Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und beloge

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 18.12.2016, 19:43

Ich glaube nicht chavah, dass über eine Absicherung Dokumente ausgestellt wurden. Der Mann hat nichts und im Todesfall bekommt sie Witwenrente, bei Scheidung kann sie in Deutschland bleiben. Das ist doch schon genug für sie. Es war doch für sie der Hauptgrund, einen Mann zu finden der ihr das möglich macht.

Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Efendi II » 18.12.2016, 19:45

Birgit1 hat geschrieben:Die tunesische Frau hat gesagt, dass die Botschaft in Tunis ihr versprochen hat, wenn sie ein Papier aus Deutschland schickt, dann ist die minderjährige Tochter spätestens in 8-10 Wochen in Deutschland.
Birgit1 hat geschrieben:....was die Leute der Botschaft in Tunis für ein Papier von Deutschland aus für die Tochter meinen weiß ich auch nicht.
Mit diesen "Papier" ist möglicherweise die Verpflichtungserklärung für den Lebensunterhalt der Tochter gemeint.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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chavah
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von chavah » 18.12.2016, 19:56

Birgit, was du glaubst, das ist doch ziemlich einerlei. Ich weiss definitiv, dass z.B. in Ägypten nur geheiratet werden kann bzw. sollte, wenn die Versorgung des sozial Schwächeren gesichert ist, wie auch immer. Das ist auch inzwischen in die deutsche Rechtsprechung eingegangen. Die sog. "Morgengabe" wird bei nachehelichem Unterhalt berücksichtigt.

Chavah

Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Efendi II » 18.12.2016, 20:04

Birgit1 hat geschrieben:Ich habe die Geburtsurkunde nicht gesehen. Als mir mein freund ganz am Anfang erzählte das sie eine Tochter hat sagte er mir damals das sie 16 Jahre ist. Jetzt ist sie auf einmal erst 14. Aussehen tut sie wie 20.
Wenn die Botschaft allerdings ebenfalls zu der Überzeugung gelangt, dass die Tochter bereits über 16 Jahre alt ist, dann wird das nicht so einfach mit dem Nachzug werden.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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happy mind
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von happy mind » 18.12.2016, 21:27

Birgit1 hat geschrieben:Ich glaube nicht chavah, dass über eine Absicherung Dokumente ausgestellt wurden. Der Mann hat nichts und im Todesfall bekommt sie Witwenrente, bei Scheidung kann sie in Deutschland bleiben. Das ist doch schon genug für sie. Es war doch für sie der Hauptgrund, einen Mann zu finden der ihr das möglich macht.
Diese finanzielle Absicherung wird im Ehevertrag= Eheschließungsvertrag festgehalten. Andere Dokumente sind nicht erforderlich.
Weiss dein Bekannter/ Freund eigentlich was er da für einen Vertrag unterzeichnet hat? Ein in deutscher Sprache übersetztes Dokument müsste ihm eigentlich vorliegen.

Nun bei Scheidung wird sie nicht unbedingt in Deutschland bleiben können. Maßgeblich ist die Zeit der gelebten Ehe. Ein bisschen gedulden muss sie sich also schon.

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 19.12.2016, 08:41

Hallo.
Er hat nichts erzählt über einen Ehevertrag. Aber er hat ja sowieso nichts und wenn er mal in Rente geht wird er sowieso ein Sozialfall immer bleiben.
Soweit ich weiß muss sie 3 Jahre mit ihm verheiratet bleiben. Zählt der Zeitpunkt ab ihrer Einreise in Deutschland oder ab Hochzeitstag in Tunis?

Liberty
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 19.12.2016, 10:37

Hallo
Die 3 Jahre zählen ab der Eheschließung wobei der Aufenthalt in D mit berücksichtigt wird.
Ende der Ehe ist für die ALB das Trennungsdatum nicht die Scheidung.
Bleiben darf sie auch dann nur wenn sie nicht vom Staat lebt.Sie darf keine Unterstützung bekommen. Muss ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Einen Ehevertrag gibt es bestimmt nicht nur die Heiratsurkunde.
Die Morgengabe wird in Tunesien bei einer Heirat mit Europäern schön unter den Tisch gekehrt.Ich habe auch nichts bekommen (steht in der Urkunde 20Dinar/10€).
Ich kenne keine D/TN Ehe wo die Morgengabe gezahlt wurde. Bei einheimischen bestimmt aber nicht bei D/TN.
LG Liberty

