Anzeige wegen Erschleichung deutscher Staatsangehörigkeit

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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momo456
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Beitrag von momo456 » 30.06.2008, 00:35

Hallo meine Lieben,

meiner Meinung nach verhält es sich wie folgt:

Wenn man aus einem Land kommt, das seinen Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, nehmen die deutschen Behörden die Mehrstaatigkeit hin. Dies ist bereits gesetzlich geregelt und stellt somit keine Straftat dar.
Es steht jedem Erdenbürger frei, zu arbeiten wo er möchte.
Selbst eine Niederlassungserlaubnis erlischt erst, wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält.
Im Einbürgerungsverfahren muss man unterschreiben, das man sich um eine Entlassung der bisherigen Staatsangehörigkeit bemüht hat, mehr nicht. (Tunesien erübrigt sich dies aber, siehe oben).
Anzeige hat sich somit erledigt.

Lieben Gruß,
momo
Du bist zu schnell gelaufen für dein Glück. Nun, da du müde wirst und langsam gehst, holt es dich ein.
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Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger...
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naschkatze
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Beitrag von naschkatze » 30.06.2008, 13:00

Hallo ,

ehe jemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, muss schon einiges passieren. Ich glaube nicht, dass so eine "Kleinigkeit" reicht. Irgendjemand hat vor ein paar Monaten unten genannten Beitrag hier im Forum eingestellt. Paßt auch zum Thema:


"Welt Online" vom 15.02.2008

Eingebürgerte behalten trotz Täuschung Pass
Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Berliner mit ausländischen Wurzeln ihren deutschen Pass endgültig zugesprochen. Einer der Betroffenen hatte bei der Einbürgerung die Zweitfrau verschwiegen.

Staat zahlt Unterhalt für Frauen von Polygamisten
Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen "zeitnah" zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07)

Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings - wie schon die Karlsruher Richter - nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an.

Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.


Gruß Naschkatze

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 30.06.2008, 16:00

Das gilt wohl nicht nur für Deutschland. Auch hier in der Schweiz stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht gesetzlich geregelt werden soll, wann einem "Papierlischweizer" der Pass wieder aberkannt werden soll.

Ich bin - das wissen hier sicher alle - sehr li(e)beral, aber auch für mich hat alles seine Grenzen. Wenn sich jemand seinen Aufenthalt mit Lügen und Betrügen erschleicht, sollte die gesetzliche Möglichkeit bestehen, den Pass wieder einzukassieren und der Delinquent sollte lebenslang des Landes verwiesen werden.

Ich weiss von Marokanern hier in der Schweiz, die sich als "Palästinesische Flüchtlinge" ausgeben/ausgegeben haben und alles so gut durchorganisiert, dass sie als Asylanten hier anerkannt wurden. Auch da bestand im Nachhinein keine Möglichkeit mehr, diesen den Status abzuerkennen.

Wenn bei einer Scheinehe klar die Beweise erbracht werden, ab zurück nach Hause mit dem ausländischen Part und der Schweizer Part gehört entsprechend bestraft - wohlverstanden bei einer "einvernehmlichen" Scheinehe.
Bei Bezness finde ich sollte man auch damit beginnen, dass wenn der Tatbestand Bezness bewiesen ist, ab zurück nach Hause.

Dabei finde ich aber immer noch, dass ein ehrlicher Wirtschaftsflüchtling seine Chance bei uns bekommen sollte.

Tabby

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 30.06.2008, 17:10

@Tabby,

wenn das Schule macht, dann haben wir plötzlich Millionen von ehrlichen Wirtschaftsflüchtlingen ...

LG Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Leo
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Registriert: 29.03.2008, 16:33

Beitrag von Leo » 30.06.2008, 20:03

naschkatze hat geschrieben:Hallo ,

ehe jemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, muss schon einiges passieren. Ich glaube nicht, dass so eine "Kleinigkeit" reicht. Irgendjemand hat vor ein paar Monaten unten genannten Beitrag hier im Forum eingestellt. Paßt auch zum Thema:


"Welt Online" vom 15.02.2008

Eingebürgerte behalten trotz Täuschung Pass
Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Berliner mit ausländischen Wurzeln ihren deutschen Pass endgültig zugesprochen. Einer der Betroffenen hatte bei der Einbürgerung die Zweitfrau verschwiegen.

