Angst,Verzweiflung und Schmerz

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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kati3366
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von kati3366 » 02.07.2016, 06:28

lunaverde hat geschrieben:Eine Geburtsurkunde kann er als Ehemann beim Standesamt erhalten, das die Geburt beurkundet hat. Du brauchst sie ihm also nicht zu geben (wieso auch solltest du die Urkunde für ihn besorgen?), kannst aber auch nicht verhindern, dass er sie bekommt. Insofern ist es auch nicht sinnvoll, sich unterschreiben zu lassen, dass er die Urkunde nur für bestimmte Zwecke benutzt. Er kann sich sowieso jederzeit selber eine besorgen.
Das kann sie mit einem Anruf verhindern. Habe ich damals auch so gemacht. Mit dem Hinweis auf eventuelle Urkundenfälschung im Ausland.
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kati3366
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von kati3366 » 02.07.2016, 06:32

Dresche hat geschrieben:Noch eine Frage an Kati. Was könnte er denn mit der Geburtsurkunde noch so alles anstellen?
Mit ein wenig Talent könnte er sich Vollmachten ausstellen, Dokumente fälschen, Kredite aufnehmen etc..
Darum müßte er mir das damals unterschreiben. Bzw meiner Mutter.

Wenn er die Urkunde dann noch für andere Zwecke benutzt hätte, wäre das auch in TN strafbar.

Da Du selber wenig hast, würde ich Dir zu einer Scheidung in D. raten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Und wenn Du der ABH die Trennung mitteilst nützt ihm auch ein Zeitgewinn nichts. Nicht die Ehedauer ist entscheidend für die NE, sondern die Dauer der "gelebten" Ehe. Und das ist ja bei Euch vorbei.
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Franconia
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Franconia » 02.07.2016, 09:09

Hallo Dresche,
Dresche hat geschrieben: Dann ging alles ganz schnell ,Polizei und einstweilige Verfügung. Er verschwand nach Österreich und dann ging er zurück nach Tunesien. Ein halbes Jahr später war er wieder da.
Als er damals verschwunden ist, hast du ihn da abgemeldet (oder er sich selbst)?
Denn das AufenthG besagt, wer 6 Monate oder länger ins Ausland geht (egal ob EU oder Drittland) verliert seine AE, sofern er sich nicht vorher bei der AHB um eine Bescheinigung kümmert das die AE nicht erlischt.

Sollte er also über 6 Monate weg gewesen sein, dann hätte er für eine Wiedereinreise normalerweise ein Visa (FZF oder auch für einen anderen Zweck) benötigt, falls er das nach über 6-monatiger Abwesenheit aus D nicht hatte stellt sich (mir) die Frage, ob seine Einreise und auch sein nachfolgender Aufenthalt überhaupt legal waren.
(War er insgesamt weniger als 6 Monate im Ausland, dann trifft o.g. natürlich nicht zu)

Dresche hat geschrieben:Ich weiß auch noch nicht ob er in D bleiben kann da sein Visum im Januar 2017 ausläuft. Ob er ein Visum auf Dauer bekommt erfahren ich nächste Woche von der ALB.
Erst mal, er hat kein Visum sondern eine AE. Ein Visum hatte er nach eurer Heirat zur Einreise, mit der Meldung nach der Einreise bei der AHB hat er dann eine AE bekommen.

Zum Zweiten, eine Trennung als solche führt nicht automatisch und auch nicht umgehend dazu, dass er seine AE verliert. Wie schnell eine AHB da reagiert, ob sie die AE verkürzt oder auslaufen lässt, das liegt in deren Ermessen.
Versöhnt ihr euch wieder bevor die AHB handelt und teilt dies dann auch der AHB mit, dann besteht auch die AE weiter und es besteht von Seiten der AHB kein Grund mehr den Aufenthalt zu verkürzen oder ihn zur Ausreise aufzufordern.

Allerdings fängt bei einer Trennung und nachfolgender Versöhnung die Zeit, die für einen eigenständigen Aufenthalt (NE) nötig ist (3 Jahre gelebte Ehe in D), mit dem Tag der Versöhnung wieder bei Null an zu laufen.
Gibt es mehrere Trennungen und Versöhnung, dann fängt die Zeit nach jeder Versöhnung erneut an zu laufen und alles was davor an guter gemeinsamer Ehezeit war, ist für die Behörde irrelevant.

