Bezness mit Mord

Tauschen Sie sich mit den anderen Mitgliedern über Ihre eigenen Erfahrungen über Beziehungen und Ehe mit einem orientalischen Mann aus.

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Rubinrot
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von Rubinrot » 24.09.2010, 11:03

Never hat geschrieben: Ein Psychiater berichtete, R. habe vor der Tat an einer Anpassungsstörung gelitten. Der Angeklagte habe berichtet, er sei oft verärgert und habe mehrere Suizidversuche hinter sich. R.s Verteidiger Robert Uhlemann hat gestern zwei Beweisanträge gestellt, über die das Gericht nun entscheiden muss.
wetten, dass dieser Typ einen Kulturbonus erhält? Oder den Persilschein.

PS. wie war das noch: "ich könnte plötzlich an einer Esstörung leiden" (Bullemie)
Auf, lasst uns brechen.
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!

Moppel
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von Moppel » 24.09.2010, 14:47

Hallo
Das mag man gar nicht kommentieren, aber ich vermute auch das er einen "Kultur Bonus" beim Strafmaß bekommen wird.
IMHO deutet die Hartnäckigkeit der Herrn beim anbaggern darauf hin das er eine Sie brauchte die es nicht erwarten konnte von ihm schwanger zu werden.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von Moppel » 24.10.2010, 10:09

Hallo

Hier ein kleiner Artikel aus der Lausitzer Rundschau.
http://www.lr-online.de/nachrichten/sac ... 47,3076801
Zitat daraus.
Das Gericht habe weder dessen Lebensumstände noch sein Motiv klären können, sagte Wiegand. Aus amtlichen Unterlagen gehe hervor, dass der aus Pakistan stammende Mann 2006 erstmals einen Asylantrag stellte, dann jedoch verschwand. 2007 folgte ein zweiter Antrag, der jedoch abgelehnt wurde. 2008 bekam er mangels Pass eine Duldung, die 2009 verlängert wurde.
Ende
Im Klartext. Hätte man die Lügen bezüglich seiner Herkunft dieses Lügners nicht mit einer fortwährenden Duldung belohnt, würde sie noch leben.
Bin mal gespannt wie die Revision ausgeht.
Gruss
Rene

Kiki
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von Kiki » 25.10.2010, 08:29

Moppel hat geschrieben:Hallo

Hier ein kleiner Artikel aus der Lausitzer Rundschau.
http://www.lr-online.de/nachrichten/sac ... 47,3076801
Zitat daraus.
Das Gericht habe weder dessen Lebensumstände noch sein Motiv klären können, sagte Wiegand. Aus amtlichen Unterlagen gehe hervor, dass der aus Pakistan stammende Mann 2006 erstmals einen Asylantrag stellte, dann jedoch verschwand. 2007 folgte ein zweiter Antrag, der jedoch abgelehnt wurde. 2008 bekam er mangels Pass eine Duldung, die 2009 verlängert wurde.
Ende
Im Klartext. Hätte man die Lügen bezüglich seiner Herkunft dieses Lügners nicht mit einer fortwährenden Duldung belohnt, würde sie noch leben.
Bin mal gespannt wie die Revision ausgeht.
Gruss
Rene
Ist es wirklich so? Kann ich mich als Asylbewerber einfach hinstellen und sagen: "Ich habe keinen Pass für mein Heimatland." und darf dann einfach hier in Deutschland bleiben?!
Das wäre ja echt :evil: :evil:!

Ich bin auch gespannt auf die Revision...

LG Kiki
Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben möchten.

Moppel
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von Moppel » 25.10.2010, 08:54

Hallo
Kiki hat geschrieben:....

Ist es wirklich so? Kann ich mich als Asylbewerber einfach hinstellen und sagen: "Ich habe keinen Pass für mein Heimatland." und darf dann einfach hier in Deutschland bleiben?!
Das wäre ja echt :evil: :evil:!

....

LG Kiki
Ja dem ist so.
Gruss
Rene

luna2000
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von luna2000 » 25.10.2010, 23:56

Eine klassische Bezness-Geschichte, hier ganz nebenan bei uns in Deutschland:
Ein Beitrag von pi-news.net
" ...

