Zur Geschichte 405

Lest die wahren Bezness-Geschichten auf unserer Webseite und diskutiert in dieser Rubrik darüber mit den betroffenen Frauen. Hier bitte nur über die veröffentlichten Geschichten schreiben und bitte nur ein Thema zu jeder Geschichte eröffnen!

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Evelyne
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Evelyne » 11.06.2023, 10:31

Anna, bei mir funktioniert der Link. Ich darf aber darauf hinweisen, dass die Artikel schon etwas älter sind.
Evelyne
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gadi
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von gadi » 11.06.2023, 16:58

Bei mir funktioniert der link auch.

Ergänzend möchte ich aber auch (für einen umfassenderen Überblick zum Thema) empfehlen:

Zitat Evelyne:
Auf den Hauptseiten werden unsere mehr als 20jährigen Bemühungen aufgezeichnet.
Klickt Euch doch einfach mal durchs Menü. Ihr werdet dort sicher Antworten finden...
Zitat Cimmone:
Schau Dich im Forum um, auch die Hauptseiten, dort findest Du [...] und einiges andere mehr!
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kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 12.06.2023, 12:42

kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 09:49
gadi hat geschrieben:
06.06.2023, 11:23
Also dieser ganze Kontakt zu der Frau und erst recht die Zahlungen "zwischendurch" würde ich sofort einstellen und jeglichen Kontakt nur noch über deine rechtliche Vertretung abwickeln. Ansonsten wird der Sachverhalt immer verworrener.
Was hältst du von dem Vorschlag, dir eine neue Rechtsvertretung auszusuchen?
die 2 Extra Zahlungen an meine Ex, die meinen Sohn (der in der Heilpädagogische Wohngruppe lebt) zugute kommen sollten, waren mit seiner Betreuerin dort, abgesprochen.
Meine Anwältin hat mir am 02.05.23. gleich als sie mit mir für mich übraschend über den Versuch einer ausgergerichtlichen Einigung gesprochen hat, geraten keine freiwilligen Zahlungen mehr zu leisten, woran ich mich auch gehalten habe, obwohl meine Frau schon wieder mit einem Anliegen für unseren Sohn daher kam.

Am 05.06.23. habe ich meiner Anwältin geschrieben:
Wir werden es kaum schaffen bis 7 Tage vor Gerichtstermin am 29.06.23. beim außergerichtlichen Vergleich eine Einigung zustande zu bringen.
Dazu haben wir recht spät begonnen mit der Gegenseite außergerichtlich zu verhandeln. Nun kommen da Forderungen von meiner Frau denen Sie, wie es mir vorkommt teilweise Chancen geben, dass Sie damit vor Gericht durchkommen könnte. Das hat mich sehr verunsichert und ich möchte mich bei diesen Unsicherheiten nicht gerne vor Gericht begeben. Ich wünsche dass wir die Scheidungssache bei Gericht pausieren lassen, so dass wir mehr Zeit haben die Sache außergerichtlich zu eruieren.
Außerdem denke ich daran eine Zweitmeinung eines anderen Anwalts einzuholen und da nun auch die Urlaubszeit beginnt kann das etwas dauern.


Zu den zusätzlich über den Zugewinn hinaus gestellten Forderungen teilte mir meine Anwältin nach dem ersten Gespräch mit der gegenerischen Anwältin vom 02.05.23. mit Schreiben vom 10.05.23. wie folgt mit:

Problematisch sind die weiteren Forderungen Ihrer getrennt lebenden Ehefrau.
Sie behauptet, dass sie im Zeitraum Mai 2010 bis Ende 2017 für mich gearbeitet hat. Sie meint damit den Strafprozess, bei dem ich finnaziell geschädigt worden war. Sie verlangt 500 € pro Monat – insgesamt € 42.000 für diese Tätigkeit. Dabei hat sie in den ganzen Jahren bezüglich Zeitaufwand gewiss nicht viel in der Sache getan.
Im Einzelnen behauptet Sie:
- Sie habe sich darum gekümmert, dass das Verfahren von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt.
Mein Kommentar: Sie ist ja erst hinzugekommen, als alles schon am Laufen war. Ich war doch bereits 2 mal zuvor in Ghana und wurde da noch von 2 anderen Ghanaern unterstützt
- Sie hat alle Unterlagen, Beweise und Belege zu den Ermittlungstellen weitergeleitet.
Mein Kommentar: die Überwiegenden Belege hatte ich bis zum ich sie Winter 2009 eingebunden habe, sicher alle schon an die Behörden gegeben gehabt.
- Sie behautet auch, dass es sich bei dem erlittenen Schaden aus dem Betrug um eine gemeinsame Forderung von uns beiden gehandelt hat
Mein Kommentar: Ich kannte die Frau noch gar nicht als mir der Schaden aus dem Betrug entstanden ist. Das war im Jahr 2008. Ich habe später auch keine Schadenansprüche an sie abgetreten.
- Sie hat alle Unterlagen, Beweise und Belege zu den Ermittlungstellen weitergeleitet.
Mein Kommentar: die Überwiegenden Belege hatte ich bis zum ich sie Winter 2009 eingebunden habe, sicher alle schon an die Behörden gegeben gehabt.
- Sie behautet auch, dass es sich bei dem erlittenen Schaden aus dem Betrug um eine gemeinsame Forderung von uns beiden gehandelt hat
Mein Kommentar: Ich kannte die Frau noch gar nicht als mir der Schaden aus dem Betrug entstanden ist. Das war im Jahr 2008. Ich habe später auch keine Schadenansprüche an sie abgetreten.

