Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Ammit
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Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Ammit » 26.01.2016, 13:03

Hallo liebe Mitglieder. Es betrifft mich zwar nicht persönlich, aber eine Bekannte von mir und ich finde im Internet leider nur widersprüchliche Informationen und kann daher wenig weiterhelfen.

Da ich aber annehme, dass es ein passendes Thema für das Forum ist, hoffe ich hier auf einige hilfreiche Tipps/ Hilfe zur Reihenfolge.

Kurz einige Einzelheiten. Meine Bekannte kennt "ihren" Ägypter seit 2010. Geheiratet haben sie 10/2014 und seit 07/2015 ist er in Deutschland mit Ehegattennachzug. Sein Aufenthalt wurde nun bis 08/2018 verlängert. Er hat sich seit dem negativ verändert und vor zwei Wochen hat sich rausgestellt, das es tatsächlich nur darum ging, nach Deutschland zu kommen. Er hat es ihr selbst ins Gesicht gesagt.

Sie hat dem Bürgeramt und der ALB mitgeteilt, dass sie ihren Mann rausgeworfen hat und er dort nicht mehr wohnt und hat auch mitgeteilt, das sie betrogen wurde. Das der Aufenthalt erschlichen wurde.

Sie soll gegenüber der ALB alles schriftlich vorlegen, damit die Behörde ihren Nochmann verhören kann.

Sie war bei einem Anwalt. Dieser hat ihr erzählt, dass sie eine Annulierung der Ehe nur bekommt, wenn sie mit Zeitpunkt der Eheschließung 10/2014 nachweisen kann, dass es dort keine richtige Ehschließung war.
Ich denke das bezieht sich auf die hier genannten Gründe:
http://www.scheidung.org/ehe-annullieren/

Aber davon trifft keiner zu. Es blieben, m.M. nach die nachträglichen Gründe, die dort genannt werden? Sehe ich das richtig?

Eine Blitzscheidung wäre nur bei häuslicher Gewalt möglich. Sie solle also das Trennungsjahr abwarten.

Die Anzeige, welche sie bei der Polzei zu Betrug gemacht hat. Kann nicht bearbeitet werden. Sagt die Polizei. Eventuell könnte das die ALB.

Alles in allem bin ich verwirrt. Wer hätte also Tipps, was meine Bekannte nun machen kann. Die Aussagen des Anwalts kann ich nicht glauben. Vgl. ich den Link muss sie innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Betruges einen Antrag auf Annulierung stellen. Dazu hat er ihr aber nichts gesagt.
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock


Ammit
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Ammit » 26.01.2016, 14:14

Danke :) werd ich machen.
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Franconia
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Franconia » 26.01.2016, 19:46

@ Ammit,

eine Ehe aufheben zu lassen ist schwer bis unmöglich und dauert oft genau so lange (oder sogar länger) wie eine normale Scheidung (aufgrund der Beweise die man beibringen und die überprüft werden müssen)

Was evtl. möglich wäre, ist eine Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres.
Es gibt durchaus Familiengerichte und Richter die so eine arglistige Täuschung (Heirat nur wegen Papieren) als Härtefall ansehen.
Dazu kann aber nur ein Anwalt was sagen, der alle Fakten kennt. Ggf. soll deine Bekannte mal die Meinung von mehr als einem Anwalt für Familienrecht einholen.

Den wichtigsten Schritt hat deine Bekannte schon gemacht.
Sie hat sich getrennt und hat die Trennung auch der AHB mitgeteilt. Damit ist jetzt die AHB am Zug und diese hat die Möglichkeit die AE zu verkürzen oder aber sie lässt sie auslaufen. Da die Grundlage für die AE nicht mehr besteht (eheliche LG) wird der Mann kaum eine erneute Verlängerung der AE oder gar eine NE bekommen - es sei denn er schafft sich einen anderen Grund mit dem er seinen Aufenthalt begründen kann (z.B. Kind mit einer dt. Frau).
Für o.g. ist es unerheblich warum sie sich getrennt hat, es reicht die Tatsache das die Ehe nicht mehr gelebt wird.

Damit die AHB zügig handelt (die AE verkürzt und ihn zu zeitnahen Ausreise auffordert) wird es sicher nötig sein, dass sie beweisen kann, dass er sie nur wegen Papieren geheiratet hat (und sich damit seine AE erschlichen hat). Da dürfte es aber kaum ausreichen, wenn er ihr diesen Betrug nur unter vier Augen gesagt oder im Streit an den Kopf geworfen hat, da dann Aussage gegen Aussage steht oder man ihr evtl. Rache unterstellt.

