Scheidung

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Franconia
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 11:43

@ Kati

ich halte es für Riskant einfach abzuwarten.
Auch wenn er nicht nach D kommt, die Ehe existiert - und ist auch in D gültig!

Selbst von TN aus kann er z. B. Unterhalt einfordern und mit jedem Jahr, dass diese nicht gelebte Ehe weiter besteht hat er auch mehr Anspruch auf Versorgungsausgleich (Rentenpunkte).
Außerdem ist er als Ehemann erbberechtigt und das zu einem nicht unerheblichen Teil.

Ich kann nur zu einer Scheidung raten, auch wenn keine neue Ehe geplant ist. Denn selbst wenn man diese existierende Ehe jetzt nicht bemerkt, das böse Erwachen kann auch noch in ein paar Monaten oder Jahren kommen, wenn man meint, man könnte alles aussitzen.

Bei einer Scheidung in TN bitte beachten, dass eine ausl. Scheidung hier in D nicht so einfach gültig ist (im Gegensatz zu einer rechtskräftigen Eheschließung). Die ausl. Scheidung muss in D erst noch vom Gericht anerkannt werden, damit man auch hier als geschieden gilt.
Dazu müssen dann sämtliche Papiere übersetzt, beglaubigt, legalisiert werden, was zum einen wieder einen zeitlichen Aufwand bedeutet und auch nicht unerhebliche Kosten verursacht.

Bleibt zu überlegen ob da eine Scheidung in TN so sinnvoll, schneller und billiger ist. Denn als dt. StA kann man sich natürlich hier in D scheiden lassen, auch dann wenn der ausl. Partner nie in D gelebt hat oder nicht mehr hier lebt.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 12:00

@ sun_flower

eine im Ausland geschlossen Ehe muss hier nicht registriert oder nachbeurkundet sein, um hier in D gültig zu sein.
Wurde eine Ehe im Ausland geschlossen und ist dort rechtlich gültig, dann ist sie auch in D automatisch gültig - mit allen Folgen.
Selbst wenn der ausl. Partner nicht in D lebt, er kann aufgrund der rechtlich gültigen Ehe Anspruch auf Unterhaltszahlungen stellen, hat im Falle einer Scheidung Anspruch auf Versorgungsausgleich (der mit jedem Jahr Ehe steigt!) und ist als Ehegatte erbberechtigt sollte dem dt. Partner etwas passieren.

Es mag zwar auf den ersten Blick praktisch sein alles laufen zu lassen und nur die Einreise des ausl. Partneres nach D zu unterbinden, aber langfristig ist es weder praktisch noch billig.

Was, wenn du einen Mann kennen lernst und von dem schwanger wirst?
Du bist verheiratet und dein Ehemann, auch wenn er 1000 km weit weg lebt, gilt vor dem Gesetz als rechtmäßiger Vater das Kindes (auch wenn er es praktisch nicht sein kann). Um das zu korrigieren braucht es dann wieder ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Was wenn dir etwas passiert (was natürlich niemand hofft). Aber als dein Ehemann hat er, selbst wenn du ihn aus deinem Testament ausschließt, Anspruch auf seinen Pflichtteil. Deine Erben werden sich bestimmt freuen wenn sie wegen ihm zum einen weniger bekommen und zum anderen evtl. sogar noch vor Gericht müssen um ihn komplett aus der Erbschaft auszuschließen.

Was, wenn ihm etwas passiert?
Er kann dich erst mal normal um Geld anhauen (wie bei Bezzi halt üblich), aber er kann auch über ein dt. Gericht gehen und von dir Unterhalt einfordern um z. B. seine Klinikkosten oder ggf. seinen Lebensunterhalt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (z. B. nach einem Unfall o.ä.) zu decken.

