Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und beloge

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 26.06.2017, 17:08

Kann sie das auch zeitlich einteilen.
3 Monate Deutschland und 3 Monate Tunesien und dann wieder 3 Monate und dann wieder Tunesien. So ist ihr Mann nicht am Stück solange allein und die Tochter auch nicht.

Ich weiß von deutschen Arbeitslosen und Hartz 4 Empfängern das sie von den Ämtern permanent traktiert werden und vorgeladen werden und auch nur mit Absprache Urlaub machen dürfen. Aber in Fällen mit ausländischen Menschen scheint alles anders zu laufen.

Ariadne
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Ariadne » 26.06.2017, 17:20

Birgit1 hat geschrieben:Kann sie das auch zeitlich einteilen.
3 Monate Deutschland und 3 Monate Tunesien und dann wieder 3 Monate und dann wieder Tunesien. So ist ihr Mann nicht am Stück solange allein und die Tochter auch nicht.

Ich weiß von deutschen Arbeitslosen und Hartz 4 Empfängern das sie von den Ämtern permanent traktiert werden und vorgeladen werden und auch nur mit Absprache Urlaub machen dürfen. Aber in Fällen mit ausländischen Menschen scheint alles anders zu laufen.
Das Einteilen ist möglich, aber weniger als 6 Monate/Jahr im Ausland. Ob sie da Leistungen bekommt, hängt es vom Amt ab, sie muss ihre Abwesenheit anmelden, wenn sie Leistungen bezieht.
Gesetzlich gesehen, muss sie innerhalb eines Jahres sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, damit ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland anerkannt wird. Sonst kann der Verlust der AE drohen.
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happy mind
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von happy mind » 26.06.2017, 17:44

Ariadne hat geschrieben:
Birgit1 hat geschrieben:Kann sie das auch zeitlich einteilen.
3 Monate Deutschland und 3 Monate Tunesien und dann wieder 3 Monate und dann wieder Tunesien. So ist ihr Mann nicht am Stück solange allein und die Tochter auch nicht.

Ich weiß von deutschen Arbeitslosen und Hartz 4 Empfängern das sie von den Ämtern permanent traktiert werden und vorgeladen werden und auch nur mit Absprache Urlaub machen dürfen. Aber in Fällen mit ausländischen Menschen scheint alles anders zu laufen.
Das Einteilen ist möglich, aber weniger als 6 Monate/Jahr im Ausland. Ob sie da Leistungen bekommt, hängt es vom Amt ab, sie muss ihre Abwesenheit anmelden, wenn sie Leistungen bezieht.
Gesetzlich gesehen, muss sie innerhalb eines Jahres sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, damit ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland anerkannt wird. Sonst kann der Verlust der AE drohen.
Das ist richtig.

Die Ehefrau bezieht Hartz4, da mit ihrem Ehemann in der Bedarfsgemeinschaft?
Warum sollte ihr das gezahlt werden, wenn sie im Ausland ist? M.M. erlischt damit automatisch ihr Anspruch für diese Zeit. Dringend bei der ARGE erkundigen, Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Der Integrationskurs geht über 6 Monate.
Bei Verlängerung ihres Aufenthaltstitels zieht die ALB ihren Pass ein. Spätestens dann würde auffallen, dass sie nicht länger als 6 Monate in Deutschland gelebt hat.

Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Efendi II » 26.06.2017, 20:02

Birgit1 hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, was für ein Visum sie hat.

Ein Visum wird für einen bestimmten Zweck (Besuch, Touristik, Geschäft, zur Eheschließung oder zur Familienzusammenführung) erteilt und hat eine Gültigkeit von (maximal) 90 Tagen.
Ab wann hat man denn eine Aufenthaltserlaubnis? Normalerweise ist sie ja in Deutschland eingereist, um die in Tunesien geschlossene Ehe mit ihrem deutschen Ehemann zu leben.

