Mein Vater rennt in's Verderben

Erfahrungsaustausch von Angehörigen, wie Eltern, Kinder und Ehemänner von Betroffenen. Auch Freunde & Bekannte kommen hier zu Wort.

Moderator: Moderatoren

naschkatze
Beiträge: 567
Registriert: 31.03.2008, 11:13

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von naschkatze » 10.06.2013, 17:11

Lousitana hat geschrieben: So richtig schlau bin ich nun zwar noch nicht, ob die Ehe in D anerkannt ist oder nicht
Nach allem, was Du erzählt hast,ist diese Ehe in Deutschland eindeutig anerkannt. Sonst könnte sie hier nicht leben. Sie wird eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund dessen haben, dass sie und Dein Vater beim Visumsantrag angegeben haben, die Ehe hier in D führen zu wollen (ein gemeinsames Kind gibt es ja nicht, Studentin ist sie auch nicht und einen hochqualifizierten Job mit einem hohen Einkommen hat sie ja offenbar auch nicht - also bleibt nur die eheliche Gemeinschaft als Grund dafür, dass sie seit längerer Zeit hier ist). Oder sie ist illegal hier, aber danach sieht es nicht aus.

PS: "Hier anerkannt" heißt nicht gleich "hier eingetragen". Man muss die Ehe nicht nachträglich beim Standesamt hier eintragen lassen (die meisten Leute machen es nur). Aber die deutschen Behörden müssen die Eheurkunde und andere Papiere gesehen und akzeptiert haben, sonst hätten sie ihr kein Visum zur Familienzusammenführung ausgestellt.

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Efendi II » 10.06.2013, 19:33

naschkatze hat geschrieben: Nach allem, was Du erzählt hast,ist diese Ehe in Deutschland eindeutig anerkannt.
Einer formellen Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe bedarf es NICHT !

Wenn die Ehe im Ausland nach den dort üblichen Gepflogenheiten (Ortsrecht) geschlossen wurde, dann wird das auch hier ohne Probleme akzeptiert.

Was allerdings nichts daran ändert, daß ggf. eine vertrauenanwaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde stattfinden muß, dies ist aber nur bei Ländern mit unsicheren Urkundenwesen notwendig.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Matze
Beiträge: 94
Registriert: 24.05.2009, 20:51

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Matze » 10.06.2013, 20:56

Guten Abend. Das verstehe ich jetzt nicht ,ich konnte meine Heirat hier nie beim Standesamt eintragen lassen,da die Urkunde nicht anerkannt wurde. Irgendein Stempel hat gefehlt.Aber das hat sich jetzt sowieso erledigt da ich hoffentlich seit dem 28.05. in Tunesien geschieden bin .Er hat auch nie deutschen Boden betreten.

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Efendi II » 10.06.2013, 23:23

Matze hat geschrieben:Guten Abend. Das verstehe ich jetzt nicht ,ich konnte meine Heirat hier nie beim Standesamt eintragen lassen,da die Urkunde nicht anerkannt wurde. Irgendein Stempel hat gefehlt.
Möglichweise fehlte der Legalisierungsvermerk der deutschen Auslandsvertretung, der die Urkunde für den deutschen Rechtsverkehr gültig macht. Erst mit diesen Legalisationsvermerk wird die Urkunde von den deutschen Inlandsbehörden akzeptiert.

Eine Nachregistrierung der im Ausland geschlossen Ehe beim deutschen Standesamt ist ebenfalls zu empfehlen, weil man dadurch eine deutsche Eheschließungsurkunde erhält, die wesentlich problemloser überall Anerkennung findet. Außerdem kann man dann auch jederzeit beim Standesamt eine neue Urkunde holen, falls die alte verloren gegangen ist.

