Zur Geschichte 405

Lest die wahren Bezness-Geschichten auf unserer Webseite und diskutiert in dieser Rubrik darüber mit den betroffenen Frauen. Hier bitte nur über die veröffentlichten Geschichten schreiben und bitte nur ein Thema zu jeder Geschichte eröffnen!

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AnnaAn
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von AnnaAn » 06.06.2023, 13:42

Anaba hat geschrieben:
06.06.2023, 11:24
... und du solltest einen Vaterschaftstest in Erwägung ziehen....
Wenn der Mann mit der Frau verheiratet ist, ist er automatisch als Vater anerkannt, egal wer der biologische Erzeuger ist. Was soll da ein Vaterschaftstest bringen?

Anissa
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Anissa » 06.06.2023, 14:02

Erstens ist es wichtig, zu wissen, ob man wirklich der Vater ist.
Und zweitens ist das ganze eine Betrugsgeschichte, und da gehören alle Puzzlesteine angeschaut.

Ich würde mich nicht vom Jugendamt vom Vaterschaftstest abhalten lassen.

Cimmone
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Cimmone » 06.06.2023, 14:03

Danke, Anissa

Das gleiche wollte ich eben auch antworten.
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky

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AnnaAn
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von AnnaAn » 06.06.2023, 15:11

Anissa hat geschrieben:
06.06.2023, 14:02
Erstens ist es wichtig, zu wissen, ob man wirklich der Vater ist.
Und zweitens ist das ganze eine Betrugsgeschichte, und da gehören alle Puzzlesteine angeschaut.

Ich würde mich nicht vom Jugendamt vom Vaterschaftstest abhalten lassen.
Der TE ist verheiratet und in der Ehe wurde das Kind geboren. Er ist somit rechtlicher Vater. Kann er das anfechten jetzt nach 11 Jahren, nachdem er 11 Jahre lang für das Kind Unterhalt gezahlt hat und auch Kindergeld geltend machen konnte?

Einen Vaterschaftstest kann er nur mit Einwilligung aller Beteiligten (also der Mutter und wohl auch dem Kind, das schon gross ist) machen. Wenn er überraschenderweise nicht der Vater ist, kann er die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis des Ergebnisses anfechten und ist nach erfolgreicher Aberkennung der Vaterschaft dann von jeglichen Unterhalts- und Sorgerechtspflichten entbunden. Er kann dann auch Schadensersatzansprüche an die Frau stellen. Und kann auch Ansprüche an den biologischen Vater stellen (wenn man denn weiss, wer das ist).

Soweit hört es sich gut an.

Jedoch haben die Ämter keinerlei Interesse an dieser Art von Fällen... Es bleibt also auch bei negativem Vaterschaftstest (wenn er den denn gegen den Willen der Mutter machen kann), extrem holprig und das Kind wird dann wohl volljährig sein, wenn er das alles durchgesetzt hat.

Also - viel Kraft dabei.

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Cimmone » 06.06.2023, 16:15

Liebe AnnaAn,

mir kommt es vor, als hättest Du den Thread nicht gründlich gelesen. Der TE hat kein Kindergeld geltend gemacht, sie haben in D nie zusammen gelebt und hier geht es jetzt darum, den Mann dazu zu bewegen, dass er sich von der Mutter des Kindes, die eine Beznesserin ist, nicht abzocken lässt.

Manchmal trifft man Entscheidungen, Dinge laufen zu lassen ist auch eine Entscheidung, und manchmal, wie hier beschrieben, kommt dann plötzlich eine Konsequenz, mit der man nie gerechnet hat.

Ob kweku überhaupt den Mut und die Kraft hat, diese verfahrene Angelegenheit auf ein neues Gleis zu stellen, liegt bei ihm.

Und das Behörden mitunter nicht hilfreich sind, wenn es um Klärung unerwünschter Sachverhalte geht, davon können sicherlich einige ein Lied singen.

Also kweku, um Dich wieder direkt anzusprechen, das erste wäre, Dir einen Anwalt zu suchen, der für DICH einsteht, und Dur eine Beratung zukommen lässt, bei der für Dich der nächste Schritt deutlich wird.
Einfach nur monetäre Schadensbegrenzung kann nicht das Ziel sein. Du musst Deine Verhältnisse klären.
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von AnnaAn » 06.06.2023, 16:43

doch ich habe den Thread gelesen und auch die Geschichte.

