Angst um meine Freundin

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Lilly13

Angst um meine Freundin

Beitrag von Lilly13 » 18.01.2019, 21:12

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich mache mir große Sorgen um meine Freundin .
Sie hat vor vielen Jahren einen Tunesier im Urlaub in Tunesien kennengelernt. Er arbeitete in der Hotelbranche. Fast drei Jahre ist sie verbunden mit einem Tunesienurlaub jedes Jahr zu ihm nach Tunesien gereist .

Dann hatten sie 2 Jahre Funkstille und vor 2 Jahren ist er dann nach Deutschland gekommen und sie hatten sofort eine Blitzhochzeit. Sogar ihre Familie wußte nichts von der Hochzeit.

Von Anfang an hatte sie schon ein Problem, sich mit ihm in der Öffentlichkeit zu zeigen. Sie hatte Angst vor den Reaktionen anderer Leute. Auf der Arbeit hatte sie auch negative Bemerkungen von Kunden erhalten. Mit der Zeit hat sie sich immer mehr von ihrem Freundeskreis und sogar ihren Eltern distanziert. Ihre Ehe entwickelte sich von Anfang an als sehr schwierig und sie hatte einige Eklats mit ihrem Mann erlebt. Hinzu wechselte ihr Mann häufig die Arbeitsstellen und schlug sich nur mit Minijobs durch.Teure Klamotten und hohe Konsumansprüche sind bei ihm an der Tagesordung. Finanzielle Sorgen, sein hoher Alkohol-und Nikotinkonsum belasten die Beziehung sehr.

Seit einigen Wochen hat sie leider nun auch mit mir den Kontakt abgebrochen.
Durch Zufall habe ich sie nun in der Stadt getroffen. Ich habe sie auf ihre Ehe angesprochen. Sie sagte mir nun, dass sie sich gerne in absehbarer Zeit scheiden lassen möchte. Sie möchte nur vermeiden, dass ihr Mann bedingt durch eine zu frühe Scheidung angeschoben wird. Anscheinend hat sie noch Mitleid und auch Gefühle für ihn! Sie hat sich nun bei einem Rechtsanwalt diesbezüglich beraten lassen. Nun hat sie erfahren, dass ihre Ehe erst nach 5 Jahren geschieden werden kann. Wie kann das sein?

Ich habe bei einem Amt für binationalen Ehen angerufen und sie sagten mir, dass eine Ehe nur 3 Jahren bestehen müsste, um eine Abschiebung zu verhindern. Dabei muss noch ein Trennungsjahr eingehalten werden. Wie sich das mit dem Trennungsjahr verhält, konnten sie mir nicht genau sagen.Danach gibt es eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und erst dann kann ein uneingeschränktes Bleiberecht erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, d. h. ihr Mann hat einen festen Arbeitsplatz, ist der deutschen Sprache mächtig.. Nach 5 Jahren könnte erst das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft erfolgen.

Nun hab ich die Sorge, dass sie die Auskunft mit den 5 Jahren missverstanden hat. Ihr Mann hat momentan wieder keinen festen Arbeitsplatz und sie muss ihn ernähren.Muss sie nach der Scheidung für ihn Unterhalt zahlen, wenn er noch arbeitslos ist? Hat er später Rentenanspruch von ihr? Warum nimmt sie so Rücksicht auf ihn? Sind ihr die Folgen nicht bewusst?

