Verpflichtungserklärung
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Verpflichtungserklärung
Hallo zusammen,
ich bin kurz davor für eine Frau aus den Kosovo eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Nur habe ich da noch eine Fragen wo ich bis jetzt im internet noch nichts drüber gelesen habe. Wenn ich ihr die Verpflichtungserklärung schicke muss Sie dann zu mir kommen nach NRW oder kann sie auch in ein anderes bundesland reisen ohne das ich dann weiß das sie in deutschland ist und sie mich nur für das Visum gebraucht hat.
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar,
ich bin kurz davor für eine Frau aus den Kosovo eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Nur habe ich da noch eine Fragen wo ich bis jetzt im internet noch nichts drüber gelesen habe. Wenn ich ihr die Verpflichtungserklärung schicke muss Sie dann zu mir kommen nach NRW oder kann sie auch in ein anderes bundesland reisen ohne das ich dann weiß das sie in deutschland ist und sie mich nur für das Visum gebraucht hat.
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar,
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Re: Verpflichtungserklärung
hallo Zephir,
herzlich willkommen im Namen des Teams von 1001 Geschichte.
Wir wünschen dir einen guten und informativen Austausch.
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Liebe Grüße Amely
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Re: Verpflichtungserklärung
Ja habe mich etwas über die Verpflichtungserklärung informiert.
Also habe ich das Richtig verstanden mit meiner Verpflichtungserklärung und das damit verbundene Visum was sie bekommen würde, kann sie sich frei in Deutschland bewegen ohne das ich davon in kenntniss gesetzt werde.
Für die Einreise Bräuchte sie dann keine Unterschirft oder sowas von mir?
Kann man da vielleicht eine Vorsichtsmassnahme treffen, das die einreise durch mich bestätigt wird??
Es geht um ein Besuchervisum also Max 3 Monate
Also habe ich das Richtig verstanden mit meiner Verpflichtungserklärung und das damit verbundene Visum was sie bekommen würde, kann sie sich frei in Deutschland bewegen ohne das ich davon in kenntniss gesetzt werde.
Für die Einreise Bräuchte sie dann keine Unterschirft oder sowas von mir?
Kann man da vielleicht eine Vorsichtsmassnahme treffen, das die einreise durch mich bestätigt wird??
Es geht um ein Besuchervisum also Max 3 Monate
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Re: Verpflichtungserklärung
Hallo Zephir82,
eine Verpflichtungerklärung kann für die schlimme Folgen haben.
Wenn diese Frau z.B. untertaucht und später abgeschoben wird, dann zahlst du alle Kosten die anfallen.
Das heißt von ihrer Unterbringung bis zum Flug nach Hause zurück.
Sollte sie für drei Monate eine Krankenversicherung abgeschlossen haben und nach dieser Frist krank werden, werden auch diese Kosten auf dich umgelegt.
Das kann in die Tausende gehen.
Immer wieder lesen wir hier, dass die Familien selten jemand einladen.
Viele haben Familie in Deutschland oder Europa, trotzdem bitten sie Fremde um eine Einladung.
Warum wohl?
Die Familien wissen genau was auf sie zukommt, wenn der Besuch nicht wieder ausreist, sondern abtaucht.
Dein Besuch kann sich ohne Erlaubnis von dir in Deutschland und allen anderen Schenger- Staaten frei bewegen.
Hier haben schon mehrere Frauen geschrieben, die ihren Liebsten aus TN, Türkei oder Ägypten eingeladen hatten.
Der Herr ist garnicht erst bei ihnen angekommen, sondern in einer anderen Stadt gelandet und untergetaucht.
Man kann vor einer Verpflichtungserklärung nur abraten.
eine Verpflichtungerklärung kann für die schlimme Folgen haben.
Wenn diese Frau z.B. untertaucht und später abgeschoben wird, dann zahlst du alle Kosten die anfallen.
Das heißt von ihrer Unterbringung bis zum Flug nach Hause zurück.
Sollte sie für drei Monate eine Krankenversicherung abgeschlossen haben und nach dieser Frist krank werden, werden auch diese Kosten auf dich umgelegt.
Das kann in die Tausende gehen.
Immer wieder lesen wir hier, dass die Familien selten jemand einladen.
