Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Bundespolizei am Flughafen verhindert erneute Kindesentziehung
Düsseldorf (ots) - Erneut verhinderten Bundespolizisten am Sonntag (06.02.2011) eine vermutliche Kindesentziehung am Düsseldorfer Flughafen. Der Bundespolizei lagen Hinweise des Polizeireviers Harz, PD Sachsen-Anhalt Nord, vor, dass ein Vater mit seinem ca. 2-jährigen Sohn ohne das Einverständnis der Mutter nach Spanien reisen wollte. Da den Beamten eine Personenbeschreibung vorlag, konnte durch eine Streife der Bundespolizei der 34-jährige Vater und das Kind, auf einer Sitzbank wartend, im Flughafenterminal festgestellt werden. Nach Feststellung der Personengleichheit wurden Vater und Sohn der Landespolizei, Wache Lohausen, für Anschlussmaßnahmen übergeben.
Quelle: http://www.kindesentzug24.com
Düsseldorf (ots) - Erneut verhinderten Bundespolizisten am Sonntag (06.02.2011) eine vermutliche Kindesentziehung am Düsseldorfer Flughafen. Der Bundespolizei lagen Hinweise des Polizeireviers Harz, PD Sachsen-Anhalt Nord, vor, dass ein Vater mit seinem ca. 2-jährigen Sohn ohne das Einverständnis der Mutter nach Spanien reisen wollte. Da den Beamten eine Personenbeschreibung vorlag, konnte durch eine Streife der Bundespolizei der 34-jährige Vater und das Kind, auf einer Sitzbank wartend, im Flughafenterminal festgestellt werden. Nach Feststellung der Personengleichheit wurden Vater und Sohn der Landespolizei, Wache Lohausen, für Anschlussmaßnahmen übergeben.
Quelle: http://www.kindesentzug24.com
-
- Beiträge: 1070
- Registriert: 12.03.2008, 16:51
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
@Kindesentzug24
Dein letztes Post habe ich in das unten angegebene Thema verschoben, dort passt es besser.
http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 12#p164380
LG
Arche
Dein letztes Post habe ich in das unten angegebene Thema verschoben, dort passt es besser.
http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... 12#p164380
LG
Arche
Gemeinsam sind wir stark!
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Hier einmal ein etwas anderer Bericht zur Kindesrückführung:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/12129689
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/12129689
-
- Beiträge: 1070
- Registriert: 12.03.2008, 16:51
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Ich kenne den Bericht
Und von dieser "Agentur" haben ich auch schon gehört.
Betroffene Mütter haben mir davon erzählt.
Persönlich würde ich so eine Rückentführung nicht in Erwägung ziehen.
Ist viel zu gefährlich , auch wenn es schon so oft geklappt hat
Aber Kinder betäuben und dann mit Schnellboten in Hoheitsgewässer
evtl kann es noch zu Schusswechsel kommen......
Solch eine Gefahr/Risiko würde ich meine Kindern nicht aussetzen wollen.
Hattet ihr schon mit der Firma zutun ?
Frag nur, weil es schon der zweite Artikel ist , den Du einstellst.....
Arche
Und von dieser "Agentur" haben ich auch schon gehört.
Betroffene Mütter haben mir davon erzählt.
Persönlich würde ich so eine Rückentführung nicht in Erwägung ziehen.
Ist viel zu gefährlich , auch wenn es schon so oft geklappt hat
Aber Kinder betäuben und dann mit Schnellboten in Hoheitsgewässer
evtl kann es noch zu Schusswechsel kommen......
Solch eine Gefahr/Risiko würde ich meine Kindern nicht aussetzen wollen.
Hattet ihr schon mit der Firma zutun ?
Frag nur, weil es schon der zweite Artikel ist , den Du einstellst.....
Arche
Gemeinsam sind wir stark!
-
- Beiträge: 1070
- Registriert: 12.03.2008, 16:51
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Frage habe ich mir gerade durch lesen auf eure Seite selbst beantwortet.