M.W. ist für die Nachregistrierung aber wohl die Anwesenheit beider Ehepartner erforderlich, weil dabei auch die Namensführung geregelt wird, wo beide Partner ihr Einverständnis erklären müssen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

brighterstar007

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von brighterstar007 » 11.06.2013, 14:55

Hallo Louitsana,

bitte zitiere mich nicht falsch : Ich habe nichts davon geschrieben, dass du eifersüchtig bist oder
Angst um ein etwaiges Erbe hast. Lediglich habe ich ausgedrückt, dass allgemein Leute, die sich -
zum Teil verständlich, wenn es um enge Angehörige geht - extrem um die vorhandenen oder (noch) nicht-
vorhandenen Probleme von Anderen kümmern, meist in sich selbst etwas nicht sehen/hören wollen und
daher in die falsche Richtung sehen.

Liebe Grüße

Brighterstar

Micky1244
Beiträge: 2930
Registriert: 29.03.2008, 11:55

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Micky1244 » 11.06.2013, 15:08

brighterstar007 hat geschrieben:Hallo Louitsana,

bitte zitiere mich nicht falsch : Ich habe nichts davon geschrieben, dass du eifersüchtig bist oder
Angst um ein etwaiges Erbe hast.

Das hat Lousitana auch nicht behauptet.

Lediglich habe ich ausgedrückt, dass allgemein Leute, die sich -
zum Teil verständlich, wenn es um enge Angehörige geht - extrem um die vorhandenen oder (noch) nicht-
vorhandenen Probleme von Anderen kümmern, meist in sich selbst etwas nicht sehen/hören wollen und
daher in die falsche Richtung sehen.

Liebe Grüße
Lousitana macht sich Sorgen um ihren Vater, und sie sieht wohl schon in die richtige Richtung, und da sieht sie nicht viel Gutes.

Brighterstar
LG Micky
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

Karlotta
Beiträge: 1122
Registriert: 14.02.2011, 08:01

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Karlotta » 11.06.2013, 16:34

Die Antworten von BS sind für mich oft nicht nachzuvollziehen. Der Eindruck entsteht, daß Sie auf einer anderen Ebene lebt. Karlotta
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
Sky du Mont

brighterstar007

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von brighterstar007 » 16.06.2013, 15:26

Hallo Micky,

ich habe ihren Eintrag vom 11.06. / 13.13 Uhr so verstanden ( Eifersucht/ Erbe).
Das sie sich Sorgen macht, ist verständlich. Wird sie durch ihre Befürchtungen etwas daran
ändern, wie ihr Vater fühlt oder sich verhält ?
Meiner Meinung nach nicht.

Liebe Grüße

Brighterstar

Karlotta
Beiträge: 1122
Registriert: 14.02.2011, 08:01

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Karlotta » 16.06.2013, 15:57

Hallo BS, durch ihre Befürchtungen wird sich sicher nichts ändern. Sie ist aber mit ihren Sorgen nicht allein, wenn sie hier schreibt, kann viele Infos bekommen. Durch Deine Äußerung stellst Du das ganze Forum in Frage. Bei Deinen Antworten könnte ich manchmal in die Tastatur beißen, vielleicht sollte ich mal eine Kerze anzünden. Karlotta
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
Sky du Mont

Anaba
Beiträge: 19071
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Anaba » 16.06.2013, 16:53

Karlotta hat geschrieben:Hallo BS, durch ihre Befürchtungen wird sich sicher nichts ändern. Sie ist aber mit ihren Sorgen nicht allein, wenn sie hier schreibt, kann viele Infos bekommen. Durch Deine Äußerung stellst Du das ganze Forum in Frage.
Mich ärgern solche Antworten auch.
Selbst wenn sich durch das Schreiben hier nicht immer etwas ändert, tut es vielen Usern gut sich auszutauschen, Denkanstösse und Ratschläge zu bekommen.
Allein deshalb sind solche Bemerkungen nicht hilfreich und sollten unterbleiben.
Die Treaderöffnerin sorgt sich um ihren Vater, der in Gefahr läuft alles zu verlieren. Ist das so schwer nachzuvollziehen?
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Jakobs_Weg
Beiträge: 2186
Registriert: 29.03.2008, 08:34

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Jakobs_Weg » 16.06.2013, 17:40

Anaba hat geschrieben:Selbst wenn sich durch das Schreiben hier nicht immer etwas ändert, tut es vielen Usern gut sich auszutauschen, Denkanstösse und Ratschläge zu bekommen.?
Ganz genau. Das ist nicht zu unterschätzen.

