Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

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Darinka
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Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Darinka » 25.05.2016, 15:41

Für Mädels (oder Jungs), die beabsichtigen eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben:
Bitte informiert Euch unbedingt vorher über alle rechtlichen Auswirkungen / Risiken.

Anlass das Thema aktuell anzusprechen, ist für mich ein Auszug aus dem aktuell verabschiedeten Integrationsgesetz.
Und die Regelung gilt ja nicht nur für den dort genannten Hauptanwendungsfall gilt, oder?
>> Ich denke da an eingeladene Bezzies, die nicht wieder ausreisen - sondern stattdessen abtauchen und dann später einen Asylantrag stellen.

Auszug aus dem Integrationsgesetz:
"8. Verpflichtungserklärung
Wer sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt einer Ausländerin oder eines Ausländers zu tragen, hat der öffentlichen Stelle die für den Lebensunterhalt der Ausländerin oder des Ausländers aufgewendeten öffentlichen Mittel zu erstatten:
- Fortgeltung der Verpflichtungserklärung für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Einreise.
- Für "Altfälle" Übergangsregelung mit gestaffelter Befristung bestehender Verpflichtungserklärungen je nach ihrer schon vergangenen Geltungsdauer.
Hauptanwendungsfall sind Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge, die über Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen. Ziel ist es, eine einheitliche Rechtsanwendung sicher zu stellen."


Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Kabinett-bes ... 73186.html
Da ist das hier als Link enthalten: https://www.cducsu.de/sites/default/fil ... gesetz.pdf

Ich weiß nicht genau, wie das vorher war - aber für mich hört sich das nach einer Verschärfung der Regeln an??
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Franconia
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Franconia » 25.05.2016, 16:10

"Vorher", ganz allgemein und nicht speziell auf Flüchtlinge/Landesaufnahmeprogramm bezogen.

Eine Verpflichtungeserklärung (VE) hat so lange Gültigkeit
- bis der Ausländer ausgereist ist
- bis er eine AE zu einem anderen Zweck erhält (z.B. bei Einreise zur Heirat ist eine VE nötig, nach der Heirat ändert sich der Aufenthaltsgrund - und damit die AE - und die VE ist hinfällig)

Zum Landesaufnahmeprogramm ist zu sagen, dass schon bisher eine VE nötig war um z.B. (entfernte) Familienangehörige über dieses Programm nachzuholen. Und schon bisher hatte der VE-Geber alle Kosten zu tragen.
Ob die VE bisher mit Erteilung einer AE/Flüchtlingsanerkennung hinfällig wurde kann ich allerdings nicht sagen.

So oder so:
Es ist immer ein Risiko eine VE abzugeben, mehr noch wenn man denjenigen für den man bürgt nicht oder nur oberflächlich kennt (und zu oberflächlich zählen mMn auch Urlaubsbekanntschaften).
Es kann sogar Ein Risiko sein für ein Mitglied der (angeheirateten) Familie eine VE abzugeben, denn sicher sein das die eingeladene Person fristgerecht wieder ausreist kann man erst, wenn diese Person z.B. im Flieger gen Heimat sitzt.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Anaba
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Anaba » 25.05.2016, 16:41

Hallo Darinka,
schön von dir zu lesen.
Willkommen zurück. :wink:
Ich hoffe, es geht dir gut und wir lesen wieder öfter etwas von dir.
Liebe Grüße
Anaba

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Darinka
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Darinka » 25.05.2016, 16:52

:D Danke Dir Anaba,
ja, es geht mir wieder gut. Und ich werde mich ganz sicher in dem einen oder anderen Thread beteiligen. :wink:

Liebe Grüße
Darinka
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Justicia

Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Justicia » 25.05.2016, 18:25

Schön, dass es dir wieder besser geht und wir wieder von dir lesen können, Darinka. Ich habe deine Beiträge echt etwas vermisst (was nicht heißen soll, dass ich die anderen Beiträge nicht schätzen würde).