Gruß
Arche
Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!
-
- Beiträge: 1964
- Registriert: 12.06.2009, 13:12
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Hallo
IMHO
Das was diese Agentur macht ist klarer Rechtsbruch und obendrein ist es gefährlich für alle Beteiligten. Richtig übel kann es ausgehen wenn sie auf professionelle Polizisten treffen und einen Staat der sich dann das Recht herausnimmt mit ähnlichen Mitteln diesen Rechtsbruch zu ahnden.
Als tunesischer Staat würde ich mir dieses nicht bieten lassen.
Gruss
Rene
Das hat ein "Geschmäckle" wie der Schwabe zu sagen pflegt.Kindesentzug24 hat geschrieben:Hier einmal ein etwas anderer Bericht zur Kindesrückführung:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/12129689
IMHO
Das was diese Agentur macht ist klarer Rechtsbruch und obendrein ist es gefährlich für alle Beteiligten. Richtig übel kann es ausgehen wenn sie auf professionelle Polizisten treffen und einen Staat der sich dann das Recht herausnimmt mit ähnlichen Mitteln diesen Rechtsbruch zu ahnden.
Als tunesischer Staat würde ich mir dieses nicht bieten lassen.
Gruss
Rene
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Das ist aber etwas zu pauschal für meinen Geschmack. Ist das denn nicht jede Rückentführung? So etwas ist grundsätzlich im betroffenen Staat ein Rechtsbruch, welches auch ein gewisses Risiko birgt. Aber ist nicht auh ein Kindesentzug von Deutschland in ein anderes land ein Rechtsbruch gemäß der deutschen Rechtsprechung?Moppel hat geschrieben:Das hat ein "Geschmäckle" wie der Schwabe zu sagen pflegt.
IMHO
Das was diese Agentur macht ist klarer Rechtsbruch und obendrein ist es gefährlich für alle Beteiligten.
Ich denke das Risiko ist kalkulierbar. Was ist ein professioneller Polizist? In Tunesien wirst Du hierzu sicherlich nicht viele antreffen, zumal ich stark davon ausgehe, dass diese Jungs über eine gewisse Ausbildung verfügen, welche einem „professionellen Polizisten“ bei weitem überlegen ist, solange es nicht um Falschparken geht.Moppel hat geschrieben:Richtig übel kann es ausgehen wenn sie auf professionelle Polizisten treffen und einen Staat der sich dann das Recht herausnimmt mit ähnlichen Mitteln diesen Rechtsbruch zu ahnden.
Wird er sicher auch nicht, wenn er es verhindern könnte. Zu so etwas ist leider nur der deutsche Staat in der Lage.Moppel hat geschrieben: Als tunesischer Staat würde ich mir dieses nicht bieten lassen.
Hier nochmal ein Bericht dazu, indem auch ein Bild dabei ist, welches darauf schließen lässt, dass sie technisch und wahrscheinlich auch personell einem "professionellen Polizisten" überlegen sind.
http://kindesentzug24.com/Kindesruckfuhrung.pdf
Zuletzt geändert von Kindesentzug24 am 22.02.2011, 10:41, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Wir haben immer mal wieder Mütter (und auch Väter), welche mit dieser Agentur zu tun hatten und Informationen auch aus einem befreundeten Forum hierzu. Die uns geschilderten Rückführungen liefen dabei zum überwiegenden Teil jedoch anderst ab als in dem Artikel beschrieben. Oft auch aus der Luft. Vermutlich wird dies vom jeweiligen Land abhängig sein.. In Tunesien bietet sich das Wasser natürlich an. Ich gehe auch nicht davon aus, dass hier die Taktik "offen" beschrieben wurde, und/oder eine alte verbrauchte Taktik für den Bericht gedient hat. Oft nutzen solche Firmen diverse Medien und Presseberichte auch schlicht um von anderen Dingen abzulenken, wie mir aus einem aktuellen Fall bekannt ist.Arche Noah hat geschrieben:Persönlich würde ich so eine Rückentführung nicht in Erwägung ziehen.
