Wer oder was zwingt Dich, auf seine Briefe, Anrufe oder E-Mails zu reagieren?Alexandra0506 hat geschrieben: Wenn mein EX-Mann sich nicht ständig wieder in Erinnerung bringen würde, würde ich gar nicht mehr an ihn denken.
Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
@ Efendi:
Niemand...aber davon schreibt sie doch auch gar nichts
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Irgendwie macht er sich aber bemerkbar.Grampusgriseus hat geschrieben:@ Efendi:
Niemand...aber davon schreibt sie doch auch gar nichts
bis zum heutigen Tage ist keine Ruhe...er will Geld....Geld...Geld
Gruß Thelmalouis
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
@Thelmaluis, Efendi II,
er macht sich durch irgendwelche fadenscheinigen Anzeigen bei der Polizei bemerkbar und über seinen Anwalt.
Darum kümmert sich aber meine Anwältin!!
er macht sich durch irgendwelche fadenscheinigen Anzeigen bei der Polizei bemerkbar und über seinen Anwalt.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Also, dann lass die Anwältin sich auch kümmern.Alexandra0506 hat geschrieben:@Thelmaluis, Efendi II,
er macht sich durch irgendwelche fadenscheinigen Anzeigen bei der Polizei bemerkbar und über seinen Anwalt.
Darum kümmert sich aber meine Anwältin!!
Die kostet schon genug Geld.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Alexandra, ich würde schon, wie auch Efendi schon angedeutet hat, beim Standesamt bzw. genauer beim Shar al Akari (Staatliches Grundstücks- und Notariatsamt, weißt du ja) nochmals nachfragen, ob dort alles ein bzw. ausgetragen ist. Wenn ein Sachbearbeiter bei der Botschaft einen guten Tag hat, hilft er dir vielleicht bei der Nachfrage. Auch macht er einen Vermerk auf welchen du bei "Problemen" immer erstmal verweisen kannst. Scheidungsbescheinigung (bzw. Ledigkeitsbescheinigung), übersetzt, beglaubigt... hätte ich immer als Kopie dabei in Ägypten.
Trotzdem rate ich dir, wie eigentlich alle Vorschreiber, von einem Ägyptenurlaub abzusehen, dies hast du ja zum Glück auch schon angekündigt. Denn "ärgern" kann er dich sehr wohl dort durch irgendwelche Anzeigen, die wieder stressige und evtl. zeitaufwändige Überprüfungen nach sich ziehen können, auch wenn die Aufhebung des Ehevertrages dort überall verewigt ist.
Ich wünsche dir einen wunderschönen Urlaub, aber nicht grade dort .
...und, Thelmalouis hat völlig recht, lass deine Anwältin mal machen und halte deinen Kopf frei von diesem Nerver.
Trotzdem rate ich dir, wie eigentlich alle Vorschreiber, von einem Ägyptenurlaub abzusehen, dies hast du ja zum Glück auch schon angekündigt. Denn "ärgern" kann er dich sehr wohl dort durch irgendwelche Anzeigen, die wieder stressige und evtl. zeitaufwändige Überprüfungen nach sich ziehen können, auch wenn die Aufhebung des Ehevertrages dort überall verewigt ist.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Alexandra,
mach es ganz einfach. Kontaktiere die Deutsche Botschaft Kairo:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob meine nach deutschem Recht geschiedene Ehe- Namen der Eheleute, Datum der Eheschließung Shar el Akari, Datum der Ehescheidung- für die Anerkennung in Ägypten legalisiert wurde.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Denn so wäre es nun der richtige Weg, am besten noch die Urkunden im Anhang mitsenden
Über das Kontaktformular wird man dir per E- mail antworten. Und dann siehst du weiter....
