Scheidung von einem Kopten

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Hasi01
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Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Hasi01 » 06.08.2017, 16:29

Ammit hat geschrieben: Ist er z.B. Kopte,d arf er eine geschiedene Frau nicht heiraten. Die Frau muss IMMER(!) konvertieren zu seinem Glauben und eine Scheidung ist nicht möglich. Nur im Falle eines Todes einer der Ehepartner ist die Sache beendet!
Hallo Zusammen

Ich habe mich neu in diesem Forum angemeldet, da ich dringend Informationen darüber brauche, ob die Ehe mit einem Kopten wirklich nicht geschieden werden kann. Kann mir vielleicht irgend jemand genaue Informationen geben? In einem anderen Beitrag fand ich die nachfolgenden Informationen, dass sie sich doch nach 3 Jahren scheiden lassen können. Welche Information stimmt denn nun? Was hat es mit diesen 3 Jahren auf sich, was ändert sich nach Ablauf der 3 Jahre?

Kurz zu mir. Aufgrund der jahrelangen Beteuerungen meines Mannes (ein Kopte), dass er nur einmal "richtig heiraten" kann (also nicht Orfi, sondern im Shahr el Akari), habe ich schlussendlich - trotz Bedenken - in eine Heirat in Kairo eingewilligt. Mein Mann benötigte dafür eine Ledigkeitsbescheinigung der koptischen Kirche, mit dieser sowie vielen anderen Dokumenten erhielten wir auf meiner Botschaft dann ein weiteres Dokument, mit dem wir danach beim Shahr el Akari vorsprachen. Der Beamte verlangte nun aber auch wieder ein Ledigkeitszeugnis, dieses musste aber auf der Botschaft abgegeben werden. Mit Mühe haben wir dann in Luxor in der koptischen Kirche doch wieder eine neue Ledigkeitsbestätigung bekommen. Daraufhin wurde die Ehe beim Shahr el Akari geschlossen, es ist nun bald 3 Jahre her. Mein Mann hat dann die Aufenthaltsbewilligung erhalten und ist zu mir gezogen. Die versprochene Hochzeit danach in der koptischen Kirche hat aus diversen Gründen nie stattgefunden. Ich denke, dies kam meinem Mann sehr gelegen, da es nun scheint, er verleugne die Ehe und somit den Grund seines Auslandaufenthalts gegenüber allen Leuten, ausser natürlich seiner Familie, die steckt wohl mit ihm unter einer Decke und spielt das übliche Spiel mit.
Aufgrund diverser Vorfälle musste ich nun die Scheidung einreichen. Vor Gericht behauptet mein Mann als Beweis seiner Liebe, er könne nur einmal heiraten. Es wäre hilfreich, ich könnte aufzeigen, dass es für ihn doch Möglichkeiten und Wege gibt, weitere Ehen zu schliessen. So kann er ja hier im Ausland nach der Scheidung sofort wieder heiraten. Würde diese Ehe dann auch in Aegypten gelten? Wenn er aber hier bleibt, ist es ihm ja vielleicht auch egal, ob diese zweite Ehe in Aegypten gültig ist. Kann er, da ja keine wirkliche Heirat in der Kirche stattfand, dies später mit einer anderen Frau (z.B. einer koptischen Aegypterin) nachholen?

Ich bedanke mich im voraus für jede noch so kleine verlässliche Information, die mir weiterhelfen könnte.
Ein schönes Restwochenende an alle.

Ammit hat geschrieben:
Wenn du sagst, er gehört zu einer religiösen Minderheit, dann ist er sicher Kopte? Leider bedeutet dies nicht, dass er besser ist. Ehrlich gesagt, - vielleicht auf Grund der Minderheit in Ä- ist es sogar so, dass mir kein männlicher Kopte einfallen würde auf die Schnelle, die zu den Guten gehört haben. Das soll jetzt nicht diskriminierend sein!
Das fing damit an, dass in Ä nur am Shar geheiratet wurde, weil für Kopten (die nur 1x im Leben heiraten dürfen-Scheidung gibt es nicht) dies nicht bindend ist und sie dann nach den bekannten 3 jahren sich scheiden lassen und die einheimische Koptin heiraten.
Für viele ist es wichtig, eine Frau gelichen Glaubens zu heiraten, nicht eine die erst dahin konvertiert.
Einige Männer waren dank der dtsch Frau und Ehe am Shar dann hier und verschwanden dann gleich auf Nimmerwiedersehen...
Wieder andere waren richtig verachtend gegenüber Muslimen und versuchten erst gar nicht Freundschaften mit ihnen zu schließen und haben ihre "Sonderstellung" als Minderheit in Ägypten noch hervorgehoben, damit man ja Mitleid hat. Dabei leben (zumindest in Kairo) die Kopten und Muslime zusammen.

happy mind
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von happy mind » 06.08.2017, 20:22

Hallo Hasi,

soweit mir bekannt ist gelten diese Richtlinien nur, wenn eine Eheschließung in einer koptischen Kirche stattfindet.