Mal angenommen ich wäre bereit sie für die Zeit zu bezahlen, die ich mit Ihr zusammen in Ghana verbracht habe - das waren 123 und 140 Tage. Aufgerundet 10 Monate -> 10 x 120= 1200 €.
In dieser Zeit waren wir zeitlich am wenigsten mit der Angelegenheit beschäftigt, wie aus meinen Tagebucheinträgen hervorgeht.
Ergebnis aus Googel Suche im Juni 2023.:
Das Durchschnittseinkommen in Ghana beträgt ca. 120 € pro Monat. Zum Vergleich, in Deutschland beträgt das Durchschnittseinkommen ca. 3.200 €. Aufgerundet 10 Monate -> 10 x 120= 1200 €.

Cimmone
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Cimmone » 12.06.2023, 20:18

Hallo kweku,

offen gestanden weiß ich mit der Korrespondenz mit der Anwältin wenig anzufangen.
Was ich mir vorstellen kann ist, dass Dir der Kopf raucht, Du wütend bist und ein Ventil brauchst. Verständlich.

Klar ist, Deine Frau lügt.

Aber wie können wir Dir hier weiter helfen?
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky

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kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 14.06.2023, 13:50

Cimmone hat geschrieben:
12.06.2023, 20:18
Hallo kweku,

offen gestanden weiß ich mit der Korrespondenz mit der Anwältin wenig anzufangen.
Was ich mir vorstellen kann ist, dass Dir der Kopf raucht, Du wütend bist und ein Ventil brauchst. Verständlich.

Klar ist, Deine Frau lügt.

Aber wie können wir Dir hier weiter helfen?
Ich habe mich inzwischen etwas beruhingen können. Aber von meiner Anwältin höre ich nichts mehr obwohl ich der kanzlei bereits 2 mal mitgeteilt habe, dass ich Bedenkzeit brauche und der Termin bei AG Bremen am 29.06. verschoben werden soll.
Habe heute den verband binationaler familien und partnerschaften] und den Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte/ schriftlich kontaktiert.
Die Kontakte habe ich von Mitgliedern aus diesem Forum - vielen Dank!
Über weitere hilfreiche Kontakte und Tipps würde ich mich freuen 8)

Ich habe mal nachgerechnet. Seit der Heirat im April 2010 war ich 31 Tage und nach einer 6 monatigen Abwesenheit weitere 140 Tage, bis ins Jahr 2011 hinein, mit meiner Frau in Ghana zusammen. Und nun sehe ich mich mit Auskunftspflichen über mein Einkommen, mein Vermögen, dem Zugewinn währende der "Ehejahre", dazu Anwaltskosten und den anderen Forderungen meiner Ehefrau, konfrontiert...ja, da kann man ja schon wütent werden.

Romni
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Romni » 14.06.2023, 14:12

Lieber kweku,

so sehr ich deine Wut nachvollziehen kann, so sehr scheinst du die Bedeutung der Ehe unterschätzt zu haben.

Früher richtete sich das Scheidungsrecht nach dem Land, in dem die Ehe geführt wurde. Im Zuge der Globalisierung gibt es inzwischen wesentlich andere Zuständigkeiten bei Scheidungen.

Jedenfalls kannst du nicht damit argumentieren, wieviele Tage ihr tatsächlich miteinander verbracht habt.

Vor dem Gesetz seid ihr verheiratet und mangels Ehevertrag gilt hier die Zugewinngemeinschaft.

Zahlen sind nachweisbar. Ich wünsche dir viel Erfolg mit dem neuen Anwalt und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
be careful what you do to a good woman - you will have to deal with the bitch you created

Toastie
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Toastie » 14.06.2023, 14:37

Romni hat geschrieben:
14.06.2023, 14:12
so sehr ich deine Wut nachvollziehen kann, so sehr scheinst du die Bedeutung der Ehe unterschätzt zu haben.

Jedenfalls kannst du nicht damit argumentieren, wieviele Tage ihr tatsächlich miteinander verbracht habt.
Vor dem Gesetz seid ihr verheiratet und mangels Ehevertrag gilt hier die Zugewinngemeinschaft.
Das sehe ich auch so, Romni.
Was ist damit eigentlich, Kweku? Kann man damit irgendetwas anfangen nun?
kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 21:02
Übrigens: Mir war es dann am Vorabend der standesamtlichen Hochzeit so unwohl, dass ich noch handschriftlich ein Dokument aufgesetzt habe, um mich abzusichern. Habe Gütertrennung vereinbart und meine Einstellung zu der frühen Hochzeit dargelegt, so dass sie später nie behaupten kann wir beiden hätten diese Heirat gleichermaßen gewünscht. Die Braut die sich sehr auf die bevorstehende Hochzeit gefreut hat, hat kurzerhand unterschrieben und mit einem Liebesschwur kommentiert.
Liebe Grüße,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)