Wenn ich jetzt grob überschlage...
Heirat 2013, Trennung 2014, dann erst Ausland und danach Leben bei seinem Kumpel, bedeutet vermutlich ihr habt euch irgendwann in 2015 wieder versöhnt.
Damit hätte er jetzt gegenüber der AHB erst ca. 1 Jahr gelebter Ehe in D (plus/minus ein paar Wochen oder Monate) vorzuweisen (von 2015 bis 2016) - und das reicht bei weitem nicht für eine NE und einen eigenständigen Aufenthalt.
Allerdings... kann er bei der AHB einen anderen Grund nachweisen, für den eine AE ohne dich zu erteilen wäre (z.B. ein Kind mit einer anderen Frau), dann wäre sein Aufenthalt weiter möglich.

Mit dem Zeitpunkt der Trennungsmitteilung (oder wenn die AHB davon erfährt weil ihr unterschiedliche Adressen habt) hast du bei der AHB keinerlei Auskunftsrecht mehr was den Aufenthalt von deinem Mann betrifft - und ein Mitspracherecht in Bezug auf seine AE hast du eh nicht.
Du kannst, wenn du willst, der AHB eure Trennung schriftlich mitteilen, musst es aber nicht.
Wichtig wäre nur, dass du deine Mann bei dir abmeldest (Wohnsitz), wenn er das nicht selbst gemacht hat/macht. Da musst du auch gar nicht wissen wo er jetzt wohnt, es reicht abmelden mit "unbekannt verzogen".


Zur Scheidung:
Ich kann mich den anderen nur anschließen und rate dir von einer Scheidung in TN ab und wenn er derjenige ist, der sich darum kümmern will, dann gleich doppelt und dreifach.
Eine Scheidung in TN klingt zwar auf den ersten Blick verlockend weil günstiger und ggf. auch schneller, aber...
du musst die Scheidung dann in D bei Gericht anerkennen lassen. Im Gegensatz zur Heirat ist eine Scheidung im Ausland nicht automatisch auch in D gültig.
Für das ganze Anerkennungsprocedere benötigst du die TN-Scheidungsurkunde im Original. Wenn dein Mann da nicht kooperativ ist und sie dir zukommen lässt, dann musst du sie dir selbständig in TN besorgen/vor dort kommen lassen. Das kostet Geld und Nerven.
Danach muss diese Scheidungsurkunde von einem vereidigten Übersetzer hier in D übersetzt werden und dann kommt die Anerkennung beim dt. Gericht. Das alles kostet wiederum Zeit, Nerven und Geld.

Ob du also mit einer Scheidung in TN so viel schneller und kostengünstiger davon kommst ist fraglich.

Bei einer Scheidung in D gehst du hier zu einem Anwalt. Reicht dein Einkommen nicht kannst du dafür einen Beratungsschein bekommen und später, für die Scheidungsverhandlung, Verfahrungskostenhilfe. Du hast somit eine Kostenkontrolle, ganz im Gegensatz zu TN. Du wärst nicht die erste Frau die den Weg über TN geht, sich an den Kosten beteiligt (z.B. zu 50%) und dann feststellen muss, sie wurde von ihrem Mann und/oder dortigen Anwälten (nicht selten stecken da alle unter einem Hut) böse über den Tisch gezogen und hat nicht nur ihren Anteil an der Scheidung gezahlt sondern sogar mehr als die Gesamtkosten der Scheidung betragen.

Zudem kannst du hier in D mit deinem Anwalt deine Dinge in deinem Sinn regeln und klären.
In TN, wer weiß was dort "geklärt" wird, ob du nicht generell übervorteilt wirst oder ob deine Rechte als Ehefrau bei der Scheidung dort gewahrt werden (vor allem wenn du nicht persönlich bei der Scheidung anwesend bist/die Sprache nicht fließen kannst) etc.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Efendi II » 02.07.2016, 09:29

Dresche hat geschrieben:Ich weiß auch noch nicht ob er in D bleiben kann da sein Visum im Januar 2017 ausläuft. Ob er ein Visum auf Dauer bekommt erfahren ich nächste Woche von der ALB.
Ein Visum hat er sicher nicht (mehr), sondern eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 (zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen), die allerdings (zumindest theoretisch) durch die Trennung bereits obsolet ist. Es liegt nun an der Ausländerbehörde, ob sie (wenn sie von der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfährt) die Aufenthaltserlaubnis aufkündigt, storniert, befristet oder einfach auslaufen lässt.