Liberty
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Liberty » 18.01.2019, 22:08

Hallo Lilly
Da die Ehe deiner Freundin von Anfang an nicht gut verlaufen ist sollte ihr sein weiterer Aufenthalt egal sein.
Vielleicht setzt er sie unter Druck dass sie ihm den Aufenthalt ermöglichen soll.
Um einen unbefristeten Aufenthalt zu bekommen muss die Ehe 3 Jahre und darüber hinaus bestanden haben.
Für die Ausländerbehörde endet die Ehe mit der Trennung, nicht mit der Scheidung.
Sollte sie sich vor den 3 Jahren von ihm trennen ist es trotzdem möglich dass er bleiben darf.
Dafür muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Er muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können, einen festen Wohnsitz haben und arbeiten.
Nicht straffällig geworden sein oder ein laufendes Verfahren haben.
Es ist aber auch möglich dass er D verlassen muss.
Je nachdem wie die ALB entscheidet.
Bei mir war es ähnlich und meiner durfte bleiben.
Einen unbefristeten Aufenthalt kann er dann frühestens nach 5 Jahren beantragen.
Auch dafür muss er Voraussetzungen erfüllen.
Lebensunterhalt selbst bestreiten können
Mietvertrag vorweisen
Arbeitsvertrag
Integrationkurs vorweisen
Gute deutsch Kenntnisse
Rentenbeiträge vorweisen
Kenntnisse über die BRD
Keine Straftaten
Ich bin mir nicht ganz sicher ob das alles ist aber so ungefähr läuft das ganze ab.

Ob sie für ihn Unterhalt zahlen muss wird abhängig von ihrem und seinem Gehalt sein.
Bei einer Kurzehe findet kein Versorgungsausgleich statt.
Ist glaube ich bis 2 Jahre
Wenn sie länger Verheiratet waren findet der Versorgungsausgleich statt, kann aber wegen geringfügiger Rentenbeiträge dann ausgeschlossen werden.
So war es bei mir der Fall.

Ich hoffe für deine Freundin wird alles gut und sie kommt heil aus dieser Ehe raus.
Dass er sie nur geheiratet hat um Aufenthalt für D zu bekommen sollte deiner Freundin klar sein.
Deshalb sollte ihr alles was mit ihn passiert egal sein .
Dass sie sich von Familie und Freunde so distanziert hat ist bestimmt nicht von ihr aus gegangen.
Da steckt bestimmt er dahinter.
Auch mein Ex wollte dass ich zu allen den Kontakt abbreche.
Er versucht sie zu isolieren damit niemand ihr helfen kann und keiner einen Einblick in die Ehe bekommt.
Versuche den Kontakt zu deiner Freundin aufrecht zu halten und für sie da zu sein.
In so einer Situation ist jede Hilfe wichtig und wen man weiß da ist jemand der einem zuhört.
Ich weiß wie es bei mir war.
Ich hoffe ich konnte die ein wenig helfen.
LG Liberty

Lilly13

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Lilly13 » 18.01.2019, 23:22

Danke Liberty, du hast mir schon viele Fragen beantwortet. Das mit dem Trennungsjahr ist mir noch unklar. Da scheint meine Freundin doch nicht richtig informiert zu sein.Sie nimmt aber keine Hilfe von mir an. Den anderen Leuten heuchelt sie eine glückliche Ehe vor und gibt sich nach außen fröhlich. Schauspielern konnte sie schon immer.In ihrem Innern sieht es vermutlich anders aus. Wer kann erahnen , welches Martyrium sie gerade mit ihm erlebt! Erst als ich sie weinend darauf angesprochen habe, hat sie mir ihre Trennungsabsichten geschildert.

Trotzdem entschuldigt sie alle seine Eskapaden. Sein bis oft ins kleinkriminelle ausartende Fehlverhalten sei für ihn aufgrund seiner schwierigen Kindheit ( Missbrauch durch Vater, Straßenkind mit 12 Jahren) völlig normal. Im Grunde sei er doch ein ,, guter Kerl“. Auch habe ich ihr die Frage gestellt, ob sie von ihm geschlagen wird. Dies wurde mir zuvor von einer Frau erzählt. Sie hat es abgestritten. Ich hoffe, es ist wirklich nicht wahr! Als wir über die Scheidung redeten, habe ich die Aussage über die 5 Jahre Ehe bezweifelt und sie war sich dann auch nicht mehr ganz sicher, ob es so ist. 3 Jahre wären ihr schon lieber, so meinte sie.