Er sagt selber " Ich habe den Kinderfreibetrag bekommen" - ist das denn nicht das Kindergeld? Wenn nicht, dann habe ich das falsch verstanden.

Dann schickt er immer wieder Geld zur Unterstützung des Kindes - seit 11 Jahren. Oder habe ich das falsch verstanden?

Dass er sich dieser Frau entziehen muss, ist klar.

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Cimmone » 06.06.2023, 16:49

Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei unterschiedliche Dinge.
Das mit dem Geld schicken hat Du richtig verstanden.
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von gadi » 06.06.2023, 18:31

Zum Thema Vaterschaftstest nochmal: Einerseits ist zwar die Einwilligung (in diesem Fall) der Frau erforderlich, andererseits existiert aber auch grundsätzlich ein Anspruch des rechtlichen Vaters auf Einwiligung der Frau zum "Vaterschaftstest" (Vater, Mutter und auch Kind haben das Recht auf eine Abstammungsklärung).

Davon zu unterscheiden ist das Anfechtungsverfahren: Die Frist zur Anfechtung einer Vaterschaft beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt zu dem der Kläger davon erfährt, dass Umstände vorliegen, die Zweifel an der Vaterschaft begründen. Weitere Voraussetzungen sind nötig. Zum Beispiel kann das Ergebnis einer Abstammungsklärung hilfreich sein.
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von gadi » 06.06.2023, 18:57

Cimmone hat geschrieben:
06.06.2023, 16:15
Du musst Deine Verhältnisse klären.
Das wäre das Allerwichtigste.
Anissa hat geschrieben:
06.06.2023, 14:02
Erstens ist es wichtig, zu wissen, ob man wirklich der Vater ist.
Und zweitens ist das ganze eine Betrugsgeschichte, und da gehören alle Puzzlesteine angeschaut.
Sehe ich auch so ähnlich. Liegt es nicht nahe dass, wenn schon Beznessbetrug vorliegt, auch Betrug über die biologische Vaterschaft vorliegen könnte?
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 07.06.2023, 09:49

gadi hat geschrieben:
06.06.2023, 11:23
Also dieser ganze Kontakt zu der Frau und erst recht die Zahlungen "zwischendurch" würde ich sofort einstellen und jeglichen Kontakt nur noch über deine rechtliche Vertretung abwickeln. Ansonsten wird der Sachverhalt immer verworrener.
Was hältst du von dem Vorschlag, dir eine neue Rechtsvertretung auszusuchen?
die 2 Extra Zahlungen an meine Ex, die meinen Sohn (der in der Heilpädagogische Wohngruppe lebt) zugute kommen sollten, waren mit seiner Betreuerin dort, abgesprochen.
Meine Anwältin hat mir am 02.05.23. gleich als sie mit mir für mich übraschend über den Versuch einer ausgergerichtlichen Einigung gesprochen hat, geraten keine freiwilligen Zahlungen mehr zu leisten, woran ich mich auch gehalten habe, obwohl meine Frau schon wieder mit einem Anliegen für unseren Sohn daher kam.

Am 05.06.23. habe ich meiner Anwältin geschrieben:
Wir werden es kaum schaffen bis 7 Tage vor Gerichtstermin am 29.06.23. beim außergerichtlichen Vergleich eine Einigung zustande zu bringen.
Dazu haben wir recht spät begonnen mit der Gegenseite außergerichtlich zu verhandeln. Nun kommen da Forderungen von meiner Frau denen Sie, wie es mir vorkommt teilweise Chancen geben, dass Sie damit vor Gericht durchkommen könnte. Das hat mich sehr verunsichert und ich möchte mich bei diesen Unsicherheiten nicht gerne vor Gericht begeben. Ich wünsche dass wir die Scheidungssache bei Gericht pausieren lassen, so dass wir mehr Zeit haben die Sache außergerichtlich zu eruieren.
Außerdem denke ich daran eine Zweitmeinung eines anderen Anwalts einzuholen und da nun auch die Urlaubszeit beginnt kann das etwas dauern.