Eigentlich ist seine Aufenthaltserlaubnis durch seine längere Abwesenheit (von einem Zeitraum über sechs Monate hinaus) bereits erloschen.

Zu einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird es nicht kommen, denn dazu müsstest Du gegenüber der Ausländerbehörde bestätigen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat er auch noch nicht erworben, weil die Ehe noch keine drei Jahre in Deutschland geführt wurde.

Rein theoretisch könnte er höchsten eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen, aber das ist nicht mehr Dein Ding. Das muss er allein mit der Ausländerbehörde regeln. Mit der Trennung bist Du aus der Sache raus, alles weitere ist eine Angelegenheit zwischen ihm und der Ausländerbehörde.
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Thelmalouis
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Thelmalouis » 02.07.2016, 09:52

lunaverde hat geschrieben:Eine Geburtsurkunde kann er als Ehemann beim Standesamt erhalten, das die Geburt beurkundet hat. Du brauchst sie ihm also nicht zu geben (wieso auch solltest du die Urkunde für ihn besorgen?), kannst aber auch nicht verhindern, dass er sie bekommt. Insofern ist es auch nicht sinnvoll, sich unterschreiben zu lassen, dass er die Urkunde nur für bestimmte Zwecke benutzt. Er kann sich sowieso jederzeit selber eine besorgen.
Was mich erschreckt, ist die Tatsache, dass, das so einfach möglich ist. Hätte zumindest gedacht, dass der Ehemann eine Vollmacht der Ehefrau braucht (oder umgekehrt), damit er/sie die Urkunde ausgehändigt bekommt.

Ist das tatsächlich so?
Gruß Thelmalouis


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Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.07.2016, 10:07

Laut der Anwältin findet ein versorgungsausgleich bei einer Ehe erst ab 3 Jahren Ehe statt.Wenn ich die erste Trennung von über einem halben Jahr abziehe waren wir 28 Monate zusammen. Ich habe leider erst Anfang August einen Termin bei der Anwältin. Hoffe dass ich dann genau erfahre wie es aussieht.Gearbeitet hat er ja auch nicht die ganze zeit.Ob er ein Visum auf Dauer bekommt steht noch nicht fest.wird von der zeit her knapp werden. Dass er darauf hinaus will ist mir klar.Mich wieder einlullen Alles wird gut.Ja, wenn ich weiter bezahle.Heute Nacht hat er wieder Telefonterror gemacht.Er gibt keine Ruhe.Einmal bin ich die große Liebe und dann wieder die Schl...pe die nur ihm mit paar Cent geholfen hat.

Efendi II
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Efendi II » 02.07.2016, 10:33

Dresche hat geschrieben:Ob er ein Visum auf Dauer bekommt steht noch nicht fest..
Ein Visum auf Dauer gibt es nicht.

Ein Visum kann er nur im Herkunftsland bei der deutschen Auslandsvertretung erhalten und das ist immer befristet (maximal auf 90 Tage). Um dauerhaft (oder längerfristig) in Deutschland aufhältig zu sein bedarf es einer Aufenthaltserlaubnis und die erteilt die Ausländerbehörde, wenn er die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und mit einem dafür entsprechenden Visum eingereist ist.
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Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.07.2016, 11:01

Ja, sorry ich weiß dass das nicht Visum heißt. Also der War damals ein paar Wochen in Österreich und dann in Tunesien. Das ganze war von Mitte Juni bis Mitte Dezember. Mit der AE gab es damals keine Probleme. Dass er dann noch bei einem Freund gewohnt hat ist der ALB nicht gemeldet. Sein Wohnsitz War von Juni bis Dezember abgemeldet und jetzt hab ich ihn auch wieder abgemeldet. Wie das mit der AE weiter geht wird die ALB entscheiden. Sollte er im Januar dann nach Tunesien zurück müssen wir es für mich gefährlich. Die ersten Drohungen kamen schon.Pass auf deine Kinder auf.
Die Scheidung werde ich sobald das trennungsjahr um ist einreichen. Hier in D durchziehen und was er in Tunesien macht soll er sehen.Ich werde dieses Land sowieso nicht mehr betreten. Eine Scheidung in Tunesien wird er auch nicht machen. Hat nämlich kein Geld.Sein nächstes Opfer wird das bezahlen.