Viele haben Familie in Deutschland oder Europa, trotzdem bitten sie Fremde um eine Einladung.
Warum wohl?
Die Familien wissen genau was auf sie zukommt, wenn der Besuch nicht wieder ausreist, sondern abtaucht.
Dein Besuch kann sich ohne Erlaubnis von dir in Deutschland und allen anderen Schenger- Staaten frei bewegen.
Hier haben schon mehrere Frauen geschrieben, die ihren Liebsten aus TN, Türkei oder Ägypten eingeladen hatten.
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Man kann vor einer Verpflichtungserklärung nur abraten.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Verpflichtungserklärung
Wenn es kein an den Staat gebundenes Besuchs-Visum ist ("nationales Visum"?) kann sie sogar in alle Schengen-Länder reisen (keine Grenzkontrollen, event. sporadische, aber das weiß ich nicht genau), ebenso in andere Bundesländer deines Staates.
Du weißt, wofür du alles haftest, sobald du eine Verpflichtungserklärung unterschreibst?
Ich erwähne das deshalb, da mir scheint, so ganz traust du dieser Dame nicht.
Auf Bauchgefühle sollte man hören!
Google bitte mal unter Außenministerium oder Auswärtiges Amt deines Landes.
Dort ist auch (auf dem aktuellsten Stand!) alles unter Visum-Bedingungen zu finden.
Du weißt, wofür du alles haftest, sobald du eine Verpflichtungserklärung unterschreibst?
Ich erwähne das deshalb, da mir scheint, so ganz traust du dieser Dame nicht.
Auf Bauchgefühle sollte man hören!
Google bitte mal unter Außenministerium oder Auswärtiges Amt deines Landes.
Dort ist auch (auf dem aktuellsten Stand!) alles unter Visum-Bedingungen zu finden.
LG, Jakobs_Weg
Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!
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Re: Verpflichtungserklärung
Ja Richtig gelesen habe ich so einiges
aber irgendwie glaubt man ja immer an das gute im Menschen.
Man kann doch auch für den besucher haftpflichtversicherung und so abschliessen.
Sind damit nicht entstandenen kosten gedeckt.
und krankenversicherung kann man besucher ja auch, da habe ich mich schon schlau gemacht.
und ja sie Hat eine Schwester hier die kein Visum besorgen kann weil sie erst 3 Jahre in Deutschland ist.
aber irgendwie glaubt man ja immer an das gute im Menschen.
Man kann doch auch für den besucher haftpflichtversicherung und so abschliessen.
Sind damit nicht entstandenen kosten gedeckt.
und krankenversicherung kann man besucher ja auch, da habe ich mich schon schlau gemacht.
und ja sie Hat eine Schwester hier die kein Visum besorgen kann weil sie erst 3 Jahre in Deutschland ist.
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Re: Verpflichtungserklärung
Du müssstest dich bei der Versicherung, bei der du Haftpflicht abgeschlossen würde, erkundigen, für was und bis zu welchem Betrag sie diese übernehmen. Sie mögen sich zwar hoch angesetzt anhören, jedoch werden (im Fall) die Summen bald überschritten - und dann holt die Versicherung dich ins Boot bzw. die Stellen, bei denen die Versicherungsleistung nicht ausreichte.Zephir82 hat geschrieben:Ja Richtig gelesen habe ich so einiges
aber irgendwie glaubt man ja immer an das gute im Menschen.
Man kann doch auch für den besucher haftpflichtversicherung und so abschliessen.
Sind damit nicht entstandenen kosten gedeckt.
und krankenversicherung kann man besucher ja auch, da habe ich mich schon schlau gemacht.
und ja sie Hat eine Schwester hier die kein Visum besorgen kann weil sie erst 3 Jahre in Deutschland ist.
Ebenso im Fall bei Krankheit, Medikamente, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalt, Untersuchungen (wie Röntgen, etc.) Operationen, ... da sind die Versicherungsbeträge sehr schnell ausgereizt!
Ebenso Kosten, die (im Fall) entstehen könnten, wenn sie etwas anstellen würde, wie Schwarzfahren, Diebstahl, etc. - dafür haftest du dann.
