EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Schuscha
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EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 19.04.2011, 23:33

So meine Lieben 8)

ich hab so viel zu erzählen,dass ich nicht weis wo ich anfangen soll :?

Ich hab jetzt hier vor mir meinen ägyptischen Ehevertrag, den werd ich übersetzen und dann auf die einzelnen Punkte näher eingehen. Das wird ein bisschen dauern, vielleicht sogar bis Morgen, daher das wichtigste in Kürze:

Kann ich es durch eine Klausel im Ehevertrag einrichten, dass mein Mann keine 2te Frau heiraten darf? NEIN!!!!!!!!!
Was passiert wenn er eine 2te Frau heiratet? NICHTS!!!!!!!!!!!!!!!!!



Jeder, der meint, dass es nicht so ist, soll sich um Kontakt zu einem Anwalt bemühen, hab gelesen CiB kann einige empfehlen.

Liebe Grüße!
Schuscha
Wer ständig glücklich sein möchte, muss sich oft verändern.
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Ines

Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Ines » 19.04.2011, 23:41

Liebe Schuscha!
Das ist gut, dass Du so etwas einstellst, denn in einem anderen Thread wurde darüber "gestritten".

LG Ines

Lisa1
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Lisa1 » 19.04.2011, 23:42

Hallo Schuscha,

ist das ein Ehevertrag, der vor dem Staat gültig ist, also so wie wir ihn auch hier in Deutschland verstehen würden? Oder ist es ein religiöser Ehevertrag? Oder gibt es da in Ägypten gar keinen Unterschied?
Liebe Grüße
Lisa

Schuscha
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 20.04.2011, 00:38

Jeder, der in Ägypten heiratet hat einen Ehevertrag, eben weil die Ehe im ägyptischen Sinne ein Vertrag zwischen 2 Personen ist und nicht wie bei uns ein Liebesversprechen zwischen 2 Personen. Hier die wörtliche Übersetzung meines Ehevertrags:

Kairo am...
Vertretung für Shahr Akari Frau Abir...
2 geschäftsfähige Trauzeugen


1) Herr Ägypter und 2) Frau Schuscha ersuchten mich, die Ehe miteinander schließen zu dürfen.

Ich befragte Herrn1 ob er bereits eine regestrierte Ehe führt. Herr1 verneinte das.
Ich befragte Herrn1ob er im Besitz einer Krankheit ist, die als Ehehindernis bzw. Scheidungsgrund herangezogen werden könnte. Herr1 verneinte und die Zeugen bestätigten seine Verneinung
Ich befragte Herrn1, ob er religiöse Bedenken hätte, die Ehe mit einer Christin einzugehen. Herr1 verneinte.
Ich befragte Herrn1, wieviel ich als Morgengabe zeichnen darf, bestehend aus Vorgabe und Nachgabe.
Ich befragte Herrn1, ob Frau2 Jungfrau oder geschiedene Frau ist. Herr2 antwortete Jungfrau
Ich befragte Herrn1 ob die Vorgabe breits an die Jungfrau oder ihren Vormund übergeben wurde.
Ich befragte Herrn1 ob er die Ehe mit der Jungfrau Frau2 eingehen wolle. Herr1 sagte das JA Wort


Ich befragte Frau2 ob sie im Besitz einer Krankheit ist, die als Ehehindernis bzw. Scheidungsgrund herangezogen werden könnte. Frau2 verneinte und die Zeugen bestätigten ihre Verneinung
Ich befragte Frau2 ob ihre Gebärfähigkeit überprüft wurde. Frau2 bejahte.
Ich befragte Frau2 ob sie ihre Vorgabe bereits erhalten hat. Frau2 bejahte.
Ich befragte Frau2 ob sie die Ehe mit Herrn 1 eingehen wolle. Frau 2 sagte das Ja Wort.


Die Erschienenen geben bekannt, dass folgende Gründe zu einer sofortigen Auflösung der Ehe führen:
Vernachlässigung der Ehepflicht in Folge von Krankheit
Kinderlosigkeit durch Herrn1 oder Frau2
wenn Herr1 Frau2 3mal verstösst ohne Angabe von Gründen.

