Liebe oder Lüge ..

Erfahrungen mit Flüchtlingen und Migranten zum Thema Bezness

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Lemonpie
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Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Lemonpie » 10.09.2017, 22:09

Hallo meine Lieben,

Ich habe vor einiger Zeit hier schon so oft gelesen, jedoch dann irgendwann damit aufgehört weil ich Vertraut habe.
Nun bin ich wieder hier .. ich brauche einfach Eure Meinungen.

Es ist nämlich so..
Seit über einem Jahr bin ich nun schon mit einem Flüchtling zusammen. Und genauso lange sagt mir mein Bauchgefühl das es nicht richtig ist, obwohl alles eigentlich passt.
Ich habe wirklich sehr lange mit mir gerungen ob ich es probieren soll oder nicht, allein schon wegen den Reaktionen Familiärer bzw Bekannterseits.
Aber es war bzw ist alles nicht so schlimm gewesen und jeder ist einverstanden mit dieser Beziehung.

Er ist ein so lieber Mensch, er trägt mich auf Händen und ich bin so glücklich wie noch nie.
Er ist nun seit 2 Jahren hier, hat sich super integriert und arbeitet auch schon.
Wir wohnen nicht zusammen, da wir uns von Anfang an Zeit gelassen haben, verbringen aber jede freie Minute zusammen.
Er kümmert sich um mich, und hat mich auch noch nie wegen Geld gefragt.
Er weiss sowieso ziemlich alles von mir und das es da nichts zu holen gibt.
So habe ich ihm eigentlich Vertraut.

Nuuun möchte er mich heiraten bzw hat gefragt ob ich das möchte.
Mit dieser Frage sind meine Zweifel natürlich wieder gekommen.
Kann es möglich sein Liebe so Glaubhaft vorzuspielen und so langatmig zu sein um das Ziel "Visa" bzw Dauerhaften Aufenthalt zu erreichen?
Oder sind meine Zweifel unbegründet?

Franconia
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Franconia » 10.09.2017, 22:33

Hallo Lemonpie,

herzlich Willkommen im Forum von 1001 Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Efendi II
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Efendi II » 10.09.2017, 22:35

Lemonpie hat geschrieben:Er ist nun seit 2 Jahren hier, hat sich super integriert und arbeitet auch schon.
Welchen Aufenthaltstitel hat er derzeit ?
Durch eine Eheschließung könnte er den natürlich erheblich verbessern.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Lemonpie
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Lemonpie » 10.09.2017, 22:56

Hallo,
er hat ein befristetes Aufenthaltsrecht auf 3 Jahre.
Und ja, das stimmt natürlich.

leva
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von leva » 11.09.2017, 00:29

Warum will er denn heiraten?
Das muss doch gar nicht sein o willst du das evtl auch?Wie alt seid ihr beiden u wie ist deine Situation? Du sagtest 'er kueemmert sich um dich'.Wie soll ich das verstehen?

lunaverde
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von lunaverde » 11.09.2017, 00:55

Lemonpie hat geschrieben:Hallo,
er hat ein befristetes Aufenthaltsrecht auf 3 Jahre.
Und ja, das stimmt natürlich.
Ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre ist schon nicht so schlecht. Dann ist er vermutlich als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt worden (oder als Asylberechtiger, was aber eher selten vorkommt). Weißt du Genaueres über seinen Status? Aus welchem Land kommt er?

Wie gut sind seine Deutschkenntnisse? Kann er seinen Lebensunterhalt komplett selbst ohne Hilfe vom Staat sichern? Hat er einen Integrationskurs erfolgreich absolviert?

Normalerweise prüft das BaMF nach drei Jahren, ob die Anerkennungsgründe weiterhin vorliegen. Ist das der Fall, kann der Betreffende eine Niederlassungserlaubnis (d.h. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht) erhalten, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere müssen die Deutschkenntnisse hierfür sehr gut sein (Niveau C1) und der Lebensunterhalt muss (zumindest überwiegend) ohne staatliche Hilfe gesichert werden. Würde er diese Bedingungen alle erfüllen, bräuchte er dich nicht für das Aufenthaltsrecht. Erfüllt er die Bedingungen nicht, würde die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden und er könnte unter geringeren Anforderungen an Deutschkenntnisse und Lebensunterhaltssicherunge nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Hier spielt dann aber natürlich immer die Unsicherheit mit, ob die Anerkennungsgründe dann weiterhin vorliegen.

Liegen die Anerkennungsgründe nicht mehr vor, sieht es deutlich schlechter aus. Dann könnte es auch passieren, dass er nach den drei Jahren kein Aufenthaltsrecht mehr bekommt. In dem Fall wäre eine Heirat für ihn natürlich ein immenser Vorteil.