Evelyne
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Evelyne » 14.06.2023, 16:16

Schön, dass Du Dich beruhigt hast und Dir anderweitig helfen lassen willst.
Allerdings bist Du meiner Meinung nach mit dem „verband binationaler familien und partnerschaften“
schlecht beraten. Für den existiert Bezness nämlich nicht! Schon mehrmals musste ich von Betroffenen erfahren, dass sie dort abgewiesen und sogar als „selbst schuld“ hingestellt wurden. Alleinreisende Frauen und Männer, die sich im Urlaub mit Einheimischen einlassen, wurden dort als Sextouristen bezeichnet.
Wenn jemand andere Erfahrungen mit diesem Verein gemacht hat, wäre es gut, dies hier zu schreiben. Aber seht Euch auf deren Internetseite um, Ihr werdet nirgends einen Hinweis auf Betrug finden.
Evelyne
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kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 14.06.2023, 20:17

Toastie hat geschrieben:
14.06.2023, 14:37
Romni hat geschrieben:
14.06.2023, 14:12
so sehr ich deine Wut nachvollziehen kann, so sehr scheinst du die Bedeutung der Ehe unterschätzt zu haben.

Jedenfalls kannst du nicht damit argumentieren, wieviele Tage ihr tatsächlich miteinander verbracht habt.
Vor dem Gesetz seid ihr verheiratet und mangels Ehevertrag gilt hier die Zugewinngemeinschaft.
Das sehe ich auch so, Romni.
Was ist damit eigentlich, Kweku? Kann man damit irgendetwas anfangen nun?
kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 21:02
Übrigens: Mir war es dann am Vorabend der standesamtlichen Hochzeit so unwohl, dass ich noch handschriftlich ein Dokument aufgesetzt habe, um mich abzusichern. Habe Gütertrennung vereinbart und meine Einstellung zu der frühen Hochzeit dargelegt, so dass sie später nie behaupten kann wir beiden hätten diese Heirat gleichermaßen gewünscht. Die Braut die sich sehr auf die bevorstehende Hochzeit gefreut hat, hat kurzerhand unterschrieben und mit einem Liebesschwur kommentiert.
Liebe Grüße,
Toastie
wegen der kurzen Zeit, die ich mit der Ehefrau in Ghana zusammen war, sagte meine Anwältin, dass wir keine eheliche Lebensgemeinschaft hatten. Das mich das dann vom Zugewinnausgleich befeien würde, wollte sie aber auch nicht unterschreiben.
Ich hatte ihr gegenüber argumentiert, dass der Zugewinn doch damit begründet wird, dass man davon ausgeht, dass die Eheleute sich gemeinsam unterstützen und es damit besonders einem der Partner, meist dem Mann ermöglicht Geld zu verdienen und Vermögen aufzubauen. Somit ist es nur recht, den Zugewinn zu teilen. Das war aber bei mir so gar nicht der Fall, weil wir voneinander getrennt gelebt und gewirtschaftet haben. Aber auch mit dieser Ansicht liege ich wohl nicht ganz richtig, wie meine Anwältin angedeutet hat.
Das handschrifliche Dokument das mir meine Frau unterzeichnet hat, wurde ihrer Anwältin gezeigt. Meine Frau sagte, dass sie so was nie unterschreiben hat. Meine Anwältin sagt, dass dieses Dokument leider nicht zählt, weil es nicht notariell bestätigt wurde.

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 16.06.2023, 14:15

Romni hat geschrieben:
14.06.2023, 14:12
Lieber kweku,

so sehr ich deine Wut nachvollziehen kann, so sehr scheinst du die Bedeutung der Ehe unterschätzt zu haben.

Früher richtete sich das Scheidungsrecht nach dem Land, in dem die Ehe geführt wurde. Im Zuge der Globalisierung gibt es inzwischen wesentlich andere Zuständigkeiten bei Scheidungen.

Jedenfalls kannst du nicht damit argumentieren, wieviele Tage ihr tatsächlich miteinander verbracht habt.

Vor dem Gesetz seid ihr verheiratet und mangels Ehevertrag gilt hier die Zugewinngemeinschaft.

Zahlen sind nachweisbar. Ich wünsche dir viel Erfolg mit dem neuen Anwalt und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Wenn das beim Gericht auch so gesehen wird und der Zugewinn strikt nach den Ehejahren berechnet wird, auch wenn die Eheleute in verschiedenen Ländern getrennt gelebt haben, dann siehts nicht gut für mich aus. :|
Da hilfts auch nicht wenn ich mir eine Zweitmeinung und eine Drittmeinung einhole und dafür wieder Geld ausgeben

Evelyne
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Evelyne » 16.06.2023, 19:21

kweku1968, deine Frau ist die Ehe mit Dir nur zum Zweck der „ungerechtfertigten Bereicherung“ eingegangen. Das ist der Tatbestand ! Das musst Du Deinem Anwalt klar machen ! Den Kindesunterhalt musst Du zahlen!
Evelyne
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kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 17.06.2023, 22:51