Ist viel zu gefährlich , auch wenn es schon so oft geklappt hat
Aber Kinder betäuben und dann mit Schnellboten in Hoheitsgewässer
Ja, wir bekommen ab und zu Erfahrungsberichte hierzu zugetragen. Wenn es stört, gib Bescheid. Dachte nur ist vielleicht auch einmal interessant es aus einer anderen Sichtweise zu sehen, zumal gerade in dieser Branche es von Abzockern nur so wimmelt.Arche Noah hat geschrieben:Hattet ihr schon mit der Firma zutun ?
Frag nur, weil es schon der zweite Artikel ist , den Du einstellst.....
Grüße
Oli
-
- Beiträge: 66
- Registriert: 09.02.2011, 15:27
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
eventuell stelle ich jetzt eine frage die schon im laufe des Threads aufgetaucht ist, ich habe nicht alles einzeln durchgelesen.
Aber ist es nicht in vielen Ländern, oftmals islamischen Hintergrunds so, dass sowieso nur die Familie des Mannes Anspruch auf die Kinder hat? Folglich sehen diese Männer es als ihr gutes Recht an Kinder "in ihre Gewalt" zu bringen und über sie örtlich und räumlich zu verfügen, bzw sie dort hinzuverfrachten wo sie sie haben wollen? Ohne das hier überhaupt rechtsprechung eines Islamischen Oberhaupts oder Richters erfolgen muss?
Das deutsche, oder europäische Recht ist damit natürlich nicht zu vergleichen. Eventuell ist dies auch ein wichtiger Punkt den man bei Eheschliessung als Frau unbeachtet lässt, weil einem Werte wie Vertrauen als Basispunkt in einer Ehe gelten. Ob das deutsche Recht jetzt soviel vortschrittlicger ist sei dahin gestellt, oft enthalten Mütter den Vätern ja auch ihre Kinder vor, meistens als Rache für die vorherigen Beziehungsprobleme (bitte jetzt hier nicht gleich wieder alle möglichen Ausnahmen und aber aber nicht immer is das so einwerfen, dessen bin ich mir bewusst, aber ich will jetzt nciht alle Möglichkeiten auseinander puhlen)
Dementsprechend schwer ist es denke ich sich als europäische Frau gegen so ein islamisches Recht durchzusestzten, erst recht wenn der Mann die Kinder ins Ausland geschleppt hat.
Aber ist es nicht in vielen Ländern, oftmals islamischen Hintergrunds so, dass sowieso nur die Familie des Mannes Anspruch auf die Kinder hat? Folglich sehen diese Männer es als ihr gutes Recht an Kinder "in ihre Gewalt" zu bringen und über sie örtlich und räumlich zu verfügen, bzw sie dort hinzuverfrachten wo sie sie haben wollen? Ohne das hier überhaupt rechtsprechung eines Islamischen Oberhaupts oder Richters erfolgen muss?
Das deutsche, oder europäische Recht ist damit natürlich nicht zu vergleichen. Eventuell ist dies auch ein wichtiger Punkt den man bei Eheschliessung als Frau unbeachtet lässt, weil einem Werte wie Vertrauen als Basispunkt in einer Ehe gelten. Ob das deutsche Recht jetzt soviel vortschrittlicger ist sei dahin gestellt, oft enthalten Mütter den Vätern ja auch ihre Kinder vor, meistens als Rache für die vorherigen Beziehungsprobleme (bitte jetzt hier nicht gleich wieder alle möglichen Ausnahmen und aber aber nicht immer is das so einwerfen, dessen bin ich mir bewusst, aber ich will jetzt nciht alle Möglichkeiten auseinander puhlen)
Dementsprechend schwer ist es denke ich sich als europäische Frau gegen so ein islamisches Recht durchzusestzten, erst recht wenn der Mann die Kinder ins Ausland geschleppt hat.