Kannst du ansonsten vielleicht noch etwas mehr zu ihm schreiben? Welchen Bildungsstand hat er? Als was arbeitet er? Bemüht er sich, sich weiter für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren? Wie alt seid ihr beide?

karima66
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von karima66 » 11.09.2017, 09:52

Das ist eben die Frage, will er heiraten, weil er sich davon sicheren Aufenthalt verspricht oder will er dich heiraten, weil es seine Kultur und Religion, also seine Erziehung so verlangen denn 1 Jahr so mit einer Frau zusammen sein geht eigentlich schon nicht und vielleicht hat er es akzeptiert, aber fühlt sich nicht wohl mit der Situation und dachte nun ist es Zeit zu heiraten.

Karlotta
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Karlotta » 11.09.2017, 09:59

Hallo Lemponie, wer kann schon sagen, ob die Liebe echt oder gespielt ist :(
Tatsache ist jedenfalls, dass die Bezzies alle gute Schauspieler sind und nach errungenem Aufenthalt, egal wie, die doch so große Liebe in den Wind schießen.
Er hat einen Aufenthalt für drei Jahre......, die sind bald um, die Zeit drängt.
Du hast ein Grummeln im Bauch, höre darauf :!: :!: Viele Frauen, die nicht darauf gehört haben, sind in große Schwierigkeiten gekommen.
Er soll seine Aufenthaltsverlängerung alleine schaffen, nicht durch eine Heirat oder ein Kind.
Du musst allerdings damit rechnen, dass er sich bei Unwillen Deinerseits eine Andere für seine Zwecke sucht. Dann allerdings ist die Liebe von seiner Seite auch nichts wert.
Ich hoffe für Dich, dass Dein Kopf die Oberhand behält und Du behutsam mit Deinem Leben umgehst. Viel Kraft für Dich.
Karlotta
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
Sky du Mont

Efendi II
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Efendi II » 11.09.2017, 10:58

Lemonpie hat geschrieben:Hallo,
er hat ein befristetes Aufenthaltsrecht auf 3 Jahre.
Auf welcher Grundlage, nach welchen Paragrafen ?
Welche Staatsangehörigkeit hat er ?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Lemonpie
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Lemonpie » 11.09.2017, 11:01

Hey ihr,
danke schonmal für die Antworten!

Ja, wer weiss schon ob das echt ist oder sein "ticket".
Aber wenn es gelogen ist, dann ist er ein verdammt guter Schauspieler. Aber das sind ja viele, was ich hier so gehört habe

Er hat einen positiven Beschluss auf 3 Jahre.
Er war selbständig also jetzt nicht aus der ganz armen Bevölkerungsschicht und kommt vom Irak.
Seine Deutschkenntnisse bei Konversation sind sehr gut, im Schriftlichen ok. A1 A2 jetzt steht B1 kurz bevor.
Wir sind beide 30 Jahre alt.
Soweit so gut meint man eigentlich.

Dieses Bauchgefühl ist aber wirklich nicht gut.
Ich habe hier so viel gelesen und weiss nicht ob ich so stark wie viele hier bin sowas durchzustehen.
Wie kann ich herausfinden was er will?
Soll ich "nein" sagen und auf seine Reaktion warten?
Weil ich will bzw wollte nie heiraten und das weiss er eigentlich auch.

Efendi II
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Efendi II » 11.09.2017, 12:06

Lemonpie hat geschrieben:Er hat einen positiven Beschluss auf 3 Jahre..
Auf welcher Grundlage, als Flüchtling, als Asylberechtigte, nach welchen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes oder eine Duldung ?
Ohne genaue Angaben kann man auch keine präzisen Antworten erwarten.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

M.B.
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von M.B. » 11.09.2017, 13:37

Lemonpie hat geschrieben: Soll ich "nein" sagen und auf seine Reaktion warten?
Weil ich will bzw wollte nie heiraten und das weiss er eigentlich auch.
Hallo,

dann ist das Thema doch durch. Du willst nicht heiraten, er weiß das und wenn er das ohne weiteres akzeptiert (wohl nicht so 100%ig, sonst hätte er nicht gefragt), könnt ihr noch 3 weitere Jahre testen, obs ehrlich ist, oder nicht.

Gruß M.
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Man sollte eigentlich im Leben niemals die gleiche Dummheit zweimal machen, denn die Auswahl ist so groß.

