Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Aisosa
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Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Aisosa » 21.01.2016, 19:20

Hallo zusammen!
Bin eigentlich nicht Bezness geschädigt, aber ich melde mich hier, weil ich von vornherein verhindern will, dass ich es werde.
Zunächst meine Situation: ich bin Deutsche und habe bis Juli 2015 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ghana absolviert. Als ich nach Deutschland zurückkam, war ich schwanger. Der Vater ist Ashanti und jetzt 21 Jahre alt, genau wie ich.
Mir wurde schon in Ghana klar, dass es doch nicht passte und so habe ich die Beziehung beendet, er hat es auch ohne allzu grosses Zetern akzeptiert. Will hier auch klar machen, dass nie davon die Rede war, dass er nach Deutschland kommt.
Gleich nach meiner Rückkehr nach Deutschland hatte ich ihm mitgeteilt, dass er Vater wird. Nach der Geburt meines Sohnes Anfang dieses Jahres habe ich den Vater angegeben. Ich denke, das ist sein Recht und das des Kindes, wäre sonst ja Betrug. Unterhalt brauche ich von ihm nicht und ich würde ihm auch jederzeit Umgangsrecht geben. Aber er müsste schon hierher kommen.
Jetzt will er seinen Sohn unbedingt sehen und verlangt von mir, dass ich ihn dazu nach Deutschland einlade. Mir ist das zu riskant, denn ich hafte dann ja für alle Kosten. Jetzt will er alternativ, dass ich mit dem Kind nach Afrika komme, was ich ablehne. Erstens habe ich Angst, dass ich Schwierigkeiten bekommen kann, wenn ich mit dem Sohn eines Ghanaers Ghana verlassen will, zweitens ist das Kind schlicht zu klein und ich will ihm die Heimat seines Vaters frühestens in drei Jahren zeigen, wenn es auch etwas davon mitbekommt.
Kann mir jemand sagen, welche Rechte der Vater hat, kann er von der deutschen Botschaft verlangen, dass die ihm zu seinem Kind nach Deutschland bringen? Und wenn er hier ist, hat er dann Aufenthaltsrecht?
Wie gesagt, ich kämpfe nicht gegen ihn, will mich aber auch nicht ausnutzen lassen. Er meint, ich sei verpflichtet ihn einzuladen. Wie seht ihr das?
Liebe Grüsse
Aisosa

Franconia
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Franconia » 21.01.2016, 19:29

Hallo Aisosa,

herzlich Willkommen im Forum von 1001 Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Franconia » 21.01.2016, 19:56

Aisosa hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, welche Rechte der Vater hat, kann er von der deutschen Botschaft verlangen, dass die ihm zu seinem Kind nach Deutschland bringen? Und wenn er hier ist, hat er dann Aufenthaltsrecht?
Wie gesagt, ich kämpfe nicht gegen ihn, will mich aber auch nicht ausnutzen lassen. Er meint, ich sei verpflichtet ihn einzuladen. Wie seht ihr das?
Liebe Grüsse
Aisosa
Da du ihn als Vater angegeben hast und er somit auch in der Geburtsurkunde steht kann er mit der Geburtsurkunde vom Kind bei der dt. Botschaft ein Visum zur FZF zum dt. Kind beantragen - auch gegen deinen Willen.
Meist reicht aber die GU nicht aus, sondern es wird auch noch eine Sorgerechtserklärung (geteiltes SR) gefordert. Sein geteiltes SR kann er, sofern du es ihm nicht freiwillig zugestehst, einklagen - auch von Ghana aus.
Als Vater eines dt. Kindes hat er ein Aufenthaltsrecht in D --> AE zur Personensorge.
Die Kosten für Visa, Flug und alles was sonst noch nötig ist hat er zu tragen, nicht du und erst recht nicht die dt. AV.

Wenn er hier ist, dann hat er z. B. Umgangsrecht mit dem Kind, ist aber theoretisch auch verpflichtet Unterhalt fürs Kind und ggf. auch für dich zu zahlen (Theoretisch deswegen, da er dazu mangels Job und mangels Sprachkenntnisse erst mal kaum in der Lage sein wird).
Bei einer FZF zum dt. Kind braucht er keinen A1-Nachweis und er kann hier ab Ankunft arbeiten oder aber Sozialleistungen beziehen.
Kurz gesagt, mit dem FZF zum Kind hat er für eine AE in D den Jackpot gezogen. Er hat, sollte er sich nichts gravierendes hier zuschulden kommen lassen, seinen Aufenthalt bis zur Volljährigkeit vom Kind eigentlich sicher ohne dafür groß etwas tun zu müssen.
Was den Umgang, sprich die Personensorge zum Kind betrifft, so kann er diesen einklagen wenn er hier ist und du ihm den Umgang nicht freiwillig gewährst, aber wenn er sich weder meldet noch ums Kind kümmert interessiert das meist auch keinen bei den Behörden.