Zu den zusätzlich über den Zugewinn hinaus gestellten Forderungen teilte mir meine Anwältin nach dem ersten Gespräch mit der gegenerischen Anwältin vom 02.05.23. mit Schreiben vom 10.05.23. wie folgt mit:

Problematisch sind die weiteren Forderungen Ihrer getrennt lebenden Ehefrau. Diese hat nunmehr die Behauptung aufgestellt, dass sie im Zeitraum Mai 2010 bis einschließlich 2017 in Ghana wegen des Strafprozesses für Sie dort gearbeitet habe. Zugrunde liegt ein Goldankauf in Ghana und der Weiterverkauf des Goldes in Deutschland. Sie habe sich darum gekümmert, dass das Verfahren von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wird und alle Unterlagen, Beweise und Belege zu den Ermittlungstellen weitergeleitet. Sie hat aber auch angegeben, dass es sich um eine gemeinsame Forderung von Ihnen und Ihrer Frau gehandelt habe.
Dies würde auch ihren späten Umzug nach Deutschland erst in 2018 erklären.
Wir mussten dieses Zitat leider ein wenig kürzen LG gadi

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Toastie » 07.06.2023, 10:03

Lieber Kweku,

wow, deine Geschichte ist ganz schön verworren. Ich weiß, im Nachhinein schreibt man immer nur das, was später eben für einen relevant ist. Die Vorgeschichte verdrängt man eventuell auch lieber. Es fällt (mir) aber dann schwer zu verstehen, wie diese Geschichte eigentlich entstanden ist. Du hast sogar im Titel geschrieben "Wie es kommen kann, dass man sich von einer Ghanaerin zur Heirat überreden lässt". Ich finde die Geschichte beantwortet (für Außenstehende) aber eben gar nicht diese Frage. Denn ich konnte weder rauslesen, ob am Anfang Liebe/Verliebtheit oder zumindest Wertschätzung zu dieser Frau aus Ghana da war? :? Freundschaft? Oder hat sie dir als "Journalistin" dann wirklich in deinem vorigen Betrugsprozess helfen können und es entstand eine Art Verpflichtung ihr gegenüber? War denn am Anfang ein gemeinsames Leben geplant? Im Prinzip kann ich nur rauslesen, du wurdest sehr schnell zu einer Heirat überredet, hast ihr also diesen "Gefallen" getan. Dann war sie schnell "nicht mehr so lieb zu dir und dann hat sie dir gegen deinen Willen noch ein Kind "angehängt". Das alles wolltest du nicht, zumindest interpretiere ich in dein Geschriebenes, dass ihr eine klare Abmachung gegen gemeinsame Kinder hattet? Das hat sie ignoriert. Dann kam sie 2018 noch mit (durch das) Kind nach Deutschland, was du auch auf keinen Fall wolltest. Das konnte ich aus deinem Text zu meinem Verständnis rausfiltern. Nun versuchst du seit 8 (?) Jahren bereits, dich von ihr scheiden zu lassen? Warum dauerte das so lange, obwohl ihr nur 1 Jahr (?) zusammen wart?

Du zahlst für den Sohn, von dem du gar nicht weißt, ob es wirklich deiner ist? Darüber hinaus zahlst du auch manchmal hie und da ein paar Hundert Euro für die Ex-Frau ,wenn sie eben sagt, dass sie etwas braucht, warum? Ich dachte du willst mir ihr gar nichts zu tun haben und auch nicht mit dem (deinem) Sohn oder habe ich das völlig falsch verstanden? Kann der Kontakt zu deinem Ex nicht ausschließlich über die Anwältin laufen? Kann es sein, dass du dich noch in ihrer emotionalen Manipulation befindest und gar nicht mehr handlungsfähig bist (für dich selbst)? Verzeih mir meine klaren Worte aber es wirkt auf mich doch so, als würdest du im Treibsand gelandet sein :? . Oder du vergisst hier nur die wesentlichen Infos zum Verständnis für Außenstehende aufzuschreiben. Du hast eine Anwältin, die von Bezness nichts weiß/versteht oder sich damit nicht auseinandersetzen will, denn sie findet, "Fakt ist..." :shock: :evil: :!: . Also ich würde an deiner Stelle nun die Ärmel hochkrempeln und Stein für Stein mal umdrehen, nach und nach "Licht ins Dunkel" bringen bei diesen vielen Fragezeichen, die es hier gibt! Schauen, wer mir helfen kann. Dann die Personen, die nicht hilfreich sind, aus meinem Leben streichen oder durch andere zu ersetzen. Du kannst doch nicht einfach zahlen ohne Maß und Ziel, ohne dass überhaupt klar ist, ob du das musst? Ich denke auch, dass du mit einer anderen, mit Bezness vertrauten Anwältin, besser beraten wärst! Ich wünsche dir viel Glück hier bald den Kopf aus der Schlinge zu bekommen und wieder auf einen guten Weg mit sinnvoller (anwältlicher) Unterstützung zu gelangen!
Liebe Grüße,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Toastie » 07.06.2023, 11:45

kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 09:49
Am 05.06.23. habe ich meiner Anwältin geschrieben:
Wir werden es kaum schaffen bis 7 Tage vor Gerichtstermin am 29.06.23. beim außergerichtlichen Vergleich eine Einigung zustande zu bringen.
Dazu haben wir recht spät begonnen mit der Gegenseite außergerichtlich zu verhandeln. Nun kommen da Forderungen von meiner Frau denen Sie, wie es mir vorkommt teilweise Chancen geben, dass Sie damit vor Gericht durchkommen könnte. Das hat mich sehr verunsichert und ich möchte mich bei diesen Unsicherheiten nicht gerne vor Gericht begeben. Ich wünsche dass wir die Scheidungssache bei Gericht pausieren lassen, so dass wir mehr Zeit haben die Sache außergerichtlich zu eruieren.
Außerdem denke ich daran eine Zweitmeinung eines anderen Anwalts einzuholen und da nun auch die Urlaubszeit beginnt kann das etwas dauern.
Gratuliere zu diesem ersten Schritt! 8)
Ich kenne mich mit den gerichtlichen Vorgaben (Pausierung, etc.) leider gar nicht aus, inwieweit das nun sehr viel Zeit schafft, finde es aber schon mal gut, dass du deine Verunsicherung und den Wunsch nach einer zweiten Meinung klar zu Papier gebracht hast!
Diese vielen Fragen, die dir deine Anwältin da aufwirft, solltest du ja beantworten können und ev. mit dem neuen Anwalt (Anwältin) dann klären/abwägen, inwieweit hier wirklich Recht auf Entschädigung/Zahlungen besteht. Für mich als Unbeteiligte sieht das, was du hier veröffentlicht hast, nach ganz hartem und ausgeklügeltem, geplanten Betrug aus, wie die Ex-Frau nun auftritt, als wäre das alles von langer Hand eiskalt geplant gewesen :evil: :twisted: .
Ich wünsche dir die Kraft nun ruhig zu bleiben und besonnen einen Schritt nach dem anderen zu gehen! Mehr kannst du momentan eh nicht tun!
Liebe Grüße,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von omega » 07.06.2023, 14:00

.

Übrigens hat die Kindsmutter mal an Eides statt versichert, dass ich nie Kindsunterhalt bezahlt hätte - das ging für sie aber nach hinten los!
.

Sie hat eine Falschaussage / Meineid geleistet?
Also da würde ich auf alle Fälle nochmal mit dem (neuen?) Anwalt darüber sprechen. Hier sehe ich nochmal eine Chance und einen Ansatz, ihre Glaubwürdigkeit herabzusetzen und die wirklich irre hohen Forderungen an Geldzahlungen irgendwie einschränken zu können.

Zusammen mit den Kontoauszügen, welche Zahlungen von Dir bereits geleistet wurden, sollten dann hoffentlich im weiteren Verlauf des Verfahrens die geforderten Zahlungen etwas einschränken.



Gruß omega

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von AnnaAn » 07.06.2023, 16:05

Cimmone hat geschrieben:
06.06.2023, 16:49
Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei unterschiedliche Dinge.
Das mit dem Geld schicken hat Du richtig verstanden.
Kurz nochmal zum Kinderfreibetrag - man darf entweder oder geltend machen. So unterschiedlich sind sie nicht - es sind zwei Mechanismen, die Eltern entlasten sollen.

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 07.06.2023, 17:55

omega hat geschrieben:
07.06.2023, 14:00
.