Die Erschienenen geben bekannt, dass Frau2 ihre gesamte Morgengabe (Vorgabe u. Nachgabe) bereits in bar erhalten hat und Schmuck im Wert von ......
Herr1 gibt bekannt das Frau2 monatl 10% seines Einkommens für private Verwendungen zur Verfügung gestellt bekommt.
Herr1 gibt bekannt das Frau2 jährlich ein Schmuckstück im Wert von bis zu ...... erhält.
Herr1 gibt bekannt alle anfälligen Lebenserhaltungskosten für Frau2 und gemeinsame Kinder zu übernehmen.
Herr1 gibt bekannt, das die Wohnung ...... adresse .... in seinem Besitz ist und zum Zweck der Ehegemeinschaft von Frau2 genutzt wird.
Herr1 gibt bekannt das Frau2 im Falle einer Scheidung, Verstossung für den Zeitraum von 3 Jahren in der Ehewohnung bleiben kann.
Frau2 gibt bekannt folgende Güter in die Ehe einzubringen: .... liste ala Waschmaschine, Handtücher, SChneidbrett......
FRau2 gibt bekannt folgende Güter im Falle einer Verstossung, Scheidung aus der Ehewohnung zu entfernen im zeitraum von 3 Jahren.

Frau2 gibt bekannt höchstens 3 Kinder zu gebären, und eine Verweigerung weiterer Geburten darf nicht als Scheidungsgrund herangezogen werden. Ich frage Herrn1 ob er das verstanden hat. Herr1 bejaht. Die Zeugen bejahen.

Herr1 gibt bekannt, dass Frau2 und gemeinsame Kinder frei sind zu reisen, zu jeder Zeit und ein reise keinen Scheidungsgrund darstellt.

Herr1 gibt an Frau 2 im Falle einer Scheidung mit einer Geldleistung von max..... monatl. zu unterhalten für den Zeitraum von 3 Jahren.
Herr1 gibt an für gemeinsame Kinder die volle finanzielle Sorge zu treffen bis diese durch Heirat versorgt sind.

Ich frage Frau2 nochmal ob sie jeden Punkt verstanden hat. Frau2 bejaht.

Hiermit schließe ich, Frau Abir, entsendet vom Shahr Akari die Ehe zwischen Herrn1 und Frau2 und erkläre beigefügten Ehevertrag für rechtsgültig und unabänderbar.


SO; DAS IST ER; MEIN 0815 EHEVERTRAG an dem nur ein paar Dinge ergänzt worden sind.
Über die Wortwahl soll jeder denken was er will :shock:
Oder um es mit den Worten der besten Freundin meiner Mutter zu formulieren: Ach Gott, ach Gott, Kind, ob das gut geht?

Ich möchte später ein paar wichtige Punkte eben mit der Mehrehe besprechen und über das ägyptische Zivilgesetz.
Heute kann ich nicht mehr.

Gute Nacht! :D
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Schuscha
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 20.04.2011, 00:56

Liebe Ines, sunwalk und Lisa


ja, dieser Ehevertrag ist rechtsgültig.
Er ist gültig in jedem Land dieser Welt, weil er von einer Standesbeamtin geschlossen wurde.
Er hat also auch hier in Österreich bzw. Norwegen volle Gültigkeit. Ich müsste ihn nur von einem anerkannten Dolmetscher übersetzten lassen.


Jeder Ehevertrag vom Shahr Akari ist gültig, und jede Frau die einen Ägypter in Ägypten heiratet muss zum Shahr Akari.
Es gibt nur ein Shahr Akari Gebäude in ganz Cairo.


Es stimmt, das ägyptische Familiengesetz kennt einen Pharagraphen der sagt:Ich muss einverstanden sein mit der 2tEhe und wenn er nochmal heiratet, darf ich mich sofort scheiden lassen, ohne das er es verhindern kann.


So: das ist also der Koran auf der einen Seite und das GEsetz auf der anderen Seite.

Und weil es nunmal steht im Koran, darf er es auch. Er darf sich 4 mals verheiraten.
Es gibt keine Klausel in der ich schreiben kann, er darf nicht nochmals heiraten, denn mein Wunsch steht nicht über dem Koran.
Maximal kann ich in meinen Ehevertrag schreiben: wenn der Schuft nochmal heiratet muss er mir ein Ersatzgeld von LE .... bezahlen, ,,,, sowas kann ich schreiben, hab ich auch schon öfter gehört das es gemacht wird, aber eher selten.
Es nutzt sowieso nichts.