Auch, wenn sie (im Fall) unterauchen würde, dann aufgegriffen und in Verwahrsam (einige Wochen bis Monate) genommen würde, sodann Abschiebungskosten (mit 1-2 Begleitpersonen) - das alles wäre dann zu deinen Lasten. Das kann dann schon in zweistellige Tausenderbeträge gehen!
MIR wäre das Risiko zu hoch!
Zuletzt geändert von Jakobs_Weg am 04.02.2013, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
LG, Jakobs_Weg
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Re: Verpflichtungserklärung
naja ich verstehe mich gut mir der Frau und könnte auch liebe werden von meiner seite aus.
aber liebe macht blind und deswegen versuche ich so sicher wie möglich durch die sache zu kommen.
ich zahle lieber was für eine Versicherung anstatt später weiß ich wieviel zu bezahlen.
aber liebe macht blind und deswegen versuche ich so sicher wie möglich durch die sache zu kommen.
ich zahle lieber was für eine Versicherung anstatt später weiß ich wieviel zu bezahlen.
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Re: Verpflichtungserklärung
Leider können wir jedem Menschen nur vor den Kopf schauen,Zephir82 hat geschrieben:aber irgendwie glaubt man ja immer an das gute im Menschen.
aber wir wissen nicht, was er wirklich denkt bzw. vor hat.
Vertraue lieber auf deine inneren Zweifel, die meinen es wirklich gut mit dir!
LG, Jakobs_Weg
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Re: Verpflichtungserklärung
Pflicht ist eine Krankenversicherung.
Es wird sich keine Haftpflichtversicherung finden, die z.B. für Abschiebekosten aufkommt.
Das die Schwester keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, weil sie sich erst drei Jahre in Deutschland aufhält, glaube ich nicht.
Wenn sie legal hier ist, eine Wohnung hat und den nötigen Betrag verdient, dann kann sie auch jemanden von der Familie einladen.
Das kannst du ganz leicht erfragen, in dem du bei der Stelle nachfragst, bei der du die Verpflichtungserklärung abgegeben hast.
Deine Gemeindeverwaltung oder bei der Meldestelle.
Ruf einfach mal dort an.
Dann weißt du auch, ob du dieser Fraue trauen kannst oder sie dich von Anfang an belogen haben.
Es wird sich keine Haftpflichtversicherung finden, die z.B. für Abschiebekosten aufkommt.
Das die Schwester keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, weil sie sich erst drei Jahre in Deutschland aufhält, glaube ich nicht.
Wenn sie legal hier ist, eine Wohnung hat und den nötigen Betrag verdient, dann kann sie auch jemanden von der Familie einladen.
Das kannst du ganz leicht erfragen, in dem du bei der Stelle nachfragst, bei der du die Verpflichtungserklärung abgegeben hast.
Deine Gemeindeverwaltung oder bei der Meldestelle.
Ruf einfach mal dort an.
Dann weißt du auch, ob du dieser Fraue trauen kannst oder sie dich von Anfang an belogen haben.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
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Anaba
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Re: Verpflichtungserklärung
werd wahrscheinlich noch mal mit einen anwalt reden
wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung
@ Anaba: Was kann ich wo nachfragen hatte es nicht ganz verstanden
wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung
@ Anaba: Was kann ich wo nachfragen hatte es nicht ganz verstanden
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Re: Verpflichtungserklärung
Du kannst dort, wo du die Verpflichtungserklärung unterschrieben hast, nachfragen ob es den Tatsachen entspricht, dass Ausländer die weniger als drei Jahre in Deutschland sind, keine Verplichtungserklärung abgeben können. Dazu reicht ein kurzer Anruf.Zephir82 hat geschrieben:werd wahrscheinlich noch mal mit einen anwalt reden
wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung
@ Anaba: Was kann ich wo nachfragen hatte es nicht ganz verstanden
Das ist in Berlin z.B. beim Landeseinwohneramt.
Dann weißt du erstmal, ob die Schwester dich belogen hat und sie dich absichtlich vorgeschickt haben eine solche Erklärung abzugeben, weil sie es nicht wollten.
