mir geht langsam die Luft aus:
- das Bezirksgericht Zürich macht aus einem Amtsermittlungsverfahren zur Rechtshängigkeit in Deutschland einen Parteienstreit anstatt von Amtes wegen zu ermitteln, ob es eine Rechtshängigkeit gibt.
- die Staatsanwaltschaft schickt die Strafanzeige gegen meine Afro-Nuss wegen Missbrauch an die Staatsanwaltschaft Zürich weiter; damit hätte der liebe STA das Verfahren auch gleich einstellen können
- das Scheidungsverfahren in Deutschland ist nun seit 10.08.2010 in Deutschland anhängig, ohne dass sich nennenswert irgendetwas getan hätte
- meine Afrikanerin lebt bereits mit einem neuen Mann zusammen und ich muss immer noch den hohen Unterhalt zahlen
- meine Tochter wird misshandelt und alle gucken zu - allen voran die Schweizer Kindesschutzbehörden
Hier mein letzter Briefwechsel mit der Weisenrätin der Vormundschaftsbehörde:
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Guten Tag Frau X,
der Sinn des Termins bei Ihnen, war mir vorher schon nicht ganz klar. Meiner "Aufzeichnung" kann ich aus dem zweistündigen Gespräch nur fünf relevante Punkte entnehmen:
1. Sie bestätigen mit den Worten "Irgendwie musste man ja Ruhe in die Sache bringen", dass Sie sich an dem strafbaren Kindesentzug Sep/Okt 2010 gegenüber mir beteiligt haben - das war aktentechnisch vorher schon klar.
2. Sie distanzieren sich von persönlicher Verantwortung, indem Sie darauf verweisen, dass alle Beschlüsse durch einen Präsidiumsbesschluss verabschiedet werden.
3. Bzgl. möglicher Schadensersatzkosten, weisen Sie darauf hin, dass die Vormundschaftsbehörde versichert ist.
4. Sie haben schon im vorweg beschlossen, die Obhutszuteilung meiner Tochter bei der missbrauchenden Kindsmutter zu belassen.
5. Meinen Hinweis, dass die Beiständin völlig überfordert ist, kommentiert Ihre Juristin mit den Worten "man kann auch mal überfordert sein", worauf ich antworte "ja - aber nicht ständig".
Wie ich Ihnen sagte, wäre meine Erwartung gewesen, dass Sie mir einem annehmbaren Vorschlag unterbreiten oder mit mir die Obhutsumteilung besprechen, was beides nicht der Fall war.
Bzgl. dieses Wochenendes 26./27.März weise ich noch darauf hin, dass ich den Eindruck hatte, dass CCCCCC massivem psychischen Druck ausgesetzt ist. Ich frage mich, wie lange meine Kleine das noch aushält. Ggf. wird auch hier später (wenn es zu spät ist) ein Staatsanwalt die Vorgänge aufklären müssen. Zurückgeben durfte ich meine Tochter an eine Freundin von EEEE.
Bzgl. Punkt 5 haben sie schon früher klargemacht, dass ein Wechsel nicht in Betracht kommt, und da die Beiständin den letzten Termin abgebrochen hat, bitte ich Sie um Klärung:
a) Umgang über Ostern (sofern andere Behörden hier nicht vorher schon eingreifen) - das Oster-Wochenende wäre optimal für mich - aber ich könnte mich auch mit der Woche davor oder danach arrangieren - es muss nur geklärt sein
b) Wie heisst der neue Lebenspartner von EEEE mit vollem Namen und Adresse ? Da er ständigen, unkontrollierten Umgang mit meiner Tochter hat und Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen, habe ich als sorgeberechtigter das Recht, das zu erfahren.
c) Wieso geht meine Tochter mit 4,3 Jahren immer noch nicht regelmässig in einen Kindergarten oder eine Spielgruppe, obwohl schon vor einem Jahr (!) mit der Beiständin besprochen wurde, dass sie mindestens zwei (eigentlich drei) volle Tage pro Woche gehen sollte und mein Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernommen hätte - die Ausführungen zur Spielgruppe "Erfindertreff" halte ich für unglaubwürdig. Einem Anruf zufolge, war sie im Dezember 2010 nicht dort, im Januar 2011 kann sie aus anderen Gründen nicht viel dort gewesen sein und in den zwei Wochen unmittelbar vor dem Anruf waren angeblich Ferien im Erfindertreff. Auf die Frage, ob es eine Anwesenheitsliste gibt oder wo der Erfindertreff Haftpflicht versichert sei, wurde nicht geantwortet - so geht das einfach nicht. Die Beiständin erklärte sogar, dass der Erfindertreff nicht versichert sein müsse ;-)
Ich bitte um Klärung.