Wie groß muss der Druck sein, diese Ehe auszuhalten? Sie wollte mir noch ein Schriftstück des Rechtsanwaltes zukommen lassen , damit ich es für sie wieder von einem befreundeten Rechtsanwalt überprüfen lasse. Dies ist nicht geschehen. Bis jetzt hat sie mir nicht mehr geantwortet. In den sozialen Netzwerken hat sie mich gesperrt... obwohl ich gedacht habe , ich hätte wieder Kontakt zu ihr bekommen. Ich habe mittlerweile auch den Verdacht, dass sie vielleicht gar nicht bei einem Rechtsanwalt war. Vielleicht will sie mich mit diesem Gerede nur beruhigen. Sie hat mich in der Vergangenheit schon mehrmals belogen.Was geht nur in ihr vor?

Efendi II
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Efendi II » 19.01.2019, 00:23

Lilly13 hat geschrieben:
18.01.2019, 21:12
Sie sagte mir nun, dass sie sich gerne in absehbarer Zeit scheiden lassen möchte. Sie möchte nur vermeiden, dass ihr Mann bedingt durch eine zu frühe Scheidung angeschoben wird.
Abgeschoben wird er erst dann, wenn er eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignoriert.
Nun hat sie erfahren, dass ihre Ehe erst nach 5 Jahren geschieden werden kann. Wie kann das sein?
Das verstehe ich auch nicht, weil es nicht stimmt.
Das sollte sie aber keinesfalls daran hindern, sich von diesen Mann zu trennen.
Ich habe bei einem Amt für binationalen Ehen angerufen und sie sagten mir, dass eine Ehe nur 3 Jahren bestehen müsste, um eine Abschiebung zu verhindern.
Das ist nicht ganz richtig und trifft nur dann zu, wenn der Ehepartner bereits über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU) verfügt. Aber abgeschoben wird nicht, sondern er wird zunächst zur Ausreise aufgefordert und dann, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird er abgeschoben.
Dabei muss noch ein Trennungsjahr eingehalten werden. Wie sich das mit dem Trennungsjahr verhält, konnten sie mir nicht genau sagen.
Auf jeden Fall muss sie die Trennung konsequent einhalten. Wenn der Ausländerbehörde die Trennung bekannt wird, könnte sie bereits die Aufenthaltserlaubnis des Mannes stornieren. Das geschieht jedoch in den meisten Fällen nicht, stattdessen lässt man den Aufenthaltstitel einfach auslaufen. Eine Verlängerung wird es allerdings nicht geben, wie dazu die Bestätigung der Ehefrau erforderlich ist, die unterschriftlich erklären muss, dass die Ehe weiterhin gelebt wird (Falschaussagen sind strafbar).
Danach gibt es eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und erst dann kann ein uneingeschränktes Bleiberecht erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, d. h. ihr Mann hat einen festen Arbeitsplatz, ist der deutschen Sprache mächtig.
Es KANN im Bereich des Möglichen liegen, dass man dem Mann nach der ehelichen Trennung eine Verlängerung von 12 Monaten gewährt. in dieser Zeitraum muss er allerdings unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist seinen Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. Nach Deiner Schilderung seines bisherigen beruflichen Werdegangs sehe ich da allerdings kaum Chancen für ihn.
Nach 5 Jahren könnte erst das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft erfolgen. Nun hab ich die Sorge, dass sie die Auskunft mit den 5 Jahren missverstanden hat.
Das hat sie sicherlich falsch verstanden, eine Einbürgerung ist im Normalfall erst nach 8jährigen Aufenthalt möglich, bei besonderen Integrationsleistungen nach 6 Jahren und bei Deutschverheirateten schon nach 3 Jahren. Dazu müssen allerdings auch einige andere geforderten Parameter stimmen.
Ihr Mann hat momentan wieder keinen festen Arbeitsplatz und sie muss ihn ernähren.
Das sind allerdings keine guten Voraussetzungen für einen weiteren Verbleib in Deutschland, falls sie sich zur Trennung entschließt.
Muss sie nach der Scheidung für ihn Unterhalt zahlen, wenn er noch arbeitslos ist? Hat er später Rentenanspruch von ihr?
Trennungsunterhalt wahrscheinlich schon, nachehelichen Unterhalt/REnte kaum, dazu war die Ehe wohl zu kurz.
Warum nimmt sie so Rücksicht auf ihn? Sind ihr die Folgen nicht bewusst
Wer versteht schon die Frauen?
Männern, die von sich behaupten die Frauen zu verstehen, sollte man auch in allen anderen Dingen nicht vertrauen. Kein Mann versteht die Frauen.