Als ich vor der Sicherheitsschleuse des Gerichts stand und wartete durchgehen zu können, standen hinter mir zwei Schwestern der Ermordeten auch an, welche ich aufgrund eines vorangegangenen Prozesstages erkannte. Ich hörte eine zur anderen leise sagen: „Eigentlich wollte ich ihn nicht nochmal sehen.“ Und die andere erwiderte: „Es ist das letzte Mal, dann ist es vorbei.“

Sechs Sicherheitsbeamte führen den Angeklagten in den Gerichtssaal. Drei Kamerateams sind im Inneren sowie vier bis fünf Fotografen, die für Blitzlichtgewitter sorgen. Wir saßen also alle im Gerichtssaal, die Richterin kam herein und wir warteten alle ziemlich lange darauf, dass die Journalisten den Saal verließen, denn vorher setzte sich die Richterin nicht hin, und wir auch nicht.

Sie begann, für mich total überraschend, sofort mit der Urteilsverkündung. „Hiermit verkünde ich das Urteil: lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten wegen Mordes. Der Haftbefehl vom 15. Juli 2010 wird aufrecht erhalten, da Fluchtgefahr besteht.“ Begründung: (Hier wurde wirklich noch einmal alles zusammengefasst, was sich im Laufe des Prozesses herausgestellt hat. Sie dauerte geschätzte 90 Minuten.) Sie fußte auf der Struktur: Wer hat, wie und warum gemordet! Dabei sei die Frage nach dem Wer am einfachsten zu klären gewesen, so die Richterin ausdrücklich.

Die Verletzungen der Toten und ähnliche Details würden ausgespart, um der Familie die Schmerzen ihrer wiederholten Vergegenwärtigung zu ersparen. Der Angeklagte hat sie durch sein Schweigen ohnehin schon dazu genötigt, alles während des Prozess immer wieder vor Augen geführt zu bekommen.

Viel ist über den Angeklagten nicht bekannt. Vieles kann sogar gelogen sein, so die Richterin. Das geht aus früherem Verhalten, des Machens falscher Angaben, und dem Schweigen des Angeklagten hervor, der nichts zur Aufklärung beigetragen hat. Es ist ein klassischer Indizienfall gewesen, der aber so schlüssig war, dass die Kammer des Landgerichts keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hat.

Der Täter ist offenbar ein notorischer Lügner, führte die Richterin an. Es gibt nicht viel, das über ihn feststeht. Gesichert ist nur, dass er aus Pakistan ist. Er hat wohl Bruder und Schwester, aber daneben ist nicht einmal sein Alter gesichert. Er verfügt nur über geringe Schulbildung.

Am 5. April 2006 stellte er in Lübeck einen Antrag auf Asyl und wurde aufgefordert, sich in ein Asylauffanglager nach Chemnitz zu begeben. Dort ist er aber nie angekommen. Er ist untergetaucht und war wahrscheinlich sogar außer Landes. 2007 reiste er wieder nach Deutschland ein und stellte am 8. Dezember 2007 erneut einen Asylantrag. Schon in diesem Antrag log er und machte falsche Angaben. So war sein Weg nach Deutschland in keinster Weise nachvollziehbar. Nach Ablehnung des Asylantrags wurde er geduldet, weil – „Ich drücke es mal vornehm aus, kein Pass vorhanden war.“ – so die Richterin. Kein Beitrag von seiner Seite zur Behebung dieses Zustandes wurde gemacht, wie man es von so vielen anderen Fällen kennt. Er lebte von staatlicher Zuwendung. 2009 wurde die Duldung verlängert, weil eine Abschiebung, immer noch wegen Fehlen des Passes, einfach nicht möglich war.

