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von chavah » 04.06.2020, 16:25
So, dann vielleicht ein wenig Licht in den Nebel bringen.
Das Testament kann die Fragestellerin ganz alleine aufsetzen. Handschriftlich, den Göttergatten enterben, das ganze mit Datum und Unterschrift versehen, kurz begründen und gut ist. Macht Sinn, das beim Amtsgericht zu hinterlegen, kostet nicht viel. Dann ist insoweit alles klar. Bitte nicht am PC erstellen, es muss ganz altmodisch wie ein Brief verfasst sein, dann stimmen die Formalien. Allerdings sollte drinne stehen, dass er auch keinen Pflichtteil bekommen sollte. Und auf das demnächst anhängige Scheidungsverfahren verweisen. In so einem eindeutigen Fall, da kann man sich den Notar wirklich sparen.
Nochmals zur Härtefallscheidung: das bedeutet lediglich, dass das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss. Hier liegt aber kein Härtefall vor. Die Fragestellerin soll jetzt in zwei Monaten den Antrag auf Ehescheidung durch die Anwältin bei Gericht einreichen lassen und gut ist. Durchschrift des Antrags an die Ausländerbehörde schicken, wegen des unbekannten Aufenthalts, des Antrags auf öffentliche Zustellung. So etwas mögen die gar nicht.
Und - einerlei ob Ausländer oder Deutscher, man kann nicht verhindern, dass man ihm nochmals über den Weg läuft. Da muss man durch. Ich weiss, wovon ich schreibe. Die Taktik sollte immer sein, schnell und glatt aus der Ehe herauszukommen. Ohne viele zusätzliche Prüfungen. Das ist die sinnvollste Vorgehensweise.
Noch ein Hinweis: nein, das Ausländeramt kann erfolgreich keinen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen, es ist nicht aktiv legitimiert. Es kann nur trotz bestehender Ehe ausweisen. Das ist der Unterschied.
Chavah