Deiner Freundin wäre gut beraten, wenn sie sich schnellstens von diesen Manne trennt und die Ausländerbehörde davon und über den Trennungszeitpunkt in Kenntnis setzt. Mehr kann sie, zumindest im Moment, nicht tun. Vielleicht noch eine Kerze anzünden und ihren Gott danken, dass sie diesen Mann einigermaßen unbeschadet loswerden kann. Aber wer weiß schon, wie sie sich entscheiden wird?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Lilly13

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Lilly13 » 19.01.2019, 10:27

Danke Efendi II für deine ausführliche Erläuterung.
Es fällt mir nicht gerade leicht alles zu verstehen..
Also würde eine Abschiebung nur dann erfolgen, wenn er noch über ein befristetes Aufenthaltsrecht verfügt und der Aufforderung der Ausreise nicht nachkommt. Nur wie verhält es sich mit der Frist von 3 Jahren? Kann man erst nach 3 Jahren Ehe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind? So wird seine stetige Arbeitslosigkeit auch nicht nach 3 Jahren Ehe zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht führen! Auch wenn er regelmäßig nur einen Minijobs ausübt.
Bezüglich des Unterhaltes würde meine Freundin also nur im Trennungsjahr ein Jahr für ihn Unterhalt zahlen müssen . Wäre dies auch der Fall , wenn er bis dann Arbeit finden würde und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte? Bei einer räumlichen Trennung werden ja zwei Unterkünfte gebraucht. Wird der Unterhalt meiner Freundin ausreichen, damit sich ihr Mann noch eine Wohnung leisten kann oder kann er dann noch staatliche Unterstützung erhalten?
Wie hoch sind im Durchschnitt die Unterhaltsbeiträge?
Nach der Scheidung muss sie also nicht mehr für seinen Unterhalt aufkommen! Das beruhigt mich sehr! Mit der Rente braucht man sich dann auch keine all zu großen Sorgen zu machen. Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden!

Liberty
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Liberty » 19.01.2019, 11:45

Hallo Lilly

Es ist nicht so dass die Ehe 3 Jahre bestanden haben muss und zack auf den Stichtag genau kommt es zur Trennung und er bekommt unbefristeten Aufenthalt.
So einfach geht das nicht.
Er muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Keine Hilfe vom Staat!!!

Aber das alles sollte nicht das Problem deiner Freundin sein.
Sie muss die Trennung durchziehen.
Er muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und das wird er nicht so einfach tun.
Ein warmes Nest und vollen Kühlschrank zu haben ist schon wichtig für ihn.
Sie bezahlt alles und das wird er nicht so schnell aufgeben.
Was mit seinem Aufenthalt passiert kann sie sowieso nicht beeinflussen.
Wichtig ist dass sie die Trennung der ALB meldet und am besten schriftlich alle Vorkommnisse während der Ehe angibt.
Diese Möglichkeit hat sie und sollte sie auch nutzen.
LG Liberty

Efendi II
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Efendi II » 19.01.2019, 11:56