Liebe Grüße
Anaba
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Re: Verpflichtungserklärung
Hallo zephirZephir82 hat geschrieben:werd wahrscheinlich noch mal mit einen anwalt reden
wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung
@ Anaba: Was kann ich wo nachfragen hatte es nicht ganz verstanden
Hier in NRW ist es das Einwohnermeldeamt, wo Du nachfragen kannst.
Ist die Schwester denn illegal hier oder mit Duldung ?
Auf jeden Fall kann die Verpflichtungserklärung zu einem großen Bumerang für Dich werden.
Die Gründe wurden Dir hier schon alle genannt.
Gruß,Morena
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Re: Verpflichtungserklärung
morena hat geschrieben:Hallo zephirZephir82 hat geschrieben:werd wahrscheinlich noch mal mit einen anwalt reden
wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung
@ Anaba: Was kann ich wo nachfragen hatte es nicht ganz verstanden
Hier in NRW ist es das Einwohnermeldeamt, wo Du nachfragen kannst.
Ist die Schwester denn illegal hier oder mit Duldung ?
Auf jeden Fall kann die Verpflichtungserklärung zu einem großen Bumerang für Dich werden.
Die Gründe wurden Dir hier schon alle genannt.
Gruß,Morena
Soweit ich weiß ist die schwester mit duldung *fg* hier
Re: Verpflichtungserklärung
Hallo,
@anaba: Zephir hat noch keine VE unterschrieben, so wie ich es verstanden habe.
@zephir: Eine Haftpflicht wirst du nicht finden, denn wie schon gesagt, besteht hier Vorsatz.
Mit einer Duldung (was soll das "*fg*" dahinter bedeuten?) kann man keine VE abgeben, denn die Voraussetzungen sind in der Regel nicht gegeben. Ich lese sehr viel auf info4alien. Mir ist noch nie vorgekommen, dass eine geduldete Person eine VE abgeben konnte. Frag am besten wirklich das Einwohnermeldeamt. Aber es würde mich allein schon argwöhnisch machen, wenn schon die Schwester mit Duldung hier ist. Wie hat sie es denn geschafft, vor drei Jahren eine Duldung zu erwirken?
Du hast ja schon Zweifel und die sind mehr als berechtigt. Ich weiß ja nicht, wie dein Verdienst oder dein Kapital so sind, aber gehe mal davon aus, dass du dieses in die gute Frau investieren könntest, ob du willst oder nicht.
Wie lange kennt ihr euch denn? Ich unterstelle mal, dass es eine Internetbeziehung ist. Wäre es da nicht sinnvoller lieber sie zu besuchen als sie -eine eigentlich Fremde- drei Monate auf deine Kosten zu beherbergen mit all den Risiken?
Ob eine Rechtsschutzversicherung für deinen Fall in Frage kommt, ist auch fraglich. Bevor du ein anwaltliches Beratungsgespräch suchst, solltest du das abklären.
@anaba: Zephir hat noch keine VE unterschrieben, so wie ich es verstanden habe.
@zephir: Eine Haftpflicht wirst du nicht finden, denn wie schon gesagt, besteht hier Vorsatz.
Mit einer Duldung (was soll das "*fg*" dahinter bedeuten?) kann man keine VE abgeben, denn die Voraussetzungen sind in der Regel nicht gegeben. Ich lese sehr viel auf info4alien. Mir ist noch nie vorgekommen, dass eine geduldete Person eine VE abgeben konnte. Frag am besten wirklich das Einwohnermeldeamt. Aber es würde mich allein schon argwöhnisch machen, wenn schon die Schwester mit Duldung hier ist. Wie hat sie es denn geschafft, vor drei Jahren eine Duldung zu erwirken?
Du hast ja schon Zweifel und die sind mehr als berechtigt. Ich weiß ja nicht, wie dein Verdienst oder dein Kapital so sind, aber gehe mal davon aus, dass du dieses in die gute Frau investieren könntest, ob du willst oder nicht.
Wie lange kennt ihr euch denn? Ich unterstelle mal, dass es eine Internetbeziehung ist. Wäre es da nicht sinnvoller lieber sie zu besuchen als sie -eine eigentlich Fremde- drei Monate auf deine Kosten zu beherbergen mit all den Risiken?
