Hallo Ihr Lieben!
Ein schwuler Freund einer Freundin hat vor kurzem seinen importierten Ladyboy aus Thailand geheiratet...
Meine Frage ist: hat er dann aufenthaltsrechtlich die gleichen Rechte, wie ein heterosexueller Ehepartner?
Der Ladyboy ist über 30 Jahre jünger als sein deutscher "Angetrauter".
Danke & viele Grüße,
Riguang
Schwulenehe = Aufenthaltsgenehmigung?
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Re: Schwulenehe = Aufenthaltsgenehmigung?
Kurzgesagt: Ja !Riguang hat geschrieben: Meine Frage ist: hat er dann aufenthaltsrechtlich die gleichen Rechte, wie ein heterosexueller Ehepartner?
Es sollte sich inzwischen allgemein herumgesprochen haben, daß die Verpartnerungen Homosexueller, einer Eheschließung Heterosexueller weitgehend gleichgestellt sind.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
- Aristoteles -