Viele lesen hier nur still mit. Und ich bin froh über jeden, den dadurch geholfen werden kann, der dadurch zu Refletionen angeregt wird und / oder für sich einen Lösungsweg erkennt. Auch wenn wir allermeistens nie davon erfahren werden, Hauptsache, es konnte damit etwas geholfen werden.
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

brighterstar007

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von brighterstar007 » 19.06.2013, 22:38

Ihr Lieben,

dann sehen wir doch dem Bericht der userin entgegen...Mir zu unterstellen, ich würde das Forum in Frage ist krass-
und barer Unsinn. Ich schreibe hier meine Erfahrung bzw. Meinung, wie andere auch. MeinerAnsicht nach kann
sie nicht viel mehr tun, als ihm das Forum zugänglich zu machen und/ oder versuchen, mit ihm zu reden - wobei er -
so habe ich sie verstanden - dies als Einmischung in seine persönlichen Angelegenheiten empfindet. Mit anderen
Worten : er wird eine innere Abwehr gegen ihre Bemühungen aufbauen.

Liebe Grüße

Brighterstar

Elisa
Beiträge: 3052
Registriert: 29.03.2008, 11:59

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Elisa » 20.06.2013, 06:27

Hallo,

auch wenn man nichts ändern kann an dem eigentlichen Geschehen, so kann doch durch den Austausch Dinge ändern, die auch wichtig sind. Ich kann mich noch gut erinnern, dass es damals für mich wichtig war zu erkennen, dass es ganz, ganz viele solcher Fälle gibt. Und solange Menschen sich austauschen, dann ist das doch etwas positives.

LG Elisa

Lousitana
Beiträge: 8
Registriert: 09.07.2009, 21:01

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Lousitana » 16.09.2013, 15:10

Hallo ihr lieben hier fleißig Schreibenden,

streitet euch doch nicht wegen meines Post... Dass mein Vater sich hier nicht informiert, hat vermutlich zum einen mit seinem Alter und der daraus resultierenden Resistenz gegen neumodernes Zeug, wie etwa das "Internet" zu tun und zum andern ist er halt überzeugt davon, keine Hilfe zu benötigen. Mir ist es recht, denn dadurch kann ich hier Hilfe suchen.

Wie angekündigt wollte ich mich melden, wenn ich neuen Input habe, und um die neuesten Geschehnisse mitzuteilen.
Nun, am Wochenende hat das Drama einen neune Höhepunkt gefunden: die gute Frau rief -wieder einmal- die Polizei an; angeblich, weil mein Vater versucht hätte sie zu schlagen, was ich definitiv nicht glauben kann. Nun, sie wurde mit ins Krankenhaus genommen, da sie sich überhautp nicht mehr beruhigen wollte. Merkwürdigerweise konnte sie plötzlich fast kein deutsch mehr, konnte nicht eine klaren Satz reden und letztendlich konnte weder Sanitäter, noch Rettungsdienst, noch ich in Erfahrung bringen, was eigentlich vorgefallen war. Lediglich "er hat versucht mich zu schlagen" war klar und deutlich und immer wieder hörbar. Außerdem sagte sie zu mir, sie hätte hier doch keine Familie, an die sie sich wenden könnte, sie hätte nur die Polizei, zu der sie gehen könnte. Ja hä, aber warum?!? Weil er nicht spurt und sie ihn unter Druck setzen will, um weiter Geld rauszupressen?
Als sie endlich weg waren, habe ich meinen Vater ins Gebet genommen. Es sei wohl zu einem Streit darüber gekommen, dass zum Opferfest von der Familie in Marokko ein Kalb (?) gekauft werden sollte, welches ohne Kühlschrank dort nicht lagerbar sein. Es müsse also ein neuer Kühlschrank her. Gezahlt selbstverständlich von meinem Vater. Als dieser sich weigerte, rastete sie aus, zerwarf einige Gegenstände, schrie und rief letzendlich die Polizei.

