spiegel beschreibt bezness

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luna2000
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spiegel beschreibt bezness

Beitrag von luna2000 » 15.09.2010, 20:29

"Zufällig deutsch
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Der Mann war im Jahr 2001 als Asylbewerber nach Deutschland gereist, hatte dort eine deutsche Frau kennengelernt, kurze Zeit später heirateten sie. Der Verdacht der Behörden, es handele sich um eine Scheinehe, um Akram einen langfristigen Aufenthalt zu ermöglichen, bestätigte sich nicht. Das Gesetz sieht vor, dass ein Ausländer, der drei Jahre lang legal in Deutschland gelebt hat und dessen Ehe mit einem deutschen Partner seit zwei Jahren besteht, einen Antrag auf eine Einbürgerung stellen kann. Dem ist stattzugeben, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.
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Die deutschen Behörden gaben dem Einbürgerungsantrag von Akram statt. Die Ehe hielt knapp drei Jahre, der Mann kehrte nach der Scheidung zurück nach Pakistan, zurück zu seiner ersten Frau. Ob er tatsächlich von ihr geschieden war? Akram sagt: "Wir sind jetzt wieder zusammen."

Seither sind aus dieser Beziehung drei Kinder hervorgegangen, allesamt in Lahore geboren - und nach geltendem Recht deutsche Staatsbürger, da ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist.
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Akram hat weder Dokumente gefälscht noch hat er einen Schleuser genutzt, er war ja nicht einmal illegal in Deutschland. Ihm hat genützt, dass das Staatsbürgerschaftsrecht trotz hoher Scheidungsraten in der Ehe noch immer eine unerschütterliche, dauerhafte Institution sieht, die allein den Erwerb der Staatsbürgerschaft rechtfertigt. Hat Akram sich schuldig gemacht, weil er die Möglichkeiten dieser Gesetze ausgeschöpft hat?
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Natürlich könne dieses Privileg, wie jedes andere auch, missbraucht werden. Aber hat Akram das Recht missbraucht? "Es kann einen niemand daran hindern, sich nach Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft scheiden zu lassen und in das Ursprungsland zurückzukehren", sagt Kakridas.

Seine pakistanische Frau, sagt Akram, solle auch Deutsche werden. Dazu allerdings müsste er nach jetziger Rechtslage mit seiner Familie nach Deutschland ziehen - dann hätte seine Frau Anspruch auf "Familienzusammenführung", wie es bürokratisch heißt. Sie müsste Deutschkenntnisse nachweisen, die sie sich in einem Kurs in Pakistan aneignen könnte.

Unüblich scheinen solche Fälle nicht zu sein. Die deutsche Botschaft sucht gerade einen Mitarbeiter, "für die Passstelle der Rechts- und Konsularabteilung auf Vollzeitbasis", heißt es in der Stellenausschreibung. Der künftige Angestellte soll sich vor allem um eben jene Fälle von Familienzusammenführung kümmern.

Deshalb soll er neben sehr guten Deutsch- und Englischkenntnissen auch Urdu und Punjabi können. Damit ihn alle Deutschen auch wirklich verstehen."

mfg
Luna2000







http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 05,00.html

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