Zur VE: ich kann mich daran erinnern, dass selbst meine Mutter für ihren eigenen Bruder nur im Notfall eine VE abgegeben hat. In den späteren Jahren dann gar nicht mehr, nachdem er einmal nicht ausreisen wollte und meine Mutter ihn höchstpersönlich in das Heimatland gefahren hat. Was für ein Familiendrama damals. Und ich denke, dass die Regelungen vor 1,5 Jahrzehnten noch etwas lockerer waren als sie es heute sind.

Von einer Nachbargemeinde weiß ich, dass der kirchliche Träger regelmäßig VE abgegeben hat- im Sinne der Nächstenliebe, Barmherzigkeit usw. Macht die Kirche bzw. das Pfarramt seit letztem Jahr nun auch nicht mehr, da die daraus resultuierenden Kosten nicht mehr eine Ausnahme waren, wie wohl etliche Jahre davor, sondern eher die Regel.

Daher kann ich es absolut nicht verstehen, wie man auch nur darüber nachdenken kann, sich in solche eine Verpflichtung zu begeben. Ich finde auch, dass es darüber viel zu wenig zu lesen gibt. Nicht nur hier, auch in anderen Foren. Zwar wird glücklicherweise überall gewarnt, aber konkrete Zahlen, auch wenn es Einzelfälle sind, bleiben unbenannt. Vielleicht ja auch besser so...

Darinka
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Darinka » 26.05.2016, 10:41

Julija hat geschrieben:Von einer Nachbargemeinde weiß ich, dass der kirchliche Träger regelmäßig VE abgegeben hat- im Sinne der Nächstenliebe, Barmherzigkeit usw. Macht die Kirche bzw. das Pfarramt seit letztem Jahr nun auch nicht mehr, da die daraus resultuierenden Kosten nicht mehr eine Ausnahme waren, wie wohl etliche Jahre davor, sondern eher die Regel.
Liebe Julija,

ja leider liest man davon so gut wie gar nix. Informationen zu solchen Fällen bekommt man eher auf der persönlichem Ebene. Ich denke viele die das unterschreiben sind sich gar nicht bewusst, was da im Ernstfall an Kosten auf sie zu kommen können. Man kann nur versuchen gerade in unserem Forum das Thema immer mal wieder anzusprechen, um Leser zum nachdenken anzuregen.

Viele Grüße
Darinka

PS: Danke für Deine tolle Begrüßung. :D
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Ariadne
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Ariadne » 26.05.2016, 10:59

Darinka hat geschrieben:
Julija hat geschrieben:Von einer Nachbargemeinde weiß ich, dass der kirchliche Träger regelmäßig VE abgegeben hat- im Sinne der Nächstenliebe, Barmherzigkeit usw. Macht die Kirche bzw. das Pfarramt seit letztem Jahr nun auch nicht mehr, da die daraus resultuierenden Kosten nicht mehr eine Ausnahme waren, wie wohl etliche Jahre davor, sondern eher die Regel.
Liebe Julija,

ja leider liest man davon so gut wie gar nix. Informationen zu solchen Fällen bekommt man eher auf der persönlichem Ebene. Ich denke viele die das unterschreiben sind sich gar nicht bewusst, was da im Ernstfall an Kosten auf sie zu kommen können. Man kann nur versuchen gerade in unserem Forum das Thema immer mal wieder anzusprechen, um Leser zum nachdenken anzuregen.