Bei Familienzusammenführung muss innerhalb dieser 90 Tage die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diese wird zunächst mit einer Befristung von einem bis zu drei Jahren erteilt, aber nie länger als der Pass gültig ist. Beim Visum zur Eheschließung muss ebenfalls innerhalb dieses 90 Tage-Zeitraumes geheiratet und die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Normalerweise wird man bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis auch gleich zum Sprach- und Integrationskurs verpflichtet.
Für wie lange darf sie sich denn dann immer entfernen, damit ihre Bezüge in Deutschland weiterlaufen? Wie lange geht denn ein Integrationskurs?

Das erfolgt in Absprache mit dem Sozialamt oder der Institution, welche die Unterstützung bewillig und auszahlt.

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 Stunden betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 Stunden absolvieren.

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden, in den speziellen Kursen bis zu 900 Stunden, in Intensivkurs 400 Stunden.
Selbst wenn sie die ehegemeinschaftliche Wohnung verlassen hat, weil es vielleicht nicht funktioniert und der Ehemann es den Behörden nicht meldet, weil er ja ansonsten zumindest bis zur Scheidung selbst für sie aufkommen müsste.
Die Ausländerbehörde erfährt von der Trennung durch die Meldebehörde. Derjenige, welcher auszieht, ist zur Anmeldung am neuen Wohnort verpflichtet. Trennungsunterhalt muss vom finanzstärkeren Partner gezahlt werden, nachehelicher Unterhalt dürfte bei kurzzeitiger Ehe entfallen.

Da die Ehefrau noch nicht über ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitzt und die eheliche Lebensführung nur relativ kurzzeitig bestand, wird wohl die Ausländerbehörde nach einer Trennung die Aufenthaltserlaubnis stornieren bzw. nicht weiter verlängern und damit steht die Ausreise an. Das Trennungsjahr bis zur Scheidung kann auch im Herkunftsland abgewartet werden
Wenn das alles so einfach ist, dann wird sie doch einen Teufel tun und sich niemals scheiden lassen. So klappt die finanzielle Versorgung und jeder lebt sein Leben.

Es bleibt doch dem Ehemann unbenommen, die Nichtfortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft (was ja schließlich die Grundlage der Aufenthaltserlaubnis ist) der Ausländerbehörde zur Kenntnis zu bringen. Man kann auch getrennt (von Tisch und Bett) in einer Wohnung nebeneinander leben. Außerdem muss der (deutsche) Ehepartner bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis seiner Partnerin schriftlich bestätigen, dass das eheliche Zusammenleben weiterhin besteht.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 26.06.2017, 22:24

Ja Efendi, die offizielle Version ihrer Reise ist ja der Besuch bei ihrer inzwischen 15 jährigen Tochter. Ob sie überhaupt jemandem von den Behörden informiert oder gefragt hat weiß ich nicht. Und wenn sie sich auf dem Amt weinend und voller Sehnsucht hingesetzt hat, wer wird ihr das dann verweigern. Die Tunesier können das doch auf Knopfdruck.
Schuld ist ja der Ehemann und der ist vermutlich froh wenn sie erstmal weg ist.

Vg Birgit

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 26.06.2017, 22:26

Ja Efendi, die offizielle Version ihrer Reise ist ja der Besuch bei ihrer inzwischen 15 jährigen Tochter. Ob sie überhaupt jemandem von den Behörden informiert oder gefragt hat weiß ich nicht. Und wenn sie sich auf dem Amt weinend und voller Sehnsucht hingesetzt hat, wer wird ihr das dann verweigern. Die Tunesier können das doch auf Knopfdruck.
Schuld ist ja der Ehemann und der ist vermutlich froh wenn sie erstmal weg ist.