Liberty
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 19.12.2016, 12:19

Nachtrag
Unterstützung bekommt sie nur wenn sie 1 Jahr in D gearbeitet hat.Also erst mal schön was einzahlen bevor sie Anspruch auf irgendwas hat.
Hat mein schlauer Tunesier auch probiert....Aber pech gehabt
Wurde alles schön zusammengestellt wie lange wo gearbeitet und wenn es keine 12 Monate ergibt,gibt es auch nichts.
Liberty

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 19.12.2016, 13:19

Hallo Liberty,
ich weiß eigentlich nur, dass sie jetzt nochmal ihre Papiere bei der Botschaft in Tunis abgegeben hat. Es muss zuvor Unstimmigkeiten gegeben haben. Aber jetzt war wohl alles in Ordnung. Das Papier, was die Mitarbeiter in der Botschaft in Tunis erwähnt haben, was sie für ihre Tochter bringen muss, wird sich wohl auf die Lebenshaltungskoten für die Tochter beziehen. Ich gehe davon aus, dass er sich für die Unterhaltung der Lebenskosten ihrer Tochter bereiterklärt hat. Da er ja nun wie hier geschrieben, für seine Ehefrau nicht aufkommen muss. Hier war ja mal von 1.500 Euro brutto die Rede, die man haben muss. Ich weiß nicht was er genau verdient, weiß nur, dass er seine Miete selbst bezahlt, da er auch eine Wohnung hat, die größer ist als ihm zusteht, aber für die restlichen Kosten reicht es nicht immer und daher bekommt er Aufstockung Hartz 4. Da sein monatliches Einkommen schwankt, weil er nur einen Teilzeitjob hat und nicht immer die gleiche Anzahl an Stunden arbeitet, ist es wohl so geregelt. dass er einmal oder zweimal im Jahr seine Lohnbescheinigung abgeben muss und dann wird es vom Amt berechnet, welchen Zuschuss er dann monatlich für das halbe oder ganze Jahr bekommt. Es kann auch passieren, wenn er in diesem Jahr mehr verdient hat und demzufolge zu viel Zuschuss bekommen hat, dass er das im nächsten Jahr abgezogen bekommt. Ich fand es komisch, muss aber wohl so gewesen sein. Wenn er jetzt den Lebensunterhalt für ihre Tochter übernimmt, wird das ja sicher geprüft. Ich gehe davon aus, dass er sich erkundigt hat und weiß, ob sein Geld ausreichend ist oder nicht, denn seine Frau geht fest davon aus, dass ihre Tochter in spätestens 8-10 Wochen bei ihr ist. Ansonsten ist wohl der erste Ehekracht vorprogrammiert.

Franconia
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Franconia » 19.12.2016, 14:44

Liberty hat geschrieben:Die 3 Jahre zählen ab der Eheschließung
Falsch, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde!
Die 3 Jahre zählen ab Wohnsitznahme nach der Heirat in D - es geht um die gelebte eheliche Gemeinschaft in D!
Die Zeit, die sie jetzt als seine Frau noch in TN ist und auf ihr Visum wartet, zählt NICHT mit.

Liberty hat geschrieben:Nachtrag
Unterstützung bekommt sie nur wenn sie 1 Jahr in D gearbeitet hat.Also erst mal schön was einzahlen bevor sie Anspruch auf irgendwas hat.
Hat mein schlauer Tunesier auch probiert....Aber pech gehabt
Wurde alles schön zusammengestellt wie lange wo gearbeitet und wenn es keine 12 Monate ergibt,gibt es auch nichts.
Liberty
Falsch!!!
Sie hat, sobald sie hier nach der Heirat eingereist ist, sich angemeldet hat und auf der AHB war, Anspruch auf ALG2/Harzt4, sollte das Einkommen von ihr und ihrem dt. Mann nicht ausreichen. Die beiden laufen dann unter Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter versucht oft den ausl. Partner die ersten 3 Monate leer ausgehen zu lassen, aber dies ist rechtswidrig.

@ Liberty
das was du meinst ist ALG1, also das ganz normale Arbeitslosengeld. Dafür muss man mind. 1 Jahr gearbeitet haben.