Übrigens hat die Kindsmutter mal an Eides statt versichert, dass ich nie Kindsunterhalt bezahlt hätte - das ging für sie aber nach hinten los!
.

Sie hat eine Falschaussage / Meineid geleistet?
Also da würde ich auf alle Fälle nochmal mit dem (neuen?) Anwalt darüber sprechen. Hier sehe ich nochmal eine Chance und einen Ansatz, ihre Glaubwürdigkeit herabzusetzen und die wirklich irre hohen Forderungen an Geldzahlungen irgendwie einschränken zu können.

Zusammen mit den Kontoauszügen, welche Zahlungen von Dir bereits geleistet wurden, sollten dann hoffentlich im weiteren Verlauf des Verfahrens die geforderten Zahlungen etwas einschränken.



Gruß omega
Den Meineid hat sich ja betreffend dem Unterhalt für das Kind, gemacht. Dieser Unterhalt war per amtlicher Bescheid von mir gefordert worden seit die beiden in Deutschland sind.
Desweiteren hat sie gegenüber mir und einmal auch einem Onkel von mir gegenüber geäußert, ich hätte für das Kind nie Geld nach Ghana geschickt in den Jahren die Sie mit dem Kind seit der Geburt in Ghana verbracht hat(2011 bis einschließlich 2017). Das stimmt aber überhaupt nicht :!:

Mit Schreiben vom 10.05.23. teilt mir meine Anwältin mit:
Wurden Sie von Ihrer getrennt lebenden Ehefrau über die Ausbildungskosten für das Kind informiert, d.h. Höhe und Dauer der Ausbildungskosten oder der Krankheitskosten? Haben Sie entsprechende Atteste, Diagnosemitteilungen bzw. ärztliche
Unterlagen zur Einsicht erhalten? Hier begehrt Ihre getrennt lebende Ehefrau € 27. 000 von Ihnen, da Sie insgesamt € 54.000 für das Kind aufgewendet hat für Ausbildung und Gesundheitsfürsorge.


Ich habe darauf am 26.05.23. mit EMail Stellung genommen:
Ich habe an die Ehefrau in Ghana in der Zeit vom 18.05.2010 bis zum 14.12.2016 € 19.598 an Geldern gegeben. Darin enthalten sind auch die Geldleihen aus 2 zinslosen Kreditverträgen die von Ihr nie getilgt wurden.
Eine Auflistung dazu lege ich absichtlich nicht bei. Denn ich möchte nur mal die Reaktion meiner Frau zu diesem in den Raum geworfenen Betrag sehen.
Kosten wie Kost und Logis, für die 2 Zeiträume die wir in Ghana zusammen verbracht haben, habe ich ihr in meiner Berechnung nicht berücksichtigt.
Die zusammen verbrachte Zeit in Ghana waren 123 Tage im Jahr 2010 und 140 Tage im Jahr 2011.
Nach dem 14.12.2016 habe ich die Unterstützung für das Kind nicht mehr gezahlt, weil sie sich geweigert hat mir die zuvor gezahlten Beträge in einem bestimmten Formular von der Privatschule/Privat-Kindergarten bestätigen zu lassen.


Ich würde mich sehr freuen, wenn meine Frau gegenüber ihrer Anwältin ebenfalls behaupten würde, dass ich die ganzen Jahre nie Geld nach Ghana geschickt hätte und das dann schriftlich an meine Anwältin ginge. 8)

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 07.06.2023, 19:53

Toastie hat geschrieben:
07.06.2023, 10:03
Lieber Kweku,

wow, deine Geschichte ist ganz schön verworren. Ich weiß, im Nachhinein schreibt man immer nur das, was später eben für einen relevant ist. Die Vorgeschichte verdrängt man eventuell auch lieber. Es fällt (mir) aber dann schwer zu verstehen, wie diese Geschichte eigentlich entstanden ist. Du hast sogar im Titel geschrieben "Wie es kommen kann, dass man sich von einer Ghanaerin zur Heirat überreden lässt". Ich finde die Geschichte beantwortet (für Außenstehende) aber eben gar nicht diese Frage. Denn ich konnte weder rauslesen, ob am Anfang Liebe/Verliebtheit oder zumindest Wertschätzung zu dieser Frau aus Ghana da war? :? Freundschaft? Oder hat sie dir als "Journalistin" dann wirklich in deinem vorigen Betrugsprozess helfen können und es entstand eine Art Verpflichtung ihr gegenüber? War denn am Anfang ein gemeinsames Leben geplant? Im Prinzip kann ich nur rauslesen, du wurdest sehr schnell zu einer Heirat überredet, hast ihr also diesen "Gefallen" getan.
Ich habe auch noch einen mehr ausführlicheren Bericht verfasst.... aber dieser 13-Seitige Bericht ist nicht auf 1001geschichte.