Viele Grüße
Darinka

PS: Danke für Deine tolle Begrüßung. :D
Schön, dass du wieder da bist, Darinka :)

Ich wollte das Risiko einer VE mit einem Beispiel bestätigen: es ist zwar noch aus der DMark-Zeit, aber das tut nichts zur Sache, die Verpflichtung bleibt!
Eine Bekannte hat mir einen Fall aus ihrer Familie erzählt: sie haben einem Verwandten eine VE und Einladung geschickt. Er kam zu Besuch, brach aus irgendeinem Grund zusammen, ein Hubschraubereinsatz kam zustande. Die Kosten, die der Familie aufgrund der VE für diesen Einsatz berechnet wurden, waren 10.000 DM.
Es kann alles mögliche passieren, nicht nur die Ausreiseverweigerung. Es gibt Krankenversicherungen oder Haftpflichversicherungen, die nicht alles decken. Wie alle Versicherungen im Grunde genommen, wenn etwas passiert, hat man immer die falschen Klauseln. :wink:
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Anaba » 26.05.2016, 12:08

Hallo Ariadne,

inzwischen verlangen allerdings die Botschaften eine Krankenversicherung für den Zeit der Reise.
Die muss man, so weit ich weiß, schon beim Beantragen der Verpflichtungserklärung mit allen anderen Nachweisen vorlegen.
Das macht auch Sinn, denn wie schnell kann ein Unfall passieren, eine OP nötig werden usw.

Ich muss immer lachen, wenn ich lese, dass die Herren um Einladungen bitten.
Das, obwohl sie alle angeblich Familie in Deutschland haben.
Vielleicht sollten sich die Frauen erstmal fragen, warum die Familie keine Verpflichtungserklärung schickt.
Die wissen nämlich genau was auf sie zukommen kann und vor allem kennen Sie ihre Pappenheimer genau.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Ariadne » 26.05.2016, 14:52

Hallo Anaba,

ja, ich habe davon gehört, dass jetzt eine Krankenversicherung Pflicht ist.

Ich wollte nur ausdrücken, dass wir normal Verbraucher nie wissen, mit welchen Tricks die Versicherungen arbeiten, welche Klauseln in ihre Verträge einbauen, man wird nur überrascht, wenn man vor die vollendeten Tatsachen gestellt werden. Dann ist meist nichts mehr zu ändern, außer zu blechen. Ich habe schon negative Erfahrungen mit Versicherungen gemacht und wurde zu unrecht geprellt. Deshalb würde ich nie in meinem Leben für irgendjemand eine VE ausstellen lassen.
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Darinka » 26.05.2016, 14:57

Ariadne hat geschrieben: Es gibt Krankenversicherungen oder Haftpflichversicherungen, die nicht alles decken. Wie alle Versicherungen im Grunde genommen, wenn etwas passiert, hat man immer die falschen Klauseln. :wink:
Liebe Ariadne,

ganz genau. Auch wenn man die Versicherungen alle abschließt, können da nachher trotzdem erhebliche Lücken sein.
Auch Dir Danke für die liebe Begrüßung. :D

Viele Grüße
Darinka
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Lizzie » 26.05.2016, 15:14

Hallo meine Lieben,
ich glaube nicht dass es in Zukunft einfach so geht eine Ferienbekanntschaft einzuladen und der bekommt ein Visum.
Wir wollten den Freund meines Sohnes, der zugleich sein Anwalt ist einladen, denn er ist einer der ganz ganz wenigen wirklich verlässlichen Menschen die wir dort kennen, aber denkste. Er hat alle Auflagen erfüllt, wir haben alle Erklärungen abgegeben die verlangt wurden und heute wurde sein Antrag abgelehnt mit der Begründung er habe nicht glaubhaft machen können dass er aus dem Schengen Raum wieder auszureisen gedenke. Dabei hat man uns von der Botschaft noch hier angerufen und Einzelheiten erfragt ( wie lange wir ihn kennen usw.), Vermögensauskunft, Führungszeunis... ich konnte es gar nicht glauben.
Da rennen 100tausende hier illegal herum aber an dem hakt es jetzt? Leider ist es heute schon zu spät dort anzurufen und leider arbeiten die erst am Sonntag wieder, denn das muss ich wissen wie man zu dieser Schlußfolgerung kommt.
Na ja, die Wege der Behörden sind anscheinend unergründlich.