Birgit1 hat geschrieben:Hallo Liberty,
Das Papier, was die Mitarbeiter in der Botschaft in Tunis erwähnt haben, was sie für ihre Tochter bringen muss, wird sich wohl auf die Lebenshaltungskoten für die Tochter beziehen. Ich gehe davon aus, dass er sich für die Unterhaltung der Lebenskosten ihrer Tochter bereiterklärt hat. Da er ja nun wie hier geschrieben, für seine Ehefrau nicht aufkommen muss. Hier war ja mal von 1.500 Euro brutto die Rede, die man haben muss. Ich weiß nicht was er genau verdient, weiß nur, dass er seine Miete selbst bezahlt, da er auch eine Wohnung hat, die größer ist als ihm zusteht, aber für die restlichen Kosten reicht es nicht immer und daher bekommt er Aufstockung Hartz 4. Da sein monatliches Einkommen schwankt, weil er nur einen Teilzeitjob hat und nicht immer die gleiche Anzahl an Stunden arbeitet, ist es wohl so geregelt. dass er einmal oder zweimal im Jahr seine Lohnbescheinigung abgeben muss und dann wird es vom Amt berechnet, welchen Zuschuss er dann monatlich für das halbe oder ganze Jahr bekommt. Es kann auch passieren, wenn er in diesem Jahr mehr verdient hat und demzufolge zu viel Zuschuss bekommen hat, dass er das im nächsten Jahr abgezogen bekommt. Ich fand es komisch, muss aber wohl so gewesen sein. Wenn er jetzt den Lebensunterhalt für ihre Tochter übernimmt, wird das ja sicher geprüft. Ich gehe davon aus, dass er sich erkundigt hat und weiß, ob sein Geld ausreichend ist oder nicht, denn seine Frau geht fest davon aus, dass ihre Tochter in spätestens 8-10 Wochen bei ihr ist. Ansonsten ist wohl der erste Ehekracht vorprogrammiert.
1500 € Brutto dürften kaum für eine VE für die Tochter reichen, denn die Familie als gesamtes (also er, die Frau und die Tochter) zählt als Bedarfsgemeinschaft und darf, damit die ausl. Tochter zur ausl. Mutter nachziehen kann, keinerlei Anspruch auf Hartz4 haben - auch nicht als Aufstocker.
Und wenn er so wenig verdient das er, wenn auch nur ab und zu, aufstocken muss, dann ist er keinesfalls solvent genug um bei der AHB eine VE für die Tochter abzugeben. Was soll denn da bitte die AHB im Zweifel pfänden - wo nix ist kann auch nix gepfändet werden.
Einfach mal einen ALG2-Rechner bemühen und berechnen was 2 Erwachsenen und einem 14-jährigen Kind gesamt an ALG2 zustehen, dann sieht man wo er sicher drüber liegen muss damit die Tochter problemlos nachziehen kann.

Birgit1 hat geschrieben:Hallo.
Er hat nichts erzählt über einen Ehevertrag. Aber er hat ja sowieso nichts und wenn er mal in Rente geht wird er sowieso ein Sozialfall immer bleiben.
Bei einer Heirat in einem islam. Land ist die Heiratsurkunde i.d.R. gleichzeitig der Ehevertrag. Was die beiden Partner da aufnehmen und schriftlich festhalten ist ihnen selbst überlassen. Die Mahr für die Frau ist aber meineswissens immer Bestandteil dieses Vertrages, auch wenn es sich dabei nur um eine symbolische Summe handelt.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 19.12.2016, 15:30

Also ich habe keine Ahnung über die Gesetze. Aber normalerweise dürfte sie nur Hartz 4 bekommen. Sie hat ja nirgends etwas eingezahlt.
Wenn sie tatsächlich ALG bezieht, dann könnte es sogar passieren, dass man ihm den Zuschuss kürzt, wenn sie dann als Bedarfsgemeinschaft gelten. Ich weiß es nicht. Wenn das Einkommen ihres Ehegatten nicht ausreicht und es sollte daran scheitern, dass ihre Tochter nicht nach Deutschland darf, oh das wird Zoff geben. Sie verlässt sich voll darauf. Ist ja auch normal, dass sie ihr Kind bei sich haben möchte. Egal ob sie nun 14 oder 16 Jahre ist.

Liberty
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 19.12.2016, 16:06

Hallo
Meine Trennung ist 7 Monate her und es hat das Datum der Eheschließung gezählt.Ich wurde von der ALB nochmal gefragt wann wir geheiratet haben und dann wurde gerechnet.
Bei mir war es jedenfalls so.Kann man also nicht gleich sagen Falsch.
Das sind auch alles nur Basisgesetze zu denen es weitere Urteile und Erläuterungen gibt.Habs ja gerade erst hinter mir.

Mit der Unterstützung meinte ich wenn sie alleine leben würde(von ihm getrennt).
Natürlich kann sie mit ihm zusammen Harzt4 beantragen aber auch wenn sie sich trennen würde und einen eigenständigen Aufenthalt wollte?