Harvey
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Harvey » 02.07.2016, 11:10

Hallo Dresche,

wieso nimmst du dir nicht eine andere Anwältin, oder Anwalt wo du früher einen Termin bekommst?
Es ist nicht unbedingt notwendig auf so einen Termin 4 Wochen oder länger warten zu müssen.

Und noch eine Frage hierzu:
Die Scheidung werde ich sobald das trennungsjahr um ist einreichen.
Muss man nicht zuerst die Scheidung einreichen - und dann beginnt erst das Trennungsjahr?
Ich frag deshalb, dann könnte ja jeder eine Scheidung einreichen, und behaupten schon ein Jahr getrennt zu sein - und dann sofort geschieden werden. Aber so läuft das ja eben nicht.

LG
Harvey

Gioia
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Gioia » 02.07.2016, 11:11

Dresche hat geschrieben:Heute Nacht hat er wieder Telefonterror gemacht.Er gibt keine Ruhe.Einmal bin ich die große Liebe und dann wieder die Schl...pe die nur ihm mit paar Cent geholfen hat.
Hallo Dresche

Sag mal, weshalb nimmst du denn ab :roll: Blockiere den Unguten einfach, dann kannst du schlafen und musst dich nicht mehr über seine idiotischen Sprüche ärgern.

Wegen der Scheidung - du wirst wohl in Tunesien keinen gescheiten Anwalt finden, der auf deiner Seite ist. Zu 99,9% sind die Anwälte dort unten ebenfalls nur hinter deinem Geld her :evil: Ich verstehe auch nicht, dass du auf seine :!: Wünsche betreffend der Scheidung eingehen solltest. Es kann dir doch egal sein, was ER sich wünscht, jetzt bist du an der Reihe, nun geschieht was DU möchtest :!: Glaub mir, das wird ihm nicht passen und wenn er merkt, dass er die Zügel nicht mehr in der Hand hat dreht er durch und fängt an zu hyperventilieren. Nur schon das gäbe mir eine gewisse Genugtuung :mrgreen: Zeig ihm dass er dir VOLLKOMMEN egal ist und lebe dein Leben in (so gut es geht) Frieden....

Liebe Grüsse
Gioia

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.07.2016, 12:19

Ich habe ihn auf dem Handy blockiert aber er ruft dann auf dem Festnetz an mit unterdrückter Nummer.SMS ist auch blockiert .Er versucht es überall,auf der Arbeit mit anderen Nummern. FB hab ich nicht mehr da hat er vor 2 Jahren mir schon die Freunde gelöscht. Besonders die aus Tunesien. Nachdem er mein Passwort immer wieder geknackt hat,hab ich dann irgendwann Alles gelöscht und deaktiviert. Am besten War ja immer ich spreche mit niemand.

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.07.2016, 12:19

Ich habe ihn auf dem Handy blockiert aber er ruft dann auf dem Festnetz an mit unterdrückter Nummer.SMS ist auch blockiert .Er versucht es überall,auf der Arbeit mit anderen Nummern. FB hab ich nicht mehr da hat er vor 2 Jahren mir schon die Freunde gelöscht. Besonders die aus Tunesien. Nachdem er mein Passwort immer wieder geknackt hat,hab ich dann irgendwann Alles gelöscht und deaktiviert. Am besten War ja immer ich spreche mit niemand.

lunaverde
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von lunaverde » 02.07.2016, 12:34

Thelmalouis hat geschrieben:
lunaverde hat geschrieben:Eine Geburtsurkunde kann er als Ehemann beim Standesamt erhalten, das die Geburt beurkundet hat. Du brauchst sie ihm also nicht zu geben (wieso auch solltest du die Urkunde für ihn besorgen?), kannst aber auch nicht verhindern, dass er sie bekommt. Insofern ist es auch nicht sinnvoll, sich unterschreiben zu lassen, dass er die Urkunde nur für bestimmte Zwecke benutzt. Er kann sich sowieso jederzeit selber eine besorgen.
Was mich erschreckt, ist die Tatsache, dass, das so einfach möglich ist. Hätte zumindest gedacht, dass der Ehemann eine Vollmacht der Ehefrau braucht (oder umgekehrt), damit er/sie die Urkunde ausgehändigt bekommt.