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Karlotta
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Karlotta » 11.09.2017, 19:27

Lemonpie, "er weiß eigentlich, dass ich nicht heiraten will" :!: :!: :!:
Solange Du Kontakt mit ihm zulässt, wird er weiterhin glauben, dass er Dich noch weich klopfen kann. Ein längerer Kontakt mit ihm wird Deine Gefühle noch kräftig durcheinander bringen. Aber ich glaube, Du hast Deine Entscheidung längst getroffen. Allerdings ist eine Freundschaft mit ihm nicht denkbar.
Karlotta
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chui
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von chui » 12.09.2017, 08:17

Lemonpie hat geschrieben:Hallo,
er hat ein befristetes Aufenthaltsrecht auf 3 Jahre.
Und ja, das stimmt natürlich.
Wenn du daran denkst ihn zu heiraten warte doch bis er ein legales Aufenthaltsrecht hat . Ist fuer eine Beziehung auch keine Garantie aber wenigstens bist nicht du der Grund fuer seinen Aufenthalt .

LG chui

karima66
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von karima66 » 12.09.2017, 14:14

Finde @Karlotta hat es auf den Punkt gebracht.
Du willst nicht heiraten, eben mal so zusammen leben wie wir es hier kennen kommt für ihn sicher nicht in Frage, unabhängig von seinem Aufenthalt, da in diesen Ländern eben auch nicht einfach so Mann und Frau befreundet sind so gibt es keine Zukunft für euch egal was seine Gründe auch noch sein sollten, es passt nicht.
Nur ein Kontaktabbruch von dir aus macht das aber für ihn deutlich.

Der 3jährige Aufenthalt ist legal, gemeint ist sicher der unbefristete.
Wenn er als Iraker/Syrer in diesen 3 Jahren Wohnung und vor allem Arbeit nachweisen kann dann ist die Verlängerung meist kein Problem, sicherer ists natürlich durch Heirat, aber in seinem Fall würde ich da wirklich 50/50 denken.

Aber wie gesagt, dein Bauchgefühl spricht dagegen genau so wie dein nicht heiraten wollen was für ihn aber nicht geht.
Also verschenke doch keine Zeit, es kann keinen freundschaftlichen Kontakt weiterhin geben, abhaken, auch wenn vielleicht nicht ohne ein emotionales "Schade", ist wie es ist.

Efendi II
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Efendi II » 12.09.2017, 15:09

karima66 hat geschrieben:Der 3jährige Aufenthalt ist legal, gemeint ist sicher der unbefristete.
.
Wir wissen doch gar nicht, um welcher Art Aufenthalt es sich handelt.
Meine diesbezügliche Anfrage hat die TS doch (noch) nicht beantwortet.
Efendi II hat geschrieben:
Lemonpie hat geschrieben:Er hat einen positiven Beschluss auf 3 Jahre..
Auf welcher Grundlage, als Flüchtling, als Asylberechtigter, nach welchen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes oder eine Duldung ?
Ohne genaue Angaben kann man auch keine präzisen Antworten erwarten.
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karima66
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von karima66 » 12.09.2017, 16:29

@Effendi, wenn wirklich Flüchtling dann sah ich bisher immer 3jährigem befristeten Aufenthalt.
Wenn Nordafrikaner gibts ja nur Aufenthalt wenn legal eingereist.
Jemand der für 3 Jahre einen Aufenthaltstitel hat, geh doch davon aus, dass sie ihn gesehen hat, die Syrer haben alle Ausweise wo der drauf steht, Andere im Pass, dann ists doch egal wie er zu diesem kam, momentan hat er 3 Jahre Ruhe, was natürlich keine Sicherheit gibt darüber hinaus.

Atin
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Atin » 12.09.2017, 18:37

Das steht doch im Pass oder darf sie da nicht reinsehen.
Wissen ist Macht.

Efendi II
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von Efendi II » 12.09.2017, 19:47

Atin hat geschrieben:Das steht doch im Pass oder darf sie da nicht reinsehen.
Nicht unbedingt, seit 1. September 2011 gibt es den elektronische Aufenthaltstitel(eAufenthaltstitel) im Scheckkartenformat mit zertifiziertem Chip, ähnlich dem neuen Personalsauweis. Da steht nichts mehr im Pass.

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufent ... -node.html
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karima66
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Re: Liebe oder Lüge ..

Beitrag von karima66 » 13.09.2017, 11:51

Genau die Karte im Scheckkartenformat meinte ich mit Ausweis, da steht das Datum bis wann der Aufenthalt gilt drin, habe gerade Freitag einige solche Ausweise vor Augen gehabt, davon die meisten zb. bis 2020 jetzt.
Wenn er so einen Ausweis hat dann hat er loegal Aufenthalt bis zum angegebenen Datum.

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