Sie soll sich am Besten die Meinung eines weiteren Anwalts einholen und versuchen eine Härtefallscheidung zu bekommen. Man kann mWn auch zweigleisig fahren und einen Antrag auf Eheaufhebung stellen und zudem einen auf (Härtefall)Scheidung, damit hätte deine Bekannte dann auch keinen Zeitverlust (es dauert ja immer bis die Gerichte in die Gänge kommen und alles überprüft haben).
Eine (Härtefall)Scheidung wird evtl. die Entscheidung der AHB in Bezug auf seine AE nicht beeinflussen, kann deine Bekannte aber vor zusätzlichem finanziellen Schaden durch langen Trennungsunterhalt oder zu viele Rentenpunkte, die sie an ihn abdrücken müsste, bewahren.

Wichtig ist noch, dass deine Bekannte ab Bekanntmachung der Trennung aus allem raus ist was seinen Aufenthalt betrifft. Sie hat rechtlich nicht mal mehr ein Auskunftsrecht was die Entscheidungen oder den aktuellen Stand der Dinge bei der AHB angeht. Auch ist sie zu keiner weiteren Zusammenarbeit mit der AHB verpflichtet (muss also z. B. keine Fragen der AHB mehr beantworten oder Infos an die AHB geben), kann aber freiwillig Infos an die Behörden weitergeben, die ihr wichtig erscheinen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Ammit
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Ammit » 28.01.2016, 10:02

Danke Franconia für deine ausführliche Antwort. Ich habe meienr Bekannten empfohlen sich hier anzumelden und ihren Nochmann auf der schwarzen Liste zu melden bzw. vielleicht auch öffentlich zu schreiben und zu warnen, soweit es der deutsche Datenschutz zu lässt. Ich denke ja, so ein Beznesser wird sicher nicht bei der ersten Frau Glück gehabt haben oder in der ganzen Zeit mehrgleisig gefahren sein, um seine Chancen zu erhöhen.
Ansonsten finde ich es eher entmutigend, wie schlecht sie ihn los werden kann. Die Dame bei der ALB hat ihr sogar gesagt, wenn er Arbeit etc vorweisen kann, dürfte er sogar bleiben. Obwohl die Ehe nicht mehr bestehen würde und dies der Einreisegrund war... Unglaublich.
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Friedl Beutelrock

Moppel
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Moppel » 28.01.2016, 11:34

Ambit hat geschrieben:...
Ansonsten finde ich es eher entmutigend, wie schlecht sie ihn los werden kann. Die Dame bei der ALB hat ihr sogar gesagt, wenn er Arbeit etc vorweisen kann, dürfte er sogar bleiben. Obwohl die Ehe nicht mehr bestehen würde und dies der Einreisegrund war... Unglaublich.
So unglaublich ist das gar nicht, denn sie hat ihn ja mit voller Absicht geheiratet.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit *Erst heiraten, und dann bei Nichtgefallen zurück ins Heimatland* nicht vorgesehen, eine Ehe zu annullieren ist aus gutem Grund der absolute Ausnahmefall, und in der Regel Ausnahmefällen vorbehalten die den gesetzlichen Rahmen sprengen.
Im Fall deiner Bekannten bleibt die nüchterne Erkenntnis das sie sich den Falschen an Land gezogen hat, und ihr sehr wahrscheinlich der Weg einer geregelten Scheidung bevorsteht.
Gruß

Ammit
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Ammit » 09.06.2016, 10:09

Ich nutze mal das Thema weiter...

Am Wochenende habe ich ein paar Youtube- Videos zum Thema Scheinehe gesehen. Also ehemaligen Sendungen aus dem TV: https://www.youtube.com/results?search_query=scheinehe

Mal angenommen, einem binationalen Paar wird auf Grund von anonymen Beweisen bei der Ausländerbehörde unterstellt, eine Scheinehe zu führen. Was passiert dann weiter? Also auf das Forenthema bezogen z.B. die Frau hat einen Ägypter, der sie aber innerhalb seiner 3 Jahre Aufenthalt in D. mit verschiedenen Frauen betrügt. Wobei sie dann davon weiß, aber die Ehe weiterführt, bzw. selbst weitere Partner hat. Ist sie dann mit einer Scheineheführung rechtlich dran?

Bei der Ausländerbehörde unterschreibt der dtsch. Partner eine eidesstatliche Versicherung, dass eine Ehe geführt wird? Und bei Falschaussage es zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe kommen kann?
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Efendi II
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Efendi II » 09.06.2016, 12:01

Eine Annulierung der Ehe kennt das deutsche Recht überhaupt nicht. Das ist ein Begriff aus dem Kirchenrecht.

Es wäre allenfalls möglich, das Nichtbestehen der Ehe feststellen zu lassen, wenn die Eheschließung nicht ordnungsgemäß stattgefunden hätte, aber ich glaube, dass ein solcher Grund hier nicht gegeben ist (gefunden werden kann). Es wird letztendlich alles auf eine ganz normale Ehescheidung hinauslaufen, was allerdings nicht unbedingt zum Erlöschen des Aufenthalts des Ehemanes führen muss.