Du bist NICHT verpflichtet ihn einzuladen und du bist auch NICHT verpflichtet ihm das Kind nach Ghana zu bringen (weder jetzt noch irgendwann!!) und ich rate dir auch dringend von beidem ab.
Ihn einzuladen würde bedeuten das du eine VE abgeben musst (oder jemand solventes aus deinem Umfeld hier) und damit für alle Kosten haftbar bist, die er dem dt. Staat gegenüber verursacht - und die Möglichkeit das er sich weigert wieder auszureisen liegt auf der Hand.
Zu ihm zu fliegen mit dem Kind halte ich zu riskant, da ich nicht weiß, wie es rechtlich bei der Ausreise aussieht (ob du da fürs Kind die Zustimmung vom Vater brauchst) und jetzt ist das Kind dafür mMn eh noch zu klein.

Ich rate dir dringend dich mal mit den rechtlichen Dingen, vor allem Familienrecht, in Ghana zu beschäftigen damit du weißt was dort Sache ist. Denn vergiss nicht, dein Kind hat die doppelte StA (dt + ghanaisch), gilt in Ghana nur als Ghanaer und du kannst, sollte etwas sein, für dein Kind nicht auf Unterstützung der dt. AV hoffen.

Ich an deiner Stelle würde gar nichts machen.
Wenn er etwas will, dann soll und muss er sich selbst kümmern (inkl. aller Kosten) und die Dinge ggf. einklagen.
Sieh auch erst mal davon ab ihm eine Geburtsurkunde vom Kind zukommen zu lassen, denn in vielen afrikanischen Ländern können Väter so auch ohne Wissen/Zustimmung der Mutter einen Pass fürs Kind bekommen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Desert Dancer
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Desert Dancer » 22.01.2016, 12:10

Franconia hat ja schon alles Wichtige geschrieben.
Du bist zu gar nichts verpflichtet, aber er könnte durchaus ein Visum erhalten um nach Deutschland zu reisen.

Wie gross schätzt Du denn die Möglichkeit ein, dass er dies ohne Deine Hilfe auf die Reihe kriegen würde?
All die Anträge, all die Kosten... Könnte er das schaffen?

Wenn nicht, ist die Gefahr ja relativ gering, dass er aufkreuzt.

Jetzt heisst es sicher mal abwarten und Tee trinken und Dich nicht von seinen Forderungen einschüchtern lassen.
Ehemaliges CIB-Vereinsmitglied

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Fierrabras
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Fierrabras » 22.01.2016, 13:34

lies mal den Thread von Pamela.
die Familie wird vermutlich stark darauf drängen, dass der Kindsvater nach D. kommt, wenn er nun schon die AE in greifbarer Nähe hat...

Aisosa
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Aisosa » 22.01.2016, 23:30

Vielen Dank für Eure Zuschriften, vor allem die wertvollen Tips von Franconia.
Dass der Vater mit dem Kind ein grosses Los gezogen hat stimmt wohl dann, wenn er nach Europa auswandern wollte. Ich denke aber nicht, dass er auf Dauer in Deutschland bleiben will. Dazu ist sein sozialer Status in Ghana zu gut. Aber vielleicht würde er ja doch hierbleiben, wenn er erst mal da wäre.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich ihm Umgang mit dem Kind geben will. Aber auf keinen Fall Sorgerecht, auch nicht gemeinsam.
Damit er sein Kind in Deutschland besuchen kann, werde ich ihm die Geburtsurkunde schicken, aber erst im März. Um den Rest muss er sich dann selbst kümmern.
Demnächst werde ich einen Bekannten treffen, der Rechtsanwalt ist. Da lasse ich mich nochmals beraten.

leva
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von leva » 23.01.2016, 00:02

Da du dich vor Bezness bzw ausnutzen der D AE durch gemeinsames Kind schuetzen wolltest,wuerde ich dem Kindsvater keine GU schicken.Wenn er sich i-wann den Besuch leisten kann o evtl in einem anderen Land,dann ist das ja auch eine option.