Mein Vater, so fürchte ich, hat das Tal noch nicht wirklich durchschritten. Zwar stellt er langsam fest, dass er unter diesen Voraussetzungen nicht mehr mit ihr nach Marokko auswandern möchte, schiebt ihr unverschämtes, aggressives Verhalten aber auf die Nebenwirkungen eines Medikamentes, das sie nehmen muss... Ich habe ihm ein weiteres mal gründlich ins Gewissen geredet und habe ihn zumindest nun soweit, dass wir uns informieren, was er nun für Möglichkeiten hat. Denn de facto ist allmählich so gut wie alles ersparte weg und die Rente rückt immer näher. Eines seiner Probleme ist gegenwärtig, dass er fürchtet, sich eine Trennung gar nicht leisten zu können.
Vielleicht könnt ihr weiterhelfen?
Sie sind seit 2010 verheiratet, sie verfügt über eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Die Wohnung in Marokko gehört beiden gemeinsam.
Sehe ich das richtig, dass sie, da über drei Jahre verheiratet und unbegrenzte AG, nach einer möglichen Scheidung nicht ausgewiesen wird, sondern hierbleiben kann, auch wenn sie arbeitslos ist? Zur Zeit übt sie einen Job als Küchenhilfe aus, aber das wird vermutlich was auf 400€-Basis sein. Wisst ihr, wie das dann mit der Unterhaltspflicht ist? da die Ehe ja noch nicht sooo lange, aber leider länger als zwei Jahre besteht, kann sich das irgendwie auf ihren Aufenthaltsstatus auswirken? Oder kann dadurch die Zeit der Unterhaltspflicht beschränkt werden? Da er nächstes Jahr in Rente geht außerdem noch die Frage: muss er auch dann weiter zahlen? Außerdem habe ich gelesen, dass es passieren kann, dass ich die Dumme bin, die für diese Frau weiter aufkommt, sollte mein Vater versterben. Ist das tatsächlich so?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, sie quasi mit one-way-Ticket zurück nach Fez zu schicken? Das wäre natürlich ein Traum...
Aus dem Haus, was ihm zur Hälfte gehört, so habe ich mittlerweile herausgefunden, dürfte sie keine Ansprüche generieren können. Selbst im Falle einer Scheidung hätte sie durch den Zugewinnausgleich keinen Anspruch.
Oh, ich könnte euch noch so viele Details schildern, wo sie ihm Geld abgenommen hat, wo sie wegen Geld ausgerastet ist usw. Die gute Frau ist pfiffig; ich fürchte, sie weiß genau, ab wann ihr was zusteht. Übrigens möchte sie auch gar nicht mehr nach Marokko zurück, sondern viel lieber hier bleiben. Und ihre Mutti soll mein Vater doch bitte auch herholen, denn die braucht neue Zähne...
Wenn ich ihn nun davon überzeugen könnte, sie endlich rauszuschmeißen - wie würde das denn in der Praxis ablaufen? Habt ihr da Erfahrung? Einfach in den nächsten Flieger setzen wird ja wohl leider nicht viel bringen....*Seifenblasenträume*
Da sie ja aber nix hat, bzw, das, was sie von meinem Vater hat, auf einem marokkanischen Konto lagert, müsste er ihr eine Wohnung bezahlen, wenn er sie rausschmeißt? Würde sie irgendwelche Sozialleistungen bekommen?
Ach, da fällt mir noch eine Frage ein: wie ist das mit dieser Regelung, dass ein Ausländer mind. 60 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt haben mus, bevor er Staatsbürger werden kann? Was bedeutet das in der Praxis und welche Konsequenzen hat es, wenn dies nicht geschah?