MfG
SSSSSS
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Sehr geehrter Herr LLLLL
Im untenstehenden Mail bitten Sie mich um Klärung betr. drei Punkte, a) Besuchsregelung am Oster-Wochenende, b) Informationen betreffend Lebenspartner von Frau LLLLL und c) Besuch Spielgruppe oder Kindergarten.
Zu Punkt a)
Es ist die Aufgabe der Beiständin, dies mit den Eltern zu klären. Wir bitten Sie deshalb, sich diesbezüglich an die Beiständin zu wenden. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass gemäss Eheschutzverfügung vom 12. Juni 2008 Ihnen jeweils in den „geraden“ Jahren von Ostersamstag bis und mit Ostermontag ein Besuchswochenende zusteht. Sollte die Kindsmutter jedoch damit einverstanden sein, dass Sie Celina diese Ostern zu sich nehmen können, steht dem aus unserer Sicht nichts entgegen.
Zu Punkt b)
Da wir keine Angaben betreffend Lebenspartner von Frau LLLL haben, können wir Ihnen hier keine Auskunft geben. Sie können sich selbstverständlich direkt an Frau LLLLL oder ihren Lebenspartner wenden um entsprechende Informationen zu erhalten. Da wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte einer Kindswohlgefährdung durch den Lebenspartner von Frau LLLLL haben, werden wir keine entsprechenden Informationen einholen.
Zu Punkt c)
Gemäss Beschluss Nr. 2374 vom 14. August 2008 hat die Beiständin u.a. die Aufgabe, den Eltern in der Kinderbetreuung mit Rat und Tat beizustehen. Wir verweisen Sie deshalb auch in diesem Punkt an die Beiständin, sollten Sie mit der aktuellen Betreuung von CCCCCC nicht einverstanden sein oder Fragen hierzu haben.
Freundliche Grüsse
Suzanne X
- meine Meinung: Das sind kranke Spinner in der Schweiz - aber das habe ich glaube ich schon ein paar mal geschrieben. Die kranken Tanten geilen sich förmlich daran auf, einem Deutschen mit der Misshandlung seiner Tochter und völlig ausgearteten Unterhaltszahlungen fertig machen zu können.Frau X
a) ist akzeptiert - aber was ist mit den nachzuholenden Umgangstagen ??
b) wie wir besprochen hatten, ist die Beiständin der Situation und einer Afrikanischen Asylbetrügerin, deren Lebenserfahrung Mord und Totschlag ist, nicht gewachsen. Sie hat den letzten Termin aus nichtigem Grunde abgebrochen. Auf mich machte sie den Eindruck nahe an einem Nervenzusammenbruch zu sein. Der neue Lebensgefährte ist der Vater ihres neuen Kindes und sie hat seinen Nachnamen "JJJJJ" gegenüber der Beiständin und anderweitig bereits benutzt. Es war Thema der Sitzung mit der Beiständin, mir diese Person zu benennen, als die Beiständin plötzlich abbrach ... Sollte die Afrikanerin jetzt wieder auf meinen Namen zurückschalten, dann geht es hier nur um weitergehenden Unterhaltsbetrug. Ausserdem hat diese Afrikanerin mir unterstellt, sie mit Anrufen zu belästigen - daher lehne ich eine Kommunikation mit Madame Kindesmisshandlung und Lüge ab.
=> Also bitte nehmen Sie Ihre Pflicht wahr und teilen mir diesen Namen mit!
c) Nochmals - mit einer psychisch überforderten Beiständin kann man nichts anfangen. Die Frau macht ihren Job nicht, lässt einen ärztlich gemeldeten Fall von Kindesmisshandlung 4 Wochen (!) liegen (was Sie ihr jetzt offenbar nachmachen wollen) und bekommt in einem normalen Gespräch nahezu einen Nervenzusmmenbruch. Was Sie angeht, neigen Sie ebenfalls dazu Unsinn zu schreiben, anstatt inhaltliche Antworten zu geben, derweil meine Tochter vor die Hunde geht (<-Umgangsdeutsch).
Haben Sie eigentlich einmal daran gedacht, was in Zukunft aus einem Mädchen wird, dass nicht in den Kindergarten geht, deren psychisch kranke Mutter (die Tonaufnahme habe ich Ihnen vorgespielt) es immer wieder mit paranoid cholerischen Ausrastern traktiert, das zwischen zwei Welten hin- und hergerissen wird etc etc.
Ich bitte um Massnahmen,
SSSSSSS