Ob eine Rechtsschutzversicherung für deinen Fall in Frage kommt, ist auch fraglich. Bevor du ein anwaltliches Beratungsgespräch suchst, solltest du das abklären.
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Re: Verpflichtungserklärung
Hallo, zephir
wenn die Schwester hier mit einer Duldung ist, heißt das ja auch, dass sie abgeschoben werden kann.
Und sie kann auf keinen Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben.Du müsstest ihre ganze Geschichte wissen, was dahinter steckt.
Wahrscheinlich hat sie Asyl beantragt usw.
Mir scheint da ein ganz mieses Spiel abzulaufen, wenn ich das nüchtern betrachte. Dazu benutzen sie Dich un d Du bist am Ende der Dumme, der alles
bezahlen muss.
Ich kann nur raten : Finger weg.
Gruß,Morena
wenn die Schwester hier mit einer Duldung ist, heißt das ja auch, dass sie abgeschoben werden kann.
Und sie kann auf keinen Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben.Du müsstest ihre ganze Geschichte wissen, was dahinter steckt.
Wahrscheinlich hat sie Asyl beantragt usw.
Mir scheint da ein ganz mieses Spiel abzulaufen, wenn ich das nüchtern betrachte. Dazu benutzen sie Dich un d Du bist am Ende der Dumme, der alles
bezahlen muss.
Ich kann nur raten : Finger weg.
Gruß,Morena
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Re: Verpflichtungserklärung
Wie lange kennt ihr euch denn? Ich unterstelle mal, dass es eine Internetbeziehung ist. Wäre es da nicht sinnvoller lieber sie zu besuchen als sie -eine eigentlich Fremde- drei Monate auf deine Kosten zu beherbergen mit all den Risiken?
Richtig kenne sie aussem internet so ein gutes Halbe Jahr.
und ich wollte Sie auch besuchen nur war ihre Familie dagegen, weil die Familie denkt es wäre für mich nur ein abenteuer und wenn ich dann zurück in deutschland bin keinen weiter kontakt mehr mit ihr haben werde.
Und eine Frau im Kosovo ohne familiären Rückhalt hat keine chance wirtschaftlich zu überleben.
Richtig kenne sie aussem internet so ein gutes Halbe Jahr.
und ich wollte Sie auch besuchen nur war ihre Familie dagegen, weil die Familie denkt es wäre für mich nur ein abenteuer und wenn ich dann zurück in deutschland bin keinen weiter kontakt mehr mit ihr haben werde.
Und eine Frau im Kosovo ohne familiären Rückhalt hat keine chance wirtschaftlich zu überleben.
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Re: Verpflichtungserklärung
ok dann habe ich das mit duldung falsch verstanden also sie ist legal hiermorena hat geschrieben:Hallo, zephir
wenn die Schwester hier mit einer Duldung ist, heißt das ja auch, dass sie abgeschoben werden kann.
Und sie kann auf keinen Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben.Du müsstest ihre ganze Geschichte wissen, was dahinter steckt.
Wahrscheinlich hat sie Asyl beantragt usw.
Mir scheint da ein ganz mieses Spiel abzulaufen, wenn ich das nüchtern betrachte. Dazu benutzen sie Dich un d Du bist am Ende der Dumme, der alles
bezahlen muss.
Ich kann nur raten : Finger weg.
Gruß,Morena
bin mir nicht sicher ob durch heirat oder anderweitig.
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Re: Verpflichtungserklärung
Hallo zephir,
d.h. Du kennst sie quasi gar nicht. Ist sie Muslima ?
Oder Orthodoxe ? Oder Römisch-Katholisch ?Ist sie Roma ?
Dass Du sie nicht besuchen sollst, würde mich sehr stutzig machen. Sie verfolgen 100% einen Plan.
Vielleicht ist sie schon verheiratet, islamisch und hat Kinder.
Ich habe den Eindruck, dass Du über die Kultur und Hintergründe nicht allzu viel weißt. Daher informiere Dich darüber, dass Du nicht
in Teufels Küche gerätst.
Keine Versicherung wird sich auf so etwas einlassen, da Vorsatz.
Grüße, Morena
d.h. Du kennst sie quasi gar nicht. Ist sie Muslima ?
