Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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HannahM
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Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von HannahM » 23.10.2017, 12:31

Hallo Liebe Mitglieder der Forum,

ich bin mit Tunesier verheiratet. Ich komme aber aus Polen, bin in Deutschland erst seit einige Monate gemeldet. Da es einfacher und schneller war haben wir Visum durch Deutschland bekommen und kurz danach, da ich auch in Deutschland arbeite einen Aufenthaltstitel für 5 Jahre bekommen.

Wir wohnen in eine Kleinstadt ca 80 km von Berlin. Nachdem mein Mann 1 mal in Berlin wat und da auch eine Kollege hat der arbeitet, hat er immer wieder darüber gesprochen das er nach Berlin will, weil da ist es mit Arbeit einfacher, er füllt sich da nicht so 'anders'. Da ich aber hier ein Haus habe und meine Kinder gehen auch zu Deutsch-Polnische Schule kann ich nicht so einfach wegziehen weil er das will. Wir haben Güttertrennung und Ehe nur in Polen legalisiert nicht in Deutschland.

Nach eine unsere Streiten habe ich sein Aufenthaltstitel weggenommen und gesagt pack deine Sachen und viel Glück in Berlin. Um das kurz zu fassen, ich habe Ihn zu Bahnhof gebracht und Fahrkarte gekauft. Er ist irgendwo in Berlin beim Freund gelandet, seit dem habe ich kaum Kontakt.

Wie ist das Rechlich gesehen? Ich will mich im fall der Fälle absichern. Ich glaube ich bin für Ihn verantwortlich und er müss mit mir wohnen sonst ist es keine Ehegemeinshaft? Soll ich das beim Ausländerbehörde melden das er in Berlin ist? Wenn er kontrolliert wird, werden Sie im System schauen das er trotzdem ein gültiges AfhTitel besitzt und lassen Ihn gehen? Oder wird er dann aufgehalten? Wird er deportiert, wie kann ich das beantragen falls er nicht zurückkommt? Was passiert wenn er nicht zurückkommt und nich aufgefunden wird....? Müss ich die kosten der Abschiebung bezahlen? Was wenn er in ein anderes Land geht? Soll ich ich ihm sein Aufenthaltstitel zurückgeben oder lieber nicht....

Ich weiss jede menge Fragen, aber ich will möglichst abgesichert sein, noch will ich nichts Vornehmen aber besser es zu wissen.

Thelmalouis
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Thelmalouis » 23.10.2017, 12:36

Hallo HannahM,

herzlich willkommen bei 1001Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.
Gruß Thelmalouis


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Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

naschkatze
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von naschkatze » 23.10.2017, 13:28

Er dürfte eine Aufenthaltskarte haben. Du übst in Deutschland Dein Freizügigkeitsrecht aus und als Ehegatte eines EU-Bürgers hat Dein Mann eine Aufenthaltskarte bekommen. Diese hat nur deklaratorischen Charakter. Solange ihr verheiratet seid und Du in Deutschland lebst hat er als Ehegatte eines EU-Bürgers auch das Recht hier zu sein. Egal ob ihr zusammen lebt. Die Karte kann sich Dein Mann vermutlich auch allein neu besorgen falls er sie mal braucht. Erst wenn Du dauerhaft nach Polen zurückgehst (oder Du geschieden bist) dürfte sich die Rechtslage für Deinen Mann ändern.
Ansonsten musst Du im Moment eigentlich gar nichts machen. Am Besten die Scheidung einreichen falls Du die Ehe nicht weiterführen möchtest. Und einen klaren Schlußstrich ziehen.

karima66
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von karima66 » 23.10.2017, 13:55

Da Polen zur EU gehört ist die Ehe auch hier gültig.
Früher mit meinem Exmann gab es diese Aufenthaltskarten noch nicht, sein Aufenthaltstitel war im Pass und ohne den wurde er auch mal aufgegriffen und solange bei der Polizei behalten bis ich mit dem Pass vorbei kam und ihn quasi auslöste.
Ob das heute bei dem Chaos noch so laufen würde weiß ich nicht.
Wenn er seine Papiere dabei hat kann er sich aufhalten in der EU wo er möchte, er muss dazu auch keinen Kontakt zu dir haben.
Du kannst auch nach Polen zurück gehen, ändert nichts solange ihr verheiratet seid.
Erst wenn du euch als getrennt lebend meldest würde es für ihn Folgen haben sofern er kontrolliert wird oder man weiß wo er lebt.
Wenn du Trennung und Scheidung willst und durchziehst dann kann es dir egal sein ob er Aufenthalt hat oder nicht, du bist dann nicht mehr verantwortlich.
Es sei denn du verdienst so gut und er besteht auf Unterhalt.