Dass das alles so schnell geht kann ich mir nicht vorstellen.
Die Heiratsurkunde muss bei der dt Botschaft in Tunis legalisiert werden.Dann mit dt Übersetzung ,Passbilder und ausgefüllten Formulare(bekommt man von der Botschaft) wieder bei der Botschaft abgeben,Ausreisevisum beantragt.
Das ganze geht nach D/Berlin - von dort an die zuständige ALB
dort wird geprüft
wenn es dumm läuft kommt noch die Befragung wegen Scheinehe/zeitgleich sie in TN er hier in D (90 Fragen bei denen die Antworten ziemlich übereinstimmen müssen)
Dann bekommt sie ihr Ausreisevisum.
Das ganze hat bei mir 3 Monate gedauert und da war kein Weihnachten und Neujahr dazwischen.
Ich musste auch nicht angeben was ich verdiene.Ist vielleicht nur so weil die Tochter mit soll.
Liberty

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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Franconia » 19.12.2016, 16:25

Mal ganz realistisch:
Sein Einkommen reicht jetzt schon nicht und er stockt ab und zu auf. Jetzt kommt zu diesem Einkommen noch eine Person dazu, die aus diesem Topf versorgt werden will - glaubst du wirklich da reicht das Einkommen dann plötzlich, vor allem wenn die Person, die dazu kommt, erst mal nicht arbeitet und nichts für die Familienkasse beiträgt?

Und es spielt keine Rolle ob er die Miete selbst zahlt und für den Rest aufstockt - sein Einkommen reicht nicht aus um seinen kompletten LU zu decken, Punkt.

Ganz ehrlich, bei seinem Einkommen sehe ich schwarz das die Tochter einreisen kann/darf.

Was natürlich denkbar ist, er hat jemanden in seiner Familie oder in seinem Freundeskreis gefunden, der für die Tochter als Bürge eine VE abgegeben hat und damit alle Kosten trägt, die durch den Zuzug der Tochter entstehen (quasi den Anteil von ALG2 inkl. Mietanteil der einer 14-jährigen zustehen würde).
Aber wer lässt sich schon auf so was ein und bürgt für eine unbekannte Person und dann auch noch über so einen langen Zeitraum...

Liberty hat geschrieben:Mit der Unterstützung meinte ich wenn sie alleine leben würde(von ihm getrennt).
Natürlich kann sie mit ihm zusammen Harzt4 beantragen aber auch wenn sie sich trennen würde und einen eigenständigen Aufenthalt wollte?
Sollte sie sich innerhalb der ersten 3 Jahre trennen, dann war es das eh mit ihrem Aufenthalt. Sie könnte dann natürlich vorübergehend bis zur Ausreise ALG2 beantragen, wobei dann erst mal geschaut wird inwieweit der Mann ihr gegenüber unterhaltspflichtig ist
Wenn sie sich nach den 3 Jahren trennt, dann hat sie ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht und kann dann auch ALG2 beantragen - auch dann wenn sie bis dahin noch nicht einen Tag gearbeitet hat.
Und sollte die Tochter bis dahin hier leben, dann gilt das auch für die Tochter, zumindest so lange sie noch minderjährig ist.
Liberty hat geschrieben:Ich musste auch nicht angeben was ich verdiene.Ist vielleicht nur so weil die Tochter mit soll.
Richtig. Beim Nachzug der Tochter handelt es sich um den Zuzug eines Ausländers (Tochter) zu einem Ausländer (Mutter) und da muss der LU gesichert sein.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

chavah
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von chavah » 19.12.2016, 16:31

@ Birgit: Hartz IV gibt es offiziell nicht. Das Teil heisst ALG II.

Chavah

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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 19.12.2016, 17:08

Ich dachte wer unter 25 Jahre ist hat kein Anspruch auf ALGII.

Wird ihre Ausreise und die der Tochter zeitgleich bearbeitet?
Das ganze in 8 - 10 Wochen!!!!
Niemals wird das in der Zeit bearbeitet.Die stehen Schlange vor der ALB bei uns.Die haben soviel zu tun mit den Asylanträgen und und und.
Wird woanders auch nicht besser sein.
Liebe Birgit ich glaube bis die hier her kommt wir es locker Anfang März.
Dann hat er die warme Winterkleidung die er für sie (und vielleicht die Tochter) kaufen muss gespart.
LG Liberty

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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von chavah » 19.12.2016, 17:39

@ liberty: natürlich bekommen auch unter 25-jährige ALG II, wenn sie die Voraussetzungen nach dem SGB II erfüllen. Die Tochter erfüllt aber die Voraussetzungen nicht, einerlei, wie alt sie ist, also ob 14 oder 16 oder 20 oder was weiss ich.