Ich breche an dieser Stelle erstmal ab, da mein Geschreibsel zu konfus wird.
Vielleicht könnt ihr mir wieder einmal etwas Licht ins Dunkel bringen.

Vielen lieben Dank,
Lousitana
Wo kämen wir hin, wenn alle fragten wo kämen wir hin. Und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge....
Kurt Marti

Anaba
Beiträge: 19071
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Anaba » 16.09.2013, 17:20

Hallo Lousitana,
sie ist inzwischen sicher hier in Deutschland.
Keiner wird sie zurückschicken können.
Auch wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, reicht der unbefristete Aufenthaltstitel aus, um zu bleiben.
Während des Trennungsjahres wird dein Vater Unterhalt bezahlen müssen.
Dein Vater sollte so schnell wie möglich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.
Ich befürchte, das Haus in Marokko wird deinem Vater nicht zur Hälfte gehören.
So wie du diese Frau beschreibst, war diese Ehe geplant und auch die Trennung, nach sicherem Aufenthalt, gehört zu diesem Plan.
Ist dein Vater sicher, dass ihm die Hälfte vom Haus gehört?
Deinem Vater kann man nur raten, er soll retten, was noch zu retten ist und sich möglich schnell von dieser Frau trennen.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Ute H.
Beiträge: 388
Registriert: 03.03.2009, 10:19

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Ute H. » 16.09.2013, 20:01

Lousitana hat geschrieben:Merkwürdigerweise konnte sie plötzlich fast kein deutsch mehr, konnte nicht eine klaren Satz reden und letztendlich konnte weder Sanitäter, noch Rettungsdienst, noch ich in Erfahrung bringen, was eigentlich vorgefallen war. Lediglich "er hat versucht mich zu schlagen" war klar und deutlich und immer wieder hörbar.
Sowohl Männlein als auch Weiblein dieser Spezies sind Schaupieler vor dem Herrn... wenn die ihre Felle davonschwimmen sieht, wird noch einiges auf euch zukommen.

Was nimmt sie denn für Medikamente? Leidet sie - wie so viele vor lauter Heimweh und den bösen Deutschen - an Depressionen?
Bestes Mittel: Ab nach Marokko in die Sonne!

Selbst wenn deinem Vater das Haus zur Hälfte gehört, muss er dort vor Gericht. Das dürfte ein längerer Rechtstreit werden. Und ob er da nicht auch noch vom einheimischen Anwalt abgezockt wird, weiß niemand. Das Geld auf dem marokkanischen Konto kann er vergessen.

Dein Vater soll so schnell wie möglich Nägel mit Köpfen machen (=einen Termin bei einem Fachanwalt vereinbaren).

Zum Unterhalt im Trennungsjahr wird er vermutlich auch Rentenpunkte an seine Noch-Ehefrau abgeben müssen. Ob er ihr eine Wohnung zur Verfügung stellen muss? Keine Ahnung.

Mir fällt gerade ein:
Was passiert eigentlich, wenn der Vater in der Trennungsphase aber vor der Scheidung stirbt? Erbt die getrennt lebende Ehefrau dann mit? Oder wird hier die Trennung bereits berücksichtigt? Falls nicht, sollte er eine entprechendes handschriftliches Testament machen.

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Franconia » 17.09.2013, 13:16