Welchen "Status" kann er denn in seinem Land mit 21 schon haben?

Habt ihr mal besprochen,was er dir an Unterhalt u Erstausstatung fuers Baby anteillig zukommen laesst? Das waere dann ja mal etwas Konkretes.

Franconia
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Franconia » 23.01.2016, 00:13

Aisosa hat geschrieben:Demnächst werde ich einen Bekannten treffen, der Rechtsanwalt ist. Da lasse ich mich nochmals beraten.
Das ist eine gute Idee und sehr ratsam, vor allem in Bezug aufs SR und auch dann, wenn du dem Vater die GU vom Kind zukommen lassen willst. Ich wäre, was die GU betrifft sehr vorsichtig, vor allem wenn du nicht weißt wie die familienrechtlichen Dinge in Ghana sind (Stichwort: Pass fürs Kind).

Lass dich vor allem von ihm nicht unter Druck setzen irgendwas zu tun was du nicht willst, egal mit welcher Geschichte er ankommt und lass dich vor jedem Schritt rechtlich beraten.

U.a. beraten auch die Jugendämter in diesen Situationen, aber erfahrungsgemäß tendieren die normalerweise dazu, dass das Sorgerecht geteilt wird - was dir dann ggf. mehr Ärger und Arbeit einbringt als nötig, vor allem wenn der Vater in Ghana bleiben sollte. Wenn du eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nimmst, dann lass dich auch von den dortigen Mitarbeitern zu nichts drängen.
Aisosa hat geschrieben:Ich denke aber nicht, dass er auf Dauer in Deutschland bleiben will. Dazu ist sein sozialer Status in Ghana zu gut. Aber vielleicht würde er ja doch hierbleiben, wenn er erst mal da wäre.
Viele Männer haben erst mal hoch und heilig beteuert, sie wollen nie und nimmer in D leben. Aber sobald sie einmal hier waren, haben sie ihre Meinung schneller geändert als Frau schauen konnte.
Und ein guter sozialer Status ist kein Garant dafür, dass bei deinem Bekannten dieser Stimmungswandel nicht eintritt, denn ein Aufenthaltsrecht in Europa/D ist dort für jeden eigentlich ein Pluspunkt des Ansehens und in Bezug auf eine Heirat mit einer einheimischen Frau bares Geld wert.
Aisosa hat geschrieben:Um den Rest muss er sich dann selbst kümmern.
Bleib bei dieser Einstellung, egal wie er dich bittet und bettelt.
Sollte er wirklich nur zu Besuch kommen wollen, dann braucht er dafür ein Besuchs-/Schengenvisa. Neben vielen anderen Dingen muss er, um das zu bekommen, vor allem seine Rückkehrbereitschaft glaubhaft darlegen können - und ehrlich gesagt, ein dt. Kind, das ihm hier den Aufenthalt sichert, ist ein starkes Argument was gegen die Rückkehrbereitschaft spricht. Von daher wäre es für ein Besuchsvisum für ihn eher hinderlich mit der GU vom Kind anzukommen.
Aber ich glaube offen gesagt nicht, dass er nicht insgeheim doch mit D liebäugelt, ein FZF zum Kind beantragt und dann mit Sack und Pack vor deiner Tür steht und sagt "hier bin ich, ich bleibe jetzt in D".
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Ponyhof
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Ponyhof » 23.01.2016, 09:07

Warum willst du ihm denn die Geburtsurkunde schicken...? Damit kann er doch allen Schindluder treiben, und natürlich hier herkommen und als "Kindsvater" sein Aufenthaltsrecht wahrnehmen und Sozialleistungen beziehen. Ich halte es für sehr naiv zu glauben, dass er das nicht tut oder versucht- er will ja schon von dir eingeladen werden (sprich, du hast alle Kosten zu tragen und ihm ist herzlich egal, was das für Dich finanziell und rechtlich bedeutet!!-Liebe sieht anders aus!).

Halb Afrika setzt sich ins Schlauchboot übers Mittelmeer, die Gerüchte, dass hier Milch und Honig fliessen (und gemessen am Einkommen in Afrika ist Hartz VI immens hoch!), und du glaubst ernsthaft dass er diese Möglichkeit, zumindest hier ein paar Jahre "Gold zu schürfen" nicht wahrnehmen wird? Die Flugkosten kann er ganz sicher irgendwie stemmen, schliesslich winkt hier der grosse Reichtum (und mit 3Monaten Hartz iV hat er die wieder "drin"). Im Zweifel streckt eben die Familie etwas Geld vor. Hoffe und bete, dass ihm dieses "Kindsvateraufenthaltsrecht" nicht zu schnell klar wird, sonst steht der schneller auf der Matte als Dir lieb ist. Zumindest ICH täte das, wenn ich an seiner Stelle wäre.