Vg Birgit

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 26.06.2017, 22:28

Und wenn keine Behörde informiert ist kann sie wieder einreisen und es passiert überhaupt nichts

happy mind
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von happy mind » 26.06.2017, 22:58

Birgit1 hat geschrieben:Und wenn keine Behörde informiert ist kann sie wieder einreisen und es passiert überhaupt nichts
Es steht jedem frei entsprechende Behörden über Fakten zu Sozialbetrug zu informieren u.a.

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 26.06.2017, 23:05

Ja happy mind

Man könnte die Behörden informieren. Aber dafür weiß ich eigentlich zu wenig. Wie gesagt, die offizielle Version des Ehemannes lautet, dass sie ihre Tochter in Tunesien besucht. Und das Recht hat sie .

castanea
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von castanea » 27.06.2017, 10:56

Entschuldigung, dass ich jetzt hier so reinplatze, weil ich sonst normalerweise nicht schreibe. Aber hier sind Dinge geschrieben, die ich einfach nicht verstehen kann.
Birgit1 hat geschrieben: Sie ist am 4. März gekommen und 3 Monate später wieder gegangen. Ob sie vielleicht nur ein Visum für 90 Tage hatte? Oder ob sich ihre Träume nicht erfüllt haben.

Wie wird in diesen Fällen eigentlich verfahren. Sie hat ja auch finanzielle Hilfe bekommen. Erhält sie das jetzt weiter? Das würde ja bedeuten, wenn sie irgendwann zurück kommt, dann hat sie ein kleines Vermögen auf dem Konto.

VG Birgit
Finanzielle Hilfe? Im Zuge, oder nach der Familienzusammenführung? Ist das neu? Also ich, bzw. mein Mann hatten damals 2012 gar nichts bekommen. Im Gegenteil, wenn ich nicht noch einen 450-Euro-Job gehabt hätte, dann hätte das mit der Familienzusammenführung gar nicht geklappt, da ich zu wenig Einkommen für 2 Personen hatte. Bin leider nicht vollzeitbeschäftigt.

Bei der Familienzusammenführung wurde mir gesagt, dass wir auch im Land meines Mannes leben könnten.
Aber vielleicht ist das ja auch in jedem Bundesland anders, was ich mir aber nicht vorstellen kann; wo bleibt dann die Gleichberechtigung?
Birgit1 hat geschrieben: Wie lange geht denn ein Integrationskurs?

LG Birgit
Der Integrationskurs ging damals über 660 Unterrichtsstunden. Je nach dem wo man wohnt kann es sein, dass man da lange warten muss bis man einen Platz bekommt. Dieser Unterricht war für uns nicht kostenlos.

Birgit1 hat geschrieben:Hallo Anaba,

naja, Deutschland das Sozialamt der Welt.

Aber in diesem, seinem Fall wird es nicht so einfach sein. Denn es ist seine Miet-Wohnung und er lebt darin und hat bisher immer Aufstockung Hartz 4 bezogen, weil sein Einkommen zu gering ist.

Nun wird aber ihr Einkommen auch mit angerechnet. Das Geld wird sie ihm nicht geben, sie braucht es ja, um in Tunesien zu leben.

Egal wie, alles in allem eine Sauerei den Deutschen gegenüber.

VG Birgit
Was für ein Einkommen hat die Frau? Arbeitet sie schon in Deutschland? Oder bekommt sie staatliche Hilfe, und wenn ja, aus welchem Grund?

Wenn ich solche Dinge lese, dann frage ich mich, was ich falsch gemacht habe, da ich für alle Kosten (zuerst alleine, später, viel später und nach langem Kampf, hat sich dann mein Mann auch daran beteiligt) alleine aufkommen musste. Da war nix mit staatlicher Unterstützung. So auf die Art, wenn es Ihnen hier nicht passt, dann können Sie auch im Land des Ehepartners leben.

karima66
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von karima66 » 27.06.2017, 11:13

Ja, @Castanea, das frage ich mich auch oft, ob ich nur zu blöd und ehrlich war oder ob es heute so viel einfacher ist denn auch wir, 2003, mussten für alles alleine aufkommen, da gab es nichts an Unterstützung und wir haben die ersten 8 Monate bis er dann Arbeit fand nur von meinen 1500 Brutto gelebt, da gab es noch kein Skype und das Telefonieren nach Tunesien und diverse andere Dinge waren permanent Kampf.