Evelyne hat geschrieben:
16.06.2023, 19:21
kweku1968, deine Frau ist die Ehe mit Dir nur zum Zweck der „ungerechtfertigten Bereicherung“ eingegangen. Das ist der Tatbestand ! Das musst Du Deinem Anwalt klar machen ! Den Kindesunterhalt musst Du zahlen!
hmmm... aber wenn ich darüber nachdenke hat sie sich, seit sie in Deutschland ist mit den fortlaufenden Leistungen nach SGB und den Mindestunterhalt, den ich für das Kind bezahle, einigermassen angefreundet und wollte sich gar nicht mal von mir scheiden lassen. Im Gegenteil - sie wollte trotz dem, dass wir getrennt leben, mit mir verheiratet bleiben und hat mir aber im Falle, das ich die Scheidung einreichen würde, mit Verschiedenem gedroht, was sie in der kürzlich begonnenen außergerichtlichem Abfindugsverhandlung teilweise schon vorbringt. Wenns dann aufs Gericht geht wird sie noch mehr "Sauereien" auspacken, fürchte ich. Sie hat mal gesagt, dass sie Bilder von meinen weiblichen Kontakten auf Facebook + Kommentare gespeichert hat und meint dies seine Belege, dass ich während der Ehezeit mit diesen Frauen ein Verhältnis gehabt hätte, da ich zudem auch in das betreffende Land, die Philippinen, gereist wäre :)
Sie erzählte mir damals dass Ehebruch ganz sicher strafbar sei, was für Deutschland aber schon lange nicht mehr zutrifft, wie ich erfahren habe.

In den Jahren seit wir verheiratet sind hält sich die ungerechtfertige Bereicherug Ihrerseits noch in Grenzen, da ich doch immer recht vorsichtig war mit Geldern die ich ihr gegeben habe. Aber was Sie jezt im Rahmen der Scheidung ausholen möchte übertrifft alles und besonders schlimm ist es, dass die Gesetze sie dabei noch unterstützen, wie es mir vorkommt.
Auch der Verband binantionaler Familien und Partnerschaften hat mir auf meine Anfrage schnell geantwortet und schreibt, dass eine Eheschließung nun einmal kein "Gefallen" ist, dem man jemanden tut, sondern ein Rechtsinstitut und auch wenn ich im Ausland geheiratet habe handelt es sich um eine wirksame Eheschließung.
Für eine Betrugsstrafbarkeit müssen verschiedene Tatvoraussetzungen vorliegen, die sich aus § 263 StGB (Betrug) ergeben. Eine eigene Verbotsnorm für den Heiratsschwindel gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Das bedeutet: Selbst wenn jemand den Partner/die Partnerin durch das Vorspielen von Gefühlen in die Ehe „hineintrickst“ hat, liegt noch kein strafbarer betrügerischer Heiratsschwindel vor. Strafbar ist es jedoch, eine andere Person so zu täuschen, dass sie unter dem Einfluss dieses hervorgerufenen Irrtums freiwillig und bewusst eine Vermögensverfügung vornimmt, die ihr schadet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 17.06.2023, 22:54

kweku1968 hat geschrieben:
17.06.2023, 22:51
Evelyne hat geschrieben:
16.06.2023, 19:21
kweku1968, deine Frau ist die Ehe mit Dir nur zum Zweck der „ungerechtfertigten Bereicherung“ eingegangen. Das ist der Tatbestand ! Das musst Du Deinem Anwalt klar machen ! Den Kindesunterhalt musst Du zahlen!
hmmm... aber wenn ich darüber nachdenke hat sie sich, seit sie in Deutschland ist mit den fortlaufenden Leistungen nach SGB und den Mindestunterhalt, den ich für das Kind bezahle, einigermassen angefreundet und wollte sich gar nicht mal von mir scheiden lassen. Im Gegenteil - sie wollte trotz dem, dass wir getrennt leben, mit mir verheiratet bleiben und hat mir aber im Falle, das ich die Scheidung einreichen würde, mit Verschiedenem gedroht, was sie in der kürzlich begonnenen außergerichtlichem Abfindugsverhandlung teilweise schon vorbringt. Wenns dann aufs Gericht geht wird sie noch mehr "Sauereien" auspacken, fürchte ich. Sie hat mal gesagt, dass sie Bilder von meinen weiblichen Kontakten auf Facebook + Kommentare gespeichert hat und meint dies seine Belege, dass ich während der Ehezeit mit diesen Frauen ein Verhältnis gehabt hätte, da ich zudem auch in das betreffende Land, die Philippinen, gereist wäre :)
Sie erzählte mir damals dass Ehebruch ganz sicher strafbar sei, was für Deutschland aber schon lange nicht mehr zutrifft, wie ich erfahren habe.