Ist das tatsächlich so?
Ja, das ist tatsächlich so (siehe §62 PStG). Im Übrigen können sogar Nichtverwandte eine Geburtsurkunde bekommen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ich bezweifle auch, dass sich das durch einen Anruf verhindern lässt (wie hier geschrieben wurde). Der Ehemann hat ein Recht auf die Urkunde, zumal er ein rechtliches Interesse hat, wenn er sie für die Scheidung/Anerkennung der Scheidung in Tunesien braucht. Durch einen Anruf kann man sicher erreichen, dass das Standesamt genauer hinschaut. Wenn er aber auf seinem Recht besteht, wird er die Urkunde trotzdem bekommen. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Sperrvermerk einrichten zu lassen, dafür muss aber eine bessere Begründung her als nur ein diffuser Verdacht, dass er ja vielleicht irgendwie irgendetwas Illegales mit der Urkunde machen könnte (§64 PStG).

happy mind
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.07.2016, 12:35

Der Scheidungsantrag an das Familiengericht wird zeitnah mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt.
Arbeitet ein Familiengericht schnell reicht es diesen Antrag zwei Wochen vor Ablauf zu stellen, als Beispiel. Natürlich kann man sich auch Monate vorher bei seinem Scheidungsanwalt beraten lassen, die Vorkosten dieses Gespräches gehören zum Procedere und werden von den anwaltlichen Scheidungsgebühren zum Schluss abgezogen. Wie auch immer, das Ende des Trennungsjahres ist entscheidend.
Wahrscheinlich wird er sich sträuben und das Verfahren in die Länge ziehen. Aber egal, hier ist Handeln angesagt.
Trennungen sind irrelevant was den Versorgungsausgleich betrifft, es gilt hier die Ehezeit.
Falls du die rechtliche Information bekommen hast Ehedauer 3 Jahre- kein Versorgungsausgleich wird es für dich evt. so stimmen. Mir ist es anders bekannt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass bei Ehedauer 3 Jahre die monatlichen Abschläge bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich gering sind.

Desert Dancer
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Desert Dancer » 02.07.2016, 12:51

Liebe Dresche !

Du hast ja die klassische Horror-Geschichte am Hals. "Toller Traumann" wickelt Dich um den Finger, hat komplett falsche Vorstellungen von Europa und es endet als absolutes Desaster und wird zum Albtraum...

Vor allem die falschen Vorstellungen von ihm, und die Unfähigkeit, sich der Situation in Europa anzupassen sind Euch zum Verhängnis geworden. Und er ist ja in der Beziehung echt ein ganz schlimmes Exemplar, wenn sogar seine Freunde ihn dann belehren mussten, dass es so nicht läuft... Sein falscher Traum ist jedenfalls auch im Eimer...

Zum Glück hast Du die Trennung schon vollzogen. Und ich wünsche Dir, dass die Scheidung einigermassen gut über die Bühne geht!
Ehemaliges CIB-Vereinsmitglied

Good thoughts, good words, good deeds…
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Efendi II » 02.07.2016, 12:53

happy mind hat geschrieben: Wie auch immer, das Ende des Trennungsjahres ist entscheidend.
Wahrscheinlich wird er sich sträuben und das Verfahren in die Länge ziehen. Aber egal, hier ist Handeln angesagt.
Das Trennungsjahr erfordert jedoch nicht den weiteren Verbleib in Deutschland. Dafür wird man ihm keine Aufenthaltserlaubnis einräumen. Diese Zeit kann er auch im Heimatland abwarten und sich bei der Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen, der seine Rechte vertritt. Seine persönliche Anwesenheit ist jedenfalls nicht notwendig.
Trennungen sind irrelevant was den Versorgungsausgleich betrifft, es gilt hier die Ehezeit.
Falls du die rechtliche Information bekommen hast Ehedauer 3 Jahre- kein Versorgungsausgleich wird es für dich evt. so stimmen. Mir ist es anders bekannt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass bei Ehedauer 3 Jahre die monatlichen Abschläge bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich gering sind.
Man muss hier zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt unterscheiden. Letzterer wird wohl auf Grund der kurzen Ehezeit nicht in Erwägung gezogen werden, Trennungsunterhalt allerdings schon, sofern das Einkommen der Noch-Ehefrau das überhaupt hergibt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.07.2016, 13:08