Staat zahlt Unterhalt für Frauen von Polygamisten
Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen "zeitnah" zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07)

Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings - wie schon die Karlsruher Richter - nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an.

Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.


Gruß Naschkatze
Hallo Naschkatze,

eigentlich ist so etwas ja unglaublich, da erschleicht sich jemand die deutsche Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben, und man billigt dieses Verhalten, indem dies keine Folgen für die Personen hat, welche uns belügen. Mich würde mal interessieren, was diese Fälle den deutschen Steuer-und Beitragszahler an Geld (z.B. Sozialleistungen) gekostet haben. Außerdem wird durch solche Urteile ein Signal ausgesendet, nämlich das, dass wir es in Ordnung finden, wenn man uns täuscht.

Grüße

Leo
"Wenn der Wind der Erneuerung weht, dann bauen die einen Menschen Mauern und die anderen Windmühlen." (Chinesisches Sprichwort)

Geschlecht von Leo: Bild

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 01.07.2008, 10:27

Alexa-Gabrielle hat geschrieben:@Tabby,

wenn das Schule macht, dann haben wir plötzlich Millionen von ehrlichen Wirtschaftsflüchtlingen ...

LG Alexa-Gabrielle
Liebe Alexa

Das ist mir doch auch klar, deshalb wird es nie soweit kommen ....

Trotzdem, wenn ich hier in der Schweiz sehe was mit legalen Einwanderungen abgeht, sich von Jahr zu Jahr steigert, immer mehr gut ausgebildete SchweizerInnen auf der Strecke bleiben wegen der Einwanderer, bin ich halt doch der Meinung, dass ein Wirtschaftsflüchtling mir weniger schadet resp. mir/uns in dem Sinne keine Arbeit wegnimmt, im Vergleich zu der (vor allem auch) akademischen Einwanderungswelle.

OK, sorry, off topic.

Tabby

nico
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Registriert: 01.04.2008, 07:32

Beitrag von nico » 02.07.2008, 10:00

Am Montag war ich bei der Behörde und hatte das Thema Namensänderung von meinem Sohn und die Dame dort hat mir auch einiges erzählt in Bezug auf unsere lieben Tunesischen Mitbürger.

Wenn mein Bezzi jetzt hingeht und eingebürgert werden möchte, wird der Antrag bearbeitet und weil er "nichts verbrochen" hat wird dem Antrag stattgegegeben. Die Dame zieht seinen TN-Pass ein und er holt sich ihn bei der Botschaft wieder. Die Behörden wissen das, aber sie können (wollen) nichts dagegen tun.

Anzeige nicht unbedingt sinnvoll. Es muss sich hier in D einiges Grundlegend ändern und ich hoffe, dass unsere Generation das noch miterlebt.

LG Nico

anna13
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Beitrag von anna13 » 02.07.2008, 14:34

Nur nebenbei:

Auch Italien entläßt seine Staatsbürger nicht, somit bleibt man Italienischer Staatsbürger auch wenn man in D eingebürgert wird.
Gilt also nicht nur für Tunesien :!:

LG
Anna
LG
Anna

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Alexia
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Beitrag von Alexia » 02.07.2008, 14:46

Anna, da müßte sich aber was geändert haben.
Mein erster Mann hatte nur die deutsche Staatsbürgerschaft - obwohl er vormals aus den anektierten Gebieten stammte
Gemeinsam sind wir stark!

anna13
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Beitrag von anna13 » 02.07.2008, 16:35

Nein liebe Alexia,

es hat sich da nichts geändert. Die deutschen Behörden schicken den ausländischen Paß (indiesem Falle italienisch) and die Botschaft zurück. Der Betreffende kann dann zur Botschaft gehen und seinen Paß zurückverlangen.
Die meisten Italiener, die ich kenne haben doppelte Staatsbürgerschaft, die ja von Italien anerkannt ist.

LG
Anna
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Anna

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Aissa
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Beitrag von Aissa » 04.07.2008, 10:37

Die Regelung mit den EU Ländern ist doch sowieso so, dass man seine Staatsangehörigkeit behalten kann, wenn man eine andere (EU Land) annimmt. Von daher ist das mit Italien doch klar. Aber ich glaube, das ist erst seit ein paar Jahren so geregelt.

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