In den Jahren seit wir verheiratet sind hält sich die ungerechtfertige Bereicherug Ihrerseits noch in Grenzen, da ich doch immer recht vorsichtig war mit Geldern die ich ihr gegeben habe. Aber was Sie jezt im Rahmen der Scheidung ausholen möchte übertrifft alles und besonders schlimm ist es, dass die Gesetze sie dabei noch unterstützen, wie es mir vorkommt.
Auch der Verband binantionaler Familien und Partnerschaften hat mir auf meine Anfrage schnell geantwortet und schreibt u.a., dass eine Eheschließung nun einmal kein "Gefallen" ist, dem man jemanden tut, sondern ein Rechtsinstitut und auch wenn ich im Ausland geheiratet habe handelt es sich um eine wirksame Eheschließung.
Für eine Betrugsstrafbarkeit müssen verschiedene Tatvoraussetzungen vorliegen, die sich aus § 263 StGB (Betrug) ergeben. Eine eigene Verbotsnorm für den Heiratsschwindel gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Das bedeutet: Selbst wenn jemand den Partner/die Partnerin durch das Vorspielen von Gefühlen in die Ehe „hineintrickst“ hat, liegt noch kein strafbarer betrügerischer Heiratsschwindel vor. Strafbar ist es jedoch, eine andere Person so zu täuschen, dass sie unter dem Einfluss dieses hervorgerufenen Irrtums freiwillig und bewusst eine Vermögensverfügung vornimmt, die ihr schadet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 17.06.2023, 22:59

kweku1968 hat geschrieben:
17.06.2023, 22:54
kweku1968 hat geschrieben:
17.06.2023, 22:51
Evelyne hat geschrieben:
16.06.2023, 19:21
kweku1968, deine Frau ist die Ehe mit Dir nur zum Zweck der „ungerechtfertigten Bereicherung“ eingegangen. Das ist der Tatbestand ! Das musst Du Deinem Anwalt klar machen ! Den Kindesunterhalt musst Du zahlen!
hmmm... aber wenn ich darüber nachdenke hat sie sich, seit sie in Deutschland ist mit den fortlaufenden Leistungen nach SGB und den Mindestunterhalt, den ich für das Kind bezahle, einigermassen angefreundet und wollte sich gar nicht mal von mir scheiden lassen. Im Gegenteil - sie wollte trotz dem, dass wir getrennt leben, mit mir verheiratet bleiben und hat mir aber im Falle, das ich die Scheidung einreichen würde, mit Verschiedenem gedroht, was sie in der kürzlich begonnenen außergerichtlichem Abfindugsverhandlung teilweise schon vorbringt. Wenns dann aufs Gericht geht wird sie noch mehr "Sauereien" auspacken, fürchte ich. Sie hat mal gesagt, dass sie Bilder von meinen weiblichen Kontakten auf Facebook + Kommentare gespeichert hat und meint dies seine Belege, dass ich während der Ehezeit mit diesen Frauen ein Verhältnis gehabt hätte, da ich zudem auch in das betreffende Land, die Philippinen, gereist wäre :)
Sie erzählte mir damals dass Ehebruch ganz sicher strafbar sei, was für Deutschland aber schon lange nicht mehr zutrifft, wie ich erfahren habe.

In den Jahren seit wir verheiratet sind hält sich die ungerechtfertige Bereicherug Ihrerseits noch in Grenzen, da ich doch immer recht vorsichtig war mit Geldern die ich ihr gegeben habe. Aber was Sie jezt im Rahmen der Scheidung ausholen möchte übertrifft alles und besonders schlimm ist es, dass die Gesetze sie dabei noch unterstützen, wie es mir vorkommt.
Auch der Verband binantionaler Familien und Partnerschaften https://www.iaf-bremen.de/ hat mir auf meine Anfrage schnell geantwortet und schreibt u.a., dass eine Eheschließung nun einmal kein "Gefallen" ist, dem man jemanden tut, sondern ein Rechtsinstitut und auch wenn ich im Ausland geheiratet habe handelt es sich um eine wirksame Eheschließung.
Für eine Betrugsstrafbarkeit müssen verschiedene Tatvoraussetzungen vorliegen, die sich aus § 263 StGB (Betrug) ergeben. Eine eigene Verbotsnorm für den Heiratsschwindel gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Das bedeutet: Selbst wenn jemand den Partner/die Partnerin durch das Vorspielen von Gefühlen in die Ehe „hineintrickst“ hat, liegt noch kein strafbarer betrügerischer Heiratsschwindel vor. Strafbar ist es jedoch, eine andere Person so zu täuschen, dass sie unter dem Einfluss dieses hervorgerufenen Irrtums freiwillig und bewusst eine Vermögensverfügung vornimmt, die ihr schadet.
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karida
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von karida » 29.06.2023, 16:51

Ich lese hier seit Jahren mit und habe schon ewig nichts mehr geschrieben. Jetzt muss ich dann aber doch..........sonst platze ich gleich.