Dazu mal ein Beispiel:
Eine Christin möchte in Deutschland einen Kopten heiraten, also nach deutschem Recht. Die Dokumentenbeschaffung ist gleich, Ledigkeitsnachweise der koptischen Kirche und offizieller Ledigkeitsnachweis eines ägyptischen Notars. Bleibt diese Ehe nur in Deutschland gültig steht SEINER Scheidung nichts im Wege und er darf eine erneute Ehe in Ägypten eingehen.
Soll die in Deutschland geschlossene Ehe nun auch in der koptischen Kirche in Ägypten geschlossen werden ist es zwingend notwendig, dass die deutsche Christin zum orthodoxen Glauben übertritt. Sobald die Eheschließung dort registriert ist galt zumindest vor Jahren, dass die Ehe nur im Härtefall geschieden werden darf.
Ich erinnere mich, dass die Kopten hierfür vor Jahren eine Reform einforderten, die ihnen ebenso wie den Muslimen das normale Scheidungsrecht ermöglichen sollte. Was daraus geworden ist weiß ich nicht.

In deinem Fall fand die Eheschließung nur im Shar el Akari statt. Obwohl die koptische Kirche eine Ledigkeitsbescheinigung erstellt hat und das Shar el Akari evt. die Eheschließung (lediglich nach ãgyptischem Recht) mitgeteilt hat wird diese Ehe allerdings in der koptischen Kirche nicht anerkannt sein, da hier nach geforderten und kirchengesetzlichen Richtlinien keine Eheschließung vorliegt.
Ja und für eine Scheidung in Deutschland hat das sowieso keinerlei Relevanz. Hast du davor Angst?

Was es mit den 3 Jahren auf sich hat weiß ich nicht. Außer dass es mit seinem eigenständigen Niederlassungsrecht in Deutschland zu tun hat.

Trotz Bedenken zu heiraten ist in der Tat grobfahrlässig.

Lieben Gruß, happy mind

Katrina
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von Katrina » 06.08.2017, 21:23

Hallo Hasi,

ob "drei Jahre" speziell mit Kopten etwas zu tun haben, weiß ich nicht. Hier im Forum sind "drei Jahre" aus folgendem Grund immer wieder ein Thema: Die Aufenthaltserlaubnis in D wegen der Ehe mit einem Deutschen kann verkürzt werden, wenn die Ehepartner sich vor Ablauf von drei Jahren in D gelebter Ehe trennen (trennen! - nicht scheiden lassen!). Der ausländische Partner muss D normalerweise verlassen. Wurde die Ehe dagegen drei Jahre lang in D gelebt, hat der ausländische Partner einen eigenständigen Aufenthalt, heißt: Trennen sich die Partner erst nach drei Jahren Ehe in D, kann er trotzdem in D bleiben.

LG, Katrina

Hasi01
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von Hasi01 » 06.08.2017, 22:38

Katrina hat geschrieben:Hallo Hasi,

ob "drei Jahre" speziell mit Kopten etwas zu tun haben, weiß ich nicht. Hier im Forum sind "drei Jahre" aus folgendem Grund immer wieder ein Thema: Die Aufenthaltserlaubnis in D wegen der Ehe mit einem Deutschen kann verkürzt werden, wenn die Ehepartner sich vor Ablauf von drei Jahren in D gelebter Ehe trennen (trennen! - nicht scheiden lassen!). Der ausländische Partner muss D normalerweise verlassen. Wurde die Ehe dagegen drei Jahre lang in D gelebt, hat der ausländische Partner einen eigenständigen Aufenthalt, heißt: Trennen sich die Partner erst nach drei Jahren Ehe in D, kann er trotzdem in D bleiben.

LG, Katrina
Liebe Katrina

Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt verstehe ich die "3 Jahre", es geht also um das "Absitzen" dieser Zeit um sich den Aufenthalt für immer zu sichern, egal ob für Kopten oder Muslime. In meinem Fall geht es um CH, aber ich denke es ist hier gleich, ich habe in diesem Zusammenhang auch schon von 3 Jahren und sogar auch von 5 Jahren gehört.

