Warum sollte sie die Gebühren für die Verpflichtungserklärung zurückbekommen?brighterstar007 hat geschrieben: ↑02.03.2019, 15:58Dann müsstest du, Cimonne, Ja die 29,-Euro erstattet kriegen, wenn du eine sinnlose VE unterschrieben hast.
Sie hat doch dieses Dokument bekommen, wenngleich mit dem Vermerk, dass ihre Bonität nicht nachgewiesen wurde, weil sie ihre Zahlungsfähigkeit nicht nachweisen wollte oder konnte.
Die Behörde hat ihren Wunsch entsprochen und das Dokument ausgestellt, da kann sie jetzt nicht die dafür aufgelaufenen Gebühren zurückfordern. Das eine solche Verpflichtungserklärung ohne nachgewiesene Bonität ziemlich sinnlos ist, hätte ihr von vornherein klar sein müssen und mit Sicherheit hat man ihr das auch gleich gesagt. Trotzdem wurde ihren Wunsch entsprochen und somit ist eine Rückforderung der Gebühren nicht gerechtfertigt.
Sie hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen und die Behörde hat entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen geliefert, damit ist die Gebührenerhebung berechtigt.