Diese "Familienbücher", wo im Ausland geschlossene Ehen (auf Antrag der Beteiligten) festgehalten/nachregistriert wurden, gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.Anaba hat geschrieben: Habt ihr ein Familienbuch von denen?
Stattdessen werden sie (so wie eine in Deutschland geschlossene Ehe) in die normalen standesamtlichen Register eingetragen und wandern nicht mehr bei jeden Umzug zu den örtlich zuständigen Standesämtern mit, sondern verbleiben bei dem Standesamt, wo die Ehe nachregistriert wurde.
Dort kann man dann jederzeit eine neue Eheschließungsurkunde (Auszug aus dem Eheregister) anfordern und erhalten.
Im Übrigen handelte es sich bei den "Familienbuch" lediglich um eine Karte, zudem führte der Begriff oftmals zu Verwechslungen mit dem "Stammbuch".