Deine Geschichte ist für mich so garnicht nachvollziehbar. Beginnend schon mit der Eheschließung in Ghana. Um dort rechtsgültig zu heiraten, bedarf es doch einiges an Papierkram den man üblicher Weise nicht mit sich führt wenn man lediglich in Urlaub dort einreist. Mal eben von der Geliebten in eine Ehe gedrängt worden zu sein, ist für mich nicht vorstellbar in Anbetracht der administrativen Voraussetzungen die man erst schaffen muss.
Wurde die Ehe in Deutschland denn rechtlich anerkannt? Dies ist ein nicht so einfacher Vorgang und bedarf ebenfalls viel Energie und Papierkram. Warum hast Du den betrieben, wenn Du eigentlich nicht verheiratet sein wolltest?
Ich habe hier oft gelesen wie schwierig eine Familienzusammenführung mit ausländischem Partner ist. Wie hat Deine Frau das denn ohne Dein zutun und der Versicherung deiner finanziellen Unterstützung geschafft?
Die Vaterschaft für Deinen Sohn hast Du, zumindest die ersten Jahre nicht in Zweifel gezogen. Er ist Dein Sohn.........und er befindet sich offenbar in einer sehr schwierigen Lage für die das Kind absolut nichts kann. Du beklagst hier die finanziellen Forderungen Deiner Frau (verstehe ich gut) und schaffst es offensichtlich ganz gut, obwohl es Dir scheinbar doch finanziell gut genug geht für Auslandsaufenthalte in der Welt (Ghana, Philippinen), die finanzielle Hauptbelastung beim deutschen Staat zu belassen.
Deine Frau hat dieses Kind vielleicht nicht auf Deinen Wunsch hin, aber ganz sicher mit Deinem zutun bekommen. Findest Du nicht, dass dieses Kind das Recht haben sollte durch seinen Vater Hilfe persönlicher Art zu bekommen, wenn er schon eine Mutter hat (die der Vater ausgesucht hat) die nicht in der Lage ist sich um ihn zu kümmen?
Mir ist dieser Beitrag hier zu sehr mimimi eines Erwachsenen Mannes der Angst um seine Finanzen hat und dabei die wirklich zu bedauernde Person, nämlich sein vermutlich schwer traumatisiertes Kind, vollkommen ausser Acht lässt.

Erkenne Dein zutun zu Deiner jetzigen Situation. Zieh die Scheidung sauber und konsequent durch aber tu was für dieses Kind.

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 30.06.2023, 01:09

kweku1968 hat geschrieben:
16.06.2023, 14:15
Romni hat geschrieben:
14.06.2023, 14:12
Lieber kweku,

so sehr ich deine Wut nachvollziehen kann, so sehr scheinst du die Bedeutung der Ehe unterschätzt zu haben.

Früher richtete sich das Scheidungsrecht nach dem Land, in dem die Ehe geführt wurde. Im Zuge der Globalisierung gibt es inzwischen wesentlich andere Zuständigkeiten bei Scheidungen.

Jedenfalls kannst du nicht damit argumentieren, wieviele Tage ihr tatsächlich miteinander verbracht habt.

Vor dem Gesetz seid ihr verheiratet und mangels Ehevertrag gilt hier die Zugewinngemeinschaft.

Zahlen sind nachweisbar. Ich wünsche dir viel Erfolg mit dem neuen Anwalt und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Wenn das beim Gericht auch so gesehen wird und der Zugewinn strikt nach den Ehejahren berechnet wird, auch wenn die Eheleute in verschiedenen Ländern getrennt gelebt haben, dann siehts nicht gut für mich aus. :|
Da hilfts auch nicht wenn ich mir eine Zweitmeinung und eine Drittmeinung einhole und dafür wieder Geld ausgeben
Ich habe mich mit der Frage an ChatGPT gerichtet. Mann muss die richtigen Fragen stellen und bekommt recht gute Antworten und auch Links mit den Quellen für nähere Details.
Frage: Kann die Zeit während einer Ehe, in der keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, als Kriterium den Zugewinnausgleich reduzieren?
Antwort von ChatGPT: Eine ungewöhnlich lange Trennungszeit rechtfertigt einen Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur dann, wenn während dieser Zeit eine innere Beziehung des Vermögens zur ehelichen Lebensgemeinschaft fehlt. Erst dann kann die Ausgleichspflicht wegen grober Unbilligkeit verweigert werden.

Da sehe ich in meinem Fall doch gewisse Chancen

Mpenzi
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Mpenzi » 30.06.2023, 07:57

[/
Deine Geschichte ist für mich so garnicht nachvollziehbar. Beginnend schon mit der Eheschließung in Ghana. Um dort rechtsgültig zu heiraten, bedarf es doch einiges an Papierkram den man üblicher Weise nicht mit sich führt wenn man lediglich in Urlaub dort einreist. Mal eben von der Geliebten in eine Ehe gedrängt worden zu sein, ist für mich nicht vorstellbar in Anbetracht der administrativen Voraussetzungen die man erst schaffen muss.
Wurde die Ehe in Deutschland denn rechtlich anerkannt? Dies ist ein nicht so einfacher Vorgang und bedarf ebenfalls viel Energie und Papierkram. Warum hast Du den betrieben, wenn Du eigentlich nicht verheiratet sein wolltest?
Ich habe hier oft gelesen wie schwierig eine Familienzusammenführung mit ausländischem Partner ist. Wie hat Deine Frau das denn ohne Dein zutun und der Versicherung deiner finanziellen Unterstützung geschafft?
Die Vaterschaft für Deinen Sohn hast Du, zumindest die ersten Jahre nicht in Zweifel gezogen. Er ist Dein Sohn.........und er befindet sich offenbar in einer sehr schwierigen Lage für die das Kind absolut nichts kann. Du beklagst hier die finanziellen Forderungen Deiner Frau (verstehe ich gut) und schaffst es offensichtlich ganz gut, obwohl es Dir scheinbar doch finanziell gut genug geht für Auslandsaufenthalte in der Welt (Ghana, Philippinen), die finanzielle Hauptbelastung beim deutschen Staat zu belassen.
Deine Frau hat dieses Kind vielleicht nicht auf Deinen Wunsch hin, aber ganz sicher mit Deinem zutun bekommen. Findest Du nicht, dass dieses Kind das Recht haben sollte durch seinen Vater Hilfe persönlicher Art zu bekommen, wenn er schon eine Mutter hat (die der Vater ausgesucht hat) die nicht in der Lage ist sich um ihn zu kümmen?
Mir ist dieser Beitrag hier zu sehr mimimi eines Erwachsenen Mannes der Angst um seine Finanzen hat und dabei die wirklich zu bedauernde Person, nämlich sein vermutlich schwer traumatisiertes Kind, vollkommen ausser Acht lässt.