Der weitere Aufenthalt (oder Nichtaufenthalt) ist allein eine Sache der Ausländerbehörde und richtet sich nicht nach den Belangen oder Wünschen der Noch-Ehefrau. Mit der Trennung hat sich für sie die Sache erledigt. Inwieweit der Aufenthaltstitel des Ehemannes verändert, storniert, verkürzt oder auch verlängert wird, geht sie schlichtweg nichts mehr an. Das ist allein eine Sache zwischen der Ausländerbehörde und ihren Noch-Ehemann.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

lunaverde
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von lunaverde » 09.06.2016, 16:26

Ammit hat geschrieben: Mal angenommen, einem binationalen Paar wird auf Grund von anonymen Beweisen bei der Ausländerbehörde unterstellt, eine Scheinehe zu führen. Was passiert dann weiter?
Das hängt davon ab, wie die ABH den konkreten Fall beurteilt und um welche "Beweise" es sich handelt. Wenn die ABH die anonyme Verdächtigung für plausibel hält, kann sie weitere Ermittlungen anstellen. Sie kann z. B. die Ehepartner getrennt befragen oder sogar die Polizei einschalten. Die Polizei kann dann z. B. Nachbarn befragen und auch die Wohnung des Ehepaars durchsuchen (das natürlich nur mit Einverständnis des Ehepaars oder Durchsuchungsbeschluss). Dafür muss dann aber schon ein bisschen mehr an Anhaltspunkten da sein als nur ein anonymer Hinweis ohne Belege.
Ammit hat geschrieben:Also auf das Forenthema bezogen z.B. die Frau hat einen Ägypter, der sie aber innerhalb seiner 3 Jahre Aufenthalt in D. mit verschiedenen Frauen betrügt. Wobei sie dann davon weiß, aber die Ehe weiterführt, bzw. selbst weitere Partner hat. Ist sie dann mit einer Scheineheführung rechtlich dran?
Zu den Begrifflichkeiten: Eine Scheinehe kann nur beidseitig sein. Wenn also zumindest anfangs einer tatsächlich eine eheliche Gemeinschaft herstellen wollte, handelt es sich nicht um eine Scheinehe. Trotzdem kann aber die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht oder nicht mehr tatsächlich gelebt wird. Da spielt es gar keine Rolle, ob es sich um eine Scheinehe handelt oder nicht. Hier im konkreten Fall handelt es sich also wohl nicht um eine Scheinehe. Bleibt noch die Frage, ob noch eine eheliche Gemeinschaft gelebt wird. Das ist normalerweise zu bejahen, solange die Eheleute nicht von Bett und Tisch getrennt leben. Wenn sie also weiterhin gemeinsam in einer Wohnung leben, in einem Bett schlafen, einen gemeinsamen Haushalt führen, etc., spielt es gar keine Rolle, ob einer (oder beide) nebenbei noch Affären hat. Eine eheliche Gemeinschaft kann schließlich z. B. auch in einer offenen Ehe gelebt werden.
Ammit hat geschrieben:Bei der Ausländerbehörde unterschreibt der dtsch. Partner eine eidesstatliche Versicherung, dass eine Ehe geführt wird? Und bei Falschaussage es zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe kommen kann?
Ja, der deutsche Partner unterschreibt eine Versicherung, dass die Ehe geführt wird, aber ich glaube, normalerweise ist das keine eidesstattliche Versicherung. Trotzdem stehen Falschangaben unter Strafe. Was der Strafrahmen ist, weiß ich nicht. Allerdings ist der deutsche Partner (und auch der Ausländer) nicht dazu verpflichtet, der ABH eine Trennung von sich aus mitzuteilen. Wenn der Ausländer eine AE für drei Jahre hat (das ist der Normalfall bei der ersten AE als Ehepartner eines Deutschen) und am Anfang bei Beantragung der AE tatsächlich eine eheliche Gemeinschaft gelebt wird, hat der Deutsche natürlich keine Falschangaben bei der ABH gemacht. Folgt dann kurz darauf die Trennung, muss das der ABH nicht mitgeteilt werden (sie erfährt es aber automatisch, wenn sich einer der beiden ummeldet). Erst nach den drei Jahren müsste der deutsche Partner dann wieder bei der ABH zur Verlängerung der AE unterschreiben und da würde er sich natürlich strafbar machen, wenn die beiden sich inzwischen getrennt haben. Es ist also nur dann strafbar, wenn bereits zum Zeitpunkt der Unterschrift gar keine eheliche Gemeinschaft gelebt wird (bzw. beim Visumsverfahren nicht beabsichtigt wird, eine solche herzustellen). Daher droht dem deutschen Partner auch nur in ganz seltenen Fällen tatsächlich eine Strafe, da kaum nachweisbar ist, was zum Zeitpunkt der Unterschrift die Lebensumstände/Absichten des Paars waren.

Ammit
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Re: Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe

Beitrag von Ammit » 10.06.2016, 07:34

Danke Lunaverde für deine ausführliche Antwort.
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
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