Einbürgerung zurückschicken

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Ammit
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Ammit » 14.04.2014, 10:23

Elalabed hat geschrieben:eltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß
Silke47 hat geschrieben:jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)
Sie schreibt, dass sie sich getrennt hat, aber er die Scheidung eingereicht hat.

Silke, würdest du vielleicht noch schrieben aus welchem Land er kommt?

Und mal eine Frage an die Allgemeinheit. ich dachte, man darf als deutscher Staatsbürger nicht in Dänemark heiraten, da man dort weder die Papiere EFZ etc braucht und einem daher der deutsche Staat ein riesen Problem daraus macht?
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Ammit
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Ammit » 14.04.2014, 10:23

Elalabed hat geschrieben:eltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß
Silke47 hat geschrieben:jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)
Sie schreibt, dass sie sich getrennt hat, aber er die Scheidung eingereicht hat.

Silke, würdest du vielleicht noch schreiben aus welchem Land er kommt?

Und mal eine Frage an die Allgemeinheit. Ich dachte, man darf als deutscher Staatsbürger nicht in Dänemark heiraten, da man dort weder die Papiere EFZ etc braucht und einem daher der deutsche Staat ein riesen Problem daraus macht?
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Efendi II
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Efendi II » 14.04.2014, 10:59

Ammit hat geschrieben:
Und mal eine Frage an die Allgemeinheit. Ich dachte, man darf als deutscher Staatsbürger nicht in Dänemark heiraten, da man dort weder die Papiere EFZ etc braucht und einem daher der deutsche Staat ein riesen Problem daraus macht?
Auch ein Deutscher kann/darf überall auf der Welt heiraten wo er will.

Bei einer Heirat in Dänemark verlagert er den "Papierkrieg" mit den Behörden lediglich auf die Zeit nach der Hochzeit, während er sie bei einer Heirat in Deutschland bereits vor der Eheschließung erledigen muss.

Wenn die Eheschließung im Rahmen eines Besuchsaufenthalts erfolgt, erhält der (ausländische) Ehegatte keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Er muss also zunächst wieder (aus dem Schengengebiet) ausreisen und das Visum zur Familienzusammenführung von seinen Heimatland aus beantragen.

Welche Verfahrensweise kostengünstiger und zeitsparender ist, sollten die Beteiligten selbst entscheiden.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Ammit
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Ammit » 14.04.2014, 12:41

Danke Efendi für die Beantwortung meiner Frage.
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Friedl Beutelrock

Moppel
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Re: Einbürgerung zurückschicken

Beitrag von Moppel » 14.04.2014, 15:48

Ammit hat geschrieben:
Elalabed hat geschrieben:eltsame Frage.
Du hast dich von ihm getrennt, Kinder sind keine da und damit hat es sich.
Gruß
Silke47 hat geschrieben:jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)
Sie schreibt, dass sie sich getrennt hat, aber er die Scheidung eingereicht hat.

.....
THX.
Ändert am Grundsätzlichen aber nix.
Es sind keine Kinder zu versorgen, damit sollte jeder alleine klarkommen.
Gruß

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