Oder Orthodoxe ? Oder Römisch-Katholisch ?Ist sie Roma ?
Dass Du sie nicht besuchen sollst, würde mich sehr stutzig machen. Sie verfolgen 100% einen Plan.
Vielleicht ist sie schon verheiratet, islamisch und hat Kinder.
Ich habe den Eindruck, dass Du über die Kultur und Hintergründe nicht allzu viel weißt. Daher informiere Dich darüber, dass Du nicht
in Teufels Küche gerätst.
Keine Versicherung wird sich auf so etwas einlassen, da Vorsatz.
Grüße, Morena
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Re: Verpflichtungserklärung
Ich schließe mich hier Morena an.
Mit Duldung kann ich niemanden einladen und viele Familien, die eine VE abgeben wollen, bekommen die meist erst gar nicht, weil hier vielfach davon ausgegangen wird, dass der Rückkehrwille in das Heimatland nicht gegeben ist, da schon ein Teil der Familie in D lebt.
Ich denke, du wirst hier benutzt. Eine Versicherung deckt definitiv solche Kosten, die z. B. durch eine Abschiebung oder andere durch eine Nichtausreise entstehenden Kosten ab, das würde mich doch sehr wundern. Aber da kannst du bei jeder Versicherung die Hotline anrufen und nachfragen.
Wenn die Frau mit einer VE von dir hier einreist, kann sie sich normalerweise in den Schengenstaaten frei bewegen. Sie könnte einreisen und gar nicht bei dir auftauchen. Wie lange kennst du diese Frau denn schon, was weißt du überhaupt über ihren Hintergrund? Lebt die Schwester in deiner Stadt und hat dich vielleicht nach einer VE gefragt? Ich wäre hier sehr vorsichtig.
Sollte die Frau untertauchen und nach 90 Tagen nicht ausreisen, hast du so ziemliche alle Kosten an der Backe, die entstehen können, incl. Abschiebekosten, die schon mal ein paar tausend Euro betragen können. Krankenversicherung etc. muss auch für sie abgeschlossen werden für die Dauer des Besuchs und ob sie dann freiwillig ausreist, da habe ich so meine Zweifel. Ich denke, deine Gutmütigkeit wird hier ausgenutzt. Sicher gibt es auch Frauen, die es ehrlich meinen, aber wir sind zu lange im Geschäft und bei so fragwürdigem Familienhintergrund wie z. B. der Duldung wäre ich schon besonders vorsichtig.
Gruß
Canim
Mit Duldung kann ich niemanden einladen und viele Familien, die eine VE abgeben wollen, bekommen die meist erst gar nicht, weil hier vielfach davon ausgegangen wird, dass der Rückkehrwille in das Heimatland nicht gegeben ist, da schon ein Teil der Familie in D lebt.
Ich denke, du wirst hier benutzt. Eine Versicherung deckt definitiv solche Kosten, die z. B. durch eine Abschiebung oder andere durch eine Nichtausreise entstehenden Kosten ab, das würde mich doch sehr wundern. Aber da kannst du bei jeder Versicherung die Hotline anrufen und nachfragen.
Wenn die Frau mit einer VE von dir hier einreist, kann sie sich normalerweise in den Schengenstaaten frei bewegen. Sie könnte einreisen und gar nicht bei dir auftauchen. Wie lange kennst du diese Frau denn schon, was weißt du überhaupt über ihren Hintergrund? Lebt die Schwester in deiner Stadt und hat dich vielleicht nach einer VE gefragt? Ich wäre hier sehr vorsichtig.
Sollte die Frau untertauchen und nach 90 Tagen nicht ausreisen, hast du so ziemliche alle Kosten an der Backe, die entstehen können, incl. Abschiebekosten, die schon mal ein paar tausend Euro betragen können. Krankenversicherung etc. muss auch für sie abgeschlossen werden für die Dauer des Besuchs und ob sie dann freiwillig ausreist, da habe ich so meine Zweifel. Ich denke, deine Gutmütigkeit wird hier ausgenutzt. Sicher gibt es auch Frauen, die es ehrlich meinen, aber wir sind zu lange im Geschäft und bei so fragwürdigem Familienhintergrund wie z. B. der Duldung wäre ich schon besonders vorsichtig.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!