Liebe Grüsse
Hasi

Efendi II
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von Efendi II » 06.08.2017, 22:44

Hasi01 hat geschrieben:In meinem Fall geht es um CH, aber ich denke es ist hier gleich, ich habe in diesem Zusammenhang auch schon von 3 Jahren und sogar auch von 5 Jahren gehört.
Die im Familiennachzug in die Schweiz eingereisten ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern und von Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung haben nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung.

Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet.
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- Aristoteles -

gadi
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von gadi » 06.08.2017, 23:22

Hallo Hasi,

wenn du, wie du schriebst, den Kopten beim Shar el Akari geehelicht hast, werden von dort die Heiratspapiere zur Kathedrale El Abbasiya in Cairo gereicht, wo der Mann dann als verheiratet eingetragen wird. Auch bei der Kirche im Heimatort deines Mannes wird er als verheiratet eingetragen.
Falls es beabsichtigt ist, danach "kirchlich" zu heiraten, kann der koptische Mann nur die Person heiraten, die in den Papieren genannt wird, nämlich dich.

Ich weiß nicht, was du mit den "drei bzw. fünf Jahren" gemeint hast und wahrscheinlich haben meine Vorschreiber recht. Es wird oftmals von den "berühmten drei Jahren" gesprochen bzgl. "Wartezeit" bis zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.

Es ist allerdings auch so, dass eine Scheidung im koptischen Recht nach Ehebruch, Misshandlung und anschließender gerichtlicher Trennung von 3 Jahren möglich ist sowie u.a. nach böswilligem Verlassen seit 5 Jahren.
Moderatorin
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Hasi01
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von Hasi01 » 07.08.2017, 00:03

gadi hat geschrieben:Hallo Hasi,

wenn du, wie du schriebst, den Kopten beim Shar el Akari geehelicht hast, werden von dort die Heiratspapiere zur Kathedrale El Abbasiya in Cairo gereicht, wo der Mann dann als verheiratet eingetragen wird. Auch bei der Kirche im Heimatort deines Mannes wird er als verheiratet eingetragen.
Falls es beabsichtigt ist, danach "kirchlich" zu heiraten, kann der koptische Mann nur die Person heiraten, die in den Papieren genannt wird, nämlich dich.

Ich weiß nicht, was du mit den "drei bzw. fünf Jahren" gemeint hast und wahrscheinlich haben meine Vorschreiber recht. Es wird oftmals von den "berühmten drei Jahren" gesprochen bzgl. "Wartezeit" bis zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.

Es ist allerdings auch so, dass eine Scheidung im koptischen Recht nach Ehebruch, Misshandlung und anschließender gerichtlicher Trennung von 3 Jahren möglich ist sowie u.a. nach böswilligem Verlassen seit 5 Jahren.

Hallo gadi

Auch Dir ein Dankeschön für deine hilfreichen Ausführungen. Jetzt habe ich aber verschiedene Antworten, einmal ist ohne Trauung in der Kirche der Kopte nicht verheiratet und einmal doch. Was stimmt nun?

Und wie ist der letzte Satz genau zu verstehen? Wenn die Scheidung von mir eingereicht wird, ist das dann böswilliges Verlassen und wie genau ist das zu verstehen, seit 5 Jahren? Und wie ist das mit dem Ehebruch? Ich erinnere mich mal gelesen zu haben, dass es in arabischen Ländern genügt, wenn zwei Zeugen den Ehebruch bezeugen. Er könnte also 2 Freunde nehmen, die in der Kirche erzählen, sie hätten mich mit einem anderen Mann in ein Haus gehen gesehen oder so ähnlich?

LG
Hasi

Efendi II
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von Efendi II » 07.08.2017, 00:29

gadi hat geschrieben: Ich weiß nicht, was du mit den "drei bzw. fünf Jahren" gemeint hast und wahrscheinlich haben meine Vorschreiber recht. Es wird oftmals von den "berühmten drei Jahren" gesprochen bzgl. "Wartezeit" bis zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis..
Die Aufenthaltserlaubnis bekommt er, als Ehepartner einer Deutschen, sofort nach Einreise, Du meinst wohl die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.
Es ist allerdings auch so, dass eine Scheidung im koptischen Recht nach Ehebruch, Misshandlung und anschließender gerichtlicher Trennung von 3 Jahren möglich ist sowie u.a. nach böswilligem Verlassen seit 5 Jahren .
Ich vermag mir kaum vorzustellen, dass solche religiösen Gepflogenheiten irgendeinen Einfluss auf die deutsche Familien- und Ehegesetzgebung haben und das ein deutscher Richter diese berücksichtigen wird.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Ariadne
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von Ariadne » 07.08.2017, 06:53