Lousitana hat geschrieben:Nun, am Wochenende hat das Drama einen neune Höhepunkt gefunden: die gute Frau rief -wieder einmal- die Polizei an; angeblich, weil mein Vater versucht hätte sie zu schlagen, was ich definitiv nicht glauben kann.
wenn dem so ist, dass sie deinen Vater zu unrecht beschuldigt wäre zu überlegen ob er gegen sie Anzeige erstattet. Da sie ja ins Krankenhaus kam und dort mit Sicherheit untersucht wurde, müsste ein Arztbericht vorliegen aus dem mögliche Verletzungen, so sie denn vorlagen, hervorgehen.
Was sie macht, wenn sie zu Unrecht die Polizei ruft nur um deinem Vater eins rein zu würgen ist eine falsche Beschuldigung, ggf. auch Verleumdung und/oder Rufschädigung und damit strafbar (frag mal einen Anwalt was da genau greift)
Evtl. hat dein Vater, wenn er solche Vorfälle zur Anzeige bringt auch die Möglichkeit auf eine Härtefallscheidung, da ihm unter diesen Umständen eine weitere Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Dazu besteht in dem Fall evtl. noch die Möglichkeit, das sie dadurch ihren Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater verwirkt hat.
Lousitana hat geschrieben:Sie sind seit 2010 verheiratet, sie verfügt über eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung
wenn sie mindestens 3 Jahre mit ihm hier in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat, dann hat sie ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht.
Lousitana hat geschrieben:Wisst ihr, wie das dann mit der Unterhaltspflicht ist?
während der Trennung gibt es Trennungsunterhalt, da wird dein Vater nicht drum herum kommen. Dieser bemisst sich nach seinem Einkommen.
Nach einer Scheidung kann sie zwar versuchen an Unterhalt zu kommen, aber laut Gesetz ist sie dann erst mal verpflichtet ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Nachehelichen Unterhalt gibt es inzwischen eigentlich nur noch für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren, alle anderen müssen arbeiten. Wenn ihr Verdienst nicht reicht hat sie Anspruch auf ALG2 (auch schon im Trennungsjahr wenn Lohn und Trennungsunterhalt nicht ausreichen)
Lousitana hat geschrieben: Außerdem habe ich gelesen, dass es passieren kann, dass ich die Dumme bin, die für diese Frau weiter aufkommt, sollte mein Vater versterben. Ist das tatsächlich so?
Nein!
Du bist dieser Frau gegenüber zu nichts verpflichtet, da sie nicht mit dir Verwandt ist. Ihre Stellung als Stiefmutter reicht nicht aus um Ansprüche gegen dich zu stellen.
Ganz wichtig wäre allerdings ein Testament, in dem er sie ausschließt. Denn solange sie noch verheiratet sind hat sie im Todesfall Anspruch auf 50% seines Vermögens. Wenn er sie ausschließt bekommt sie nichts, kann allerdings ihren Pflichtteil einklagen, der dann aber deutlich geringer ist.
Sollte die Wohnung in Tun. zu 50% auf deinen Vater laufen, könntet ihr sie ihr in so einem Fall komplett überlassen, was schon einen Großteil ihres Erbanspruchs ausmachen könnte.

Lousitana hat geschrieben:Wenn ich ihn nun davon überzeugen könnte, sie endlich rauszuschmeißen - wie würde das denn in der Praxis ablaufen? Habt ihr da Erfahrung? Einfach in den nächsten Flieger setzen wird ja wohl leider nicht viel bringen....*Seifenblasenträume*
Da sie ja aber nix hat, bzw, das, was sie von meinem Vater hat, auf einem marokkanischen Konto lagert, müsste er ihr eine Wohnung bezahlen, wenn er sie rausschmeißt? Würde sie irgendwelche Sozialleistungen bekommen?
Es würde so ablaufen, dass er ihr die Trennung mitteilt, ihr eine gewisse Frist setzt in der sie ihre Sachen zu packen und zu gehen hat und sie dann vor die Tür setzt wenn sie nicht geht. Sie kann zwar gegen ihn klagen, z. B. darauf, dass ihr das Wohnrecht im Haus zugesprochen wird und er gehen müsste, da das Haus aber sein Eigentum ist wird sie damit nur schwer durch kommen.
Dein Vater muss ihr keine Wohnung zahlen. Er zahlt ihr nach der Trennung den vom Anwalt festgelegten Trennungsunterhalt und das ist alles. Für die Miete muss sie arbeiten oder ALG2 beantragen. Für letzteres muss sie ihr Vermögen offen legen, auch das im Ausland, aber ob sie das macht...
Falls ihr darüber Belege, z. B. Kontoauszüge oder auch den Grundbucheintrag für die gemeinsame Wohnung in Tun, habt, hebt die gut auf. Es kann sein, dass die Ämter auf deinen Vater zukommen sobald sie Sozialleistungen beantragt um zu sehen, ob er nicht doch mehr zahlen kann. Dabei könnt ihr dann gerne nebenbei fallen lassen, das die Dame über Vermögen im Ausland verfügt, mit dem sie hier ihren Lebensunterhalt zumindest vorübergehend selbst sicher kann.
Lousitana hat geschrieben:Ach, da fällt mir noch eine Frage ein: wie ist das mit dieser Regelung, dass ein Ausländer mind. 60 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt haben mus, bevor er Staatsbürger werden kann? Was bedeutet das in der Praxis und welche Konsequenzen hat es, wenn dies nicht geschah?
die 60 Monate braucht sie für eine NE (Daueraufenthalt), wobei dazu noch der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen gesichert sein muss, ausreichend Sprachkenntnisse vorliegen müssen, etc. Es reicht dabei, wenn einer der beiden Ehepartner diese 60 Monate erbracht hat. Also sie muss, solange sie noch verheiratet ist und eine NE beantragt, diese nicht selbst eingezahlt haben, da sie sich dabei auf deinen Vater berufen kann. Nach der Scheidung muss sie die 60 Monate allerdings selbst eingebracht haben.
Eine Einbürgerung (dt. Staatsangehörigkeit) kann frühestens nach 8 Jahren mit AE/NE erfolgen und davon ist sie noch lange entfernt.