Ägypten ist und bleibt eine Männergesellschaft!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und wenn er jetzt wirklich nochmal heiratet und mir das versprochene Ersatzgeld nicht gibt und wir treffen uns vor Gericht wieder, dann wird er einfach sagen " ich hab ihr das Geld schon in bar gegebn und sie macht das jetzt nur um mich zu ärgern" und höchstwahrscheinlich wird er damit durchkommen.
Ausser die Frau hat eine starke Familie hinter sich, dann hat sie Chancen.
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morena
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von morena » 20.04.2011, 08:33

Guten Morgen Schuscha,

ich bin Dir sehr dankbar für die klare Ausführung der Verhältnisse und der Gesetze,da in letzter Zeit so viele Ungereimtheiten über
Vertragsmöglichkeiten uns vorgesetzt wurden,mit dem Vorgaukeln, User kenne sich genau aus,dabei waren es nur wieder
Ammenmärchen.
Jetzt ist es klar und verständlich.

Viele Grüsse, Morena

happy mind
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von happy mind » 20.04.2011, 10:09

Es stimmt, das ägyptische Familiengesetz kennt einen Pharagraphen der sagt:Ich muss einverstanden sein mit der 2tEhe und wenn er nochmal heiratet, darf ich mich sofort scheiden lassen, ohne das er es verhindern kann.


Hallo Schuscha,

recht herzlichen Dank für die mühevolle Arbeit deinen Ehevertrag ins Forum zu setzen.
Du hast dich, wie man lesen kann, vor eurer Eheschließung gut mit dem Thema auseinandergesetzt und eigene für dich wichtige Punkte in den Ehevertrag aufnehmen lassen.

Meine Aussage in anderem Thread war: Im Ehevertrag kann die Mehrehe ausgeschlossen werden. Bei einer gewünschten Neuverheiratung des Mannes bleibt die Ehefrau nicht unwissend über diesen Ehewunsch, kann sofort die Scheidung einreichen ( zu ihrem Recht) und erlangt nicht irgendwann einmal Kenntnis darüber ihren Ehemann mit anderen Ehefrauen teilen zu müssen. Hier wurde die Sachlage so beschrieben, dass frau sich nicht wehren könne und hilflos einer Mehrehe ausgesetzt sei. Und diese Behauptung ist falsch. Eben dieses bestätigst du durch den Paragraphen im Familiengesetz.

Bist du zu dem Punkt einer evt. weiteren Ehe deines Mannes bei Vertragsaufsetzung auf dem Shar el Akari nicht befragt worden?

Lieben Gruß, happy mind

Lisa1
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Lisa1 » 20.04.2011, 10:15

Hallo Schuscha,

vielen Dank für die Übersetzung und die vielen Infos. Vielleicht ist es ja für die Moderatoren interessant, dieses Thema in den "übergeordneten" Bereich zu übernehmen, also dorthin, wo die Themen zur Orfi-Ehe stehen.

Dann stößt jede Frau, die sich für einen ägyptischen Mann interessiert, darauf.

Ich habe noch eine persönliche Frage, die Du natürlich nicht beantworten mußt, wenn Du nicht magst.

Wie steht denn Dein Mann zu dieser Thematik? Würde er grds. in Erwägung ziehen, eine 2. Frau zu heiraten? Wie wird das in der Familie Deines Mannes gelebt? Gibt es dort tatsächlich Mehrehen?
Liebe Grüße
Lisa

Anaba
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Anaba » 20.04.2011, 10:20

Bei einer gewünschten Neuverheiratung des Mannes bleibt die Ehefrau nicht unwissend über diesen Ehewunsch, kann sofort die Scheidung einreichen ( zu ihrem Recht) und erlangt nicht irgendwann einmal Kenntnis darüber ihren Ehemann mit anderen Ehefrauen teilen zu müssen. Hier wurde die Sachlage so beschrieben, dass frau sich nicht wehren könne und hilflos einer Mehrehe ausgesetzt sei. Und diese Behauptung ist falsch.