Ich war insgesamt 5 mal in Ghana.

Zum 1. Aufenthalt in Ghana, Zeitraum: vom 06.02.08 - 28.03.2008
Hier kam ich als Tourist. Ich hatte im Vorfeld einige Kontakte mit Internetbekanntschaften geschlossen. Im Nachhinein möchte ich behaupten es waren wohl alles Scammer. Getroffen habe ich nur eine der Kontakte. Ebenfalls eine Frau die gerne einen Ausänder heiraten wollte, wie sich bald zeigte. Ich habe mich dann bei einem angeblichen Goldkauf betrügen lassen. Das Geld hatte ich auf ein Konto nach Ghana überwiesen, was es der Ghanaischen Polizei dann ermöglichte einen der Betrüger, den Kontoinhaber, zu schnappen.

Zum 2. Aufenthalt in Ghana, Zeitraum: 03.07.2008 – 29.08.2008
Ich wurde von der Ghanaischen Kripo eingeladen nach Ghana zu kommen um den Betrüger zu identifizieren und dann ggf. vor Gericht zu gehen.
Bevor ich das 2. Mal nach Ghana kam hatte ich einen Ghanaer online auf Dubiose weise getroffen. Er wollte mir in Ghana behilflich sein.

Zum 3. Aufenthalt in Ghana, Zeitraum: 19.01. 2009 – 28.02.2009
Der Fall war inzwischen bei der Generalstaatsanwaltschaft und mein Ghanischer Bekannter wie auch sein Bruder betreuten mich in der Zeit.
Nach dem 3. Ghana-Aufenthalt kam ich ebenfalls wieder online mit meiner jetzigen Problemfrau in kontakt. Es war mir bald klar dass sie einen Lebenspartner suchte und ich war ihr auch nicht abgeneigt. Aber der eigentliche Grund wieder nach Ghana zu gehen war der Kriminalfall, den ich gerne gewinnen mochte damit die Betrüger nicht ungestraft davon kommen und ich hoffentlich Schadenerstatz bekommen würde.

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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 07.06.2023, 21:02

Toastie hat geschrieben:
07.06.2023, 10:03
Oder hat sie dir als "Journalistin" dann wirklich in deinem vorigen Betrugsprozess helfen können und es entstand eine Art Verpflichtung ihr gegenüber? War denn am Anfang ein gemeinsames Leben
Toastie hat geschrieben:
07.06.2023, 10:03
geplan
geplant? Im Prinzip kann ich nur rauslesen, du wurdest sehr schnell zu einer Heirat überredet, hast ihr also diesen "Gefallen" getan. Dann war sie schnell "nicht mehr so lieb zu dir und dann hat sie dir gegen deinen Willen noch ein Kind "angehängt". Das alles wolltest du nicht, zumindest interpretiere ich in dein Geschriebenes, dass ihr eine klare Abmachung gegen gemeinsame Kinder hattet? Das hat sie ignoriert.
Ich war da eher vorsichtig was ein gemeinsames Leben und baldiger Hochzeit mit einer fremden Frau angeht. Aber Sie hatte es von vorneweg darauf angelegt, wie man an Ihrem Verhalten und später auch an Ihren Aussagen sehen konnte.