Willst du dich nicht von ihm trennen dann bleibt dir nichts als warten bis er sich meldet, da du ihn aber vor die Tür gesetzt hast gehe ich mal von aus du willst dich auch trennen, dann die Trennung amtlich machen, mehr nicht.

Birgit1
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Birgit1 » 23.10.2017, 16:29

Hallo HannahM,

rein rechtlich gesehen gibt es wie hier schon beschrieben keine Vorgaben, an der Situation etwas zu ändern.

Aber ist es denn für Dich persönlich in Ordnung, verheiratet zu sein, aber ein richtiger Ehemann ist er nicht. Er ist weder für Dich noch für deine Kinder da.

Normalerweise geht man doch diesen Weg, um zusammen durchs Leben zu gehen, in guten wie in schlechten Zeiten, so wie es so schön heißt

Du ermöglichst einem Mann das Aufenthaltsrecht in Deutschland, der aber nichts mit Dir zu tun haben will und seiner eigenen Wege geht.

Stell dir vor, Du lernst einen Mann kennen, der sich wirklich für Dich interessiert, dann blockierst du dir mit diesem Typen das Leben. Es ist nicht gesagt, dass dein Tunesier einer Scheidung überhaupt zustimmt, weil er sein Aufenthaltsrecht damit verliert.

VG Birgit

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 23.10.2017, 18:58

HannahM hat geschrieben: Ich komme aber aus Polen, bin in Deutschland erst seit einige Monate gemeldet. Da es einfacher und schneller war haben wir Visum durch Deutschland bekommen und kurz danach, da ich auch in Deutschland arbeite einen Aufenthaltstitel für 5 Jahre bekommen.
Als polnische Staatsbürgerin bist Du EU-Bürgerin und genießt EU-weit Freizügigkeit. Deshalb brauchst Du kein Visum um nach Deutschland zu kommen und auch keine Aufenthaltserlaubnis um in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Nach eine unsere Streiten habe ich sein Aufenthaltstitel weggenommen...
Das darfst Du nicht und Du setzt Dich dadurch ins Unrecht.
Trenne Dich, lass Dich scheiden, aber versuche nicht Selbstjustiz zu üben. Letztendlich wirst Du dadurch den Kürzeren ziehen. Über den weiteren Aufenthalt Deines Mannes entscheidest nicht Du, sondern die Ausländerbehörde bzw. ein Gericht.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 23.10.2017, 19:12

Birgit1 hat geschrieben:Es ist nicht gesagt, dass dein Tunesier einer Scheidung überhaupt zustimmt, weil er sein Aufenthaltsrecht damit verliert.
Mit der Trennung des Paares und der entsprechenden Information der Ausländerbehörde (zwingend dazu verpflichtet ist sie allerdings nicht) endet die Angelegenheit für die TS, alles weitere geht sie nichts mehr an. Sie kann die Scheidung beantragen oder auch nicht. Über den Beibehalt oder den Verlust der (abgeleiteten) Freizügigkeit des Ehemannes und seinen (eventuellen) weiteren Aufenthalt bestimmt sie aber nicht, sondern die dafür zuständige Behörde. Es obliegt nun allein dem Ehemann, sich mit den Behörden auseinanderzusetzen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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naschkatze
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von naschkatze » 23.10.2017, 19:59

karima66 hat geschrieben:Da Polen zur EU gehört ist die Ehe auch hier gültig.
Das hat damit nichts zu tun. Die Ehe ist hier in D gültig wenn sie nach Ortsrecht geschlossen wurde. Also egal ob die Hochzeit in Tunesien, Polen oder Deutschland oder sonstwo offiziell stattfand - die beiden sind rechtsgültig verheiratet. Auch aus deutscher Sicht.
karima66 hat geschrieben: Du kannst auch nach Polen zurück gehen, ändert nichts solange ihr verheiratet seid.
Das stimmt meines Wissens nicht. Geht der EU-Bürger in sein Heimatland zurück übt er/sie sein/ihr Freizügigkeitsrecht nicht mehr aus. Und somit kann der Ehepartner auch keine abgeleitete Freizügigkeit mehr geltend machen. Die müsste ihm dannllerdings erst mal aberkannt werden.

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 23.10.2017, 20:59

naschkatze hat geschrieben:Geht der EU-Bürger in sein Heimatland zurück übt er/sie sein/ihr Freizügigkeitsrecht nicht mehr aus. Und somit kann der Ehepartner auch keine abgeleitete Freizügigkeit mehr geltend machen. Die müsste ihm dannllerdings erst mal aberkannt werden.
Genau so ist es.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Birgit1
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Birgit1 » 23.10.2017, 21:18

Ich glaube nicht das der Ehemann sich freiwillig mit den Behörden auseinandersetzt oder meldet. Warum auch, er ist an seinem Ziel angekommen. Seine Frau ist ihm doch egal.

