Die Geburtsurkunde beider Ehepartner Muß bei Einreichen der Scheidung in TN bei Gericht vorgelegt werden. War bei uns auch auch so.karima66 hat geschrieben:Seit wann braucht man denn für die Scheidung Geburtsurkunden, hab ich noch nie gehört bzw. erlebt.
Die Post vom Gericht kann ja durchaus auf französisch sein, nirgends stand deutsch.
Ansonsten hat @happy mind recht, wenn hier der Lebensmittelpunkt des Paares war dann muss hier geschieden werden, erst danach kann und muss er für sich in TN sich auch scheiden lassen.
Und auch wenn der Lebensmittelpunkt des Paares in D. war kann die Scheidung in TN erfolgen, wenn einer der Partner Tunesier ist und der Andere mit der Scheidung in TN einverstanden ist.
Im Übrigen sind weder Scheidung noch Güteverhandlung öffentlich und der ausländische Partner hat das Recht auf einen Dolmetscher, den derjenige bezahlen muss der die Scheidung einreicht.
Ich denke es war ein Versuch des Ex, vermeintlich preiswert auf vertrautem Terrain geschieden zu werden. Darauf einlassen sollte sich die TE auf keinen Fall.