Lilly13 hat geschrieben:
19.01.2019, 10:27
Nur wie verhält es sich mit der Frist von 3 Jahren? Kann man erst nach 3 Jahren Ehe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind? So wird seine stetige Arbeitslosigkeit auch nicht nach 3 Jahren Ehe zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht führen! Auch wenn er regelmäßig nur einen Minijobs ausübt.
Liberty hat geschrieben:
19.01.2019, 11:45
Es ist nicht so dass die Ehe 3 Jahre bestanden haben muss und zack auf den Stichtag genau kommt es zur Trennung und er bekommt unbefristeten Aufenthalt.
So einfach geht das nicht.
Er muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Keine Hilfe vom Staat!!!
Aber das alles sollte nicht das Problem deiner Freundin sein.
Sie muss die Trennung durchziehen.
Hier findest Du die Voraussetzungen zum Erhalt der Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht):
https://www.duesseldorf.de/buergerservi ... ungen.html
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Efendi II » 19.01.2019, 12:44

Lilly13 hat geschrieben:
19.01.2019, 10:27
Es fällt mir nicht gerade leicht alles zu verstehen.
Wahrscheinlich habe ich es auch etwas verschrubelt erklärt.

Zunächst solltest Du mal die Begriffe "Abschiebung", "Ausweisung" und "Nichtverlängerung des Aufenthaltsrechtes" auseinanderhalten.
Nicht jeder der ausgewiesen wird auch abgeschoben. Die meisten der davon Betroffenen reisen freiwillig und fristgemäß aus. Wer nicht freiwillig ausreist und abgeschoben werden muss, erhält eine Einreisesperre für alle EU- bzw. Schengenstaaten und hat eine Menge Schulden (Abschiebekosten) an der Backe.
Also würde eine Abschiebung nur dann erfolgen, wenn er noch über ein befristetes Aufenthaltsrecht verfügt und der Aufforderung der Ausreise nicht nachkommt.
Die Abschiebung würde erst dann erfolgen, wenn seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen/erloschen ist, er seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt und eine Ausreiseaufforderung ignoriert.
Nur wie verhält es sich mit der Frist von 3 Jahren? Kann man erst nach 3 Jahren Ehe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind?
Zum Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) sind einige Bedingungen zu erfüllen, u.a. ist für Deutschverheiratete auch eine mindesten 3jährige Eheführung in Deutschland notwendig.
Automatisch, nach 3jähriger Ehe gibt es die auch nicht, die muss man beantragen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn man die dafür erforderlichen Voraussetzungen auch erfüllt.
So wird seine stetige Arbeitslosigkeit auch nicht nach 3 Jahren Ehe zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht führen! Auch wenn er regelmäßig nur einen Minijobs ausübt.
Wohl kaum, die anderen Voraussetzung erfüllt er sicher auch nicht vollumfänglich.
Bezüglich des Unterhaltes würde meine Freundin also nur im Trennungsjahr ein Jahr für ihn Unterhalt zahlen müssen. Wäre dies auch der Fall , wenn er bis dann Arbeit finden würde und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte?
Wenn er das einfordert und der Richter dem zustimmt? Dazu müssten aber derer beiden Einkommen sehr unterschiedlich sein.
Bei einer räumlichen Trennung werden ja zwei Unterkünfte gebraucht. Wird der Unterhalt meiner Freundin ausreichen, damit sich ihr Mann noch eine Wohnung leisten kann oder kann er dann noch staatliche Unterstützung erhalten
Sicher, solange er (rechtmäßig) in Deutschland aufhältig ist, sehen das unsere Sozialgesetze so vor. Seinem weiteren Aufenthalt in Deutschland wäre es wohl kaum zuträglich.
Wie hoch sind im Durchschnitt die Unterhaltsbeiträge?
Das hängt vom Einkommen der beiden ab, wenn es da erhebliche Unterschiede gibt und der Eigenbehalt überschritten wird.
Nach der Scheidung muss sie also nicht mehr für seinen Unterhalt aufkommen! Das beruhigt mich sehr! Mit der Rente braucht man sich dann auch keine all zu großen Sorgen zu machen. Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden!
Bei einer so kurzzeitigen Ehe dürften nachehelicher Unterhalt und Rentenpunkte kein Thema sein.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

naschkatze
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von naschkatze » 19.01.2019, 14:10

Trennt sie sich von ihm, bevor er 3 Jahre mit ihr zusammen in D gelebt hat, muss er ausreisen.