Seine Hauptbeschäftigung war es, durch die Stadt zu streifen und Frauen anzusprechen. Oft mehrere nacheinander. Deren Alter war ihm dabei egal. Im Vordergrund stand, so die Richterin, eine Heirat oder ein Kind mit einer Deutschen zu haben. Seine einzige Möglichkeit in Deutschland bleiben zu können. Es ging ihm nicht nur darum, Kontakt zu Frauen zu haben, ihrer Gesellschaft wegen. Dies kann auch daraus abgeleitet werden, dass der Angeklagte niemals Männer ansprach und auch keine männlichen Freunde hatte. Bei den Männern, die er während des Asylverfahrens kennengelernt hatte, war er nicht beliebt.

Um mit den Frauen in Kontakt zu kommen, spekulierte er auf Mitleid von den Frauen und erzählte ihnen, dass er allein sei, niemanden kenne und so weiter. Und die Frauen, die sich mit ihm unterhielten, bezeugten später auch, dass sie dies aus Mitleid taten, und nicht weil er ein attraktiver Mann war.

Er hat ein offensichtliches intellektuelles Defizit, wobei nicht klar ist, ob es sich daraus ableitet, dass in seiner Kindheit kein Geld für die Schule vorhanden war, dass er keine Möglichkeit hatte zur Schule zu gehen, oder ob er daran gehindert wurde zur Schule zu gehen oder nicht zur Schule gehen wollte. Er gibt, so die Richterin, kein Anzeichen für ein besonderes Interesse irgendeiner Art.

Sein Deutsch ist sehr schlecht, sein Englisch ist genauso schlecht. Formulare und schriftliche Korrespondenz erledigte sein Mitbewohner für ihn, der die einzige Konstante in seinem Leben darstellte und ihm half, wenn er konnte. Und obwohl dies so war, war einer der wenigen Sachen, die er als Angeklagter als Einlassung vor Gericht machte, die Beschuldigung dieses Mitbewohners als Täter.

Der Angeklagte wird als besitzergreifend beschrieben, wie (Bemerkung des Autors) man sich einen Mann basierend auf Koran und Sunna vorstellt. 2008 kam es zu einem Beziehungsende mit einer Frau, die er auch auf der Straße kennengelernt hatte. Sie hatte die Beziehung beendet, woraufhin der Angeklagte wiederholt, früh morgens, als diese zur Arbeit gehen wollte, auf sie wartete, um mit ihr zu reden und ihrer Entscheidung rückgängig zu machen. Dabei kam es bei einer ersten Gelegenheit zu einem Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht, was noch keine Konsequenzen hatte. Ein anderes Mal allerdings, auch morgens vor ihrer Wohnung, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht, woraufhin sie Anzeige erstattete. Er wurde wegen Körperverletzung verurteilt (40 Tagessätze à 5 Euro „ist das nicht lieb“), und eine einstweilige Verfügung mit dem Verbot der Kontaktaufnahme zu ihr wurde verhängt. Nach Missachtung dieser wurde er wegen Stalking/ Nachstellung rechtskräftig verurteilt.

Der nächsten Frau, die er danach ansprach, erzählte er, sein Vater sei Amerikaner und seine Mutter sei Ärztin in New York. Er selbst arbeite in einer Bäckerei. Jeder Frau, bei denen es sich wohl um drei Frauen handelte, mit denen er eine Beziehung hatte, erzählte eine andere Geschichte.

Im Frühjahr 2009 lernte er vor dem C&A in Dresden Susanna H. kennen. Wieder mit der „coolen“ Mitleidsmasche: „Ich kenne hier niemanden.“ Er gab sein Alter mit 23 Jahren an. Laut Kammer des Gerichts ist er eher 32, und wie ich vor dem Gericht erfahren habe, geht der Nebenkläger (Vater und Rechtsanwalt) davon aus, dass er sogar noch älter ist.

Im Januar 2009 hatte er schon die Schwester von Susanna H. angesprochen, konnte sich daran aber nicht mehr erinnern, als das herauskam. Die Richterin sprach über sein Anmach-Verhalten zu einem früheren Prozesstag davon, dass er schon fast „zum Stadtbild dazugehörig geworden sei“, so viele Frauen hätte er im Laufe der Zeit angesprochen.