Was für Rechte hat denn eine Frau aus armer Familie, die dazu noch einige Kinder hat ?
Wohin soll sie gehen ?
Was nützt ihr der schöne Vertrag ?
Was helfen ihr die Rechte auf dem Papier, wenn sie kein Geld oder keine Hilfe hat, sie einzuklagen ?
Was passiert denn einem Mann, der auch ohne Zustimmung wieder heiratet ?
Nichts.
Es sei denn, sie hat eine Familie hinter sich, die sie unterstützt.
Liebe Grüße
Anaba

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happy mind
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von happy mind » 20.04.2011, 11:17

Anaba hat geschrieben:
Bei einer gewünschten Neuverheiratung des Mannes bleibt die Ehefrau nicht unwissend über diesen Ehewunsch, kann sofort die Scheidung einreichen ( zu ihrem Recht) und erlangt nicht irgendwann einmal Kenntnis darüber ihren Ehemann mit anderen Ehefrauen teilen zu müssen. Hier wurde die Sachlage so beschrieben, dass frau sich nicht wehren könne und hilflos einer Mehrehe ausgesetzt sei. Und diese Behauptung ist falsch.

Was für Rechte hat denn eine Frau aus armer Familie, die dazu noch einige Kinder hat ?
Wohin soll sie gehen ?
Was nützt ihr der schöne Vertrag ?
Was helfen ihr die Rechte auf dem Papier, wenn sie kein Geld oder keine Hilfe hat, sie einzuklagen ?
Was passiert denn einem Mann, der auch ohne Zustimmung wieder heiratet ?
Nichts.
Es sei denn, sie hat eine Familie hinter sich, die sie unterstützt.
Hallo Anaba,

sie hat das Recht und der Vertrag sichert es ihr. Punkt. Ob sie ihr Recht nun einfordert oder nicht entscheidet sie. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber obliegen dem Familiengericht. Der Ehemann hat die Pflicht sie abzufinden und ebenso die Pflicht des Unterhaltes gegenüber seinen Kindern. Sie erhält staatliche Hilfe bei ihrem Verfahren. Ob er nun seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann ist die Frage. Ein Mann, der ohne Zustimmung erneut heiratet, hat vielleicht das Glück, dass alle Ehefrauen damit einverstanden sind, aus prinzipiellen oder finanziellen Gründen oder aber es wird gegen die Mehrehe rebelliert.
In Deutschland haben wir das Recht zu klagen. Wenn an den Beklagten Unterhaltsforderungen bestehen heißt das auch noch lange nicht, dass er zahlungswillig ist.

Wichtig ist jedoch, dass frau das Recht des Mannes auf Mehrehe unterbinden kann !

Lieben Gruß, happy mind
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Schuscha
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 20.04.2011, 11:38

Bigi, Morena und sunwalk.. Vielen Dank für die Blumen :)


Liebe Lisa,

in der Familie meines Mannes hat niemand eine 2te Ehefrau.

Ein Nachbar von uns hat sich aber zum 50igsten Geburtstag noch eine 2te Frau gegönnt. Ich weis nur das sie aus dem Viertel rund um den Mokatam Berg kommt (sehr armes Viertel)
Das ist wohl die Motivation der 2frau - Versorgung.
Was Frau Nummer 1 dazu gesagt hat weis ich nicht. Verheiratet sind sie noch. 9 (!!!) erwachsene Kinder.

Mein Mann hält nichts von einer 2t Frau. Er liebt mich bis in den Tod, das hat er versprochen :D :D :D

Seine Familie, tja.. die würden sich sicher freuen wenn er Morgen eine Ägypterin heiratet, sie mögen mich nicht.


Liebe happy mind,

nein, ich wurde nichts gefragt bei Standesamt. Was sollten Sie mich auch fragen?
Ich kenne mein Recht, dass ich mich scheiden lassen darf wenn er sich ein 2tes Mal verheiratet und von diesem Recht werd ich auch Gebrauch machen sollte es so sein.
Ich hab kurz überlegt, ob ich so eine Art "Geldstrafe" in den Ehevertrag aufnehmen soll, falls er nochmal heiratet, aber das Geld würd ich nur erhalten wenn ich weiterhin seine Frau bleibe und den Umstand der 2t Ehe akzeptiere.
Weil ich weis, dass ich das nie akzeptieren werde, habe ich das nicht aufgenommen in den Vertrag.
Machen auch nur wenige Frauen.