Und nein, du bestimmst nicht über das Sorgerecht. Er ist der Vater, und damit habt ihr ein gemeinsames Sorgerecht, was er einklagen kann, auch wenn du ihm das gerne verweigern würdest. Er ist der Vater, Du hast ihn als Vater angegeben, also hat er auch Rechte. Und da kannst du -sorry- nix machen und dich nicht verweigern, solange er sich nichts zuschulden kommen lässt.

Und da sind wir wieder bei der Geburtsurkunde. Wenn du ihm diese schickst, kannst du dir sicher sein, dass er das Sorgerecht bekommt, wenn er es will. Damit bekommt er auch hier Aufenthaltsrecht. Und ja, natürlich kann er dann auch mit seinem Kind nach Ghana reisen, und zwar wann und wie er will, er ist ja der Vater. Und nein, er muss dich nicht um Erlaubnis fragen, genausowenig, wie du ihn um Erlaubnis fragen musst, wenn Du mit dem Kind zu deinen Eltern fährst.

Wenn Du ihm die Geburtsurkunde nicht schickst, machst du die ganze Sache zumindest etwas schwerer für ihn.
„Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein grosser Glücksfall.“ Dalai Lama

Moppel
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Moppel » 23.01.2016, 10:36

Aisosa hat geschrieben:Hallo zusammen!
Bin eigentlich nicht Bezness geschädigt, aber ich melde mich hier, weil ich von vornherein verhindern will, dass ich es werde.
Zunächst meine Situation: ich bin Deutsche und habe bis Juli 2015 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ghana absolviert. Als ich nach Deutschland zurückkam, war ich schwanger. Der Vater ist Ashanti und jetzt 21 Jahre alt, genau wie ich.
Mir wurde schon in Ghana klar, dass es doch nicht passte und so habe ich die Beziehung beendet, er hat es auch ohne allzu grosses Zetern akzeptiert. Will hier auch klar machen, dass nie davon die Rede war, dass er nach Deutschland kommt.
Gleich nach meiner Rückkehr nach Deutschland hatte ich ihm mitgeteilt, dass er Vater wird. Nach der Geburt meines Sohnes Anfang dieses Jahres habe ich den Vater angegeben. Ich denke, das ist sein Recht und das des Kindes, wäre sonst ja Betrug. Unterhalt brauche ich von ihm nicht und ich würde ihm auch jederzeit Umgangsrecht geben. Aber er müsste schon hierher kommen.
Jetzt will er seinen Sohn unbedingt sehen und verlangt von mir, dass ich ihn dazu nach Deutschland einlade. Mir ist das zu riskant, denn ich hafte dann ja für alle Kosten. Jetzt will er alternativ, dass ich mit dem Kind nach Afrika komme, was ich ablehne. Erstens habe ich Angst, dass ich Schwierigkeiten bekommen kann, wenn ich mit dem Sohn eines Ghanaers Ghana verlassen will, zweitens ist das Kind schlicht zu klein und ich will ihm die Heimat seines Vaters frühestens in drei Jahren zeigen, wenn es auch etwas davon mitbekommt.
Kann mir jemand sagen, welche Rechte der Vater hat, kann er von der deutschen Botschaft verlangen, dass die ihm zu seinem Kind nach Deutschland bringen? Und wenn er hier ist, hat er dann Aufenthaltsrecht?
Wie gesagt, ich kämpfe nicht gegen ihn, will mich aber auch nicht ausnutzen lassen. Er meint, ich sei verpflichtet ihn einzuladen. Wie seht ihr das?
Liebe Grüsse
Aisosa
Warum hast du Ihn Vater werden lassen, wenn du Ihn als Vater nicht willst?

elsa
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von elsa » 23.01.2016, 11:21

Moppel hat geschrieben: Warum hast du Ihn Vater werden lassen, wenn du Ihn als Vater nicht willst?
Ja, warum eigentlich?
Und wenn Du gerne ein Kind wolltest, warum ihn überhaupt involvieren?
Finanziell hast Du da eh nix zu erwarten. Dann mach das doch alleine.
Ist bestimmt entspannter für Deine kleine Familie.