Erkenne Dein zutun zu Deiner jetzigen Situation. Zieh die Scheidung sauber und konsequent durch aber tu was für dieses Kind.


Karida, genau so, wie du es geschrieben hast, sehe ich es auch!

Mpenzi

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 04.07.2023, 10:48

karida hat geschrieben:
29.06.2023, 16:51
Ich lese hier seit Jahren mit und habe schon ewig nichts mehr geschrieben. Jetzt muss ich dann aber doch..........sonst platze ich gleich.

Deine Geschichte ist für mich so garnicht nachvollziehbar. Beginnend schon mit der Eheschließung in Ghana. Um dort rechtsgültig zu heiraten, bedarf es doch einiges an Papierkram den man üblicher Weise nicht mit sich führt wenn man lediglich in Urlaub dort einreist. Mal eben von der Geliebten in eine Ehe gedrängt worden zu sein, ist für mich nicht vorstellbar in Anbetracht der administrativen Voraussetzungen die man erst schaffen muss.
Wurde die Ehe in Deutschland denn rechtlich anerkannt? Dies ist ein nicht so einfacher Vorgang und bedarf ebenfalls viel Energie und Papierkram. Warum hast Du den betrieben, wenn Du eigentlich nicht verheiratet sein wolltest?
für die standesamtliche Heirat hat es in Ghana keinerlei Dokumente benötigt, die man bei einer Auslandsreise nicht dabei hat.
Ich habe jetzt gar keine Ahnung was man in Deutschland alles vorzeigen muss. Sicher ist es der PA oder RP und ich weiß man benötigt ein amtliches Ehefähigkeitszeugnis, was man in Ghana leider schon mal nicht braucht. Es war erforderlich, dass die Heiratsabsicht ca. 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin angemeldet wird. Ich habe dazu noch das REGISTRAR'S CERTIFIKATE vorliegen. Ich kann mich nicht mehr erinnern ob ich überhaupt meinen Reisepass vorzeigen musste, aber in diesem Anmeldezertifikat wurden keine Daten so übernommen wie sie exakt in meine Reisepass stehen.
Es sind dort folgende Spalten für die persönlichen Angaben des Paares:
Name: (mein zweiter Vorname ist nicht genannt)
Familienstand: Single (es wurde kein Nachweis dafür verlangt) - In Ghana gilt halt das Wort noch was :lol:
Beruf: (habe eine frühere Tätigkeit angegeben - aber ich hatte dafür gewiss keinen Nachweis dabei.)
Alter: (hier steht nur das Alter in Jahren, ohne Angaben zum Geburtsdatum. )
Zustimmung: Feld ist entwertet (Das Feld ist vermutlich erforderlich wenn ein Ehepartner minderjährig ist)
Wohnung: da steht nur die Stadt "Accra" - ohne weitere Adressangabe
Dauer des Aufenthalts: Feld ist auch entwertet

Es gibt auch keinen Hinweis zu den Staatsangehörigkeiten des Paares
Zu den Vätern der Aspiranten wurde auch noch nach Vorname und Nachname und dem Beruf gefragt - Diese Angaben sind dann auch in der Heiratsurkunde mit genannt.
Meine Frau wird in der Anmeldung als die Überbringerin der Anmeldung genannt.

Auf dem Standesamt wurden zu unserem Hochzeitstermin noch viele andere Ehen geschlossen. Die Paare saßen im Saal und wurden einzeln nach vorne gerufen zur kurzen Zeremonie und Unterschrift.
Die ganze Sache wurde einem schon zu leicht gemacht.

Nachdem ich meine Frau verlassen hatte hat sie die Heiratsurkunde und Dokumente zum Kind bei der Deutschen Botschaft in Accra registrieren lassen und wurde dann an von Amts wegen an mein örtliches Standesamt weiterleitet und die Anerkennungsprozedur wurde durchgeführt.
Ich wurde informiert und verpflichtet für die Übersetzungen der Dokumente zu sorgen, aber sonst hatte ich darauf keinen Einfluss