Wurdest Du denn etwas gefragt beim Shar akari :?: :?: :idea: Wenn ja, in welcher Sprache? Ich kenne nur einen einzigen Mann dort, der der englischen Sprache mächtig ist.
Ich finde das ganze Amt muss unbedingt reformiert werden. Ich finde, eine Frau darf nur unterschreiben zur Ehe wenn ein Dolmetscher anwesend ist. Ich finde, eine Frau muss aufgeklärt werden über ihre Rechte und Pflichten.... aber nix passiert.
ch finde sovieles ... :(

In der regel ist es doch so: Frau kommt mit ihrem Zukünftigen dorthin, versteht nichts, weis nichts und unterschreibt.
Es ist der gleiche 0815 Vertrag den ich auch habe... zuerst die Heiratsurkunde, dann die Höhe der Morgengabe und dann steht: ES WURDEN KEINE WEITEREN VEREINBARUNGEN GETROFFEN!
So schaut für gewöhnlich der Ehevertrag zwischem ihm und ihr (Europäerin) aus.
Was bessers kann ihm nicht passieren. keinerlei Verpflichtungen. :twisted: :twisted: :twisted:

Ich muss Anaba in ihrem lezten Post absolut Recht geben und schreib gleich näheres dazu.

Bis Gleich!
Schuscha
Es
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Schuscha
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 20.04.2011, 11:56

Liebe Happymind,

ich halte weiterhin dagegen. NEIN man kann es nicht unterbinden. Wie willst Du ein im Koran geschriebenes Wort in einem islamischen Land unterbinden? :shock:


Sagen wir, ich schreib im Ehevertrag: Der Schlingl muss sofort 100 000 LE bezahlen wenn er eine 2te Ehe eingeht.
Ok, alle unterschreiben, alles passt.

So, dann kommt er eines Tages: Du Schatz, nächsten Donnerstag heirate ich die süße Mona. Eine Woche bin ich bei Dir, eine bei ihr. Was ist, bist Du dabei?
Dann a) ich bin dabei und sag Supper Schatz, gib mir jetzt die 100 000 LE wie abgemacht. Er wird sagen: boukra habibi
b) nein Du A... ich lass mich scheiden.

Ok, also entweder lass ich mich scheiden wie es das Gesetz mir erlaubt. Und ich erhalte die im Ehevertrag festgelegte NACHGABE und den Unterhalt.

So, was ist wenn er jetzt sein Mona hat und ich hab die 100 000 aber noch nicht?
GENAU, ich geh vors Gericht un werd ihn klagen. Was wird er tun? Er wird bei Gericht sagen: ich hab ihr das Geld schon gegeben, werds ihr noch geben.... etc....
Denkst Du ich hab eine Chance als europäische Frau? Ich hab keine starke Familie in Ägypten.
Kennst Du nicht unseren Stand, auch bei öffentlichen Ämtern?
Weist Du nicht, dass auch die ägyptische Frau so schwierig und selten zu ihrem Recht kommt? Und die hat ja eine Familie hinter sich.
Ich sag Dir was sie mit Ausländerinen vor Gericht machen: sie holen noch ein bisschen Geld aus ihr raus und das wars dann.

Ich schreib heute Nacht 3 Beispiele, die ich persönlich kenne... damit man nicht glaubt, ich träume da so vor mich hin... :lol:

Ich persönlich hab vor der Hochzeit bereits die gesamte Morgengabe erhalten. Also die Vorgabe und die Nachgabe.
So gibts keine Diskussionen bei einer Scheidung. Liegt übrigens sehr im Trend.

Bis am Abend!

Alles Liebe!
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Justicea
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Justicea » 20.04.2011, 12:14

HALLEELUUJJAJAAAA

nochmals tausend Dank an diese Seite
denn ich hätte im Juni genauso geheiratet.

mann oh mann

und er erklärte mir auch das was im ehevertrag steht, zwar nicht alles, aber ein wenig

und im Endeffekt sah ich mich in Zukunft so:
ich sitze in Europa, er in Cairo und ich muss ihm Geld schicken und er heiratet dann schön brav seine Cousine :twisted:

ne ne, den Himmel sei Dank, i bin raus aus dem Geschäft. Vorher noch die Notbremse gezogen, dank dieser Seite.