Das mit der Schwester kam heraus, als Susanna, auf Drängen der Eltern, ihn nach über einem Vierteljahr erstmals nach Hause mitbrachte, worauf die Schwester, als sie in das Zimmer kam, wo alle am Tisch saßen, nur „Oh, Gott!?“ sagen konnte, als sie den Angeklagten sah und das Zimmer wieder verließ. Susanna allerdings war zu dem Zeitpunkt etwas über 17 Jahre alt, und hatte noch keine erste Liebe erlebt. Ihr Mitleid, vielleicht gepaart mit Wichtigkeit, die sie in seinem Leben einnehmen konnte, weil er ja ganz allein war, bewog sie trotzdem, sich auf diese Beziehung einzulassen.

Sie war offenkundig verliebt, aber sie waren ein höchst ungleiches Paar. Er 1,69 cm groß, 57 kg, sie, (die Größe habe ich nicht verstanden, sie war aber viel größer als er) 87 kg, sportlich, fuhr überall hin mit dem Fahrrad, war Kanutin, und überhaupt kräftig und intelligent. (Das sollte noch eine Rolle spielen, beim Tatbestand er Heimtücke.) Sie war eher schüchtern, machte es sich, oder hatte es nicht leicht, auf Männer zuzugehen und wollte Lehrerin für Mathematik und Physik werden. Auf der einen Seite versteht man durch diese Fächerkombination, welche Gehirnhälfte bei ihr „besser“ funktionierte, und sie deshalb vielleicht mehr als andere Mädchen in ihrem Alter Probleme hatte, Männer kennen zu lernen. Auf der anderen Seite war sie trotzdem nicht rational genug, die richtigen Schlüsse aus totaler Unvertrauenswürdigkeit zu ziehen, wie wir gleich noch sehen werden.

Der Angeklagte tat ihr zudem noch einfach leid. „Er habe doch niemanden.“ Ab Ostern 2009 waren sie ein Paar. Sie bekam Liebesbriefe, die, wie wir nun wissen, von seinem Mitbewohner geschrieben worden waren. Sogar eine Freundin von Susanna berichtete von Anbaggerungsversuchen des Angeklagten ihr gegenüber, und dass sie beobachtet hatte, wie er nacheinander drei Frauen ansprach, als Susanna und er schon zusammen waren. Das war auf einem Dresdener Bahnhof. Zur Rede gestellt sagte er, er habe nur nach der Urzeit fragen wollen. Das macht, bei den großen Uhren auf Bahnhöfen, aber keinen Sinn, und weiterhin nicht, weil man nicht drei Mal hintereinander nach der Urzeit fragen muss. Susanna ließ sich aber nicht von ihm abbringen und blieb bei ihm.

Der Angeklagte wurde schon als besitzergreifend beschrieben. Er war es auch bei einer Gelegenheit, als er Susanna beim Eis in der Stadt mit einer Freundin „erwischte.“ Er machte ihr eine Szene: Warum sie sich nicht abgemeldet habe? – ein typisches Gebaren, und Ausdruck islamisch tradierten Verständnisses der Frauenrolle. Man darf das Haus nicht ohne die Erlaubnis des Mannes verlassen. Das war ihr natürlich auch peinlich, aber sie trennte sich immer noch nicht vom ihm.


Geschickt wurde der Täter durch einen anderen Ausgang als erwartet abgeführt, so dass auch die Presse kein gutes Foto bekam.

Neben seiner Besitzergriffenheit war der Angeklagte überhaupt ambivalent. Auf der einen Seite sagte er Susanna, er könnte sich jederzeit trennen, was die Richterin Machogehabe nannte, auf der anderen Seite drohte er ihr mit Selbstmord, falls sie sich von ihm trennen würde. Für eine 17-Jährige ist das eine große Last, die sie auch nicht tragen wollte, was sie ihrem Tagebuch anvertraute. Eine sehr schöne Parallele zu dem, was wir heute im post-kolonialen Zeitalter im Islam sehen: Aggression und Machtdemonstration auf der einen Seite, und auf der anderen Vorspielen und Kultivieren einer Opferrolle, um Sanktionen zu verhindern.

