Tunesischer Pascha

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Rose 2016
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Tunesischer Pascha

Beitrag von Rose 2016 » 19.12.2016, 17:36

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon mal im Forum geschrieben. Ich bedanke mich für die Antworten. Ich habe ein Anliegen.
Mein Noch Ehemann Tunesier hat nun Umgangsrecht alle 14 tage für seine Tochter bekommen.
Er hat meine Tochter aber geschlagen ( Anzeige bei der Polizei) .Das Familiengericht hat auch keinen Handlungsbedarf gesehen und die Anzeige abgelehnt.
Auch das Jugendamt hat dies aber auch vollkommen ignoriert und ihn als lieben Papa hingestellt.
Ich habe große Angst um meine Tochter, die sich in psychologischer Behandlung befindet.
Meine Frage ist nun : Ob ich bei Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen soll ? Hat jemand Erfahrungen mit solchen Situationen und kann mir helfen ?

Liberty
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Liberty » 19.12.2016, 21:57

Hallo Rose
Häusliche Gewalt habe auch ich mit einem Tunesier erlebt .
Aber sein eigenes Kind zu schlagen ist das allerletzte.
Die fühlen sich nicht mal schuldig und denken sie haben alles richtig gemacht und kommen mit irgendwelchen Ausreden.
Dann wird der liebevolle Ehemann oder wie bei der liebe Papa gespielt.
Leider kenne ich mich mit Sorgerecht nicht aus.
Hast du außer der Anzeige auch einen Antrag auf Beschluß zum Gewaltschutz gestellt?
Das läuft über das Gericht und hat weit mehr Auswirkungen als nur eine Anzeige. (Vielleicht auch beim Jugendamt)
Ich weiß nicht ob du das nachträglich noch machen kannst.
Mehr kann ich dir leider nicht helfen aber bestimmt sind hier einige die damit Erfahrungen haben.
Wünsche dir ganz viel Kraft .
LG Liberty

Anaba
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Anaba » 19.12.2016, 22:05

Liebe Rose,

willkommen im Namen des Teams 1001 Geschichte.
Wir wünschen einen guten Austausch.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Rose 2016
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Rose 2016 » 17.04.2017, 20:23

Hallo ,ich bin wieder im Forum um euch heute über den Fortgang zu berichten. Es gab nun zwischenzeitlich gravierende Vorfälle die zu einer weiteren Anzeige führte.
Auch einen Termin beim Familiengericht gab es inzwischen. Deren Entscheidung war es in Verbindung mit dem Jugendamt das mich zwischenzeitlich sehr gut unterstützt,
ein begleiteten Umgang mit meiner Tochter stattfinden zu lassen. Dieser Umgang ist aber leider befristet und ich sehe auch im Moment auch keine Möglichkeit diesen Umgang zu verlängern. Als nächstes habe ich einen Termin beim Kinderschutzzentrum.
Zwischenzeitlich habe ich auch Post von einem tunesischen Gericht bekommen mit der Einladung zu einem Gütetermin in Tunesien.
Es wird alles auf eine Scheidung in Tunesien auslaufen. Ich werde auch nicht nach Tunesien zu diesem Termin reisen.
Mein Noch Ehemann wird bei dem tunesischen Familiengericht , das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter beantragen.
Meine Tochter hat leider die Deutsche- und Tunesische Staatsbürgerschaft. Was ein großer Fehler war....
Bis jetzt kommt er immer ungeschoren davon :( !!!


Gibt es unter euch jemanden der schon größere Erfahrungen gesammelt hat?

Efendi II
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Efendi II » 17.04.2017, 22:13

Rose 2016 hat geschrieben:Meine Tochter hat leider die Deutsche- und Tunesische Staatsbürgerschaft. Was ein großer Fehler war....
Dann hättest Du Dir einen anderen Vater für Deine Tochter aussuchen müssen, bei einem ausländischen Elternteil ist die doppelte Staatsangehörigkeit der Kinder nun mal nicht zu vermeiden.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Justicia

Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Justicia » 17.04.2017, 22:33

Effendi, ich kannte deinen Beitrag schon bevor ich ihn las :roll: Glaubst du wirklich, deine wiederkehrenden Vorträge á la Hättest du dir das mal vorher überlegt... seien eine wertvolle Unterstützung? Für mich ist diese Art des Nachtretens absolut deplatziert.