Zum 4. Aufenthalt in Ghana, Zeitraum: 15.01.2010 – 18.05.2010
Das Fräulein empfängt mich wie verabredet am Flughafen in Accra und hatte anscheinend nicht geplant wo wir nun hingehen. Ich war völlig überrascht als Sie mir auch noch mitteilte, dass Sie heute aus der gemeinsamen Unterkunft, die sie mit einer Freundin teilte, ausgezogen sei und auch nicht mehr zur Arbeit gehen werde, weil sie sich ganz um mich kümmern wolle.
Anmerkung: Sie hatte also bereits geplant für uns zusammen eine Unterkunft zu suchen und mir auch nicht mitgeteilt, dass sie Ihr Arbeit aufgeben werde, wenn ich komme. Das hatte sie einfach geplant ohne mich zuvor in diese Fragen mit einzubeziehen.
Schon bald bedrängte sie mich auch mit der Idee, dass wir bald heiraten sollen. Bei einem persönlichen Termin stellte sie mich auch Ihrem Bischof als ihren Bräutigam vor. Der Erzbischof fragte mich, ob ich das auch wolle. Ich erwiderte ihm, dass es mir viel zu schnell ginge und ich mir für so eine Entscheidung 2 Jahre Zeit lassen wolle und die Heirat dann auch in Deutschland stattfinden soll. Meine Mutter, die eine konservative Katholikin war, bestand darauf, dass wenn eine Heirat stattfinden würde, diese in Ihrer Kirche, stattfinden müsse. Damit dachte die Sache sei nun erst mal geklärt, aber Gifty bedrängte mich dann bald noch mehr und fragte deswegen auch nicht mehr ihren Bischoff.
Sie erzählte mir Dinge wie:
• als sie noch ein Kind war, hätten ihr Christliche Missionare ihr vorausgesagt, dass Sie einmal einen weißen Mann heiraten würde und eine gute
Zukunft haben wird. Sie würde das Oberhaupt der Familie (die Familie in Ghana) sein und für die anderen Geschwister sorgen.
• Gott bzw. Jesus will es
• Eine Heirat ist ein Segen und würde sie glücklich machen
• Sie wolle kein Geld von mir für ihre Unterstützung – sie bitte mich nur um den einen Gefallen, dass ich sie heirate.
• als Ehefrau könnte Sie mich in meinem Kriminalfall besser unterstützen
• Sie bekäme leichter ein Visum um mich in Deutschland zu besuchen oder mit mir zu kommen
Überhaupt bezirzte sie mich und schwärmte sehr von einer Hochzeit
Aber wenn Sie wütend wurde, weil ihre zuvor genannten Argumente mich nicht einsichtig machten, wurde sie auch energischer und nannte z.B. auch diese Gründe:
• ich hätte sie angefasst und nun müsste ich sie auch heiraten.
• Es ginge gar nicht, dass ich mit ihr schlafen würde und dann nicht heiraten wolle.
Ich meine, dass sie damals auch schon eine Schwangerschaft vermutete.
Ich wusste gar nicht ob ich Sie überhaupt richtig Liebe, aber Sie redete mir ein, dass es so sei und alles von Gott vorherbestimmt war. Ich hatte noch die Idee, dass wenn ich von Ihr Abstand bekäme, wenn ich demnächst wieder nach Hause fliege, ich dann sicher feststellen kann, ob ich sie vermisse. Aber soweit ließ Sie es nicht kommen. Am 17.04.10. wurde geheiratet. Sie war mir damit lange genug auf die Nerven gegangen und ich habe ihr dann ihren Herzenswunsch um meiner Ruhe Willen erfüllt.
Meine Mutter und mein Bruder hatten mich am Telefon energisch gewarnt dem Drängen der Braut nachzugeben und so früh und in Ghana zu heiraten. Aber die Frau die sonst vorgab viel Wert darauf zu legen, dass meine Familie sie akzeptiert, hat diese in dieser wichtigen Sache völlig ignoriert.
Sie unterstützte mich aber auch beim Kriminalfall und half mir die Orte zu finden wo ich Termine hatte, wofür ich ihr auch dankbar bin. Außerdem hatte sie mir versprochen, dass ich mit Ihrer Hilfe im I. Quartal 2010, wenn ich nach 8 Wochen Ghana verlasse, mit allen zurückerstatteten Geldern gehen würde. Tatsächlich bin ich nach 3 Monaten ohne das Geld, aber als verheiratet, gegangen.

