Anmache ...

Das Leben in einem orientalischen Land.

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coralia
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Beitrag von coralia » 08.06.2009, 17:49

tja, strauss, es fragt sich, was das kleinere Übel ist, leichter anfällig für Bezness, weil eher in der Position zu helfen, dafür aber selbständig denkend und handelnd oder unbeliebter an der Beznesserfront, dafür aber auf einen Mann angewiesen, der den gewünschten Lebensstandard sichert.

coralia

Agadirbleu
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Beitrag von Agadirbleu » 04.07.2009, 00:00

"Naja, sie ist nicht immer darauf angewiesen - eine tunesische Frau, die selbst arbeitet, kann z.B. über ihr Geld frei verfügen "

so gesehen ist der Islam eine sehr frauenfreundlche Religion.
:) Und bis vor ein paar Jahren war le code de la famille in Tunesien das modernste Familienrecht im Maghreb. Nur die Moudawana in Marokko ging dann noch einen Schritt weiter, zumindest auf dem Papier, denn die Realität sieht nochmals etwas anders aus, zumindest was die Verheiratung Minderjähriger betrifft.

In Marokko machen manche Frauen ausgiebig Gebrauch von ihrem Recht. Und es erstaunt mich manchmal, dass auch einfache Frauen vor dem Richter Klage erheben, dass der Ehemann und Vater der gemeinsamen Kinder nicht für das tägliche Leben aufkommt.

Die Frau hat ausserdem das Recht nach Par. 102 die Scheidung zu verlangen, wenn der Ehemann sie unzureichend oder garnicht versorgt.
Das bestätigt noch einmal, dass der Ehemann nicht von der Unterhaltsverspflichtung befreit ist und nicht gerichtlich verlangen kann, dass seine berufstätige Frau an seiner Stelle diese Belastung des Familienunterhalts auf sich nimmt.

So gesehen muss es einen Bezzi geradezu paradisisch anmuten, wenn er mitbekommt, wie selbstverständlich eine europ. Frau bereit ist, auch noch für ihn mitzusorgen.

Erbt die Frau ein Haus oder erwirbt sie eines während ihrer Ehe, dann ist es IHR Haus, auf ihrem Namen eingetragen und sie streicht bei Vermietung die Miete ein. Da versucht der Mann eigentlich erst garnicht die Frau "weichzuklopfen", um die Eigentumsverhältnisse zu seinen Gunsten zu ändern, denn das Gesetz ist auf ihrer Seite.

Agadirbleu
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Beitrag von Agadirbleu » 05.07.2009, 00:39

[quote="Strauss"]

["i]Nein, natürlich nicht - der Mann ist ganz klar im Gesetz als Versorger der Familie definiert, eine weitere Regelung besagt, die Frau muß nur dann etwas beisteuern, wenn ihre Verhältnisse (z.B. Esparnisse, Einkommen) dies zulassen[/i]."

basiert diese Regelung auf dem Familienrecht oder auf der Scharia?



"Die nicht-islamische Frau erbt dagegen nichts bzw. kann einen Anteil im besten Falle durch einen langwierigen Rechtsstreit erhalten (weshalb man z.B. niemals ein Haus "gemeinsam" besitzen sollte, wenn es nur oder hauptsächlich durch die Frau alleine finanziert wurde.
Für einen islamischen Mann gibt es beide Einschränkungen nicht
.
"


Ich finde diesen Hinweis ungemein wichtig, und er kann nicht oft genug wiederholt werden, denn oftmals sind sich Europäer/Innen nicht darüber im Klaren, dass sie als Nichtgläubige sozusagen ihr Geld im wahrsten Sinne des Wortes in den Sand setzen.

Eine Frage habe ich hierzu noch: Wenn in der Ehe einer Non-Moslem und einem Moslem ein Kind da ist, die Immobilie auf Ehemann u. Ehefrau eingetragen ist, wird dann das Kind als Erbe beim Tod des Vaters für die gesamte Immobilie eingesetzt ? An wen geht die "mütterliche" Immobiliehälfte?


"Dann - das Kind eines tunesischen Vaters hat stets die tunesische Staatsbürgerschaft und der Vater hat, innerhalb von Tunesien, dafür auch stets das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Sorgerecht wird im Falle einer Scheidung üblicherweise der tunesischen Frau zugesprochen - einer nicht-tunesischen Frau nur dann, wenn sie ständig in Tunesien wohnt UND das Kind nach islamischen Prinzipien erzieht."

nach islamischen Prinzipien erziehen = Frau muss konvertiert sein?

Aufenthaltsbestimmunsrecht innerhalb von Tunesien beinhaltet auch, dass die Mutter mit ihrem Kind nicht ohne Zustimmung in Ferien nach Europa reisen kann?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen.

Allen ein schönes WE,
Agadirbleu

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