Liebe Hasi,
Ehrlich gesagt, verstehe dein Problem nicht. Wenn du der Meinung bist, dass die Ehe mit deinem ägyptischen Mann untragbar ist, reichst du die Scheidung ein. Wie Effendi schon sagte, die Gerichte in der Schweiz oder Deutschland werden nach den Gesetzen des Landes entscheiden und nicht nach den Regeln der koptischen Kirche. Der Rest dürfte dich nicht interessieren, ob er heiraten kann oder nicht, außer du möchtest ihm den Weg zum Niederlassungsrecht "glätten". Wenn du Schweizerin bist und ihr in der Schweiz gelebt habt, dürften dir eigentlich keine Nachteile entstehen. Ziehe es einfach durch. Viel Glück!
Die Liebe ist so unproblematisch wie ein Fahrzeug. Problematisch sind nur die Lenker, die Fahrgäste und die Straße.
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Franconia
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Franconia » 07.08.2017, 09:56

Hallo Hasi,

herzlich Willkommen im Forum von 1001 Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.

Ich habe dir mal einen eigenen Thread für deine Fragen gegönnt :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

gadi
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Re: Heirat in Deutschland oder Ägypten?

Beitrag von gadi » 07.08.2017, 10:38

Efendi II hat geschrieben:
gadi hat geschrieben: Ich weiß nicht, was du mit den "drei bzw. fünf Jahren" gemeint hast und wahrscheinlich haben meine Vorschreiber recht. Es wird oftmals von den "berühmten drei Jahren" gesprochen bzgl. "Wartezeit" bis zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis..
Die Aufenthaltserlaubnis bekommt er, als Ehepartner einer Deutschen, sofort nach Einreise, Du meinst wohl die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.
Es ist allerdings auch so, dass eine Scheidung im koptischen Recht nach Ehebruch, Misshandlung und anschließender gerichtlicher Trennung von 3 Jahren möglich ist sowie u.a. nach böswilligem Verlassen seit 5 Jahren .
Ich vermag mir kaum vorzustellen, dass solche religiösen Gepflogenheiten irgendeinen Einfluss auf die deutsche Familien- und Ehegesetzgebung haben und das ein deutscher Richter diese berücksichtigen wird.
Hallo Efendi, ich meinte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht/eigenständige Aufenthaltserlaubnis. Glaube, Hasi und auch alle anderen Leser haben das auch so verstanden.
Bzgl. koptisch-orthodoxes Eherecht: es hat auch bisher niemand behauptet, dass die Regelungen zur "koptischen Scheidung" einen Einfluss auf die deutsche Familien- und Ehegesetzgebung haben. Hasis Frage war wie die "3 bzw. 5 Jahre" gemeint sein könnten.
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Desert Dancer
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Desert Dancer » 07.08.2017, 12:29

Hallo Hasi !

Wenn ich es richtig verstehe, dann willst Du Dich scheiden lassen, aber er nicht ?

Logo... er hat ja auch die 5 Jahre noch nicht abgesessen.

Dass er die Ehe nach Aussen zum Teil verleugnet und Dich nicht kirchlich geheiratet hat (und Du bist ja auch nicht konvertiert), deutet schon daraufhin, dass es ihm nicht ernst ist, sondern er doch eher Bezness betreibt und irgendwann dann noch eine koptische Frau heiraten möchte.

Wie auch immer... das Schweizer Gericht wird das wenig interessieren, ob er nochmals heiraten darf oder nicht und deshalb rumjammert. Dein Problem ist ja vermutlich mehr, dass die Scheidung sich hinziehen wird, wenn er nicht einwilligt. Und da das Argument, dass er nicht mehr heiraten darf, sowieso nur Taktik ist von ihm, wird es auch nichts nützen, wenn Du ihm beweisen könntest, dass er doch noch heiraten kann. Verschwendete Energie, sich darauf zu konzentrieren.

Zieh es einfach durch... Auch wenn es dauert. Alles Gute!
Ehemaliges CIB-Vereinsmitglied

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Hasi01
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Hasi01 » 07.08.2017, 23:03

Desert Dancer hat geschrieben:Hallo Hasi !