Nicht immer ist das, was auf den ersten Blick am einfachsten erscheint auch die beste Lösung wenn man auch langfristige Dinge im Auge behält.
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Anaba
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Re: Scheidung

Beitrag von Anaba » 19.08.2015, 12:09

Dem was Franconia schreibt, gibt es nichts hinzuzufügen.
In dieser Situation würde ich auf jeden Fall die Scheidung
in D vornehmen.
Da spielt es dann auch keine Rolle, dass es ein paar Euro kostet.
Gerade weil ein tunesischer Anwalt schwer zu finden ist, weil man vor Gericht
nicht alles, bzw meist gar nichts versteht und weil man als Ausländerin dort nicht
die besten Karten hat.
Es mag Ausnahmen geben, aber das ist Glückssache.
Für mich wäre es in erster Linie wichtig abzuschließen und wieder frei zu sein
Letztendlich ist vermeintlich billig oft teurer.
Liebe Grüße
Anaba

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Zwoelfe
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Re: Scheidung

Beitrag von Zwoelfe » 19.08.2015, 12:21

Oh Mannohmann , der Griff ins Klo - wie gut , das es dieses Forum hier gibt .

Ich hätte das nämlich auch laufen lassen , frei nach dem Motto : hier in Deutschland bin ich ja nicht verheiratet - was das an rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht - das hätte ich nicht gedacht und ohne Informationen wie die hier im Thread wäre ich auf die meisten Tatsachen durch pures Nachdenken jetzt auch nicht gekommen .

Immer wieder danke an das Forum .

Zwoelfe
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Franconia
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 13:04

Liebe 2-Elfe,

mach dir nichts draus, denn die rechtliche Tragweite, die eine im Ausland geschlossene Ehe in D hat, ist leider nur wenigen bewusst, vor allem wenn er ausl. Partner nicht in D lebt bzw. gar nicht geplant ist diesen hier her zu holen.

Das es nach einer Heirat im Ausland möglich ist den ausl. Partner per FZF nach D zu holen, das ist wohl allgemein bekannt, aber über das, was über eine FZF hinaus geht machen sich die wenigsten Gedanken.

Um mal bei dem Rat alles "laufen zu lassen und ihn nicht her holen" gepaart mit einer Schwangerschaft von einem neuen Partner zu bleiben ein Szenario, das wohl kaum einer Frau in den Sinn kommt, die so handelt.

Sie verheiratet mit Ali, will ihn nicht hier haben also sagt sie der AHB bzw. der AV, sie hat nicht die Absicht die Ehe in D zu leben. Als Folge bleibt Ali in Timbuktu.
Da sie nicht willens ist das Geld in eine Scheidung zu investieren (oder es auch nicht hat), lässt sie alles so laufen und verhält sich als wäre sie nicht verheiratet, da Ali ja nicht da ist. Evtl. weiß auch niemand (nicht mal aus ihrem engsten Umfeld) von der Hochzeit mit Ali.
Dann lernt sie hier Klaus-Dieter kennen, verguckt sich in ihn, landet mit ihm im Bett und wird schwanger.
Für sie und auch für Klaus-Dieter ist klar, Klaus-Dieter ist der Vater.
Pech gehabt! Vater ist vor dem Gesetz Ali, denn mit dem ist sie verheiratet und es interessiert den Gesetzgeber nicht, dass Ali gar nicht der Vater sein kann, da sie mit ihm zum Zeitpunkt der Zeugung nicht zusammen war.
Jetzt geht das Gerenne los, die Vaterschaft von Ali muss angefochten und dann, wenn das erfolgreich war, von Klaus-Dieter anerkannt werden. Erst dann gilt Klaus-Dieter auch vor dem Gesetz als Vater.
Das alles dauert aber (und kostet!).
Ali hingegen hat über Umwege getrommelt bekommen, dass seine Frau schwanger ist (bzw. ein Kind bekommen hat) und er, der nicht auf den Kopf gefallen ist, weiß was für ihn zu tun ist.
Er beantragt flugs eine FZF zum dt. Kind und da er rechtlich gesehen der Vater ist, bekommt er sein Visum und kann endlich nach D einreisen (dafür sind natürlich bestimmte Unterlagen nötig, aber Ali weiß wie er sie, notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts, bekommt)

Hier angekommen steht er mit leeren Händen da und geht deswegen zum Jobcenter und beantragt ALG2 (steht ihm als Vater eines dt. Kindes zu). Das Jobcenter hingegen schwimmt nicht im Geld und denkt sich, moment, der ist doch verheiratet und damit ist die Frau unterhaltspflichtig. Schwupps hat die Frau eine Zahlungsaufforderung in der Post in der sie doch bitte dem Jobcenter das Geld zurück zahlen soll, dass dieses vorgestreckt hat.
Dazu hat Ali hier inzwischen auch ein paar Landsleute kennen gelernt und die beraten ihn in allen Dingen und schon hat sie die nächste Zahlungsaufforderung im Briefkasten - dieses mal von einem Anwalt, denn Ali fordert Trennungsunterhalt von ihr.