Lg elsa
LG elsa

Aisosa
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Aisosa » 23.01.2016, 12:16

@Moppel und Elsa
Ich will ihn nicht als Partner - Vater ist er, ob ich will oder nicht. Bitte lest noch einmal, was ich geschrieben hatte: "Nach der Geburt meines Sohnes Anfang dieses Jahres habe ich den Vater angegeben. Ich denke, das ist sein Recht und das des Kindes, wäre sonst ja Betrug. Unterhalt brauche ich von ihm nicht und ich würde ihm auch jederzeit Umgangsrecht geben. (...) ich kämpfe nicht gegen ihn, will mich aber auch nicht ausnutzen lassen."
Meinen Sohn liebe ich über alles, so wie er ist!

Moppel
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Moppel » 23.01.2016, 12:38

Soviel zur Theorie, nur zur Zeit bist Du sehr erpicht darauf alles zu tun damit er von Deiner Gnade abhängig ist.
Das halbe Sorgerecht hat er ab Geburt, das in Deutschland für einen Vater nicht viel wert, denn Mama hat in der Regel das alleinige "Aufenthaltsbestimmungsrecht", und Du bist zur Zeit nicht in der Stimmung ihm auch nur einen Meter entgegenzukommen.
Nach Lage der Dinge kann er Dich gar nicht ausnutzen, ausgenutzt hast Du ihn.
Wenn du ihn nicht als Partner willst, dann käme er konsequenter Weise auch nicht als Vater des gemeinsamen Kindes in Betracht.
Gruß

Ponyhof
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Ponyhof » 23.01.2016, 12:46

Ja, Aisosa, die beiden haben recht. Einerseits möchtest du den Vater angeben, weil das ja sonst Betrug wäre, andererseits möchtest Du ihm nicht die Rechte geben, die er als Vater hat, sondern dir bitteschön aussuchen, wie das gefälligst zu Laufen hat. Also kein Sorgerecht, sondern nur Umgang, und erst Kennenlernen wenn es dir passt, also auf keinen Fall herkommen, sondern bitteschön mal in drei Jahren auf Besuch in Afrika.... :mrgreen:

Das kann ich alles sehr gut verstehen, aber wenn er Vater ist, hat er Rechte, ob er dein Partner ist oder du das willst, ist egal. Wenn du ihm die Rechte nicht geben willst, willst du ihn auch nicht als Vater, dann genügt die Bezeichnung "Erzeuger". Und so habe zumindest ich die beiden vorherigen Beiträge verstanden.

Ich rate dir dennoch davon ab, ihn als "Vater" zu sehen und ihm den Weg hierher noch weiter zu ebnen. Er steht dann schneller vor Deiner Tür als dir lieb ist, und euer Umgang/Erziehungsziele unterscheiden sich wahrscheinlich sehr. Er ist in einer anderen Kultur aufgewachsen, und es wird ganz sicher nicht einfach.

Du bist erst Anfang 20, und vielleicht hoffst du, auch noch mal einen neuen Partner kennenzulernen. Ich schreibe dazu nicht alles was ich denke, aber nur soviel und diplomatisch ausgedrückt: Erziehungsstreitereien mit einem Expartner können eine neue Partnerschaft immens belasten (vor allem, wenn der neue Partner die Vaterrolle übernehmen soll!), und das steigert sich noch, wenn es handfeste kulturelle Differenzen gibt.
„Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein grosser Glücksfall.“ Dalai Lama

Aisosa
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Aisosa » 23.01.2016, 13:19

Moppel hat geschrieben:Wenn du ihn nicht als Partner willst, dann käme er konsequenter Weise auch nicht als Vater des gemeinsamen Kindes in Betracht.
Ach, klingt das aber logisch! Als wir das Kind in die Welt gesetzt haben war er mein Partner und JETZT ist er es nicht ­mehr. Das Kind ist da, er ist der Vater und "hättest Du bloß dieses Kind nicht in die Welt gesetzt" gleicht einer Diskussion über verschüttete Milch.

elsa
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von elsa » 23.01.2016, 14:19

Liebe Aisosa,

Du verstehst nicht.
Jetzt findest Du vielleicht diesen "exotischen" Zwangskontakt( von wegen er ist schließlich der Vater usw.) aufregend,
aber glaube mir, es lässt nach. Gründlich.
Am besten ersparst Du Dir und Deinem Kind jetzt schon den Ärger der noch kommen wird.
Niemals hätte ich in Deiner Situation dem Ghanaer davon erzählt.
Stimmt schon, so ein Kind verbindet, wenn man/frau das will.
Aber was denkst Du, was das für ihn bedeutet? Der kann noch hunderte Kinder machen und sich drum kümmern oder auch nicht.
Du glaubst nur, Du und Dein Kind wären für ihn wichtig. Wenn dann höchstens für eine FZF(heißt das so?).
Macht Euch lieber ein schönes Leben.