Rose, kannst du sagen oder verlinken unter welchem Nick du bisher geschrieben hast? Von deinen Beiträgen werde ich nicht so schlau. Mir ist nicht ganz klar, bei wem die Tochter lebt (bei dir? und der Vater hat beaufsichtigten Umgang?) und wo ihr alle lebt?

Wenn du dich gut vom Jugendamt unterstützt fühlst, was raten sie dir denn?

happy mind
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von happy mind » 17.04.2017, 22:47

Es liest sich so, als würdet ihr in Deutschland leben?
Die Scheidung erfolgt in dem Land, in dem euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt ist bzw. war. Der binationale Partner könnte allerdings- sollte er in seine Heimat zurückgekehrt sein und dort seit 3 Jahren lebt- dann in Tunesien die Scheidungsklage einreichen.
Was hat denn das tunesische Familiengericht nun hier zu entscheiden, wenn deine deutsche Tochter in Deutschland lebt?

Muenchner
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Muenchner » 18.04.2017, 08:43

happy mind hat geschrieben:Was hat denn das tunesische Familiengericht nun hier zu entscheiden, wenn deine deutsche Tochter in Deutschland lebt?
Naja das fühlt sich offenbar zuständig, weil die Tochter beide Staatsangehörigkeiten hat. Da die Kleien aber auch Deutsche ist und damit auch unter den "Schutz" des deutschen Rechtssystems fällt, sollte ein Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist hinzugezogen werden.

Franconia
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Franconia » 18.04.2017, 08:53

Rose 2016 hat geschrieben:Zwischenzeitlich habe ich auch Post von einem tunesischen Gericht bekommen mit der Einladung zu einem Gütetermin in Tunesien.
Es wird alles auf eine Scheidung in Tunesien auslaufen.
Dir ist hoffentlich klar das eine Scheidung in TN hier nicht einfach so anerkannt wird. Du musst mit der original Scheidungsurkunde (mit Beglaubigung und allem Pipapo) und einer Übersetzung (staatl. anerkannter Übersetzer zum hiesigen Gericht und dort die Scheidung anerkennen lassen. Die Kosten dafür trägst du und die dürften dann auch nicht geringer sein als wenn du dich hier scheiden lässt.
Auch wenn es für dich auf den ersten Blick bequem erscheint sich in TN scheiden zu lassen, auf so einen Kuhhandel würde ich mich niemals einlassen wenn ich nicht dort lebe, zweimal nicht wenn ein Kind involviert ist und unter keinen Umständen wenn das dortige Familienrecht dazu neigt dem Vater die alleinigen Besitzansprüche (anders kann man das nicht nennen) über das Kind zu erteilen.
Du kannst, wenn es zu einer Scheidung in TN kommt, nur als Verlierer aus der Sache raus gehen, der größte Verlierer wird aber euer Kind sein. Denn sollte dein Ex in TN das alleinige SR bekommen neigen die dt. Behörden dazu dies auch für D so anzuerkennen und zu übernehmen. Die Möglichkeit das du dein Kind nicht erst verlierst wenn es einen Fuß nach TN setzt, sondern schon hier, ist also sehr hoch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Efendi II » 18.04.2017, 09:06

Muenchner hat geschrieben:Da die Kleien aber auch Deutsche ist und damit auch unter den "Schutz" des deutschen Rechtssystems fällt, sollte ein Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist hinzugezogen werden.
Allerdings nur dann, wenn sich das Kind in Deutschland aufhält. Beim Aufenthalt in Tunesien gilt es als Inländer und kann keinen Beistand der deutschen Vertretung in Anspruch nehmen. Das ist der Nachteil der Doppelstaatigkeit.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Efendi II » 18.04.2017, 09:14