Muenchner
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Muenchner » 24.10.2017, 09:27

HannahM hat geschrieben:Wie ist das Rechlich gesehen? Ich will mich im fall der Fälle absichern. Ich glaube ich bin für Ihn verantwortlich und er müss mit mir wohnen sonst ist es keine Ehegemeinshaft? Soll ich das beim Ausländerbehörde melden das er in Berlin ist? Wenn er kontrolliert wird, werden Sie im System schauen das er trotzdem ein gültiges AfhTitel besitzt und lassen Ihn gehen? Oder wird er dann aufgehalten? Wird er deportiert, wie kann ich das beantragen falls er nicht zurückkommt? Was passiert wenn er nicht zurückkommt und nich aufgefunden wird....? Müss ich die kosten der Abschiebung bezahlen? Was wenn er in ein anderes Land geht? Soll ich ich ihm sein Aufenthaltstitel zurückgeben oder lieber nicht....
Du solltest in jedem Fall die Auländerbehörde darüber informieren, dass Du von Deinem Mann getrennt lebst und keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht!
Das Aufenthaltsrecht erlischt theoretisch mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, aber darum kümmert sich die Ausländerbehörde!

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 24.10.2017, 11:00

Muenchner hat geschrieben: Du solltest in jedem Fall die Auländerbehörde darüber informieren, dass Du von Deinem Mann getrennt lebst und keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht!
Das Aufenthaltsrecht erlischt theoretisch mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, aber darum kümmert sich die Ausländerbehörde!
Das würde ich ebenfalls empfehlen. Bei dieser Gelegenheit kannst Du auch gleich seine Aufenthaltskarte dort abgeben, damit bist Du aus der Sache raus. Es liegt dann an der Ausländerbehörde, wie sie in der Sache weiter verfährt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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HannahM
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von HannahM » 24.10.2017, 11:43

Danke das habe ich auch schon erfahren das es eigentlich schon vorbei ist wenn keine Lebensgemeinschaft besteht. Er ist doch nicht gekommen um Europa zu geniessen wo er will, sondern als Ehemann. Ihr hat mir schon viel geholfen, das Rest werde ich dann beim Anwalt erfahren. Danke!

naschkatze
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von naschkatze » 24.10.2017, 11:49

Für den Gatten eines EU-Bürgers ist es eben nicht vorbei mit dem Aufenthaltsrecht, wenn sie sich "nur" getrennt haben. Da muss schon geschieden sein. Wenn der Nicht-EU-Ausländer einen deutschen Ehepartner hätte mit dem er/sie in D lebt (was hier eben nicht der Fall ist) würde er auch keine Aufenthaltskarte bekommen sondern eine Aufenthaltserlaubnis. Und auch diese erlischt nicht automatisch nach der Trennung, sondern diese müsste die ABH verkürzen. Was ein Rechtsakt ist. Was sie meist daher nicht macht, die lassen sie auslaufen und verlängern sie einfach nicht. So wie bei meinem Ex-Mann.

Anwalt ist eine gute Idee, den braucht man ja für die Scheidung ohnehin.

Birgit1
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Birgit1 » 24.10.2017, 11:53

Liebe Hannah

Schön das Du selbst diese Einsicht gefunden hast. Vermutlich ist es tatsächlich so, dass er nicht der Liebe wegen zu Dir gekommen ist, sondern wie viele andere auch den Weg nach Europa gesucht und über Dich gefunden hat. Nun setze bitte alles daran, dass er hier wieder verschwindet. Solche Leute haben hier nichts zu suchen.

Er will Dich nicht, also kann er wieder gehen.

LG Birgit

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 24.10.2017, 15:03

Birgit1 hat geschrieben: Vermutlich ist es tatsächlich so, dass er nicht der Liebe wegen zu Dir gekommen ist, sondern wie viele andere auch den Weg nach Europa gesucht und über Dich gefunden hat.
Das dürfte wohl häufiger vorkommen.
Nun setze bitte alles daran, dass er hier wieder verschwindet. Solche Leute haben hier nichts zu suchen.
Das kommt ihr überhaupt nicht zu (Dir übrigens auch nicht). Mit der Trennung/Scheidung ist die Angelegenheit für sie erledigt. Über den weiteren Verbleib ihres Ehemannes in Deutschland hat sie nicht zu befinden, darüber entscheidet die Behörde oder ein Gericht.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Birgit1
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Birgit1 » 24.10.2017, 15:37

Ja Efendi II, das weiß ich, es wurde hier mehrmals erwähnt. In meinen Augen hat sich dieser Mann unter Vortäuschen von Gefühlen den Weg nach Europa geebnet. Normalerweise müsste die ALB ihn sofort ausweisen. Aber wegen Überlastung der Ämter wird es im Sande verlaufen wie sehr viel anderes auch.

