Bei den Angestellten der diplomatischen Vertretungen muss zwischen zwei Arten der Mitarbeiter unterscheiden.lunaverde hat geschrieben:Er behauptet, dass er nach dem Lehrgang in der Botschaft arbeiten würde. Botschaftsangestellte bekommen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Ob das wahr ist, kann man natürlich bezweifeln.
Da sind zum Einen die abgesandten Mitarbeiter aus den jeweiligen Ländern mit Diplomatenstatus und dann die sogenannten Ortskräfte, die im jeweiligen Land rekrutiert werden.
Bei den Ortskräften greift man gerne auf Landsleute zurück, welche bereits im jeweiligen Lande leben, die Landessprache beherrschen, mit den dortigen Sitten und Gebräuchen vertraut sind und somit als Bindeglied zwischen den Besuchern/Kunden und dem abgesandten diplomatischen Personal fungieren können, die häufig nicht so perfekt mit den Gepflogenheiten im jeweiligen Lande vertraut sind.
Diese Ortskräfte müssen aber bereits im Lande leben und über einen verfestigten Aufenthaltstitel verfügen. Die Botschaften/Konsulate können für diese Mitarbeiter keine Aufenthaltstitel erwirken. Einen Aufenthaltstitel erhalten nur die Entsandten mit Diplomatenstatus, die ja ohnehin nur 3 oder 4 Jahre im Lande bleiben und dann in ein anderes Land geschickt werden. Aussuchen können sie das Land in das sie
von ihren Außenministerium geschickt werden ohnehin nicht.
Es ist also nicht möglich, dass der Besagte nach Deutschland kommt und auf Grund seiner Anstellung als Ortskraft bei der Botschaft/dem Konsulat seines Landes hier eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Dazu müsste er schon direkt von seinem Staat als diplomatischer Vertreter seines Landes hierher entsandt und akkreditiert werden und ein solcher Aufenthalt wäre auch nur für die relativ kurze Dauer von 3 oder 4 Jahren.