Nur mal so gefragt, @Birgit01, du schriebst ja nur, dass sie nun nach 3 Monaten ausgereist ist, weißt du genau wie es sich verhält oder vermutest und spekulierst du nur?
Hat sie sich getrennt mit Auszug und dass sie nicht zurück kommt, zumindest nicht zu ihm oder denkst du das nur.
Vielleicht ist alles ok. und sie will wirklich nur ihre Tochter besuchen, das steht ihr natürlich frei denn sie hat ja nach den 3 Monaten sicher ihren Aufenthalt jetzt im Pass.
Auch bei Integrationskurs und Amt kann sie 2-3 Wochen nach Tunesien zu ihrer Tochter reisen.
Mein Exmann durfte den Sprachkurs auch unterbrechen als 6 Monate nach seiner Einreise hier sein Vater starb.Wir waren dann 2 Wochen in Tunesien.
Sollte sie allerdings nach Ablauf des Visums ohne weiteren Aufenthaltstitel ausgereist sein dann kommt sie nicht wieder so einfach rein.
Automatisch erfährt das Amt von der Trennung nur wenn sie eine neue Wohnung anmeldet, ich kannte viele Ausländer die Monate bei Freunden wohnten ohne sich anzumelden.

Wathani
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Wathani » 27.06.2017, 11:42

@Castanea
Ich kann mich auch erinnern, dass ich damals, vor der Familienzusammenführung, nachweisen musste, wieviel Geld zur Verfügung steht, wie groß meine Wohnung ist, etc. Und ich meine auch mich zu erinnern, dass man mich darauf hinwies, dass mein Mann erst Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen habe, wenn er hier 30 Monate gearbeitet hätte...?

Viele Grüße
Wathani
Viele Grüße
Wathani

 "Ursprünglich aber hat niemand an einem Orte der Erde zu sein mehr Recht als der andere." (Immanuel Kant)

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 27.06.2017, 11:45

Hallo Karima und Castanea,

wie ich bereits schrieb und ich gehe auch davon aus, besucht die Frau ihre Tochter in Tunesien, da sie Schulferien hat und ihre Tochter während ihrer Abwesenheit bei einer Freundin lebt. Allerdings ist sie schon über 3 Wochen weg. Wie sie das mit den Behörden geregelt hat, weiß ich nicht. Finanzielle staatliche Unterstützung erhält sie auf jeden Fall. Diesbezüglich scheinen sich die Gesetze geändert zu haben. Sehr viele haben ja hier schon geschrieben, welche finanzielle Unterstützung ihr zusteht. Mich persönlich hat das alles auch sehr gewundert, was alles möglich und rechtlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ansonsten schon jetzt wieder das Geld für einen Flug gehabt hätte und mit leeren Händen wird sie auch nicht geflogen sein. Sie muss ja auch finanziell für ihre Tochter sorgen und mein Freund hat kein Geld, diese Unterstützung zu übernehmen.

Sie wird sicher wieder zurück kommen. Sie hat ja dieses A1 Diplom in Tunesien gemacht. Sicher muss sie in Deutschland weitere Kurse besuchen. Ob die heutzutage etwas kosten, ich habe keine Ahnung. Aber bei den vielen Flüchtlingen und dementsprechend hohen Arbeitsaufwand bei den Ämtern wird alles nicht so streng genommen. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Ihr Traum war es, in Deutschland zu leben und dafür war sie bereit, so einiges zu tun. Sie wird schon zum Ferienende wieder zurück kommen und sich nichts zu Schulden kommen lassen, damit sie sehr bald wieder ihre Tochter besuchen kann.