Trennt sie sich von ihm nach 3 Jahren und hat er in diesem Moment eine Aufenthaltserlaubnis AE und noch keine Niederlassungserlaubnis NE bekommt er eine AE für 1 Jahr. In diesem Jahr muss er einen festen Job finden und perspektivisch seinen Lebensunterhalt LU sichern. Schafft er das, kann er hier bleiben. Schafft er das nicht muss er ausreisen sobald diese weitere AE erloschen ist.

Wenn sie arbeitet und er ist arbeitslos und sie trennt sich (egal wann) wird sie ihm vermutlich Trennungsunterhalt zahlen müssen bis zur Scheidung. Aber
nur, wenn er diesen verlangt.

Er wird nur ausgewiesen, wenn er Ausreiseaufforderungen ignoriert. Ein kluger Mensch lässt es nicht darauf ankommen, denn eine Ausweisung ist mit einer Einreisesperre verbunden, die man eben vermeiden kann, indem man freiwillig ausreist.

Justicia

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Justicia » 19.01.2019, 18:40

Hallo Lilly,

es ist ja schon eine ganze Menge erklärt wurden. Ich gehe nur auf zwei Aspekte ein.

Was war das für ein "Amt für binationale Ehen"?
Wenn es zufällig eine Beratungsstelle, womöglich noch in kirchlicher Trägerschaft, war, kannst du die Infos getrost unter "Könnte so sein, aber genaueres weiß man nicht" abheften.

Zufällig habe ich nämlich mit so etwas zu tun. In der Regel sind das Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, die wenn überhaupt nur einen sehr geringen Anteil an ausländerrechtlichen Fragen in ihrer Qualifizierung haben. Wäre es anders, wäre das die berühmte Nadel im Heuheufen.
Dann muss man auch bedenken, dass diese ja ihren Arbeitsplatz erhalten wollen. Das ist ein Paradoxon. Auf der einen Seite sind sie dazu da und werden dafür bezahlt, binationale Eheleute zu beraten, wozu es auch gehört eine Trennung/Scheidung zu begleiten, auf der anderen Seite verlieren sie aber ihre Klienten und Klientinnen, wenn die Trennung erfolgreich durchgeführt ist.
Dann müssen die Beratenden wahnsinnig auf ihre Wortwahl achten, weil sie es am Ende sind, die den Schmutz abbekommen, wenn Super-Bezzie es geschafft hat, seine Angetraute erneut mal wieder umzudrehen. Nicht die Frau ist Schuld, die eine Trennung in Erwägung zog, nicht er, weil er sich unmöglich verhalten hat, sondern die bösen Sozialfuzzies, die nur das Schlechte sehen. Das passiert immer wieder und geht sogar schon in den persönlichen, z. T. auch straflichen Bereich.
Das müssen die Betroffenen immer im Hinterkopf behalten, wenn sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Dieses Phänomen scheint auch immer stärker zu werden in den letzten Jahren.

Wenn es eine richtige Rechtsberatung mit Volljuristen war, hat es eine andere Qualität. Das glaube ich aber nicht, weil du dann diese Fragen gar nicht hier hättest stellen brauchen.

Der zweite Aspekt.
Deine Freundin möchte nicht, dass er sein Aufenthalt verliert. Du kannst dich jetzt kümmern so viel du willst, Regelungen noch und nöcher raussuchen. Sie will ihn aus was für Gründen auch immer ermöglichen, dauerhaft in Deutschland zu leben.