Die Seele einer unschuldigen Frau ist heilig, ebenso wie ein Kind.
-
- Beiträge: 540
- Registriert: 29.03.2008, 12:50
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Rosalina, wenn hier eine Mutter Umgang verweigert, oder nur nichht fördert, wird ihre Erziehungskompetenz in Frage gestellt, und sie läuft Gefahr das Sorgerecht zu verlieren. In den o.g. Ländern gibt es so etwas wie Paragraph 1684 gar nicht. Überhaupt gibt es keine gestzl. verankerten Rechte für Kinder auf irgendwas...
Herzliche Grüße
von Leah
von Leah
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Das ist so nicht ganz richtig. In den islamischen Ländern gibt es hierzu zwar keine verankerten Rechte in der allgemeinen Rechtsprechung, jedoch sehr wohl in der Sharia, welche das Familienrecht mit einbindet. Die Sharia umfasst das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Mann und Frau. Hier sind diese Dinge ganz klar geregelt.leah_neu hat geschrieben:Rosalina, wenn hier eine Mutter Umgang verweigert, oder nur nichht fördert, wird ihre Erziehungskompetenz in Frage gestellt, und sie läuft Gefahr das Sorgerecht zu verlieren. In den o.g. Ländern gibt es so etwas wie Paragraph 1684 gar nicht. Überhaupt gibt es keine gestzl. verankerten Rechte für Kinder auf irgendwas...
Grüße
Oli
-
- Beiträge: 66
- Registriert: 09.02.2011, 15:27
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Oli weisst du, ob die Sharia auch tatsächlich "umgesetzt" wird oder zur Rechtsprechung genützt wird? Ich habe sehr oft das Gefühl es gibt sie zwar, aber sie werden gar nicht beachtet, bzw ich wüsste auch nicht wo ich mir die Information suchen soll, wie oft Frauen in dortigen Ländern das Recht erhalten was ihnen zustehtKindesentzug24 hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. In den islamischen Ländern gibt es hierzu zwar keine verankerten Rechte in der allgemeinen Rechtsprechung, jedoch sehr wohl in der Sharia, welche das Familienrecht mit einbindet. Die Sharia umfasst das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Mann und Frau. Hier sind diese Dinge ganz klar geregelt.leah_neu hat geschrieben:Rosalina, wenn hier eine Mutter Umgang verweigert, oder nur nichht fördert, wird ihre Erziehungskompetenz in Frage gestellt, und sie läuft Gefahr das Sorgerecht zu verlieren. In den o.g. Ländern gibt es so etwas wie Paragraph 1684 gar nicht. Überhaupt gibt es keine gestzl. verankerten Rechte für Kinder auf irgendwas...
Grüße
Oli
Die Seele einer unschuldigen Frau ist heilig, ebenso wie ein Kind.
-
- Beiträge: 540
- Registriert: 29.03.2008, 12:50
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Aber auch hier gibt es abgesehen vom Erbrecht keine Kinderrechte, wie z.B. das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.Kindesentzug24 hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. In den islamischen Ländern gibt es hierzu zwar keine verankerten Rechte in der allgemeinen Rechtsprechung, jedoch sehr wohl in der Sharia, welche das Familienrecht mit einbindet. Die Sharia umfasst das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Mann und Frau. Hier sind diese Dinge ganz klar geregelt.leah_neu hat geschrieben:Rosalina, wenn hier eine Mutter Umgang verweigert, oder nur nichht fördert, wird ihre Erziehungskompetenz in Frage gestellt, und sie läuft Gefahr das Sorgerecht zu verlieren. In den o.g. Ländern gibt es so etwas wie Paragraph 1684 gar nicht. Überhaupt gibt es keine gestzl. verankerten Rechte für Kinder auf irgendwas...