Alles was mit der Vaterschaft zu tun hat zögert Ali selbstverständlich hinaus da sein Aufenthalt davon abhängt und Kindesunterhalt zahlt er keinen da er kein Geld hat. Aber er freut sich darüber, dass Frau alles hat laufen lassen und er jetzt auf ihre Kosten (und die der Allgemeinheit) hier sein kann.

Frau hingegen steht vor einem Berg von Problemen, die sie aufdröseln muss und die sie nicht hätte, wenn sie sich nicht wie Helmut Kohl verhalten hätte - alles aussitzen.


Wie gesagt, ein fiktives Szenario, aber aufgrund der dt. Gesetzeslage durchaus denkbar und möglich.

Daher mein dringender Rat an alle Frauen:
Wenn ihr eure Ehe als gescheitert anseht und diese Ehe niemals leben wollt (egal ob hier oder in der Heimat des Partners), dann lasst euch scheiden. Das geht auch in D, selbst dann wenn der ausl. Partner nie hier gelebt hat. (Rom-III-Verordnung).
Es dauert zwar ggf. etwas länger, da es eine Scheidung in Abwesenheit ist und alle Unterlagen dem ausl. Part erst zugestellt werden müssen, aber besser als aussitzen oder laufen lassen ist es immer.
Und auch wenn es ggf. teurer ist als eine Scheidung im Ausland, hier in D liegt dt. recht zugrunde das keine Frau nur wegen ihres Geschlechts benachteiligt.
Außerdem gibt es hier Beratungshilfe und später Prozesskostenhilfe, wenn ihr wenig Einkommen habt. Im Ausland müsst ihr alle Kosten selbst tragen und die oft schon als Vorkasse, damit überhaupt einer den Finger rührt. Der Erfolg ist dann aber genau so fraglich wie der zeitliche Rahmen oder die Gesamtkosten.
Nicht zu vergessen, auch wenn die Scheidung im Ausland durch ist, sie muss hier erst noch anerkannt werden was wieder Zeit und Geld kostet, denn bis das erledigt ist geltet ihr in D weiter als verheiratet (mit allen rechtlichen Folgen)
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Nilka
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Re: Scheidung

Beitrag von Nilka » 19.08.2015, 13:29

Amely hat geschrieben:OT
liebe Nilka,
Bitte verzichte in Zukunft auf das Verlinken dieser Fotos - wir alle müssen uns daran halten.
Liebe Amely,
Botschaft angekommen.
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

Zwoelfe
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Re: Scheidung

Beitrag von Zwoelfe » 19.08.2015, 13:45

OT
Franconia hat geschrieben:Liebe 2-Elfe,
Frankonia , heute bist Du enorm in Form ... ich geb`s zu , ich mußte mir ein wenig das Gehirn verrenken ... 2-Elfe = Zwo - Elfe ... gnihihi ...

12e
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Franconia
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 14:42

Zwoelfe hat geschrieben:OT
Franconia hat geschrieben:Liebe 2-Elfe,
Frankonia , heute bist Du enorm in Form ... ich geb`s zu , ich mußte mir ein wenig das Gehirn verrenken ... 2-Elfe = Zwo - Elfe ... gnihihi ...

12e
das ist, wenn auch oT, sogar noch ausbaufähig liebe 2-11-e :mrgreen:
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Qisma
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Re: Scheidung

Beitrag von Qisma » 19.08.2015, 15:23

Franconia hat geschrieben:@ sun_flower

Was, wenn ihm etwas passiert?
Er kann dich erst mal normal um Geld anhauen (wie bei Bezzi halt üblich), aber er kann auch über ein dt. Gericht gehen und von dir Unterhalt einfordern um z. B. seine Klinikkosten oder ggf. seinen Lebensunterhalt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (z. B. nach einem Unfall o.ä.) zu decken.
Liebe Franconia, muss er dafuer nicht erst einmal nachweisen, dass er selber keine Ruecklagen, erspartes bzw. Besitz hat?
Was dir in der Aussenwelt begegnet, ist nur eine Reflektion deiner inneren Welt.