Chavah

karima66
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von karima66 » 19.12.2016, 18:59

Ich finde es ja immer wieder spannend wenn dann User, die TN nicht gut kennen oder nur vom "hören sagen" und nicht selbst erlebten, einfach mal Antworten als falsch betiteln.
Da sollte man doch bitte vorsichtig sein denn wer es selbst erlebt hat und weiß wie unterschiedlich vor allem die ABH in den einzelnen Bundesländern arbeiten der möchte nicht als Lügner hingestellt werden.
Deshalb ein paar Antworten noch mal dazu auch wenn sie den Mann/ das Paar hier im Thread um den es geht nicht ausschließlich betreffen:

Wenn ein Paar in Tunesien heiratet/geheiratet hat dann braucht es keine Nachweise über den Lebensunterhalt in D und der tunesische Partner bekommt hier auch ALGII.
Wenn ein Paar in Deutschland heiraten möchte dann muss der Lebensunterhalt genau so wie ich schrieb nachgewiesen werden und der tunesische Partner bekommt kein ALGII.
Das ist definitiv so und habe nicht nur ich selbst so erlebt, sondern genug Paare die ich kenne.
Da ändert auch ein Datum für die Hochzeit beim Standesamt(hatten wir fest) nichts dran, das kann man ja ausfallen lassen und gibt keine Sicherheit für den Staat.

Viele Paare machen in TN keinen Ehevertrag, die Heiratsurkunde ist kein Ehevertrag, es wird die sogenannte Morgengabe dort geschrieben, aber die ist meist nur symbolisch, ich kenne kein binationales Paar wo das über die paar Dinar symbolisch hinaus ging.
Ein Ehevertrag wird nicht gefordert bei der Eheschließung.
Wenn man dann ohnehin in D zusammen leben möchte dann wird empfohlen den Ehevertrag hier zu machen.

Wie die 3 Jahre gerechnet werden wenn man in TN geheiratet hat weiß ich nicht, wenn man hier in D heiratet gelten die 3 Jahre ab Heiratsdatum, auch das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Auch war es bei uns so, dass nach den 3 Jahren, wir waren dann noch verheiratet, er nachweisen musste, dass er seinen Lebensunterhalt auch unabhängig von mir führen kann, er musste seinen Arbeitsvertrag vorlegen, kann mir nicht vorstellen, dass es heute einfacher und kulanter sein soll, evtl. ist das wieder abhängig vom Bundesland.

Im Fall des Threads denke ich auch wird es noch dauern denn die Frau muss ja auch noch den Deutschtest nachweisen oder hat sie den schon?

Zum Kindesnachzug kann ich nichts sagen, so einen Fall kenne ich nicht.

chavah
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von chavah » 19.12.2016, 20:12

Du, wenn es um juristische Fragen geht, dann ist es relativ einfach, diese auch zu beantworten. Auch ein Antwalt kennt seine Mandantin nicht, kann ihr trotzdem helfen. Ich halte es für ausgesprochen gefährlich, falsche Infos zu geben. Wir klären auf. Was dann auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, dass muss die Fragestellerin selbst wissen.

Chavah

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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 19.12.2016, 21:02

@karima66
Da stimme ich dir zu.
Es ist nicht immer alles gleich falsch.
Diese ganzen Gesetze was Aufenthalt betrifft sind NUR Basisgestze.
Es wird immer wieder von ALB zu ALB anders entschieden.
Es ist auch heute noch so dass der tunesische Partner seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten muss.(Bei getrennt leben nach 3 Jahren)
Auch ich kenne kein bi nationales paar wo die Morgengabe gezahlt wurde.

Wenn die tunesische Frau hier Ihren A1 Test noch nicht hat dann hätte sie dasVisum in TN nicht beantragen können. Muss doch bei der Botschaft mit vorgelegt werden.
Die ist so schnell nicht hier und die Tochter schon gar nicht.
Liberty die

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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 19.12.2016, 22:24

Danke für die ausführlichen Berichte. Ich geh davon aus, dass seine Ehefrau den Deutschkurs erfolgreich abgeschlossen hat und den Nachweis mit ihren Papieren bei der Botschaft abgegeben hat.

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