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bitte teilen Sie mir mit, ob meine nach deutschem Recht geschiedene Ehe- Namen der Eheleute, Datum der Eheschließung Shar el Akari, Datum der Ehescheidung- für die Anerkennung in Ägypten legalisiert wurde.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Die deutsche Botschaft ist nicht der Laufbursche für die Belange, welche die Schreiberin mit den ägyptischen Behörden besprechen oder klären will. Dann soll sie auf eigene Kosten einen ägyptischen Anwalt beauftragen, der diese Angelegenheit bei den ägyptischen Behörden prüfen lässt. Bei der Beschaffung eines vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalts ist die deutsche Botschaft sicher zur Hilfe bereit.happy mind hat geschrieben:Alexandra,
mach es ganz einfach. Kontaktiere die Deutsche Botschaft Kairo:
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
So etwas ist eine normale Behördenanfrage, da die Deutsche Botschaft für die Legalisation von deutschen Urkunden für den ägyptischen Rechtsverkehr zuständig ist.Efendi II hat geschrieben:Die deutsche Botschaft ist nicht der Laufbursche für die Belange, welche die Schreiberin mit den ägyptischen Behörden besprechen oder klären will. Dann soll sie auf eigene Kosten einen ägyptischen Anwalt beauftragen, der diese Angelegenheit bei den ägyptischen Behörden prüfen lässt. Bei der Beschaffung eines vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalts ist die deutsche Botschaft sicher zur Hilfe bereit.happy mind hat geschrieben:Alexandra,
mach es ganz einfach. Kontaktiere die Deutsche Botschaft Kairo:
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Ist diese erfolgt gibt es ein Aktenzeichen. Ganz einfach.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Die ägyptische Polizei wird nicht (zuerst) bei der Botschaft fragen, wenn er sie "anzeigt".
Bitte niemals einen ägyptischen Anwalt mit einer Nachfrage beauftragen, auch nicht wenn er auf einer Liste der Botschaft steht, es sind keine "Empfehlungslisten".
Die Anwälte auf solchen Listen werden regelmäßig "ausgetauscht" wenn wieder ein großer Betrug eines sich darauf befindlichen aufkommt.
Die Deutsche Botschaft hilft sehr wohl bei solchen und ähnlichen Nachfragen wenngleich sich nicht sozusagen sofort einer ins Taxi setzt und persönlich vorspricht.
Bitte niemals einen ägyptischen Anwalt mit einer Nachfrage beauftragen, auch nicht wenn er auf einer Liste der Botschaft steht, es sind keine "Empfehlungslisten".
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Aber sicher nicht zum Nulltarif.gadi hat geschrieben: Die Deutsche Botschaft hilft sehr wohl bei solchen und ähnlichen Nachfragen wenngleich sich nicht sozusagen sofort einer ins Taxi setzt und persönlich vorspricht.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Ist doch kein Heimflug/Überführung/Beglaubigung/Passersatz/Visa o.ä.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Eine deutsche Bundesbürgerin stellt eine Nachfrage bezüglich einer eventuellen Legalisation ihres deutschen Scheidungsurteils für den Rechtsverkehr in Ägypten. Die Verfahren ihrer Eheschließung und Familienzusammenführung haben auch jeweils Aktenzeichen dort. Das ist normaler Behördenalltag.Efendi II hat geschrieben:Aber sicher nicht zum Nulltarif.gadi hat geschrieben: Die Deutsche Botschaft hilft sehr wohl bei solchen und ähnlichen Nachfragen wenngleich sich nicht sozusagen sofort einer ins Taxi setzt und persönlich vorspricht.
Die Deutsche Botschaft dort ist nicht so groß, dass man von Büro zu Büro ein Taxi braucht.
Also, wenn ich hier eine Anfrage an mein zuständiges Finanzamt stelle braucht auch Sachbearbeiter A kein Taxi, um evt.Sachbearbeiter B mein Anliegen weiterzureichen
Also Efendi, take it easy
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
@happy mind
Zunächst braucht das Dokument eine Apostille der übergeordneten Behörde (meist ist das Außenministerium dafür zuständig) des ägyptischen Amtes, welche die Urkunde ausgestellt hat und erst danach kann die deutsche Botschaft den Legalisationsvermerk anbringen, womit es dann im deutschen Rechtsverkehr Anerkennung findet.
Glücklicherweise verfügt Ägypten über ein geordnetes Urkundenwesen, sonst müsste noch ein Vertrauensanwalt damit betraut werden, was die Kosten erheblich erhöhen würde.