Franconia
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 15:35

Qisma hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben:@ sun_flower

Was, wenn ihm etwas passiert?
Er kann dich erst mal normal um Geld anhauen (wie bei Bezzi halt üblich), aber er kann auch über ein dt. Gericht gehen und von dir Unterhalt einfordern um z. B. seine Klinikkosten oder ggf. seinen Lebensunterhalt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (z. B. nach einem Unfall o.ä.) zu decken.
Liebe Franconia, muss er dafuer nicht erst einmal nachweisen, dass er selber keine Ruecklagen, erspartes bzw. Besitz hat?
Theoretisch ja, aber wie soll das praktisch funktionieren.
Es wird getrickst und verschoben, überschrieben oder zum Schein veräußert/verloren, etc.
Es ist in so einem Fall wie z. B. bei den Sozialhilfeempfängern aus diversen osteuropäischen Staaten. Hier sind sie Mittellos und bekommen Sozialleistungen, in der Heimat haben sie ein (oder sogar mehrere) Haus + Auto + etcpp. Für den dt. Staat schwer bis gar nicht zu ermitteln, da zwischen vielen Ländern keine Übereinkunft besteht, dass von Amts wegen Auskunft über ausl. Vermögen erteilt werden muss.

Für den dt. Staat ist schwer bis unmöglich da Licht ins Dunkel zu bringen, festzustellen ob die geschilderten Tatsachen der Wahrheit entsprechen, vorgelegte Dokumente echt oder gefälscht sind.
Also heißt es im Zweifel für den Hilfesuchenden, denn man kann einen Menschen schlecht am ausgestreckten Arm verhungern lassen.

Selbst wenn der dt. Part nachweislich belegen kann, dass höhere Geldsummen an den ausl. Part geflossen sind und er von diesem Geld längere Zeit gut leben kann (könnte), bedeutet dies noch lange nicht, dass von dem Geld noch was da ist und keine Bedürftigkeit besteht.
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Dreamland
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Re: Scheidung

Beitrag von Dreamland » 19.08.2015, 16:25

Meine Scheidung in Abwesenheit hat sich fast über 1 Jahr gezogen bis das Urteil gesprochen wurde.
Dazu kam das ich die Anerkennung in mein Heimatland und in das Land wo ich geheiratet habe schicken musste
(Übersetzung in die jeweilige Sprache inklusive Notarbeglaubigung etc.)

Sag deiner Freundin das sie das bitte nicht schleifen lassen soll!!!!!!!!
Je länger sie wartet umso komplizierter wird es!!

Gruss

Dreamland
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Re: Scheidung

Beitrag von Dreamland » 19.08.2015, 16:31

Achso, Dokumente bzw Unterlagen wurden meinem Ex-Partner nicht ausgehändigt - da er in meinem Fall der "Scheidung in Abwesenheit" nicht auffindbar war!
Es wurde 3mal (!) in dem Amtsblatt veröffentlicht und er hatte gewisse Fristen sich zu äussern bzw Einspruch zu erheben.
Danach ging es nochmal vor Gericht - Aussage unter Eid usw.
Urteilsverkündung im Amtsblatt und nach einer 3-4 wöchigen Frist war ich geschieden!!! :D

Qisma
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Re: Scheidung

Beitrag von Qisma » 19.08.2015, 16:43

Franconia hat geschrieben:
Qisma hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben:@ sun_flower

Was, wenn ihm etwas passiert?
Er kann dich erst mal normal um Geld anhauen (wie bei Bezzi halt üblich), aber er kann auch über ein dt. Gericht gehen und von dir Unterhalt einfordern um z. B. seine Klinikkosten oder ggf. seinen Lebensunterhalt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (z. B. nach einem Unfall o.ä.) zu decken.
Liebe Franconia, muss er dafuer nicht erst einmal nachweisen, dass er selber keine Ruecklagen, erspartes bzw. Besitz hat?
Theoretisch ja aber wie soll das praktisch funktionieren?

