wilhelmine hat geschrieben:Noch einmal: ich bin mir sicher, dass die TS jetzt schon eine Geburtsurkunde bekommen muss/kann.
Jetzt halt ohne Vater drin, der wird ggfs. später eingetragen, oder auch nicht...
Und für den Kita-Platz ist es egal ob der Vater drin steht oder anerkannt ist.
Lies mal den Link den ich eingestellt habe.
Dort steht ganz klar, wenn die Identität der Eltern bzw. eines Elternteils nicht geklärt ist (und das ist hier beim KV der Fall) dann gibt es, bis das geklärt ist, KEINE GU sondern nur den Registerauszug.
Hätte sie den KV ganz außer vor gelassen, dann hätte sie die GU schon längst.
einhorn hat geschrieben:Vielleicht müßte Sie sich einfach nur so einen Antrag besorgen ausfüllen, den Vater außen vor lassen und abgeben. Dann abwarten was passiert und in Widerspruch gehen und eventuell klagen.
Überlege gerade was wohl der Steitwert ist, wegen RVG
Was für einen Antrag?
leva hat geschrieben:Rechtlicher Vater Ist , wer mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat
Beides ist bei der TE mMn nicht der Fall.
Meiner Meinung nach gibt es mindestens eine Vaterschaftsanerkennung, denn sonst hätte sie ihn bei der Beurkundung der Geburt ja gar nicht als Vater angeben können/dürfen.
leva hat geschrieben:Wie machen das denn "Fluechtlinge" mit ihren Kindern? Es geht also.....
Die bekommen, so lange die Identität der Eltern nicht zweifelsfrei geklärt ist, auch keine GU sondern auch nur einen Registerauszug über die Anmeldung der Geburt.