...und was bedeutet das? (Bordsprache ist Deutsch)happy mind hat geschrieben:Also Efendi, take it easy
Zunächst braucht das Dokument eine Apostille der übergeordneten Behörde (meist ist das Außenministerium dafür zuständig) des ägyptischen Amtes, welche die Urkunde ausgestellt hat und erst danach kann die deutsche Botschaft den Legalisationsvermerk anbringen, womit es dann im deutschen Rechtsverkehr Anerkennung findet.
Glücklicherweise verfügt Ägypten über ein geordnetes Urkundenwesen, sonst müsste noch ein Vertrauensanwalt damit betraut werden, was die Kosten erheblich erhöhen würde.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Der war gut.happy mind hat geschrieben: Die Deutsche Botschaft dort ist nicht so groß, dass man von Büro zu Büro ein Taxi braucht.
Das war auch mein Gedanke. Es kann nämlich sein, dass seitens der Botschaft ein Aktenzeichen vorliegt zur Legalisation, es muss aber nicht sein. Es muss auch nicht sein, dass Legalisation und Visavorgang und Eheschließung unter dem selben Aktenzeichen eingeordnet sind. Deshalb mein Vorschlag mit der Anfrage an die Botschaft heranzutreten, dabei kann der Sachbearbeiter auch gleich checken, ob die Legalisation registriert ist. Wenn nicht (und ggfs. zusätzlich wenn doch), kann er nachfragen beim Shar al Akari. Dies kostet nichts.Zunächst braucht das Dokument eine Apostille der übergeordneten Behörde (meist ist das Außenministerium dafür zuständig) des ägyptischen Amtes, welche die Urkunde ausgestellt hat und erst danach kann die deutsche Botschaft den Legalisationsvermerk anbringen, womit es dann im deutschen Rechtsverkehr Anerkennung findet.
Efendi, ich stimme dir auch weitestgehend zu in deinem "nicht der Laufbursche", nur nicht in diesem speziellen Fall. Oft wird angenommen, die Botschaft leiste kostenlose Übersetzerdienste, bezahle Heimflüge, jemand komme gerannt, wenn eine Geldbörse gestohlen wurde oder sich jemand verirrt hat.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Da beißt die Maus jetzt keinen Faden ab....
Falls ein Antrag auf Legalisation vorliegt- ist übrigens kostenpflichtig- darf man auch davon ausgehen, dass die Scheidung nach ägyptischem Recht vorgenommen wurde bzw. vorgenommen wird.
Und nur alleine darum geht es.
Und die andere Möglichkeit wäre: Alexandra reist nach Kairo, sucht sich einen Rechtsbeistand und spricht beim Shar el Akari vor.
Da mischt kein Botschaftsmitarbeiter mit rum.
Und aus diesem Grunde erscheint mir die Chance über das Kontaktformular online bei der Deutschen Botschaft eine Anfrage zu stellen ganz sinnvoll.
Falls ein Antrag auf Legalisation vorliegt- ist übrigens kostenpflichtig- darf man auch davon ausgehen, dass die Scheidung nach ägyptischem Recht vorgenommen wurde bzw. vorgenommen wird.
Und nur alleine darum geht es.
Und die andere Möglichkeit wäre: Alexandra reist nach Kairo, sucht sich einen Rechtsbeistand und spricht beim Shar el Akari vor.
Da mischt kein Botschaftsmitarbeiter mit rum.
Und aus diesem Grunde erscheint mir die Chance über das Kontaktformular online bei der Deutschen Botschaft eine Anfrage zu stellen ganz sinnvoll.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Dann hast du andere Erfahrungen gemacht als ich, happy mind.happy mind hat geschrieben:Da beißt die Maus jetzt keinen Faden ab....
Falls ein Antrag auf Legalisation vorliegt- ist übrigens kostenpflichtig- darf man auch davon ausgehen, dass die Scheidung nach ägyptischem Recht vorgenommen wurde bzw. vorgenommen wird.
Und nur alleine darum geht es.
Und die andere Möglichkeit wäre: Alexandra reist nach Kairo, sucht sich einen Rechtsbeistand und spricht beim Shar el Akari vor.
Da mischt kein Botschaftsmitarbeiter mit rum.
Und aus diesem Grunde erscheint mir die Chance über das Kontaktformular online bei der Deutschen Botschaft eine Anfrage zu stellen ganz sinnvoll.