Danke Suscha.
Wünsche dir natürlich alles Gute.
Der Gerechte muß viel leiden.

happy mind
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von happy mind » 20.04.2011, 16:55

Hallo Schuscha,

aber na klar kann frau die Mehrehe in ihrer bestehenden Ehe unterbinden. Ohne Erlaubnis darf er keine Zweitfrau nehmen. Sollte er dem Wunsch verfallen, steht ihr das Recht zu sich scheiden zu lassen und die im Ehevertrag festgelegte Abfindung rechtens zu fordern. Also nochmals: Keine Frau wacht irgendwann einmal auf und findet einfach so die Zweitfrau ihres Ehemannes in der gemeinsamen Küche vor, die dabei ist für alle das Frühstück zu zubereiten!!!!!!

Es wird u.a. darauf hingewiesen in Begleitung eines Dolmetschers die Eheurkunde zu unterzeichnen. Wer hat dir dieses Recht abgesprochen?
Ebenso ist es möglich sich bei einem Anwalt seines Vertrauens vor Ort und vorab über die Möglichkeiten solcher indivdueller Vertragspunkte zu informieren, sie zu bestimmen und dann je nach geltendem Recht dem Ehevertrag beizufügen.
Ich wußte, dass ich die Möglichkeit hatte einer weiteren Ehe keine Zustimmung geben zu müssen. Und ich wurde bei der Vertragsaufsetzung explizit dazu befragt, ohne eine Aufforderung meinerseits, das auf Englisch und es wurde niedergeschrieben.

Lieben Gruß, happy mind

Elisa
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Elisa » 20.04.2011, 17:31

Happy Mind, Deine Zustimmung kann er doch umgehen, in dem er sich von Dir trennt. Und falls Ihr Kinder habt, bestimmt nur er, wo die dann leben, bis zu einem bestimmten Alter mit Dir, ab einem bestimmten Alter ohne Dich. Selbst wenn Du eine Trennungssumme vereinbart hast, und er die nicht zahlen kann, hast Du Pech gehabt.

Wenn hier jemand den Unterhalt nicht zahlen will und daher auch nicht kann, springt halt der Staat ein.

Aber Du kannst nicht verhindern, dass er der Mann sich eine andere Frau nimmt.


Die Morgengabe ist ja in vielen auch gleich die Abfindung im Falle einer Scheidung. Wird ja selbst bei den Türken in Deutschland immer noch so gehandhabt, obwohl sie nach deutschem Recht verheiratet sind.

Also um diese Vereinbarung wirklich Sinn macht, bezweifele ich.

LG Elisa

happy mind
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von happy mind » 20.04.2011, 17:50

Elisa hat geschrieben:Happy Mind, Deine Zustimmung kann er doch umgehen, in dem er sich von Dir trennt. Und falls Ihr Kinder habt, bestimmt nur er, wo die dann leben, bis zu einem bestimmten Alter mit Dir, ab einem bestimmten Alter ohne Dich. Selbst wenn Du eine Trennungssumme vereinbart hast, und er die nicht zahlen kann, hast Du Pech gehabt.

Wenn hier jemand den Unterhalt nicht zahlen will und daher auch nicht kann, springt halt der Staat ein.

Aber Du kannst nicht verhindern, dass er der Mann sich eine andere Frau nimmt.


Die Morgengabe ist ja in vielen auch gleich die Abfindung im Falle einer Scheidung. Wird ja selbst bei den Türken in Deutschland immer noch so gehandhabt, obwohl sie nach deutschem Recht verheiratet sind.

Also um diese Vereinbarung wirklich Sinn macht, bezweifele ich.

LG Elisa
Hallo Elisa,

deinen Satz verstehe ich nun nicht.....er kann meine Zustimmung umgehen durch Trennung? Also Scheidung? Dann sind wir geschieden und er kann wieder heiraten.
Zu den Kindern: Es kommt darauf an wo die Ehe gelebt wird. In Deutschland gilt erst einmal das gemeinsame Sorgerecht. In Ägypten jedoch unterliegt die Ehe bzw. die Sorge um die Kinder dem ägyptischem Landesrecht, also: Das Erziehungsrecht unterliegt der Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater.
Sollte der eingeklagte Unterhalt in Deutschland nicht gezahlt werden, hilft der Staat. Wird er in Ägypten nicht gezahlt, hilft die Familie. Die ägyptische Familie ist das Sozialsystem. Hab es etwas weiter oben bereits geschrieben.