Wenn es zu Scheidung kommt, dann sollte dein Vater ihr die Wohnung in Tun. überlassen und mit einem möglichen Unterhaltsanspruch gegen ihn verrechnen lassen. Sie will Geld, OK sie bekommt als Geldwertersatz die Wohnung in Tun. Die kann sie verkaufen oder dort leben, auf alle Fälle hat sie keinen Anspruch darauf unbedingt nur Bares zu bekommen.
In wie weit er mögliche Schenkungen (Geld was jetzt in Tun. auf dem Konto liegt) bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts geltend machen kann muss ein Anwalt sagen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Mein Vater rennt in's Verderben

Beitrag von Franconia » 17.09.2013, 20:53

Blume hat geschrieben:Insoweit ist, Franconia, Deine Auskunft falsch. Mach Dir nichts, der Laie weiß das oft nicht
Danke für die Info Blume.
Ich bin davon ausgegangen, dass nur die gesetzliche Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber bedürftigen Eltern zum tragen kommt, was in diesem Fall ja nicht gegeben wäre, da die TS ja nur die Stieftochter ist.
Dann hast du mich neugierig gemacht :wink: und ich hab mich mal schlau gemacht (will ja schließlich nicht dumm sterben und wer weiß, was noch irgendwann auf mich zukommt)

im BGB heißt es:
§ 1586b BGB Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
(1) Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.
(2) Für die Berechnung des Pflichtteils bleiben Besonderheiten auf Grund des Güterstands, in dem die geschiedenen Ehegatten gelebt haben, außer Betracht


Bedeutet nach meinem Verständnis:
- man ist als Erbe nur verpflichtet Unterhalt zu zahlen bis der Pflichtteil erreicht ist, sofern die Stiefmutter nichts oder weniger erhält als ihren Pflichtteil.
- erhält die Stiefmutter nach dem Tod ihren Pflichtteil oder mehr, bekommt sie keinen Unterhalt sondern muss ihren Lebensunterhalt aus dem ihr zugestandenen Erbe bestreiten.
Falls ich da im Verständnis falsch liege bitte korrigieren :wink:

Aber wie lange nach einer Scheidung kann sich die Stiefmutter auf §1586b berufen? Das geht doch hoffentlich nicht unbegrenzt.

Und wie sieht es evtl. später aus wenn die Stiefmutter pflegebedürftig wird, greift dann wieder meine Annahme vom Anspruch auf Elternunterhalt nur in gerader Linie?
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Antworten