@Harvey
Ich bin in der gleichen Kanzlei wie beim letzten Mal. Dort ist auch noch die Akte von damals mit dem Polizeieinsatz .Der Termin ist erst im August weil ich in Urlaub fahre und erst Anfang August zurück komme.
Natürlich könnte man din Trennung falsch angeben.Ist aber nicht so einfach.Ich weiß das von meiner ersten Scheidung. Krieg das aber Grad nicht mehr richtig zusammen. Hat was mir der Steuer zu tun.Dann kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Efendi II
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Efendi II » 02.07.2016, 13:10

Desert Dancer hat geschrieben:Vor allem die falschen Vorstellungen von ihm, und die Unfähigkeit, sich der Situation in Europa anzupassen sind Euch zum Verhängnis geworden. Und er ist ja in der Beziehung echt ein ganz schlimmes Exemplar, wenn sogar seine Freunde ihn dann belehren mussten, dass es so nicht läuft... Sein falscher Traum ist jedenfalls auch im Eimer...
Na ja, über falsche Vorstellungen sollte man wohl besser keine Worte verlieren. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Bettnässer und die betroffen Damen leider nicht viel. Das vieles etwas anders läuft, als es sich der Eine oder die Andere vorgestellt hat oder erwartet, ist nun mal Realität.

Auch die betroffenen Damen müssen häufig entsetzt zur Kenntnis nehmen, dass der mit viel Mühe und oftmals hohen finanziellen Aufwand importierte Habibi, bei Nichtgefallen nicht so einfach auf Zuruf wieder zurückgeschickt werden kann, wie man das sich wünscht, wenn er ihren Erwartungen nicht entspricht.

Die gesetzlichen Voraussetzungen räumen auch Ausländern gewisse Rechte ein, die beachtet werden müssen. Die deutschen (Ausländer-)Behörden sind keine Erfüllungsgehilfen für die Damen, welche sich bei der Partnerwahl "vertan" haben und nun ihren Habibi schnellstens "entsorgt" haben wollen. Für die Wahl seines Ehepartners ist jeder selber verantwortlich und muss auch die daraus erwachsenen Konsequenzen tragen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Efendi II
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Efendi II » 02.07.2016, 13:21

Das die Partnerschaft mit einem Menschen aus einem anderen Kulturkreis keine einfache Sache ist, sollte eigentlich jeden Menschen klar sein. An Informationen über andere Länder und die dort herrschenden Sitten besteht nun wahrlich kein Mangel. Man sollte sich deshalb schon im Vorfeld ausgiebig informieren. Allerdings wird das, zumindest nach meiner Beobachtung, leider nur unzureichend getan. Warum auch immer?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Nilka
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Nilka » 02.07.2016, 14:53

Franconia hat geschrieben: Allerdings fängt bei einer Trennung und nachfolgender Versöhnung die Zeit, die für einen eigenständigen Aufenthalt (NE) nötig ist (3 Jahre gelebte Ehe in D), mit dem Tag der Versöhnung wieder bei Null an zu laufen.
Gibt es mehrere Trennungen und Versöhnung, dann fängt die Zeit nach jeder Versöhnung erneut an zu laufen und alles was davor an guter gemeinsamer Ehezeit war, ist für die Behörde irrelevant.
Gut und erfreulich diese Regel. Ich bin immer wieder begeistert Franconia :D , was Du alles weißt als nicht "professionelle Kraft" :wink:
Ich denke Du könntest mittlerweile Deinen Beruf wechseln, falls Du es überhaupt oder eventuell wolltest.
Efendi II hat geschrieben: Das Trennungsjahr erfordert jedoch nicht den weiteren Verbleib in Deutschland. Dafür wird man ihm keine Aufenthaltserlaubnis einräumen. Diese Zeit kann er auch im Heimatland abwarten und sich bei der Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen, der seine Rechte vertritt. Seine persönliche Anwesenheit ist jedenfalls nicht notwendig.
Auch sehr erfreulich für alle außer für den Deliquenten :mrgreen:
Über Dein wissen bin ich ebenso begeistert :D
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

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