Anaba
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Anaba » 26.05.2016, 19:33

Hallo Ariadne,

ich wollte damit auf keinen Fall sagen, dass die Versicherung alle Risiken abdeckt und man nun fröhlich einladen kann,
weil man 50,00 Euro bezahlt hat.
Ich bin da ganz bei dir.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Darinka » 29.05.2016, 11:24

Strauss hat geschrieben:
Darinka hat geschrieben: Anlass das Thema aktuell anzusprechen, ist für mich ein Auszug aus dem aktuell verabschiedeten Integrationsgesetz.
Nur als Hinweis: Das Integrationsgesetz wurde noch NICHT verabschiedet - es gab einen Referentenentwurf und eine Gespräch der Regierungsfraktionen, also nächstes kommt die Parlamentsdebatte, die Parlamentsabstimmung und gegebenenfalls dasselbe noch einmal im Bundesrat. DANACH, wenn die Abstimmung positiv ausgegangen ist, kann man von einer Verabschiedung, wenn auch noch nicht automatisch von einem Inkrafttreten, sprechen.
Hallo Strauss,

in dem Artikel stand, dass das Integrationsgesetz jetzt "vom Bundeskabinett beschlossen wurde".
Was noch für Schritte zum endgültigen Inkrafttreten erfolgen müssen, weiss ich gar nicht.
Strauss hat geschrieben:
Darinka hat geschrieben: Ich weiß nicht genau, wie das vorher war - aber für mich hört sich das nach einer Verschärfung der Regeln an??
Die Verschärfung besteht darin, daß auch beim Wechsel des Aufenthaltszweckes die Verpflichtungserklärung gültig bleibt - und übrigens auch, bei Asylsuchenden, noch NACH einer Anerkennung. Inwieweit die beabsichtigte Änderung mit deutschem und Europarecht im Einklang steht, werden dann wohl bald die Gerichte beurteilen müssen, auch wenn das einige Zeit dauern wird (was bei Teilen des Integrationsgesetzes wohl bereits als positiver Effekt im Kauf genommen wird, denn zunächst gilt ja erst einmal das, was im Gesetz steht).
Genau das ist es, was mir an Hintergrund noch gefehlt hat. Mir war nicht klar worin die Verschärfung besteht. Mir war nur klar, dass es eine geben muss, denn sonst würde dort nicht extra etwas formuliert werden.
Also Danke für die Infos!

Viele Grüße
Darinka
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Nefertari1998
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Nefertari1998 » 29.05.2016, 15:53

Wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, dann muss das noch durch den Bundesrat = die 16 Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer + einige andere Leute reisen nach Berlin, der Bundesrat muss das Gesetz genehmigen.

Und dann braucht es noch lastnotleast die Unterschrift des Bundespräsidenten, der theoretisch auch noch ein Veto einlegen könnte.

Kritisch kann es im Bundesrat dann werden, wenn in einem Bundesland z.B. ganz andere Parteien in der Regierung sind als in Berlin im Bundestag, die dann auch ganz andere Ideen haben.

Nefertari

Atin
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Atin » 29.05.2016, 23:28

GsD habe ich das nie (mit) gemacht. Das war unseriös als man mich fragte und ich habe abgelehnt. Wisst ihr was die dann gemacht haben? Eine deutsche Konvertitin eingetragen und die Unterschrift von ihr gefälscht. U n d die Einladung kam von jemandem der nicht einmal lesen und schreiben kann aber einen deutschen Pass besitzt. Wie kann das eigentlich sein? Die dt Pässe werden den nachgeschmissen, oder was?
Der Besuch war ebenso eine algerische Analphabetin die 3 Kreuze als Unterschrift auf dem Wisch gemacht hat.
Wissen ist Macht.

lunaverde
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von lunaverde » 01.06.2016, 13:33

Es sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass der Entwurf nicht nur eine Verschärfung ist. Tatsächlich ist die Beschränkung auf fünf Jahre eine Lockerung der Bestimmungen. Eine Verschärfung ist nur der Teil, dass die Erteilung einer AE für Flüchtlinge nicht zum Erlöschen der Verpflichtungserklärung führt. Sollte das so beschlossen werden und für alle Verpflichtungserklärungen gelten, wäre es in Fällen, in denen es nicht um Asyl geht, eine deutliche Lockerung.