Und bitte, rein vorsorglich (denn ich hoffe, Alexandra wird nicht nach Ägypten reisen): Vorsicht mit den (dortigen) Anwälten.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
hallihallo,
" Glücklicherweise verfügt Ägypten über ein geordnetes Urkundenwesen " ---- schreibt Effendi ---- ach, ist das neu ?
"Vertrauensanwalt" --- ??? in Ägypten ?
Die Realität - unabhängig von Bestimmungen auf Papier -- sieht anders aus. Das dürfte doch inzwischen jedem klar sein.
liebe Grüße ♥
" Glücklicherweise verfügt Ägypten über ein geordnetes Urkundenwesen " ---- schreibt Effendi ---- ach, ist das neu ?
"Vertrauensanwalt" --- ??? in Ägypten ?
Die Realität - unabhängig von Bestimmungen auf Papier -- sieht anders aus. Das dürfte doch inzwischen jedem klar sein.
liebe Grüße ♥
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Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
Wie die tatsächlichen Verhältnisse in Ägypten sind, entzieht sich meiner Kenntnis, aber zumindest wird das Urkundenwesen seitens unserer deutschen Behörden (noch) als zuverlässig gewertet, was einen Vertrauensanwalt, zumindest derzeit noch, nicht erforderlich macht. Wie das von den Betroffenen aus eigener Erfahrung privat bewertet wird, ist unerheblich.nabila hat geschrieben:hallihallo,
" Glücklicherweise verfügt Ägypten über ein geordnetes Urkundenwesen " ---- schreibt Effendi ---- ach, ist das neu ?
"Vertrauensanwalt" --- ??? in Ägypten ?
Die Realität - unabhängig von Bestimmungen auf Papier -- sieht anders aus. Das dürfte doch inzwischen jedem klar sein.
Als ich vor 35 Jahren in Sri Lanka geheiratet habe, galt dieses Land ebenfalls noch als "urkundensicher". Ich habe damals lediglich 20 DM für die Apostille der übergeordneten Behörde des dortigen Standesamtes und den notwendigen Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft in Colombo zahlen müssen. Erst in den Folgejahren sah sich die deutsche Botschaft, auf Grund vieler ge- und verfälschter Urkunden dazu gezwungen, ihre Legalisierungen srilankischer Urkunden einzustellen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/conten ... iLanka.pdf
Heute sind stattdessen aufwendige Überprüfungen durch Vertrauensanwälte notwendig geworden, was zu oftmals nicht unerheblicher finanzieller Belastung der Heiratswilligen führt.
Auch in Afrika gibt es heute nur noch wenige Staaten, in denen die deutschen Vertretungen Legalisationen durchführen und stattdessen sogenannte Vertrauensanwälte mit der Prüfung der Urkunden und dem Abgleich mit den Registern der Standesämter beauftragen.
Das kann auch für Anwälte hier in Deutschland nicht schaden.gadi hat geschrieben:Vorsicht mit den (dortigen) Anwälten.
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Re: Nach Ägypten reisen trotz Scheidung?
hallihallo,
Wie die tatsächlichen Verhältnisse in Ägypten sind, entzieht sich meiner Kenntnis schreibt effendi nun.
Dann macht es auch m.E. auch keinen Sinn, solche Thesen zu verbreiten.
Die deutsche Botschaft sendet auf Wunsch eine Liste mit Anwälten nicht ohne explizit darauf hinzuweisen, dass sie KEINE Verantwortung übernimmt
und sich als nicht zuständig sieht, was die Liste betrifft. Das wurde schon erwähnt, von gadi oder nilka (?) Dazu braucht es keine private Bewertung.
liebe Grüße ♥
Wie die tatsächlichen Verhältnisse in Ägypten sind, entzieht sich meiner Kenntnis schreibt effendi nun.
Dann macht es auch m.E. auch keinen Sinn, solche Thesen zu verbreiten.
Die deutsche Botschaft sendet auf Wunsch eine Liste mit Anwälten nicht ohne explizit darauf hinzuweisen, dass sie KEINE Verantwortung übernimmt
und sich als nicht zuständig sieht, was die Liste betrifft. Das wurde schon erwähnt, von gadi oder nilka (?) Dazu braucht es keine private Bewertung.
liebe Grüße ♥
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