Grüße
Oli
Herzliche Grüße
von Leah
von Leah
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Unserer Erfahrung nach wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt, nämlich regionsbezogen. Während in größeren Städten die Sharia zwar herangezogen wird, muss ein entsprechendes Urteil jedoch nicht nach dieser gesprochen werden. Hier fließen rechtsstaatliche Mittel, internationale Abkommen etc. mit in den Entscheidungsprozess mit ein. In ländlichen Regionen hingegen, hat die Sharia noch immer einen sehr starken Einfluss auf das Urteil. Teilweise ist es aber auch schlicht vom Richter abhängig, so dass man hierzu keine pauschale Aussage treffen kann. Fakt ist jedoch, dass gerade in Bezug auf europäische Frauen zu deren Gunsten die Urteile meist dürftig ausfallen, solange diese nicht in dem entsprechenden Land leben und zum Islam konvertiert sind. Nur wenn man zum Islam konvertiert ist, kann man sich auch auf die Sharia berufen, so der allgemeine Konsens.rosalina hat geschrieben:Oli weisst du, ob die Sharia auch tatsächlich "umgesetzt" wird oder zur Rechtsprechung genützt wird? Ich habe sehr oft das Gefühl es gibt sie zwar, aber sie werden gar nicht beachtet, bzw ich wüsste auch nicht wo ich mir die Information suchen soll, wie oft Frauen in dortigen Ländern das Recht erhalten was ihnen zusteht
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Ja das stimmt. Ganz im Gegenteil. Hier ist klar nach geschlechtern geregelt, bis wann, bzw. ab wann Kinder zu welchem Elternteil gehören. Eine Rechtsmittel wie es bei uns der §1684 BGB ausgibt, gibt es in diesen Ländern nicht.leah_neu hat geschrieben: Aber auch hier gibt es abgesehen vom Erbrecht keine Kinderrechte, wie z.B. das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Grüße
Oli
-
- Beiträge: 3052
- Registriert: 29.03.2008, 11:59
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Oli, was bringt es ihr, sich auf die Sharia berufen zu können?
Die Sharia legt genau fest, bis zu welchem Alter die Mutter das Versorgerecht hat. Da aber nur der Mann, die Kinder gesetzlich vertreten kann, also das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann er bestimmen, wo die Kinder versorgt werden.
Die Mutter kann nicht einmal einen Pass für die Kinder beantragen .
In der Sharia gibt es sogar den Passus, dass die Mutter mit den Kindern nicht weiter als 20 km (hoffe, dass ich mich recht erinnere) vom Ex-Mann entfernt wohnen darf.
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/m ... erecht.pdf
Hier kann man einiges nachlesen.
Vielleicht habe ich Dich auch nicht richtig verstanden.
Grüsse
Elisa
Die Sharia legt genau fest, bis zu welchem Alter die Mutter das Versorgerecht hat. Da aber nur der Mann, die Kinder gesetzlich vertreten kann, also das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann er bestimmen, wo die Kinder versorgt werden.
Die Mutter kann nicht einmal einen Pass für die Kinder beantragen .
In der Sharia gibt es sogar den Passus, dass die Mutter mit den Kindern nicht weiter als 20 km (hoffe, dass ich mich recht erinnere) vom Ex-Mann entfernt wohnen darf.
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/m ... erecht.pdf
Hier kann man einiges nachlesen.
Vielleicht habe ich Dich auch nicht richtig verstanden.
Grüsse
Elisa
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Ich hatte dies auch nicht "positiv" gemeint und daher auch nicht so vertieft. Wie ich ja schon angedeutet habe, hat man als europäische Frau eigentlich keine Chance sich in irgendeiner Art und Weise darauf zu berufen. Nach einer Konvertierung zum Islam und einem Wohnort in entsprechenden Land bleibt einem lediglich die Möglichkeit die Sharia in deren für Mütter begrenzten Rahmen heran zu ziehen. Teilweise ermöglicht es dann zumindest, dass man Kontakt zum Kind halten kann. Weitere Rechte wie etwa eine Möglichkeit zur Ausreise oder weiterer für das Kindeswohl relevanten Entscheidungen entstehen hierdruch natürlich nicht, wenn nicht ausdrücklich in der Sharia verankert.Oli, was bringt es ihr, sich auf die Sharia berufen zu können?