Im Einbürgerungstest können im Übrigen auch Fragen dazu kommen, wie Gesetze verabschiedet werden. Wie man hier sieht, hätten da offensichtlich einige Deutsche Probleme bei der Beantwortung. Es wird also neben dem Sprachtest inzwischen auch Einiges an Wissen über die politische Ordnung in Deutschland verlangt. Inzwischen sollte es also nicht mehr so sein, dass Analphabeten oder Menschen ohne Grundkenntnisse der politischen Ordnung eingebürgert werden. Ausnahmen gibt es lediglich bei schwerwiegenden Behinderungen.

Zakra
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Zakra » 01.06.2016, 14:15

Verpflichtungserklärung, ich habe vor 6 Jahren eine junge Frau aus dem Senegal hier nach Deutschland eingeladen um zu studieren, sie studiert, spricht sehr gut Deutsch, sie darf höchstens 10 Jahre hier bleiben und muss dann zurück. Sie hat bis jetzt ihr Ziel von einen abgeschlossenen Studium nicht geschafft, leider. Aber so wie ich sie verstehe möchte sie nicht so gerne in den Senegal zurück. Was passiert, wenn sie nach den 10 Jahren nicht ausreist, wenn sie hier keine Arbeit findet. Bin ich dann immer noch in der Pflicht?

lunaverde
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von lunaverde » 01.06.2016, 21:28

Zakra hat geschrieben:Was passiert, wenn sie nach den 10 Jahren nicht ausreist, wenn sie hier keine Arbeit findet. Bin ich dann immer noch in der Pflicht?
Nach derzeitiger Gesetzeslage bist du in der Pflicht, bis sie endgültig ausreist oder bis sie einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck bekommt. Ich gehe davon aus, dass sie nach wie vor eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium hat. Solange sich das nicht ändert, bist du in der Tat noch in der Pflicht. Sollte die Gesetzesvorlage beschlossen werden, könnte sich die Lage für dich verbessern. Da müsstest du dann aber ganz genau nachlesen, ob das überhaupt für die von dir abgegebene Verpflichtungserklärungen gilt (es könnte auch beschränkt werden auf Verpflichtungserklärungen für Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge) und wie die Restlaufzeit bei bereits bestehender Verpflichtungserklärung berechnet wird.

Sollte sie ihr Studium innerhalb der zehn Jahre abschließen, kann sie übrigens durchaus länger hier bleiben (u. U. auch für immer), dann aber zur Arbeitssuche bzw. später Arbeit. Mit dem Zweckwechsel wärst du dann raus. Die Beschränkung auf zehn Jahre gilt nur für die Studienzeit. Zudem muss sie u. U. auch bereits vor Ablauf der zehn Jahre ausreisen, wenn die ABH feststellt, dass das Studium aussichtslos wird und daher die Aufenthaltserlaubnis entzieht oder nicht mehr verlängert.

Sollte sie irgendwann keinen Aufenthaltstitel mehr haben und trotzdem nicht ausreisen, wird die ABH eine Abschiebung anstreben. Die Kosten dafür hast du dann zu tragen. Ebenso hast du die Kosten zu tragen, wenn sie irgendwann Sozialleistungen beantragt. Solange sie noch studiert, wird sie das vermutlich nicht machen, da sie dadurch ihren Aufenthaltstitel verlieren könnte. Wenn sie das Studium ohne Abschluss aufgibt, könnte sie es aber durchaus versuchen und würde dann vermutlich für die Zeit bis zur Abschiebung auch Leistungen bekommen (wenn sie tatsächlich keine eigenen Mittel hat). Das Schlimmste für dich wäre, dass sie einen Asylantrag stellt. Dann müsstest du für die kompletten Kosten während des Verfahrens und schlimmstenfalls die Abschiebung aufkommen. Direkt ihr gegenüber bist du übrigens nicht in der Pflicht, sie kann kein Geld von dir verlangen. Du bist nur dem Staat gegenüber verpflichtet, für Kosten aufzukommen, die sie verursacht (Sozialleistungen, Abschiebekosten, etc.).

