine Probleme mit dem ABR.
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Franconia
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Franconia » 28.04.2016, 09:47

Mafa11 hat geschrieben:Und von behördlicher Seite ist da mit keinerlei Unterstützung zu rechnen. Ein Vorteil ist lediglich, dass Korruption weit verbreitet ist und man mit Geld daher ziemlich viel erre8chen kann.
Wenn du das als Ausländer versuchst kannst du ganz schnell in Teufels Küche kommen. Auch wenn Behörden und/oder Justiz bei korrupten Einheimischen gerne mal beide Augen zu drücken kannst du dir nicht sicher sein das sie dies auch bei Ausländern tun. Und wenn du mal einen lateinamerikanischen Knast (es reicht auch schon die Arrestzelle bei der Polizei) von innen gesehen hast, weißt du was dir blühen könnte wenn du es in der Heimat deiner Frau mit Bestechung versuchst.
Mafa11 hat geschrieben:Die Kinder bleiben hier und die Pässe werde ich an mich nehmen.
Verwahre bitte nicht nur die dt. Kinderausweise sicher, sondern auch die Pässe der Kinder aus dem Heimatland deiner Frau. Denn sobald deine Frau mit den Kindern z.B. per Bahn ins europ. Ausland reist und von dort den Flieger in ihre Heimat nimmt ist sie nicht mehr verpflichtet bei der Ausreise aus dem Schengenraum den dt. Pass der Kinder vorzuzeigen, da reicht dann der Pass aus dem Heimatland (die Grenzer könnten dann zwar komisch gucken weil in den ausl. Kinderausweisen die Einreise der Kinder nicht dokumentiert ist, aber aufhalten werden sie sie deswegen kaum)
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Ammit
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Ammit » 28.04.2016, 13:44

Falls sie noch keine weiteren Pässe für die Kinder hat, auch die Geburtsurkunden sicher verwahren. Die würden für eine Neuausstellung gebraucht.

Einen deutschen Reisepass gibts nur bei Erscheinen beider Elternteile bzw. mit Vollmacht des nicht anwesenden Elternpaares.
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Efendi II
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Efendi II » 28.04.2016, 16:56

Ammit hat geschrieben:Falls sie noch keine weiteren Pässe für die Kinder hat, auch die Geburtsurkunden sicher verwahren. Die würden für eine Neuausstellung gebraucht.
Die kann sie sich, als Mutter dieser Kinder, doch jederzeit aktuell und druckfrisch beim Standesamt besorgen.
Einen deutschen Reisepass gibts nur bei Erscheinen beider Elternteile bzw. mit Vollmacht des nicht anwesenden Elternpaares.
Aber die Auslandsvertretungen interessieren sich dafür sicher kaum. Da kann die Kindesmutter doch jederzeit Pässe für die Kinder ausstellen lassen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Leichtsinn

Beitrag von Efendi II » 28.04.2016, 17:02

Franconia hat geschrieben: da reicht dann der Pass aus dem Heimatland (die Grenzer könnten dann zwar komisch gucken weil in den ausl. Kinderausweisen die Einreise der Kinder nicht dokumentiert ist, aber aufhalten werden sie sie deswegen kaum)
Nein, die gucken nicht komisch, denn die Pässe von hier aufhältigen Personen werden weder bei der Aus- noch bei der Einreise von den Grenzbehörden gestempelt.

Meine Frau, seit über dreißig Jahren in Deutschland, hat nur in ihren allerersten Pass einen (deutschen)Einreisestempel. Alle anderen Folgepässe sind stempellos.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

lunaverde
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Re: Leichtsinn

Beitrag von lunaverde » 30.04.2016, 21:04

Efendi II hat geschrieben:Nein, die gucken nicht komisch, denn die Pässe von hier aufhältigen Personen werden weder bei der Aus- noch bei der Einreise von den Grenzbehörden gestempelt.

Meine Frau, seit über dreißig Jahren in Deutschland, hat nur in ihren allerersten Pass einen (deutschen)Einreisestempel. Alle anderen Folgepässe sind stempellos.
Dann werden sie sich aber trotzdem wundern, wieso die Kinder keinen Aufenthaltstitel haben bzw. danach fragen. Der Pass deiner Frau wird nicht gestempelt, weil sie wohl irgendeine Art von Aufenthaltstitel hat.
Efendi II hat geschrieben:Aber die Auslandsvertretungen interessieren sich dafür sicher kaum. Da kann die Kindesmutter doch jederzeit Pässe für die Kinder ausstellen lassen.
Das hängt ganz vom Land ab und wir wissen hier nicht, um welches Land es geht. Die mexikanische Auslandsvertretung interessiert sich z. B. genau so dafür wie die deutschen Behörden. Da sollte der TE sich vielleicht mal erkundigen, wie es bei der betreffenden Auslandsvertretung ist. Wenn sie ohne seine Zustimmung keinen Pass ausstellen, dann bräuchte er vielleicht das Verhältnis zu seiner Frau nicht weiter verschlechtern, indem er versucht, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.

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