Grüße
Oli
-
- Beiträge: 540
- Registriert: 29.03.2008, 12:50
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Nein, Clara, genau dasselbe wollte ich sagen, dass es im Shariia Recht (wenn man es als solche süberhaupt bezeichnen darf) so etwas, wie den § 1684 BGB überhaupt nicht gibt.Blume hat geschrieben:Leah, wenn sich dies auf D bezieht (was ich aus den Posts jetzt nicht so einfach herauslese), ist es falsch.leah_neu hat geschrieben: Aber auch hier gibt es abgesehen vom Erbrecht keine Kinderrechte, wie z.B. das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.
§ 1684 BGB regelt den Umgang des Kindes als ein Recht mit beiden Elternteilen und für beide ELternteile als eine Pflicht, hier de Link zum Text:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Herzliche Grüße
von Leah
von Leah
-
- Beiträge: 1964
- Registriert: 12.06.2009, 13:12
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Hallo
Hier ist die Politik gefragt für klare Verhältnisse zu sorgen.
...
Wäre er das, dann gäbe es diese Fälle nicht in dem Ausmaß wie sie auftreten.
Gruss
Rene
Kindesentzug ist immer ein Rechtsbruch, egal in welche Richtung. Tatsache ist aber leider auch das die Kinder meistens Doppelstaatler sind, für die dann eben auch die Gesetze des anderen Landes gelten.Kindesentzug24 hat geschrieben:....
Das ist aber etwas zu pauschal für meinen Geschmack. Ist das denn nicht jede Rückentführung? So etwas ist grundsätzlich im betroffenen Staat ein Rechtsbruch, welches auch ein gewisses Risiko birgt. Aber ist nicht auh ein Kindesentzug von Deutschland in ein anderes land ein Rechtsbruch gemäß der deutschen Rechtsprechung?
Hier ist die Politik gefragt für klare Verhältnisse zu sorgen.
...
Dieses Risiko ist niemals kalkulierbar und hier wird gefährlich verharmlost. Es ist quasi "Feindesland" in dem agiert wird und wenn sich zum Bsp. Tunesien ernsthaft um das Problem kümmert, dann wird es richtig gefährlich. Denn dann wird nicht der Streifenpolizist eingreifen, sondern ebenfalls Spezialisten anrücken die zudem auf ihrem eigenen Territorium operieren.Ich denke das Risiko ist kalkulierbar. Was ist ein professioneller Polizist? In Tunesien wirst Du hierzu sicherlich nicht viele antreffen, zumal ich stark davon ausgehe, dass diese Jungs über eine gewisse Ausbildung verfügen, welche einem „professionellen Polizisten“ bei weitem überlegen ist, solange es nicht um Falschparken geht.
Ich würde mich nicht darauf verlassen das die Schlampigkeit und mangelnde Professionalität der Tunesier ewig anhält und das der deutsche Staat in der Lage ist seine Bürger zu schützen halte ich für ein Gerücht.Wird er sicher auch nicht, wenn er es verhindern könnte. Zu so etwas ist leider nur der deutsche Staat in der Lage.
Wäre er das, dann gäbe es diese Fälle nicht in dem Ausmaß wie sie auftreten.
