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nordicgirl hat geschrieben:Hallo @Agidirbleu,
mir war klar, dass seine Forderungen total überzogen haben. Theoretisch hätte es genau andersherum laufen sollen. Dann hätte er die Wohnung und den Inhalt mir stellen müssen und mir zumindest eine anständige Morgengabe zahlen müssen.
Es sollte eine rein standesamtliche Hochzeit in DE werden. Wobei ich darauf pochte, dass die Ehe nach der deutschen Hochzeit auch auf dem Konsulat nach marokkanischen Recht geschlossen wird, damit er als doppelter Staatsbürger sich nicht in Marokko noch eine weitere Frau nehmen kann. Schließlich, so ist meine Info, hätte er nach marokkanischem Recht dort sonst immer noch als unverheiratet gegolten. Weil die Rechtslage hier etwas kompliziert ist, wollte ich, dass wir uns rechtlich beraten lassen (auch wegen des Ehevertrages), was er immer weiter nach hinten verzögert hat.
Anaba hat geschrieben:Meines Wissens ist es nicht möglich im Konsulat zu heiraten.
Efendi II hat geschrieben:Anaba hat geschrieben:Meines Wissens ist es nicht möglich im Konsulat zu heiraten.
In den deutschen Auslandsvertretungen sind, ebenso wie in den meisten Botschaften oder Konsulaten anderer Staaten, jedenfalls keine Eheschließungen möglich.
Efendi II hat geschrieben:In Vertretungen einiger anderer Staaten, wo es eventuell noch möglich ist zu heiraten, trifft es allerdings nur auf Bürger mit der eigenen Staatsangehörigkeit zu. Binationale Ehen können nach meiner Kenntnis nirgendwo in Konsulaten oder Botschaften geschlossen werden.
gadi hat geschrieben:Es gibt Vertretungen in denen das dortige Personal Eheschließungen vornehmen kann wenn wenigstens einer der Ehepartner die Staatsangehörigkeit des vertretenen Staates inne hat.
karima66 hat geschrieben:Ich denke sie hat es so gemeint, dass nach der standesamtlichen Trauung hier sie möchte, dass er es eintragen lässt in seinem Konsulat damit er auch in Marokko als verheiratet gilt.
Das macht es dann etwas schwerer in Marokko eine Andere zu heiraten, weil er dann dort als verheiratet geführt wird.
Moschee islamisch heiraten geht natürlich immer, aber ist nicht gültig denn ich denke wie auch in Tunesien wird in Marokko nur die zu erst durchgeführte staatliche Eheschließung verbindlich und rechtlich sein.
Wie auch immer, zum Glück ist es ja nun zu keiner Hochzeit gekommen.
Agadirbleu hat geschrieben:Anaba schreibtIst in dem Heimatland des Partners die Mehrehe gestattet, wie z.B. im Heimatland meines Mannes, hat das Familienbuch Platz für insgesamt vier Frauen
Nach dem neuen marokk. Familienrecht kann die Frau eine Eheschliessung mit einer zweiten Frau ausschliessen.
Ob sie dann noch geheiratet wird?
Über das marokkanische Familienrecht gibt es eine ausführliche Broschüre in deutscher Sprache, die auch alle Aspekte einer binationalen Eheschließung beleuchtet.
Agadirbleu
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