Julija hat geschrieben:Effendi, ich kannte deinen Beitrag schon bevor ich ihn las :roll: Glaubst du wirklich, deine wiederkehrenden Vorträge á la Hättest du dir das mal vorher überlegt... seien eine wertvolle Unterstützung?
Es ist einfach ein Faktum, dass bei binationalen Personen, die ebenfalls vorhandene Staatsangehörigkeit beim Aufenthalt in dem entsprechenden Staat in den Vordergrund tritt und die andere Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. Leider wird das von den davon Betroffenen (bzw. deren Erziehungsberechtigten) immer wieder ignoriert oder nicht richtig einkalkuliert. Dann fällt man aus allen Wolken, wenn diese Umstände zum Tragen kommen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

karima66
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von karima66 » 18.04.2017, 09:29

Da du die Absichten deines Nochmannes kennst, was er in TN vor hat ,so wirst du ja nie mehr einen Fuß nach TN bewegen, ins Land setzen, nicht alleine und schon gar nie mit deinem Kind hoffe ich.
Also warum willst du dir das in seinem Land antun mit einer Scheidung, wo du nichts verstehst (gehe mal davon aus, dass du nicht fließend arabisch sprichst) und er am längeren Hebel sitzt.
Ich habe Scheidungen vor Gericht in TN erlebt, dort wird kein französisch gesprochen vor Gericht, nichts ist französisch geschrieben, es ist ein riesiges Chaos in dem Gebäude voller Menschen.
Man sitzt im riesigen Saal mit allen Anderen zusammen und wartet Stunden darauf, dass die eigene Nummer aufgerufen wird, oft werden Scheidungen dann nach allen anderen Verfahren angesetzt.
Als ich dabei war wurden 10 Scheidungen zusammen durchgeführt.
Es ist extrem anstrengend das Ganze, das Urteil wird wie hier erst nach 3-4 Wochen wirksam, vorher gibt es keine Urkunde die man dann übersetzen lassen muss und in TN vom Justizminsterium legalisieren bevor man sie hier anerkennen lassen kann beim OLG.
Denke nicht, dass sich das Prozedere in den vergangenen Jahren groß geändert hat.
Ihr habt hier gelebt und daher würde ich immer hier eine Scheidung durchführen mit deinem dir bekannten und vertrauten Anwalt.
Mit seiner evtl. Scheidung in TN hast du nichts zu tun und die ist für dich nicht wichtig, er braucht sie um wieder heiraten zu können, du nicht denn ich denke du wirst nicht nochmals einen Tunesier heiraten wollen.
Warum willst du ihm das Ruder überlassen, nimm du es in die Hand, hier wo du dich Zuhause fühlst und die Sprache verstehst und nicht dort mit ihm unter seinen Landsleuten.

Evelyne
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Evelyne » 18.04.2017, 11:12

Rose, auch ich kann Dir nur dringend raten, die Scheidung auf jeden Fall in Deutschland durchzuziehen.
Meine Scheidung war auch in Tunesien und es war genauso, wie Karima es beschrieben hat. Danach hat es viele Monate gedauert und jede Menge Papierkram (übersetzungskosten, etc.) gekostet, bis die Scheidung endlich in Deutschland anerkannt wurde. In Deinem Fall kommt noch das Kind dazu. In Tunesien wird es definitiv dem Mann zugesprochen. Dieses Risiko solltest Du nicht eingehen.
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chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 18.04.2017, 16:53

Die Kernfrage ist doch, ob er das Scheidungsverfahren schon in Tunesien anhängig gemacht hat. Wenn ja, wird es in Deutschland schwierig. Im übrigen unterscheidet sich die tunesische Scheidung im Anerkenntnisverfahren nicht von einer britischen, einer französischen, einer amerikanischen Scheidung. Und ob man nun die Scheidung direkt oder das Anerkenntnisverfahren bezahlt .....Im Prinzip muss man, wenn man denn in Deutschland geschieden werden möchte, dafür Sorge tragen, dass man schneller als der Ex im Ausland ist. Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst.