Verbuche ich unter Reklame. Maximaleinsatz kann nur der anfordern der ihn auch bezahlen kann und gehe davon aus das die Zielländer für derartige Aktionen nicht ewig zuschauen werden. Auch die Nordafrikanischen Länder verfügen über Schnellboote und Schnellfeuerkanonen. Ein spektakulär gescheiterter Rückentführungsfall reicht aus, die Preise für die "Dienstleistung" derartig zu erhöhen das 90% der Betroffenen sich diese "Hilfe" nicht mehr leisten können.Hier nochmal ein Bericht dazu, indem auch ein Bild dabei ist, welches darauf schließen lässt, dass sie technisch und wahrscheinlich auch personell einem "professionellen Polizisten" überlegen sind.
http://kindesentzug24.com/Kindesruckfuhrung.pdf
Gruss
Rene
-
- Beiträge: 83
- Registriert: 21.10.2009, 08:02
Re: Entführt ins Ausland - kein Einzelfall - Presseberichte
Wie muss ich das jetzt verstehen? Wenn also auf deutschem Hoheitsgebiet der erste Rechtsbruch ausgeführt wird, wird er bei Doppelstaatlern ab Eintreffen im Heimatland ligitim? Das ist sicherlich nicht Verfassungskonform. Natürlich ist und bleibt eine Entführung wie auch die entsprechende Rückführung aus der jeweiligen Sichtweise des betreffenden Landes illegal und somit strafbar. Wenn ich die Aussage also richtig interpretiere sind wir wohl bei dem ewig andauernden Thema.... selber schuld...Pech gehabt.... .Moppel hat geschrieben: Kindesentzug ist immer ein Rechtsbruch, egal in welche Richtung. Tatsache ist aber leider auch das die Kinder meistens Doppelstaatler sind, für die dann eben auch die Gesetze des anderen Landes gelten.
Na ja, hier ist keiner im Krieg. Den Erfahrungsberichten zufolge werden sehr wohl die Risiken abgewogen und kalkuliert, da die ausführenden Personen sicherlich auch nicht Lebensmüde sind oder für die nächsten 20 Jahre in einem arabischen Gefängnis verbringen möchten. Zumal verdeckte Operationen wie sie hier wohl stattfinden in kleinen Gruppen kaum Aufsehen erregen. Tunesien ist sicherlich nicht in der Lage jedem entführten Kind einen oder mehrere Spezialisten zukommen zu lassen zur bedingungslosen Rund-um-die-Uhr-Überwachung. Spätestens im Vorfeld der Rückführung würde dies auffallen und entsprechend durch Unterlassung gehandelt. Wenn ich so denke ist es auch unkalkulierbar über die Straße zu laufen. Das ein gewisses Restrisiko bleibt ist unbestritten.Moppel hat geschrieben:Dieses Risiko ist niemals kalkulierbar und hier wird gefährlich verharmlost. Es ist quasi "Feindesland" in dem agiert wird und wenn sich zum Bsp. Tunesien ernsthaft um das Problem kümmert, dann wird es richtig gefährlich. Denn dann wird nicht der Streifenpolizist eingreifen, sondern ebenfalls Spezialisten anrücken die zudem auf ihrem eigenen Territorium operieren.
Wie gesagt, das ist kein Kriegseinsatz und die Aussage doch stark spekulativ. Ich gehe davon aus, dass die Presse das Ganze auch etwas ins spektakuläre überzieht und wie schon zuvor in einem anderen Posting erwähnt, uns die Rückführungen von Betroffenen bisher überwiegend anders geschildert wurden. Selbst zwei uns vor kurzem bekannt gewordenen Rückführungen aus Somalia verliefen „harmloser“. Das einzige was uns durch Betroffene vor wenigen Tagen zugetragen wurde war, dass es wohl bei einer Rückführung in Kolumbien eine schwerverletzte Person aus dem Team gegeben haben soll, was sich jedoch schon im Vorfeld der Rückführung ereignete.Moppel hat geschrieben: Maximaleinsatz kann nur der anfordern der ihn auch bezahlen kann und gehe davon aus das die Zielländer für derartige Aktionen nicht ewig zuschauen werden. Auch die Nordafrikanischen Länder verfügen über Schnellboote und Schnellfeuerkanonen. Ein spektakulär gescheiterter Rückentführungsfall reicht aus, die Preise für die "Dienstleistung" derartig zu erhöhen das 90% der Betroffenen sich diese "Hilfe" nicht mehr leisten können.
Grüße