An einem vorangegangenen Prozesstag wurde das Gutachten eines Psychiaters verlesen, das nach dem Mord in der Untersuchungshaft angefertigt worden war. Darin wurde dem Angeklagten attestiert, Selbstmordversuche inszeniert zu haben, um Aufmerksamkeit zu erregen, jedoch „ohne finalen Charakter zu haben.“

Und jetzt kommts – das Alter des Angeklagten! 23 Jahre sei er alt. So stellte er sich Susanne und den anderen Frauen vor. Als Susanna, trotz aller Liebe, endlich selbst Gewissheit in diesem Punkt haben wollte, suchte sie in seinem Zimmer nach einem persönlichen Dokument von ihm. Ein Pass ist dabei das Dokument der Wahl –natürlich. Nur, fand sie gleich zwei! In einem war er 23 Jahre alt, und in dem anderen 32, und dabei handelte es sich sicher nicht um einen versehentlichen Zahlendreher. Man fragt sich, wie schwer oder leicht es ist, „sowas“ in Pakistan durchzuziehen.

Zur Rede gestellt, erklärte der Angeklagte, dass „zu irgendeinem Zeitpunkt“ seine Schwester gestorben sei, und er deswegen so alt aussehen würde. Unglaublich, aber Susanna hat sich damit zufrieden gegeben, oder jedenfalls keine Konsequenzen gezogen.

Dabei muss man zu ihrer Verteidigung sagen, dass sie sich im Spätsommer 2009 schon von ihm getrennt hatte, sie aber wieder zusammengekommen sind. Insgesamt jedoch kann man den Eindruck nicht loswerden, dass Susanne doch über die Maßen gutgläubig gewesen zu sein scheint.

Die Familie, in Erzählungen des Gerichts, macht einen weltoffenen Eindruck, aber dieser „Knilch“ war auch ihr zu viel. Die Reaktion der Schwester ist ja schon bekannt, und auch Vater und Großvater setzten sich in langen Gesprächen mit ihr auseinander und versuchten sie davon zu überzeugen, dass diese Verdingung überhaupt keine Zukunft hat. Sie verboten ihr sie aber nicht.

Wie ist es zur Tat gekommen? Höchstwahrscheinlich wollte Susanna sich von ihm trennen. Sie wollte Lehrerin werden, aber wie alle ihre Geschwister wollte sie vor dem Studium noch etwas machen. Sie wollte ins Ausland gehen und ein Assistenzlehrerjahr in Australien absolvieren und sich garantiert nicht mit einem Kind oder einer Heirat an den Angeklagten binden, so wie er es wollte.

In ihrem Rucksack nahm sie unter anderem zwei Ketten mit zu ihm, die er ihr geschenkt hatte. Sie waren in ihren Schächtelchen und alles andere als ein Zurückgeben zu vermuten ist absurd. Der Angeklagte hat Susanna von hinten niedergeschlagen. Das „von hinten“ ist für den Tatbestand der Heimtücke wichtig, und die Wahl des Nudelholzes für einen Angriff, der höchstwahrscheinlich schnell zu Ende sein würde, und ohne Schreien ablaufen sollte. Die Wohnung war sehr hellhörig, und so wurde die Wahl der Waffe, zusammen mit dem Umstand, dass das Nudelholz immer in der Küche war, er es also zum Zwecke der Tötung erst holen musste, oder es vorher zurechtgelegt haben musste, nach meinem Verständnis als Mord, in Abgrenzung zum Totschlag gewertet. Er hätte es auch gar nicht anders anstellen können, mit seiner körperlichen Unterlegenheit.

Alle Schläge trafen den Hinterkopf, oder seitlichen Hinterkopf. Er schlug „vier bis fünf mal, mit großer Wucht“ zu, und nicht nur drei Mal, wie beim MDR behauptet. So wuchtig und kraftvoll, wie es mit 57 kg eben geht, dass das Nudelholz auseinanderbrach und die innenliegende Metallstange sich so stark verbog, dass der Kriminaltechniker später diese nur noch mit einem Schraubstock wieder in Form bringen konnte. (Warum auch immer er das tun musste?)