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 04.07.2023, 11:09

karida hat geschrieben:
29.06.2023, 16:51
Ich habe hier oft gelesen wie schwierig eine Familienzusammenführung mit ausländischem Partner ist. Wie hat Deine Frau das denn ohne Dein zutun und der Versicherung deiner finanziellen Unterstützung geschafft?
Die Vaterschaft für Deinen Sohn hast Du, zumindest die ersten Jahre nicht in Zweifel gezogen. Er ist Dein Sohn.........und er befindet sich offenbar in einer sehr schwierigen Lage für die das Kind absolut nichts kann. Du beklagst hier die finanziellen Forderungen Deiner Frau (verstehe ich gut) und schaffst es offensichtlich ganz gut, obwohl es Dir scheinbar doch finanziell gut genug geht für Auslandsaufenthalte in der Welt (Ghana, Philippinen), die finanzielle Hauptbelastung beim deutschen Staat zu belassen.
Deine Frau hat dieses Kind vielleicht nicht auf Deinen Wunsch hin, aber ganz sicher mit Deinem zutun bekommen. Findest Du nicht, dass dieses Kind das Recht haben sollte durch seinen Vater Hilfe persönlicher Art zu bekommen, wenn er schon eine Mutter hat (die der Vater ausgesucht hat) die nicht in der Lage ist sich um ihn zu kümmen?
Mir ist dieser Beitrag hier zu sehr mimimi eines Erwachsenen Mannes der Angst um seine Finanzen hat und dabei die wirklich zu bedauernde Person, nämlich sein vermutlich schwer traumatisiertes Kind, vollkommen ausser Acht lässt.

Erkenne Dein zutun zu Deiner jetzigen Situation. Zieh die Scheidung sauber und konsequent durch aber tu was für dieses Kind.
Als meine Frau mit Kind noch in Ghana war, wollte sie des öfteren, dass ich als ein sorgeberechtigter Elternteil meine Unterschrift auf den Antrag für eine Reisepass für das Kind leiste. Das habe ich aber verweigert. Nach Jahren hat sie dann wohl von der Dt. Botschaft mal den Tipp bekommen sich das alleinige Sorgerecht übertragen zu lassen. Das ist ihr in Ghana auch recht einfach gelungen.
Das Verfahren hatte zwar den förmlichen Mangel, dass ich in dem Verfahren nicht involviert war, aber das Urteil musste von der Dt. Botschaft erst mal annerkannt werden. Dann konnte Sie ohne mein Einveständnis, allein den Reisepass für unser Kind beantragen und bekam als Mutter ebenfalls ein Visa.

Ja, eine Familienzusammenführung mit ausländischem Partner, ohne gemeinsame Kinder, ist nicht einfach. Aber mit Kind geht es recht schnell.
In meinem Fall war es aber nicht mal eine Familienzusammenführung. Ein deutsches Kind hat das Recht in Deutschland zu leben und die Mutter darf dann als sorgeberechtige Person auch mit. Das Geld für den Flug hat sie sich nach nach eigenen Angaben von Bekannten geliehen.

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 04.07.2023, 11:43

Evelyne hat geschrieben:
10.06.2023, 16:45
kweku1968 hat geschrieben:
09.06.2023, 09:34
hat hier jemand eine Idee welchen Anwalt/Anwältin, ich wegen meinem Problem kontaktieren könnte. Ein Anwalt der bereits mit solchen Fällen "Heirat mit einem ausländischen Partner zur Erlangung eines Aufenthaltsstatus und Erlangung von Unterhaltsansprüchen bzw. Geldern vom Sozialstaat?
Wäre wegen der Zuständigkeit des Amtsgericht Bremen auch praktisch, wenn der Anwalt dort in der Umgebung ansässig wäre.
Der wohl beste Anwalt in Sachen Bezness ist Dr. Schulte in Berlin. Er kennt sich gut aus, hat schon einiges für uns getan und ist bundesweit tätig. Hier ist auch ein Artikel zum Thema von ihm.
https://www.dr-schulte.de/bibliothek/be ... forderung/

Und auf unserer Presseseite:
Artikel von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

“Bezness” – juristische und menschliche Herausforderung >> hier
Wenn Frauen sich in Einheimische verlieben >> hier
Horror Erpressung: Wenn ehemalige Freunde einander mit Nacktfotos erpressen >> hier
Ich hatte dem Dr. Schulte, aus Berlin, mein Anliegen kurz beschrieben. Er hat auch gleich geantwortet und war bereit sich den Fall anzusehen und mir eine Zweitmeinung zu liefern. Leider ist sein Fachgebiet nicht Familienrecht und ich denke auf der Bezness Schiene kommen wir in meinem Fall vor einem Deutschen Gericht ja doch nicht weit. Weil der anstehende 1. Gerichtstermin dann doch noch aufgehoben wurde und ich wieder Zeit gewonnen habe, habe ich mich dann nochmal näher am Gerichtsort nach passenden Anwälten umgesehen und seit gestern einen RA aus Bremen beauftragt bestimmte problematische Fragen in meinem Fall zu prüfen und mich zu beraten. Er macht das auf Stundenlohnbasis und ich möchte nur soviel sagen, dass er zu meiner Freunde erheblich günstiger ist wie Erstgenannter.
Ein anderer Anwalt wollte den Fall meiner Anwältin gleich abnehmen, ohne mir zuvor sagen zu wollen, ob er bestimmte Problemstellungen anders sieht wie meine aktuelle Anwältin und was er anders machen würden.

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