Wenn ich es richtig verstehe, dann willst Du Dich scheiden lassen, aber er nicht ?

Logo... er hat ja auch die 5 Jahre noch nicht abgesessen.

Dass er die Ehe nach Aussen zum Teil verleugnet und Dich nicht kirchlich geheiratet hat (und Du bist ja auch nicht konvertiert), deutet schon daraufhin, dass es ihm nicht ernst ist, sondern er doch eher Bezness betreibt und irgendwann dann noch eine koptische Frau heiraten möchte.

Wie auch immer... das Schweizer Gericht wird das wenig interessieren, ob er nochmals heiraten darf oder nicht und deshalb rumjammert. Dein Problem ist ja vermutlich mehr, dass die Scheidung sich hinziehen wird, wenn er nicht einwilligt. Und da das Argument, dass er nicht mehr heiraten darf, sowieso nur Taktik ist von ihm, wird es auch nichts nützen, wenn Du ihm beweisen könntest, dass er doch noch heiraten kann. Verschwendete Energie, sich darauf zu konzentrieren.

Zieh es einfach durch... Auch wenn es dauert. Alles Gute!

Hallo zusammen

Besten Dank an alle, die mir hier helfen möchten.

Genau, ich habe bereits die Trennung/Scheidung eingereicht, das Gericht hört nun beide Seiten an. Er behauptet lauter Lügen vor Gericht, u.a. auch, dass er mich natürlich noch liebt und dass er ja nie mehr heiraten kann. Ich versuche nun alle seine Lügen zu widerlegen. Falls ich irgendwie darlegen kann, dass er doch noch einmal heiraten kann, dann wäre das natürlich gut für mich. Nichts ist hier verschwendete Energie, jeder noch so kleine Beweis, dass er ein Betrüger ist wäre hilfreich, es geht auch um ein kleines Baby, das auf keinen Fall in Aegypten verschwinden darf, sollte der Herr das Sorgerecht bekommen. Er ist ein Bezzie - 100%.

Fast hätte ich es vergessen, ich bin wohl doch konvertiert? Als wir das Ledigkeitszeugnis holen gingen, da meinte mein Mann, ich müsse auch zur orthodoxen Kirche wechseln. Wir gingen zusammen mit einem Priester in einen kleinen Raum, er machte mit Wasser ein Kreuz auf meine Stirn und murmelte irgendwas. Als ich fragte, ob es eine schriftliche Bestätigung gibt, meinte mein Mann nur, jetzt gleich nicht aber falls ich das später brauche, er jederzeit eine holen könne.

LG
Hasi

Efendi II
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Efendi II » 07.08.2017, 23:27

Hasi01 hat geschrieben:Fast hätte ich es vergessen, ich bin wohl doch konvertiert? Als wir das Ledigkeitszeugnis holen gingen, da meinte mein Mann, ich müsse auch zur orthodoxen Kirche wechseln. Wir gingen zusammen mit einem Priester in einen kleinen Raum, er machte mit Wasser ein Kreuz auf meine Stirn und murmelte irgendwas. Als ich fragte, ob es eine schriftliche Bestätigung gibt, meinte mein Mann nur, jetzt gleich nicht aber falls ich das später brauche, er jederzeit eine holen könne.
Das ändert doch nichts am Scheidungsverfahren. Für den Scheidungsrichter spielt doch die Religionszugehörigkeit überhaupt keine Rolle, der entscheidet nicht nach religiösen Kriterien, sondern nach weltlichen deutschen Gesetzen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Yaa
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Yaa » 11.08.2017, 16:19

Hallo Hasi
Ich war ebenfalls mit einem Kopten für 10 Jahre verheiratet und komme wie du aus der Schweiz.
Wir hatten auch in Kairo geheiratet und wie ihr auch niemals kirchlich. Also in seiner Familie galten wir nur als Verlobt, weil nur die kirchliche Hochzeit zählt und die hat ja nie stattgefunden.
Mir wurde auch von ihm selber gesagt, dass wir zwar vom Gesetz her verheiratet sind, aber nicht vor der Kirche. Somit könne er jederzeit wieder heiraten.
Als ich die Scheidung eingereicht habe, gab es am Anfang auch Stress, er hatte Panik. Ich bin ausgezogen, habe es offiziell bei den Behörden gemeldet und nach dem Trennungsjahr sind wir geschieden worden. Er hat irgendwann eingesehen, dass er sehr wohl alleine überleben kann und hat dann auch eingewilligt mit mir einen gemeinsamen Mediator zu nehmen, welcher unsere Papiere formuliert und bei Gericht eingereicht hat. Den Mediator habe ich bereits bevor mein Ex eingewilligt aufgesucht und der war super. Hat viele Tipps gegeben und mir ganz genau meine Rechte aufgezeigt. Kann es dir also nur empfehlen.
Mein Ex ist noch während unserer Schweizer geworden von daher ist der Fall bestimmt nicht ganz gleich, aber zieh es durch, wenn es das ist was du willst.