Sie hat dich blockiert, was mir sehr leid tut für dich. Vielleicht braucht sie einfach noch ein bisschen Zeit. Versuch nicht mit "Ich habe herausgefunden, dass dieses und jenes und du hast etwas falsch verstanden" zu argumentieren. Zeig ihr, dass sie auf dich zählen kann, du ihr keine Vorwürfe machst und ihr eine gute Freundin sein willst. Manchmal tut dann ein Gespräch gut, wo es gerade nicht um die Ehe geht. Sie wird ja 24/7 damit beschäftigt sein. Vielleicht kannst du über diese Schiene wieder zu ihr durchkommen.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Efendi II » 19.01.2019, 20:31

@Naschkatze hat das mit kurzen klaren Worten gut erklärt. Danke!
Julija hat geschrieben:
19.01.2019, 18:40
Was war das für ein "Amt für binationale Ehen"?
Was soll da den sein? Was ist das für ein "Amt", so eine Behörde gibt es doch gar nicht.
Wenn es zufällig eine Beratungsstelle, womöglich noch in kirchlicher Trägerschaft, war, kannst du die Infos getrost unter "Könnte so sein, aber genaueres weiß man nicht" abheften.
Wenn es sich, wovon ich ausgehe, um eine Beratungsstelle handelt, werden sie immer ihre Auffassung/Beratung im Sinne des Ausländers ausrichten. Denn das ist ihr Geschäft und dafür werden sie bezahlt. Eine objektive Einschätzung der Situation und eine Beratung zum Nutzen des deutschen Partners kann man von denen mE. nicht erwarten.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Justicia

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Justicia » 19.01.2019, 22:27

Lieber Effendi,

die Bezeichnung "Amt für binationale Ehen" entstammt dem Eröffnungstext. Daher habe ich gefragt, was genau damit gemeint ist.
Efendi II hat geschrieben:
19.01.2019, 20:31
Wenn es sich, wovon ich ausgehe, um eine Beratungsstelle handelt, werden sie immer ihre Auffassung/Beratung im Sinne des Ausländers ausrichten. Denn das ist ihr Geschäft und dafür werden sie bezahlt. Eine objektive Einschätzung der Situation und eine Beratung zum Nutzen des deutschen Partners kann man von denen mE. nicht erwarten.
Liest du meine Beiträge überhaupt noch?
Genau das schreibe ich doch.
Julija hat geschrieben:Dann muss man auch bedenken, dass diese ja ihren Arbeitsplatz erhalten wollen. Das ist ein Paradoxon. Auf der einen Seite sind sie dazu da und werden dafür bezahlt, binationale Eheleute zu beraten, wozu es auch gehört eine Trennung/Scheidung zu begleiten, auf der anderen Seite verlieren sie aber ihre Klienten und Klientinnen, wenn die Trennung erfolgreich durchgeführt ist.
Sehr wohl kann man eine möglichst objektive Beratung erwarten! Sollte man auch erwarten! Betroffene fühlen sich sicherer und handeln entsprechend, wenn sie von "Experten" beraten werden. Daher müssen sich diese ihrer Verantwortung bewusst sein. DAS ERWARTE ICH. Dazu gehört, dass sie entsprechend in allen Richtungen geschult werden und ihr Wissen anwenden können. Daran scheitert es wie man hier in diesem Thread sehen kann.