Lg elsa
LG elsa

Harvey
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Harvey » 23.01.2016, 15:05

Aisosa hat geschrieben:@Moppel und Elsa
Ich will ihn nicht als Partner - Vater ist er, ob ich will oder nicht. Bitte lest noch einmal, was ich geschrieben hatte: "Nach der Geburt meines Sohnes Anfang dieses Jahres habe ich den Vater angegeben. Ich denke, das ist sein Recht und das des Kindes, wäre sonst ja Betrug. Unterhalt brauche ich von ihm nicht und ich würde ihm auch jederzeit Umgangsrecht geben. (...) ich kämpfe nicht gegen ihn, will mich aber auch nicht ausnutzen lassen."
Meinen Sohn liebe ich über alles, so wie er ist!
Nein, es wäre kein Betrug.
Und es ist gängige Praxis und alles andere als außergewöhnlich wenn eine Frau und alleinerziehende Mutter - die du ja bist - auf dem Amt KEINEN Vater angibt.
Ist das Normalste der Welt, und niemand zuckt da auch nur mit der Wimper.

DAS hätte dir und deinem Sohn - evtl. - in Zukunft viel Ärger erspart, der euch - evtl. - vom Kindsvater "drohen" könnte.

Deinen Sohn aufwachsen lassen mit dem Wissen er sein Vater ist, ist ja eine wieder völlig andere Angelegenheit, gegen die erstmal nichts spricht, und die du ja auch so handhaben kannst.

Gegen Kontakt zulassen spricht ja ebenfalls erstmal auch nichts, aber zu deinen Bedingungen, ohne ihm Rechte an die Hand zu geben, die dir evtl. mal noch leid tun könnten...

Und darum.... ihm eine Geburtsurkunde an die Hand - in ein fremdes Land geben - von dem du nicht im Geringsten abschätzen kannst was er damit anfangen kann, halte ich für fahrlässig und alles andere als nötig.
ich würde ihm auch jederzeit Umgangsrecht geben. (...)
WO soll dieser Umgang denn stattfinden?
Und WIE?

Und da sind wir dann doch beim - möglichen - ausgenutzt werden, was du nicht möchtest.
Sein Umgangsrecht in Deutschland nutzen... den Sohn als Ticket nach Deutschland nutzen...

LG
Harvey

Efendi II
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von Efendi II » 23.01.2016, 16:32

Aisosa hat geschrieben:...habe bis Juli 2015 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Ghana absolviert. Als ich nach Deutschland zurückkam, war ich schwanger.
Erstaunlich, dass man davon schwanger werden kann. Das wusste ich noch gar nicht ?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

leva
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von leva » 23.01.2016, 16:56

Aisosa: Der Unterhalt ist fuer euer Kind u den muesste er auch zahlen.Darauf sollte keine Frau verzichten.Wenn du es auch noch allein stemmen kannst ist der Unterhalt doch fuer das Kind u nicht fuer dich.
Er erwartet von dir eine Einladung,aber laesst er mal Gelder rueberwachsen fuer sein Kind? Western Union gibt es doch ueberall.

leva
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Re: Vater meines Sohnes ist Ghanaer

Beitrag von leva » 23.01.2016, 17:01

Aisosa hat geschrieben:
Moppel hat geschrieben:Wenn du ihn nicht als Partner willst, dann käme er konsequenter Weise auch nicht als Vater des gemeinsamen Kindes in Betracht.
Ach, klingt das aber logisch! Als wir das Kind in die Welt gesetzt haben war er mein Partner und JETZT ist er es nicht ­mehr. Das Kind ist da, er ist der Vater und "hättest Du bloß dieses Kind nicht in die Welt gesetzt" gleicht einer Diskussion über verschüttete Milch.
Ja mit der "verschuettete Milch" seid ihr beide bis zur Volljaehrigkeit und Selbstaendigkeit eures gemeinsamen Kinds verbunden.

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