Hasi01
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Hasi01 » 01.09.2017, 21:58

Franconia hat geschrieben:Hallo Hasi,

herzlich Willkommen im Forum von 1001 Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.

Ich habe dir mal einen eigenen Thread für deine Fragen gegönnt :wink:

Hallo Franconia

Vielen Dank.

Hasi01
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Re: Scheidung von einem Kopten

Beitrag von Hasi01 » 01.09.2017, 22:51

Yaa hat geschrieben:Hallo Hasi
Ich war ebenfalls mit einem Kopten für 10 Jahre verheiratet und komme wie du aus der Schweiz.
Wir hatten auch in Kairo geheiratet und wie ihr auch niemals kirchlich. Also in seiner Familie galten wir nur als Verlobt, weil nur die kirchliche Hochzeit zählt und die hat ja nie stattgefunden.
Mir wurde auch von ihm selber gesagt, dass wir zwar vom Gesetz her verheiratet sind, aber nicht vor der Kirche. Somit könne er jederzeit wieder heiraten.
Als ich die Scheidung eingereicht habe, gab es am Anfang auch Stress, er hatte Panik. Ich bin ausgezogen, habe es offiziell bei den Behörden gemeldet und nach dem Trennungsjahr sind wir geschieden worden. Er hat irgendwann eingesehen, dass er sehr wohl alleine überleben kann und hat dann auch eingewilligt mit mir einen gemeinsamen Mediator zu nehmen, welcher unsere Papiere formuliert und bei Gericht eingereicht hat. Den Mediator habe ich bereits bevor mein Ex eingewilligt aufgesucht und der war super. Hat viele Tipps gegeben und mir ganz genau meine Rechte aufgezeigt. Kann es dir also nur empfehlen.
Mein Ex ist noch während unserer Schweizer geworden von daher ist der Fall bestimmt nicht ganz gleich, aber zieh es durch, wenn es das ist was du willst.

Hallo Yaa

Immerhin 10 Jahre...... bei mir hat es nur 1 Jahr gedauert. Kaum war unser Kind da, ist er auf seine Botschaft gerannt und hat für das Kind ägyptische Papiere gemacht. Am selben Abend hat er mir ins Gesicht gesagt, er hätte jetzt ein Kind in der Schweiz und könne für immer bleiben, dann hat er seine Sachen gepackt und ist gegangen. Er hat mir dann zum Dank auch noch die Polizei ins Haus geschickt, weil ich noch ein paar seiner Kleider (von mir gekaufte) da hatte.
Lustigerweise hat er nach seinem Auszug sofort Arbeit gefunden, vorher natürlich nicht und ich musste für alles bezahlen, auch für seinen teuren Deutschkurs.
Somit ist eh klar, er will hier solange wie möglich bleiben und Geld scheffeln, wenn er dann mal genug hat, kann er zu Hause seine Koptin heiraten, denn es weiss ja niemand (ausser seiner Familie), dass er mich geheiratet hat.
Mir blieb nichts anderes übrig, als die Trennung, mit so jemandem sehe ich keine gemeinsame Zukunft mehr, es sind einfach zu viele Sachen vorgefallen. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen, da ich das auch nicht alleine machen kann. Er hat keine Panik, er weiss sich hier sehr gut zu helfen. Für unsere ausländischen Gäste gibt es überall kostenlos Beratung und Hilfe und die Araber hier informieren sich gegenseitig und wissen über unsere Gesetze bestens Bescheid.

Darf ich fragen, was bei dir der Grund für die Trennung war? Hast du denn auch Kinder mit dem Kopten? Wollte er diese nie nach Aegypten mitnehmen?
Und was hat seine Familie gesagt, dass ihr 10 Jahre nur verlobt wart, wolltest du keine kirchliche Heirat oder er?
Nun ist er also auch Schweizer, ist er denn immer noch hier oder hat er inzwischen dort wieder geheiratet?
War bei dir nur ein Trennungsjahr? Jetzt sind es wohl leider zwei Jahre....

Liebe Grüsse Hasi

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