VG Birgit

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 27.06.2017, 11:47

Also arbeiten geht diese Frau definitiv nicht.

VG Birgit

karima66
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von karima66 » 27.06.2017, 12:54

Ja gut, dann scheint ja alles rechtens, auch wenn man es moralisch ungerecht findet.

Und von Trennung lese ich jetzt nichts raus, sie hat jetzt ihre Tochter besucht, zum Ramadan und Fest und da diese deshalb Ferien hat, das ist doch legitim wenn man mal davon absieht wer das finanziert, aber das ist ja bekannt und nichts Neues.

Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Birgit1 » 27.06.2017, 13:32

Ja Karima, es ist legitim, aber wir können auch nicht auf Kosten des Steuerzahlers Urlaub machen und daher moralisch unhaltbar.

Natürlich wird sie zurück kommen. Sie hatte noch nie so ein schönes leben, auch wenn sie diesen Mann nicht liebt, aber ihre Hoffnung ist eben, einen anderen Mann in D kennenzulernen.


LG Birgit

Liberty
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 27.06.2017, 17:16

Hallo Birgit
Sie wird als erstes einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr bekommen haben.Danach bekommt sie dann für 2 Jahre und dann der eigenständige unbefristete.
Mit dem Aufenthalt den sie jetzt hat kann sie reisen wie sie will nur nicht länger als 6 Monate.
Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitel nach einem Jahr schaut die Alb in ihren Pass und kontrolliert das nach ob und wie lange sie in Tunesien war.
Was die Sozialleistungen betrifft weiß ich nicht wie das ist .Dafür bin ich wahrscheinlich auch zu blöd.Mein Ex und ich haben damals auch nichts bekommen. Ich besitze aber auch Eigentum (Haus) da ist es wieder anders.
Was den Integrationskurs betrifft ist mir nicht bekannt dass bei Familienzusammenführung dieser Pflicht ist.War bei meinen Ex nicht so. Das war der Alb egal ob der das macht oder nicht.Haben auch nie danach gefragt.
Er hat , da seine deutsch Kenntnisse ganz gut waren nur 3 Kurse besucht und dann mit B1 abgeschlossen.
Auch das B1 Zertifikat hat die Alb nie verlangt.
Kann also sein dass sie den Integrationskurs gar nicht machen muss.
Es kann natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Die Ferien in Tunesien gehen bis 15. September.
Wäre natürlich schon lange wenn sie die ganzen Ferien bleibt aber auch nicht verboten.
Sollte sie nicht mehr kommen dann läuft ihr Aufenthaltstitel im März 2018 aus und das war es dann mit Deutschland.
Der Ehemann kann die Verlängerung nicht alleine beantragen. Sie muss anwesend sein.
Besucht sie nur ihre Tochter für ein paar Wochen tut sie nichts verbotenes. Es ist Sommer, Ferien und war Ramadan.
Da kommen viele die in der EU Leben und machen Urlaub. Manche bleiben 2 bis 3 Monate.
Also alles noch im grünen Bereich.
LG Liberty

Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Efendi II » 27.06.2017, 19:24

Liberty hat geschrieben: Sie wird als erstes einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr bekommen haben. Danach bekommt sie dann für 2 Jahre und dann der eigenständige unbefristete.
Das stimmt seit einiger Zeit nicht mehr so ganz. Es sind jetzt 3 Jahre die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft erforderlich, um die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Im Übrigen gilt:

Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
(bei Ehegatten Deutscher genügen 3 Jahre)
2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

karima66
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von karima66 » 27.06.2017, 19:37

Wie @Liberty schrieb, erst 1 dann nochmals 2 Jahre und dann unbefristet, sind doch 3 Jahre!

Liberty
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be

Beitrag von Liberty » 27.06.2017, 19:40

Genau @Karima so meinte ich das.
1+2=3
Also nach 3 Jahren.
Stimmt doch oder???
Lg

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