Liberty
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Liberty » 24.10.2017, 18:12

Hallo Hannah
Wenn du von deinem Ehemann getrennt lebst bist du verpflichtet das der ALB mitzuteilen. Du musst das dort mit deiner Unterschrift bestätigen.Solltest du das nicht tun machst du dich strafbar. Du musst mitteilen dass ihr nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft wohnt.
Für die ALB endet die Ehe mit der Trennung nicht mit der Scheidung.
Was mit seinem Aufenthalt dann passiert entscheidet die ALB.
Warum hat er eine Aufenthaltskarte und nicht einen Aufenthaltstitel?
Ist doch normal Paragraph 28
( Ehegattennachzug) wenn ihr verheiratet seit.
Das verstehe ich nicht.
Teile auf jeden Fall die Trennung der ALB mit.Das sollte dein erster Schritt sein.Auch dass du nicht weißt wo er sich jetzt befindet.
Dein 2.Schritt sollte sein dass du seinen Wohnsitz abmeldest.
Dann zu einem Anwalt und die Scheidung nach dem Trennungsjahr einreichen.
Alles andere bringt dir nichts mehr.
Du bist ihm egal.
Du warst die Fahrkarte nach Deutschland.
Mehr nicht!
Sind harte Worte aber so ist es.
Ich habe das gerade alles hinter mir.
Denk an dich und deine Kinder.
Wünsche dir viel Kraft und alles Gute.
LG Liberty

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 24.10.2017, 19:16

Birgit1 hat geschrieben:In meinen Augen hat sich dieser Mann unter Vortäuschen von Gefühlen den Weg nach Europa geebnet. Normalerweise müsste die ALB ihn sofort ausweisen.
Nein, das muss sie nicht. Die Behörde ist nicht für Deine Fehlentscheidung (Dir den "falschen" Mann auszusuchen) verantwortlich zu machen. In Deutschland besteht Eheschließungsfreiheit und damit kommt es niemanden und auch keiner Behörde zu, jemanden von seine Eheschließungsabsicht abzuhalten.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Rechtliche Tipps und Vorgehen - Ehemann verschwunden!

Beitrag von Efendi II » 24.10.2017, 19:36

Liberty hat geschrieben: Wenn du von deinem Ehemann getrennt lebst bist du verpflichtet das der ALB mitzuteilen. Du musst das dort mit deiner Unterschrift bestätigen.Solltest du das nicht tun machst du dich strafbar. Du musst mitteilen dass ihr nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft wohnt.[/
Nein, das muss sie nicht tun, aber sie kann es machen, verpflichtet ist sie dazu nicht. Es ist Sache des Ausländers, die Behörde über Änderungen seines Aufenthaltsstatus zu informieren.
Für die ALB endet die Ehe mit der Trennung nicht mit der Scheidung.
Was mit seinem Aufenthalt dann passiert entscheidet die ALB.
Das trifft nur zu, wenn der Ehepartner seinen Aufenthalt nach nationalen deutschen Recht innehat. Als (abgeleitet) Freizügigberechtigter endet sein Aufenthalt erst dann, wenn ihm
die Freizügigkeit aberkannt wird und das ist frühestens nach der Scheidung möglich.
Warum hat er eine Aufenthaltskarte und nicht einen Aufenthaltstitel?
Weil sein Aufenthalt auf der Grundlage der Freizügigkeitsregelung entsprechend EU-Gesetzen beruht.
Ist doch normal Paragraph 28
( Ehegattennachzug) wenn ihr verheiratet seit.
Das verstehe ich nicht.
Eben nicht, die TS ist Polin, lebt und lebt im Rahmen der EU-Gesetze in Deutschland. Somit genießt ihr Ehepartner auf der Basis der EU-Gesetzgebung ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht und das hat nichts mit dem (nationalen) Aufenthaltsgesetz zu tun.
Teile auf jeden Fall die Trennung der ALB mit.Das sollte dein erster Schritt sein. Auch dass du nicht weißt wo er sich jetzt befindet.
Formal ist sie dazu nicht verpflichtet, aber ich würde das ebenfalls empfehlen.
Dein 2.Schritt sollte sein dass du seinen Wohnsitz abmeldest.
Dann zu einem Anwalt und die Scheidung nach dem Trennungsjahr einreichen.
Ebenfalls zu empfehlen.
Alles andere bringt dir nichts mehr.
Du warst die Fahrkarte nach Deutschland. Mehr nicht!
Soll häufiger vorkommen.

Wenn sie Glück hat, beantragt er noch Trennungsunterhalt (wenn sie mehr als er verdient) und das steht ihm auch zu.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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