Ariadne
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von Ariadne » 02.06.2016, 14:10

lunaverde hat geschrieben:
Zakra hat geschrieben:Was passiert, wenn sie nach den 10 Jahren nicht ausreist, wenn sie hier keine Arbeit findet. Bin ich dann immer noch in der Pflicht?
Nach derzeitiger Gesetzeslage bist du in der Pflicht, bis sie endgültig ausreist oder bis sie einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck bekommt.

Sollte sie irgendwann keinen Aufenthaltstitel mehr haben und trotzdem nicht ausreisen, wird die ABH eine Abschiebung anstreben. Die Kosten dafür hast du dann zu tragen. Ebenso hast du die Kosten zu tragen, wenn sie irgendwann Sozialleistungen beantragt. Solange sie noch studiert, wird sie das vermutlich nicht machen, da sie dadurch ihren Aufenthaltstitel verlieren könnte. Wenn sie das Studium ohne Abschluss aufgibt, könnte sie es aber durchaus versuchen und würde dann vermutlich für die Zeit bis zur Abschiebung auch Leistungen bekommen (wenn sie tatsächlich keine eigenen Mittel hat). Das Schlimmste für dich wäre, dass sie einen Asylantrag stellt. Dann müsstest du für die kompletten Kosten während des Verfahrens und schlimmstenfalls die Abschiebung aufkommen. Direkt ihr gegenüber bist du übrigens nicht in der Pflicht, sie kann kein Geld von dir verlangen. Du bist nur dem Staat gegenüber verpflichtet, für Kosten aufzukommen, die sie verursacht (Sozialleistungen, Abschiebekosten, etc.).
...da haben wir den Salat; da hilft die Krankenversicherung auch nicht mehr :(
ich wurde auch von Studenten gefragt, ob ich eine VE für sie abgeben würde. Ich habe abgelehnt. Zurecht, wie man sieht!
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lunaverde
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Re: Verpflichtungserklärung und Integrationsgesetz

Beitrag von lunaverde » 02.06.2016, 16:23

Ariadne hat geschrieben:ich wurde auch von Studenten gefragt, ob ich eine VE für sie abgeben würde. Ich habe abgelehnt. Zurecht, wie man sieht!
An dem Beispiel hier sieht man bislang gar nichts. Es ist ja nicht gesagt, dass die Studentin nicht freiwillig ausreist, wenn sie ihren Aufenthaltstitel verliert bzw. keinen neuen mehr bekommt. Das Ganze kann also durchaus auch gut gehen.

Aber es ist natürlich richtig, dass man eine VE nur für Personen abgeben sollte, denen man absolut vertraut und bei denen man sich auch sicher ist, dass sie selbst, wenn man sich zerstreiten würde, keine Dummheiten wie illegalen Aufenthalt begehen. Ich habe selbst auch schon mal eine VE abgegeben, aber eben für eine Person, die ich sehr gut kannte und bei der ich mir sicher war, dass sie sich absolut gesetzestreu verhalten würde. Es ist dann auch alles problemlos gelaufen.

Bei der Krankenversicherung sollte man sich natürlich gut informieren, was sie alles abdeckt. Allerdings prüft die AV die Bedingungen auch, bevor sie das Visum erteilt, so dass man da eine gewisse Sicherheit hat. Studenten können sich zudem meist in der GKV versichern, so dass es hier kein großes Risiko gibt.

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