Übrigens: Mir war es dann am Vorabend der standesamtlichen Hochzeit so unwohl, dass ich noch handschriftlich ein Dokument aufgesetzt habe, um mich abzusichern. Habe Gütertrennung vereinbart und meine Einstellung zu der frühen Hochzeit dargelegt, so dass sie später nie behaupten kann wir beiden hätten diese Heirat gleichermaßen gewünscht. Die Braut die sich sehr auf die bevorstehende Hochzeit gefreut hat, hat kurzerhand unterschrieben und mit einem Liebesschwur kommentiert.

kweku1968
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 07.06.2023, 21:22

Toastie hat geschrieben:
07.06.2023, 11:45
Gratuliere zu diesem ersten Schritt! 8)
Ich kenne mich mit den gerichtlichen Vorgaben (Pausierung, etc.) leider gar nicht aus, inwieweit das nun sehr viel Zeit schafft, finde es aber schon mal gut, dass du deine Verunsicherung und den Wunsch nach einer zweiten Meinung klar zu Papier gebracht hast!
Toastie
Zu Scheidung pausieren bzw. zurückziehen -->https://www.unterhalt.net/scheidung/sch ... kostet_das

Toastie
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Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von Toastie » 07.06.2023, 21:33

Hallo Kweku!
Danke für die weiteren Texte, die etwas Licht ins Dunkel bringen! Hast du schon ein Buch über deine Erfahrungen geschrieben oder wie?
kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 21:04
Zum 4. Aufenthalt in Ghana, Zeitraum: 15.01.2010 – 18.05.2010
Das Fräulein empfängt mich wie verabredet am Flughafen in Accra und hatte anscheinend nicht geplant wo wir nun hingehen.
Huch, ich dachte der Begriff "Fräulein" wurde bereits in den 1970ern abgeschafft? :shock: :lol:
kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 21:04
Am 17.04.10. wurde geheiratet. Sie war mir damit lange genug auf die Nerven gegangen und ich habe ihr dann ihren Herzenswunsch um meiner Ruhe willen erfüllt
Wenn es doch nur so gewesen wäre, das mit der Ruhe... :cry:
Na, da bist du in einen ordentlichen Strudel der (emotionalen) Manipulation hineingeraten. Der Glaube wurde wohl auch Teil der Manipulation, weil du das aus dem Elternhaus kanntest (, also, dass viel auf Übersinnliches, "Gott-Gegebenes" hin argumentiert wurde?). Einfach nur schäbig! :(
Kann mir vorstellen, wenn sie so getan hat, als ob sie dich gegen die "bösen Verbrecher", die dich zuvor abgezockt hatten, verteidigt und dich unterstützt, dass sie dann von Anfang an eine Art "Engelsrolle" von dir erhalten hat. Hoffe du kannst Schritt für Schritt Beweise sammeln, wie sie dich in den ganzen Betrug hineinmanövriert hat. Du musst ja viele Unterlagen und SMS usw. gesammelt haben, oder?
Liebe Grüße,
Toastie
Getoastet aber nicht verbrannt (Toastie)

kweku1968
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Registriert: 30.05.2023, 18:31

Re: Zur Geschichte 405

Beitrag von kweku1968 » 07.06.2023, 22:49

kweku1968 hat geschrieben:
07.06.2023, 21:22
Toastie hat geschrieben:
07.06.2023, 11:45
Gratuliere zu diesem ersten Schritt! 8)
Ich kenne mich mit den gerichtlichen Vorgaben (Pausierung, etc.) leider gar nicht aus, inwieweit das nun sehr viel Zeit schafft, finde es aber schon mal gut, dass du deine Verunsicherung und den Wunsch nach einer zweiten Meinung klar zu Papier gebracht hast!
Toastie
Zu Scheidung pausieren bzw. zurückziehen -->https://www.unterhalt.net/scheidung/sch ... kostet_das
Wie lange kann man die Scheidung ruhen lassen?
Die Aussetzung eines Scheidungsverfahrens darf gemäß § 136 Abs. 3 FamFG nur einmal wiederholt werden und die Länge von insgesamt 1 Jahr nicht überschreiten. Die Scheidung darf also nicht unbegrenzt ruhen. Leben die Eheleute seit mehr als 3 Jahren getrennt, darf die Scheidung maximal 6 Monate ruhen.
Quelle: https://www.unterhalt.net/scheidung/sch ... en-lassen/

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