Chavah

Liberty
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Liberty » 18.04.2017, 18:00

Liebe Rose

Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Gericht in Tunesien dir einen Brief in deutscher Übersetzung schickt.
Kann das eine Falle sein um dich nach Tunesien zu locken?
Lebt dein Mann inzwischen wieder in Tunesien ?
Wenn er sich in Tunesien scheiden lassen will braucht er deine Geburtsurkunde.
Gib ihm die nicht!!!!!!!
Der kann da unten noch ganz andere Dinge mit anstellen.
Kümmere dich hier um die Scheidung.
Nach deutschem Recht.
Was der da unten in Tunesien macht kann dir egal sein.
Wenn das Trennungsjahr schon vorbei ist dann reiche die Scheidung ein.
Sei ihm ein Schritt voraus.
Alles Gute und viel Kraft.
LG Liberty

chavah
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von chavah » 18.04.2017, 18:26

Liberty, auch deutsche Gerichte schicken keine Briefe in Übersetzung raus. Nur wenn das Verfahren bereits in Tunesien anhängig ist, bei Gericht, wird es in Deutschland nicht funktionieren. Man kann es natürlich ganz blöd versuchen. Wenn der Mann nicht die Einrede der doppelten Rechtshängigkeit erhebt, kann das Verfahren in Deutschland durchlaufen. Und es kann ihr eben nicht egal sein, was in Tunesien läuft, wenn denn schon wirklich was läuft. Deshalb ganz schnell in Deutschland anhängig machen.

Chavah

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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Liberty » 18.04.2017, 18:50

Chavah, das meinte ich doch.Kein Gericht schickt einen Brief mit Übersetzung raus.
Ich glaube nämlich der hat gar nix gemacht.
Von wem kommt dann der Brief wenn nicht von irgend einem tunesischem Gericht.
Ohne ihre Geburtsurkunde kann er keine Scheidung einreichen.
Meiner will seit fast einem Jahr meine haben.Bekommt er aber nicht..
Liberty

happy mind
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von happy mind » 18.04.2017, 20:22

chavah,

die Kernfrage ist doch zuallererst, ob sein Lebensmittelpunkt noch in Deutschland ist bzw. ob der gemeinsame Lebensmittelpunkt in Deutschland war. Sollte das so sein muss die Scheidung folglich auch in Deutschland eingereicht werden. Hat er dies unrechtmäßig in Tunesien gemacht steht der TE der Weg offen das Scheidungsbegehren in Deutschland anzustreben.
Das Familiengericht in Tunesien kann beschließen was es will. In Deutschland gilt deutsches Recht für das Kind. Man sollte davon ausgehen, dass die TE Sorge dafür trägt die Tochter nicht mehr in Tunesien einreisen zu lassen, denn dort obliegt dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vielleicht meldet die TE sich noch einmal um Unklarheiten aufzuklären?

karima66
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von karima66 » 18.04.2017, 21:25

Seit wann braucht man denn für die Scheidung Geburtsurkunden, hab ich noch nie gehört bzw. erlebt.
Die Post vom Gericht kann ja durchaus auf französisch sein, nirgends stand deutsch.
Ansonsten hat @happy mind recht, wenn hier der Lebensmittelpunkt des Paares war dann muss hier geschieden werden, erst danach kann und muss er für sich in TN sich auch scheiden lassen.

Liberty
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Re: Tunesischer Pascha

Beitrag von Liberty » 18.04.2017, 22:10

@Karima
In Tunesien braucht man die Geburtsurkunde für die Scheidung. Zumindest bei binationalen Paaren.
Ich habe das auch erst nicht geglaubt,mich aber informiert und es ist so.Macht für mich auch keinen Sinn, aber andere Länder andere Sitten.
Hat mir auch hier im Forum jemand geschrieben dass man die braucht.

Liberty

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