Dankeschoen fuer deine Antwort.
Weisst du vielleicht auch, ob das auch fuer deutsche Frauen gilt, die gar nicht in D leben und Ihr Einkommen im Ausland erhalten?
Was dir in der Aussenwelt begegnet, ist nur eine Reflektion deiner inneren Welt.

moonlight
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Re: Scheidung

Beitrag von moonlight » 19.08.2015, 16:59

Liebe Franconia,

mir gehen in diesem Forum immer wieder die Lichter auf.

Ich hatte mich auch in (seiner) Abwesenheit vor einem deutschen Gericht scheiden lassen, das war bereits Ende der 90er. Trotz gutem Job seinerseits in Marokko und obwohl die Ehe schon nach kurzer Zeit am Ende war hatte er sich gegen die Scheidung gesträubt bis zum geht-nicht-mehr. Zum Beispiel die Scheidungsunterlagen kamen zurück mit dem Vermerk "unzustellbar, Empfänger unbekannt verzogen" ... obwohl er nachweislich unter dieser Adresse aufzufinden war und z.B. die Post seines Arbeitgebers ihn problemlos erreichte. Er hatte einige Tricks auf Lager, "Zeit gewinnen" war seine Devise.

Ich war schon fast soweit "mürbe", dass ich die Sache hätte "laufen lassen". Es gab damals keinen anderen Mann, Kinder waren gedanklich erstmal weit weg ... also keine Eile. Dachte ich. Zum Glück hatte ich eine Anwältin, die hartnäckig war und mich überzeugte, die Angelegenheit sauber zu Ende zu bringen, und zwar JETZT. Und tatsächlich kam er auf den letzten Metern mit so Themen wie Rentenausgleich, Trennungsunterhalt, etc um die Ecke. Er war/ist nicht blöd und hatte sich informiert.

Die Geschichte ist schon fast 20 Jahre her und die Bezzis sind seither nicht dümmer geworden. Ich kann nur jeder Frau raten, sobald die Beziehung zu Ende ist, auch schnellstmöglich die Papiere in Ordnung zu bringen. Geht zu einem Anwalt, lasst Euch beraten!

Das Szenario, das Du hier gezeichnet hast, toppt jede Vorstellung.

LG
moonlight

kati3366
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Re: Scheidung

Beitrag von kati3366 » 19.08.2015, 17:04

Um vor einem deutsche Gericht Ansprüche durchzusetzen muß er erstmal einen Anwalt bezahlen können. PKH gibt es nicht für im Ausland ansässige Personen.
Und Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten sind in D. nicht unbegrenzt. D.h. fie Fauer der GELEBTEN Ehe wird dabei berücksichtigt.
Und diese Ehe wurde nicht gelebt.

Einziges Argument wären spätere Kinder. Aber für FZF zum Kind muß die Zahlungsbereitschaft des Vaters gegeben sein.
Kümmert er sich nicht finanziell und tatsächlich um "sein" Kind, dann ist es schnell vorbei mit dem Aufenthalt.
Erst Recht wenn die Mutter die Vaterschaft verneint.
Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!

Franconia
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 17:09

Dreamland hat geschrieben:Achso, Dokumente bzw Unterlagen wurden meinem Ex-Partner nicht ausgehändigt - da er in meinem Fall der "Scheidung in Abwesenheit" nicht auffindbar war!
Es wurde 3mal (!) in dem Amtsblatt veröffentlicht und er hatte gewisse Fristen sich zu äussern bzw Einspruch zu erheben.
Danach ging es nochmal vor Gericht - Aussage unter Eid usw.
Urteilsverkündung im Amtsblatt und nach einer 3-4 wöchigen Frist war ich geschieden!!! :D
Erst erfolgt ein Zustellungsversuch (wenn die Adresse bekannt ist) und wenn das nicht geht, dann erfolgt eine öffentliche Zustellung. So wie du geschrieben hast wird es im Amtsblatt veröffentlicht und beim zuständigen Gericht ausgehängt. Kommt dann, nach Einhaltung der Fristen, keine Antwort von ihm geht alles seinen Gang.