Lieben Gruß, happy mind

Elisa
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Elisa » 20.04.2011, 18:13

Hallo Happy Mind,

ich ging von einer Heirat zwischen Europäerin und Ägypter und Leben in Ägypten aus. Und die Europäerin hat nun mal in Ägypten normalerweise keine Familie.

Soviel ich weiss muss man auch eine in Ägypten geschlossene Ehe bei der deutschen Botschaft anerkennen lassen, um in Deutschland als verheiratet zu gelten.

Die Frau hat zwar das Erziehungsrecht, aber der Mann bestimmt, wo die Kinder erzogen werden, und Du kannst als Mutter nie ohne Einverständnis des Ehemannes, und meist musss der Vater am Flughafen zugegensein , ausreisen.

LG Elisa

Schuscha
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 20.04.2011, 18:15

Liebe happymind,


gut: also lassen wir mal stehen: Ich darf mich scheiden lassen wenn er sich ein 2tes Mal verheiratet, weil das Gesetz mir dieses Recht einräumt.


Also in Deinem Ehevertrag steht: Ich Frau1 verbiete Herrn2 während unserer Ehe, eine weitere Ehe einzugehen.


Und das heißt wenn Herr2 doch mal bockig wird und ohne Dein Wissen,mit einer Ägypterin zum Standesamt marschiert, um diese auch rechtmässig zu heiraten, dann sagt der Standesbeamte: Lieber Herr2, in ihrem Ehevertrag mit Frau Nummer1 Steht doch, dass Ihnen eine 2te Heirat untersagt wurde, also gehen sie wieder?
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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Anaba » 20.04.2011, 18:30

Und das heißt wenn Herr2 doch mal bockig wird und ohne Dein Wissen,mit einer Ägypterin zum Standesamt marschiert, um diese auch rechtmässig zu heiraten, dann sagt der Standesbeamte: Lieber Herr2, in ihrem Ehevertrag mit Frau Nummer1 Steht doch, dass Ihnen eine 2te Heirat untersagt wurde, also gehen sie wieder?
Liebe Schuscha,

ich frage mich schon die ganze Zeit was denn passiert wenn der Herr sich nicht an den Vertrag hält, wenn er einfach heiratet und sich über die erste Frau und eine Erlaubnis zur erneuten Heirat, einfach hinwegsetzt ?
Ich schätze mal ......nichts.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: EHEVERTRAG, mein Ehevertrag, Mehrehe

Beitrag von Schuscha » 20.04.2011, 18:45

Liebe Anaba,

genau: NICHTS :!: :!:

Ich kann meinem Mann einfach nicht verbieten ein weiteres Mal zu heiraten.
Es ist sein "gottgegebenes Recht"

Ich kann reinschreiben im Ehevertrag was ich will.... ist alles für die Fische.
Das einzige was ich machen kann ist mich scheiden zu lassen, wenn er ein 2te Frau nimmt.

Ja, ICH kann es, ich Schuscha bin von meinem Mann finanziell nicht abhängig. Und selbst wenn ich völlig blank wäre, habe ich eine Familie wohin ich zurück kehren kann.

Die durschnittliche Ägypterin ist, auch wenn sie selbst arbeitet, finanziell abhängig und hat bedauerlicherweise oft keine Familie wohin sie zurückkehren könnte, weil Familien das oft auch gar nicht wollen.

Sie ist geschieden und wohnt wieder zu Hause ist in Ägypten eine große Schande, zieht viel Tratsch nach sich und bringt auch jüngeren Familienmitgliedern Probleme bei der Suche nach einem Ehepartner.
" Oh seine große Schwester ist geschieden, na dann können wir in nicht als Bräutigam für unsere Tochter akzeptieren."

So bitter ist die Realität oft leider :?
Wer ständig glücklich sein möchte, muss sich oft verändern.
(Konfuzius)

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