Nun war das Nudelholz kaputt, und das Opfer noch nicht tot, nur schwer verletzt und bewusstlos. Laut Gutachten hätte aber der erlittene Schadelbruch und Schädelbasisbruch allein schon längst genügt, um auch zum Tode zu führen, nur eben nicht sofort. So schnitt der Angeklagte nun das Telefonkabel im Flur ab, und erdrosselte Susanna damit für drei(!) Minuten, und nicht zwei Minuten wie der MDR schreibt, was aber an sich auch schon eine schockierende Vorstellung ist.

Dann wurde noch auf einen Versuch der Verteidigung eingegangen, eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung zur Tatzeit“ – also Tötung im Affekt – als schuldmindernd anzubringen. Dies kann die Kammer aber nicht erkennen, da er z.B. nach der Tat „alles Logische getan hat, um sich der Festnahme zu entziehen.“ Speziell alles wertvolle, was Susanna bei sich hatte, nahm er an sich, um eine Flucht finanzieren zu können. Ein Affekt sieht anders aus, so die Richterin.

Er flüchtete über Thüringen nach Frankreich, wo er bekanntlich in Calais von französischen Polizisten festgenommen wurde. Dass es von Calais aus nach Dover geht, ist bekannt. Vermutlich wollte er in Londonistan untertauchen. Dort ist die Islamisierung schon so weit vorangeschritten, dass dies ohne weiteres möglich erscheint. (Wie auch immer er über den Kanal zu kommen gedachte?)

Dabei war er dreist und gefühllos genug, noch bis zum 25.12. – 1. Weihnachtsfeiertag! – bei der Familie anzurufen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Leiche schon gefunden worden war. Ein massiveres Herumtrampeln auf den Gefühlen der Familienangehörigen ist kaum vorstellbar, so die Richterin.

Überhaupt war die Verteidigung lasch und zahnlos, was aber nicht als Mitleid dem Angeklagten anzurechnen ist. Die Faktenlage ist so eindeutig, dass der junge Verteidiger einfach hilflos dasteht.

Der Fall schien damit abgeschlossen, bis ich heute Nachmittag erfahren habe, dass die Verteidigung tatsächlich in Revision geht. Damit ist das Urteil immer noch nicht rechtskräftig. Doch wie kann jemand zwei Pässe haben, ohne, dass er zum Beispiel in Beugehaft genommen wird – bis er alles ihm Mögliche tut, und wenn er auf seine Kosten in sein pakistanisches Konsulat gefahren wird, um sich einen neuen Pass machen zu lassen. Mit Handschellen an die Hand genommen zu werden hat ein solcher Mensch! Und, anlehnend an dieses Beispiel, hat dann auch mal seine Wohnung durchsucht zu werden. Und wenn die Anforderungen für eine solche Durchsuchung im Grundgesetz zu hoch sind, dann müssen sie gesenkt werden, oder dieser Fall irgendwie möglich gemacht werden. Immerhin ist er überhaupt kein Bürger dieses Landes, und so, im eigentlichen Sinne, vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft dieses Landes auch kein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft. Er kann es ja noch nicht einmal mehr werden, es sei denn durch Heirat mit einer deutschen Frau!

Und was kostet das wieder die deutsche Gesellschaft? Bei 500 Euro/Monat Sozialhilfe von 12/2007 bis 12/2009 macht das 24.000 Euro, wobei nicht geklärt ist, ob ihm wenigstens von 4/2006 bis zum zweiten Asylantrag die staatliche Alimentation gestrichen wurde, wie man sich das als richtig vorstellt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft, und mal davon abgesehen, dass er die Kosten des Verfahrens tragen muss, und das Geld dafür Zeit seines Lebens nicht wird aufbringen können, verursacht er bekanntlich Kosten von ca. 100 Euro für einen Tag Haft. Das macht bei durchschnittlich 18 Jahren, mit denen ein zu einer lebenslangen Haftstrafe Verurteilter in Deutschland rechnen muss, 657.000 Euro. Soviel wie ich wahrscheinlich in meinem ganzen Leben verdienen werde, wenn es noch unverhofft aufwärts gehen sollte. Und dann natürlich Brutto.