Efendi II
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Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Efendi II » 20.01.2019, 01:35

Julija hat geschrieben:
19.01.2019, 22:27
Lieber Effendi,
die Bezeichnung "Amt für binationale Ehen" entstammt dem Eröffnungstext. Daher habe ich gefragt, was genau damit gemeint ist.
Liest du meine Beiträge überhaupt noch?
Genau das schreibe ich doch.
Ja Du hast recht, ich hätte diesen Text aus dem Eröffnungsbeitrag nehmen müssen und nicht aus Deinem Betrag. Das war eine Schludrigkeit von mir, für die ich mich entschuldige.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Lilly13

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von Lilly13 » 20.01.2019, 10:20

Danke für die zahlreichen und sehr informativen Antworten. Ich konnte aus Zeitgründen noch nicht früher schreiben, da ich gestern und heute noch Dienst hatte...ich werde heute Abend eine Rückmeldung geben...

inner_peace
Beiträge: 206
Registriert: 17.11.2018, 11:49

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von inner_peace » 23.01.2019, 11:17

Hallo Lilly,

Du fragst: "Was geht nur in ihr vor?" - Das weiß ich natürlich auch nicht, das weiß nur sie selbst. Da ich mich in den letzten Monaten nach einer Enttäuschung auch sehr zurückgezogen habe, vermute ich, dass es evtl. bei deiner Freundin ähnlich wie bei mir sein könnte.

Sie kennt ihn schon mehrere Jahre, sie hatten schon einmal zwei Jahre Funkstille, Blitzhochzeit... All das klingt für mich so, als ob sie unbedingt diesen "angeknacksten" Traum leben wollte, auch gegen alle mahnenden Stimmen hinweg - und nun merkt sie langsam, dass sie sich verrannt hat und denkt an Trennung.

Mir geht es so, dass er sich schrecklich anfühlt, dieser "Zwischen" - Zustand, dieses Aufwachen. Ich war/bin extrem empfindlich, dachte, denke, niemand kann mich verstehen... Scham, mich so verrannt zu haben, getäuscht worden zu sein. Auf einmal traut man niemandem mehr. Man muss erst wieder sortieren, wo kann ich meiner eigenen Wahrnehmung trauen, wo muss ich aufpassen. Und dann noch diese Liebesgefühle, die sich nicht automatisch an die neue Situation anpassen wollen... Angst und weil aus der Situation auszusteigen so ein Offenbarungseid ist, auch immer wieder Zweifel, vielleicht kann ich ja doch bleiben? Und welche nächsten Schritte sind wirklich die richtigen - für mich - , was ist mir jetzt wichtig.

Was ich damit sagen will, in deiner Freundin passiert wahrscheinlich gerade ganz viel und sie ist möglicherweise gerade sehr empfindlich, labil, und muss in sich selbst erst die Kraft und Sicherheit finden, um dann äußere Schritte zu gehen.
Ich würde sie jetzt nicht drängen.
Dass sie mit dir nach der Kontaktsperre immer noch so offen gesprochen hat, zeigt doch ihr inneres Schwanken. Und wahrscheinlich ist sie eben nicht nur Dir gegenüber "schwankend". Natürlich sieht das für Dich alarmierend aus, ist es auch, und Du willst helfen, willst intervenieren, aber in dem Zustand kann sie gerade das zurückdrängen in ihre Ehe. Ich glaube, sie braucht Dein Vertrauen und Deine Geduld, dass Du für sie da bist, wenn sie bereit ist - und Deinen klaren Blick.

Lieben Gruß,
IP

brighterstar007

Re: Angst um meine Freundin

Beitrag von brighterstar007 » 27.01.2019, 00:29

Hi,
Ich glaube, mit dem "Amt" für bi-nationale Ehen ist eher ein Club oder Verein gemeint.
Ob man/frau dort Ausländerrechtlich kompetente Auskünfte erhalten kann, bezweifele ich -
Es sei denn sie beschäftigen eine/n Fachanwalt/in für Ausländerrecht.

Ansonsten kann frau im digitalen Zeitalter auch Begriffe wie : Ehe mit einem Nicht-EU
Bürger, Aufenthaltsstatus, Bedingungen fuer Aufenthaltstitel, Trennung, Scheidung etc.
Recherchieren.

Liebe Grüße Brighterstar

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