Mit deiner Scheidungsdauer von einem Jahr hattest du bei Scheidung in Abwesenheit viel Glück. Meist sagt man, dass sich so ein Procedere ca. 2 bis 3 Jahre hinziehen kann.
Aber selbst diese lange Verfahrensdauer sollte keinen davon abhalten die Scheidung anzugehen. Je länger eine Ehe dauert, desto teurer wird sie im Nachhinein.
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 17:17

kati3366 hat geschrieben: Einziges Argument wären spätere Kinder. Aber für FZF zum Kind muß die Zahlungsbereitschaft des Vaters gegeben sein.
Kümmert er sich nicht finanziell und tatsächlich um "sein" Kind, dann ist es schnell vorbei mit dem Aufenthalt.
Erst Recht wenn die Mutter die Vaterschaft verneint.
Kati, mit dem "sich kümmern" hast du Recht bezüglich seines Aufenthalts, aber was die Zahlungsverpflichtung bzgl. Kindesunterhalt betrifft liegst du leider daneben.
In diesem Fall müssten ganz viele ausl Väter dt. Kinder D wieder verlassen, da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wollen oder können - aber ihnen passiert von ausländerrechtlicher Seite nichts.
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Re: Scheidung

Beitrag von Franconia » 19.08.2015, 17:24

Qisma hat geschrieben: Dankeschoen fuer deine Antwort.
Weisst du vielleicht auch, ob das auch fuer deutsche Frauen gilt, die gar nicht in D leben und Ihr Einkommen im Ausland erhalten?
@ Qisma,
es kommt immer auf das Land an, ob Informationen von Amtswegen weiter gegeben werden (dürfen) und ob dies dann auch für jemanden, der im Ausland lebt, Konsequenzen hat.
Innerhalb der EU ist es meines Wissens nach für die Behörden relativ einfach die gewünschten Infos zu bekommen, außerhalb der EU hängt es damit zusammen ob zwischen den betreffenden Ländern ein Abkommen besteht.

Dann hängt es davon ab woher das Einkommen kommt, d.h. ob du es im Ausland von einem ausl. Arbeitgeber bekommst oder ob du von einem dt. Arbeitgeber entsandt wurdest oder eine dt. Rente im Ausland beziehst.
In den letzten beiden Fällen sollte es für ein dt. Gericht machbar sein auf diese Infos zuzugreifen und sie auch entsprechend zu verwerten.
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Re: Scheidung

Beitrag von Dreamland » 19.08.2015, 18:03

Hallo Franconia,

Ich weiss nicht ob es in D genauso ist.
Ich habe in einem EU-Land geheiratet und mich in einem anderen EU-Land scheiden lassen.
Wahrscheinlich gibt es Unterschiede innerhalb der Länder wie sie das handhaben.

Richtig - wenn kein " Wiederruf " von seiner Seite aus kommt-geht nach Einhaltung der Fristen alles seinen Gang.(so war es in diesem EU-Land)
Der Aufenthalt von meinem Exmann war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Ausserdem hatte ich einen sehr guten Anwalt (was aber auch sehr teuer war).

Ich kann nur raten - so schnell wie möglich zu einem Anwalt zu gehen und sich beraten lassen!!

Qisma
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Re: Scheidung

Beitrag von Qisma » 19.08.2015, 19:28

Franconia hat geschrieben:
Qisma hat geschrieben:
@ Qisma,
es kommt immer auf das Land an, ob Informationen von Amtswegen weiter gegeben werden (dürfen) und ob dies dann auch für jemanden, der im Ausland lebt, Konsequenzen hat.
Innerhalb der EU ist es meines Wissens nach für die Behörden relativ einfach die gewünschten Infos zu bekommen, außerhalb der EU hängt es damit zusammen ob zwischen den betreffenden Ländern ein Abkommen besteht.

Dann hängt es davon ab woher das Einkommen kommt, d.h. ob du es im Ausland von einem ausl. Arbeitgeber bekommst oder ob du von einem dt. Arbeitgeber entsandt wurdest oder eine dt. Rente im Ausland beziehst.
In den letzten beiden Fällen sollte es für ein dt. Gericht machbar sein auf diese Infos zuzugreifen und sie auch entsprechend zu verwerten.
Danke Franconia. In dem Fall ist es ausserhalb EU und ein ausl. Arbeitgeber.
Was dir in der Aussenwelt begegnet, ist nur eine Reflektion deiner inneren Welt.

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