Folgerichtig sollte auch die Herkunftsgesellschaft des Angeklagten dafür aufkommen, die Maßregelung für den der deutschen Gesellschaft zugefügten Schaden zu übernehmen. Überraschend äußerte sich der Angeklagte, nachdem er über sein Recht zur Revision aufgeklärt worden war, genau derart. Er wolle seine Strafe in Pakistan absitzen. Die Richterin war erst sehr erstaunt, gab den Wunsch dann zu Protokoll, und die Sitzung war beendet. Dass er in Pakistan sitzt, und das Land dafür bezahlt, ist natürlich ein Wunschtraum!

Der emotionale Schaden für die Familie kann nie wieder gut gemacht werden. Der Angeklagte hat, seit er hier in Deutschland angekommen ist, niemandem in seiner Umgebung scheinbar irgendetwas Positives gebracht – ganz im Gegenteil. Da ich ihn gesehen habe, sage ich bewusst und überlegt, dass er ein nichtsnutziger Mensch ist. Er hat nichts aus sich gemacht – und dafür ist nicht die deutsche Gesellschaft verantwortlich.

Abschließend möchte ich sagen, trotz aller Abartigkeit systematischen Staatsversagens und Mitgefühl für die Familie, dass die Richterin Birgit Wieland eine sehr klare Sprache benutzte. Gezwungen sich an Tatsachen zu halten, war sie weiterhin gezwungen eine Sprache zu finden, die diese möglichst exakt abbildete. Dadurch ergab es eine ehrliche Sprache, die verständlich war und in ihren Schlüssen nachvollziehbar – völlig im Kontrast zum absolut überwiegenden Teil aller Politiker in Deutschland. In Anlehnung an die „Kunstaktion“ gegen Rassismus usw. fordere ich fünf Betonnudelhölzer für Dresden, um auf diese frauenverachtende Tat aufmerksam zu machen und die Dresdener Bevölkerung für dieses Thema sowie vielleicht sogar kulturell-religiösen Ursachen zu sensibilisieren."

http://www.pi-news.net/2010/10/bericht- ... ore-160937
Zuletzt geändert von luna2000 am 26.10.2010, 00:07, insgesamt 1-mal geändert.

Arche Noah
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Re: Bezness mit Mord

Beitrag von Arche Noah » 26.10.2010, 00:07

Viel ist über den Angeklagten nicht bekannt. Vieles kann sogar gelogen sein, so die Richterin. Das geht aus früherem Verhalten, des Machens falscher Angaben, und dem Schweigen des Angeklagten hervor, der nichts zur Aufklärung beigetragen hat. Es ist ein klassischer Indizienfall gewesen, der aber so schlüssig war, dass die Kammer des Landgerichts keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hat.

Der Täter ist offenbar ein notorischer Lügner, führte die Richterin an. Es gibt nicht viel, das über ihn feststeht. Gesichert ist nur, dass er aus Pakistan ist. Er hat wohl Bruder und Schwester, aber daneben ist nicht einmal sein Alter gesichert. Er verfügt nur über geringe Schulbildung
Manchmal frage ich mich wirklich, für wie doof die uns halten ....
Und auch die Gegenfrage...wie doof sind die ?
Und damit spreche ich natürlich nur die an, die nur auf die AE aus sind !
An einem vorangegangenen Prozesstag wurde das Gutachten eines Psychiaters verlesen, das nach dem Mord in der Untersuchungshaft angefertigt worden war. Darin wurde dem Angeklagten attestiert, Selbstmordversuche inszeniert zu haben, um Aufmerksamkeit zu erregen, jedoch „ohne finalen Charakter zu haben.“
Glauben die wirklich, dass ihr Lügengerüst nicht irgendwann zusammenbricht ?
Und wieviel ist ihnen der Gedanke und das Ziel an die AE hier in D wert ?
Soviel, dass man kriminell und sogar zum Mörder wird ?

Solchen Abschaum gehört die gerechte Strafe und nicht nur einmal lebenslänglich....

Arche
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